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ThemaGenehmigung Ehrenamtliche Tätigkeit durch Arbeitgeber19 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • STVZO § 35
  •  
    AutorLehn8er 8H., Testhausen / NRW361103
    Datum16.09.2006 13:219013 x gelesen
    Hallo zusammen,

    zuerst einmal etwas bezüglich meinem Pseudonym. Ich bin schon hier im Forum unter richtigem Namen vertreten. Da es in dieser Sache aber um meinen Arbeitsvertrag geht möchte ich nicht unter echten Namen posten. Ich hoffe dies ist so ok.

    Nun zu meiner Frage. Mein neuer Arbeitgeber (in Bayern) fordert, dass ehrenamtliche Tätigkeiten von ihm genehmigt werden. Nun muss ich Unterschreiben dass meine Pflichten durch die FF im Arbeitsvertrag nicht verletzt werden.

    Kann ich dies so unterschreiben? Ist das eine "normale" Formulierung die in solchen Fällen verwendet wird?

    Mal abgesehen von der vertraglichen, rechtlichen Seite habe ich bisher nie mit meinen Arbeitgebern wegen der FF Probleme gehabt da ich immer in Absprache vom Arbeitsplatz gegangen bin. Allerdings möchte ich nicht etwas unterschreiben wo es dann im Nachhinein heißt "wie Einsatz, Du hast doch gesagt das betrifft nicht die Arbeit..".

    Vielen Dank für die Antworten


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW361118
    Datum16.09.2006 14:427507 x gelesen
    Wenn ein Arbeitgeber derartiges verlangt und der Arbeitnehmer aktiv in einer Wehr tätig ist, kann es m. E. nur schief gehen.

    Da dürfte beim ersten einsatzbegründeten Fernbleiben eine Abmahnung oder gar die Kündigung zu erwarten sein. Da es arbeitsverträglich festgeschrieben ist, dürfte auch das Arbeitsgericht hier nicht helfen können.

    Der Arbeitgeber hat wohl negative Erfahrungen mit dem Ehrenamt gemacht.

    Trotz allem wünsche ich ihm nicht, dass es bei ihm brennt und er dann auf ehrenamtliche Hilfe angewiesen ist.

    Gruß

    Jürgen


    Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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    AutorLehn8er 8H., Testhausen / NRW361131
    Datum16.09.2006 17:037427 x gelesen
    Hi Jürgen,

    danke für die Antwort.

    Mir geht es v.a. um die Interpretation "Pflichten des Arbeitsvertrages nicht verletzen". Wann und wie schwerwiegend muss denn das sein, damit diese verletzt werden.

    Es ist so, dass die Arbeitszeiten grundsätzlich flexibel sind. Von dem her ist wohl in Absprache nicht so schlimm wenn ich einige Zeit fehle.

    Wie bereits geschrieben, ich möchte eben nicht unterschreiben, dass es während der Arbeitszeit zu keinen Einsätzen kommt.

    Schöne Grüße


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    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg361149
    Datum16.09.2006 19:227384 x gelesen
    Geschrieben von Lehner HorstMir geht es v.a. um die Interpretation "Pflichten des Arbeitsvertrages nicht verletzen". Wann und wie schwerwiegend muss denn das sein, damit diese verletzt werden.

    Was sagt das FWG BY dazu:

    "Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. "

    D.h. dass während des Fw-Einsatzes keine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht, d.h. es liegt keine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vor.

    Wenn der AG in dieser Beziehung etwas seltsam ist, ist natürlich fraglich, ob man es auf einen Konflikt ankommen lässt...


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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü361150
    Datum16.09.2006 19:297396 x gelesen
    Der Arbeitgeber darf einem zwar wegen der Mitgliedschaft in der FW nicht kündigen und muss einen für die Tätigkeit freistellen, aber beim nächsten Arbeitsplatzabbau ist der FWler halt der erste, der gehen muss. Da hilft einem dann auch das Feuerwehrgesetz nicht mehr weiter. Das ist etwas problematisch.

    Gruß Alex


    Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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    AutorThom8as 8H., Ulm / Baden-Württemberg361157
    Datum16.09.2006 20:227418 x gelesen
    Geschrieben von Lehner HorstAllerdings möchte ich nicht etwas unterschreiben wo es dann im Nachhinein heißt "wie Einsatz, Du hast doch gesagt das betrifft nicht die Arbeit..".

    Und wie wäre es, offen mit dem (potenziellen) Arbeitgeber zu reden?
    "Sie, Herr Arbeitgeber, ich bin Feuerwehrmann. Ich helfe ehrenamtlich anderen Menschen, natürlich im Notfall auch Ihnen. Meine Feuerwehr x-dorf hatte letztes Jahr tagsüber x Einsätze, bei denen ich auch gebraucht wurde, dadurch fehlte ich y Stunden, die aber von der Stadtverwaltung erstattet wurden. Meine Arbeit erledige natürlich trotzdem und dank der Gleitzeit kann ich ja dann auch abends länger bleiben."

    Nebenbei an die Volljuristen im Forum:
    "Antidiskriminierungsgesetz"?
    Macht sich der AG schadenersatzpflichtig, wenn er jemanden nicht einstellt, weil er Feuerwehrmann ist?

    Gruß an das Forum
    Thomas
    :-)


    Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
    http://www.einsatzfoto.net

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361159
    Datum16.09.2006 20:307411 x gelesen
    er stellt ihn ja nicht deswegen nicht ein,

    ich denke auch das es sinn macht mit dem AG zu sprechen und ein gentlemens Agreement zu finden

    z.B. keine Einsätze während der Monatsabrechnung, keine Ölspuren etc

    und im Zweifelsfall muss man halt durch und kann während der Arbeit keine Einsätze fahren....


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg361203
    Datum17.09.2006 00:167406 x gelesen
    Hallo,

    am 29.06.2006 hatte ich folgenden Beitrag geschrieben:

    """"""""""""""""""""""
    Hallo,

    im Moment sortiere ich alte Fachzeitschriften aus und bin dabei auf folgenden Artikel im Feuerwehr-Magazin 1/1992 gestoßen:

    """""Arbeitsvertrag verbietet Feuerwehrarbeit (Wurzach, Thüringen).

    Unternehmer in Thüringen nehmen Klauseln in ihre Arbeitsverträge mit auf, die ehrenamtlichen Feuerwehrleuten ihre Dienstpflichten untersagen. Der Landesfeuerwehrverband Thüringen will dagegen klagen. Jedoch ist das Landesgesetz zum Brand - und Katastrophenschutz noch nicht vom Landtag verabschiedet."""""

    (Aus dem Feuerwehr-Magazin 1/1992)

    Ist jemand bekannt was daraus geworden ist?

    """""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""


    Leider gab es darauf keine Antworten, aber offensichtlich gibt es im "Untergrund" doch deutliche Veränderungen. Vielleicht sollte man mal bei den Landesfeuerwehrverbänden nach dem Sachstand fragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern361240
    Datum17.09.2006 11:587472 x gelesen
    Das Problem ist der Job einerseits - von dem man schließlich lebt - und das Gesetz andererseits.

    Eine derartige Klausel im Arbeitsvertrag ist m.E. rechtsunwirksam, da sie gegen ein Gesetz verstößt. Auch wäre jursitisch die Frage der Sittenwidrigkeit zu stellen.

    Bester Weg wäre m.E. wenn der SBI oder ähnlicher Dienstrang mit dem Arbeitsgeber spricht. Ich hatte auch einmal den Fall, dass ein kleiner Chef sich bei mir aufführte und meinte er erlaube im Einzelfall, ob ich zum Einsatz gehe. Das Thema wurde ganz schnell durch eine Vorsprache des SBR bei der Personalabteilung geklärt. Da bekam jemand einen ganz eiskalten Einlauf.....

    Das Problem sind einzene Arbeitgeber - oft kleiner Betriebe - wo der Inhaber glaubt er sei Gott und er bestimmt alles..... Da besteht dann imme rdas Problem den Leute klar zu machen, dass "ein Blick in den Gesetzestext die Rechtsprechung ganz ungemein erleichtert".

    Da Du in Bayern arbeitest, solltest Du doch mal diesesn Sachverhalt an das Bayer. Innenministerium und parallel an den zuständigen MdL schicken, mit der Bitte sich des Sachverhaltes annehmen. Negative Öffentlichkeitsarbeit - das ist jedem Arbeitgeber unangenehm.... Besonders, wenn gar ein amtliches Schreiben ins Haus flattert.....

    Im Klartext für Deinen Fall : Nicht in der vorgelegten Form unterschreiben. Einfach nichts tun.... Und wenn er nachbohrt, einfach mündlich (!) darauf verweisen, dass hier die Rechtslage per Gesetzt eindeutig geklärt sei, weswegen eine rechtsunwirksame Klausel nicht sinnvoll sei. Ist leider unangenehm., aber gleichzeitig die Farge ob Du wirklich glaubst, Dir den richtigen AG ausgesucht zu haben ?


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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW361244
    Datum17.09.2006 12:407406 x gelesen
    Mahlzeit,

    ohne nun wirklich da 100%ig sicher zu sein wage ich zu behaupten das dieser Passus nicht den Gesetzen entspricht. Eine qualifizierte Aussage kann dir aber nen Rechtsanwalt geben.

    Was ich dir raten kann und das zeigt mit meine Erfahrung im ehrenamtlichen Bereich, das doch recht viele Arbeitgeber erst einmal ein Problem mit dem haben was wir machen.
    Da kommen dann bedenken wie, was ist mit der Arbeit die liegen bleibt, was macht er mit der Arbeit wenn man sich verletzt (Nie vergessen, wir haben ein nicht ganz ungefährliches Hobby), wieso soll er Lohn weiter zahlen wenn du nicht da bist und und und.
    Hier hat bis dato eigentlich immer ein aufklärendes, ernstes Gespräch geholfen. Diplomatisch sein, nicht auf die vorhandenen Rechte pochen, sachlich und entgegenkommend auftreten, aufzeigen welchen Nutzen der Arbeitgeber hat (Die Phrase, ich kann auch einmal Ihnen helfen wirkt meist nicht) in Form von Teamfähigkeit, ruhiges Verhalten in stressigen Situationen, die Fähigkeit zu improvisieren, die zusätzliche Ausbildung im handwerklichen und führungstechnischen Bereich.
    Das wirkte.

    Versuch es aber bedenke, die Feuerwehr, das THW, das DRK oder wer auch immer zahlt dir nicht die Miete, das macht dein Cheffe.
    Gruß
    Sven


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    AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein361246
    Datum17.09.2006 13:197435 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas HeckmannNebenbei an die Volljuristen im Forum:
    "Antidiskriminierungsgesetz"?
    Macht sich der AG schadenersatzpflichtig, wenn er jemanden nicht einstellt, weil er Feuerwehrmann ist?


    Ich bin zwar kein Volljurist, aber ich versuche es dennoch:
    Ziele des Gesetzes
    Da die Feuerwehrtätigkeit ja nun nicht unter Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlechts, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität fällt, kommst Du damit nicht weiter.

    Gruß
    Henning


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
    www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite

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    AutorLehn8er 8H., Testhausen / NRW361267
    Datum17.09.2006 15:367457 x gelesen
    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten.

    Bei mir ist wohl nicht das Problem dass ich tatsächlich von der Arbeit wegbleibe (das habe ich bisher mit meiner Arbeitgebern immer ganz gut hinbekommen) sondern viel mehr was ich da unterschreiben. Die Belange in der Arbeit gehen vor und ich gehe eben nur zum Einsatz wenn es mit der Arbeit verbeinbar ist.

    Ich hatte bisher nie so eine Vereinbarung und möchte micht mit dem Unterschreiben dieses Zettels nicht aus Feuerwehrsicht ins Aus schießen und faktisch unterzeichnen dass ich zu keinen Einsätzen mehr gehe.

    Daher eben die Frage ob so eine Vereinbarung "normal" ist. Ich denke in erster Linie geht es hierum, dass ich nicht zwei Wochen auf einem Einsatz bin und die Abteilung zusammen bricht. Das wäre für mich gegen die Pflichten des Arbeitvertrags zu verstoßen.

    Wenn ich allerdings 3 Stunden später ins Gechäft komme bzw. für 3 Stunde wegbleibe und dem Unternehmen dadurch kein Schaden entsteht, ich die Stunden auch nachhole, dann wäre es aus meiner Laiensicht kein Verletzung meiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Somit könnte ich die Vereinbarung auch unterschreiben.

    Schöne Grüße


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    AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein361286
    Datum17.09.2006 16:567440 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lehner HorstIch denke in erster Linie geht es hierum, dass ich nicht zwei Wochen auf einem Einsatz bin und die Abteilung zusammen bricht. Das wäre für mich gegen die Pflichten des Arbeitvertrags zu verstoßen.

    Wenn ich allerdings 3 Stunden später ins Gechäft komme bzw. für 3 Stunde wegbleibe und dem Unternehmen dadurch kein Schaden entsteht, ich die Stunden auch nachhole, dann wäre es aus meiner Laiensicht kein Verletzung meiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Somit könnte ich die Vereinbarung auch unterschreiben.


    Kannst Du das nicht einfach mal fragen? Selbst wenn das, was dabei rauskommt, nicht in Deinem Sinne ist (weil damit gemeint ist zu gar keinen Einsätzen), dann kannst Du das immer noch unterschreiben. Aber dann hast Du Klarheit.

    Gruß
    Henning


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
    www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361288
    Datum17.09.2006 17:107418 x gelesen
    ich denke es geht kein WEg um das Gespräch mit dem Chef rum

    und ich würde nicht mit Gesetz, Führungskraft etc kommen

    weil irgendwas ist immer
    und wen er eisntellt kann er sich selber aussuchen...


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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg361296
    Datum17.09.2006 18:127497 x gelesen
    Geschrieben von Volker LeisteEine derartige Klausel im Arbeitsvertrag ist m.E. rechtsunwirksam, da sie gegen ein Gesetz verstößt. Auch wäre jursitisch die Frage der Sittenwidrigkeit zu stellen.

    Das denke ich auch, in BWü steht zumindest gestzlich verankert fest, dass der Ag freistellen muss und dir kein beruflicher Nachteil dadurch entsetehen darf. Ein Vertrag darf, bzw. kann Gesetze nicht außer Karft setzen, wäre also Sittenwiedrig und damit nichtig. Ich gehe davon aus, dass die Gesetzeslage in allen BL gleich oder ähnlich ist.

    Natürlich sollten man auf anderer Seite auch andere Dinge berücksichtigen, wie wichtig ist die Stelle und wie wichtig ist die Anwesenheit bei Einsätzen. Wenn der AG es nicht aktzeptiert, wird er auch ohne vorherige vertragsgefussel Möglichkeiten finden sich vom AN zu trennen.
    Wenn ein AG in seinen Verträgen schon solche Dinge bringt gehe ich davon aus, dass er es im eigentlichen nicht möchte, dass seine MA den Arbeitsplatz verlassen. Wie will man dem Ag nachweisen, dass ein Einsatz keine Abstriche in der Arbeit gebracht hat?

    Ich würde auf alle Fälle das für und wieder gut durchdenken.

    Wenn ich andere berufliche Möglichkeiten hätte würde ich vielleicht diese nutzen ......


    Mit Grüßen

    Michael





    Alles meine private und persönliche Meinung

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    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg361297
    Datum17.09.2006 18:187440 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard PfeifferIst jemand bekannt was daraus geworden ist?

    In Thüringen ist die Freistellung ähnlich geregelt wie in den anderen Ländern. Also keine besonderen Verhältnisse.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361301
    Datum17.09.2006 18:357379 x gelesen
    dann stellt der AG einfach nicht ein und gut

    in der heutigen Zeit würde ich es aktzeptieren wenn mein AG sagt

    " Ne einsatz ist nicht "


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern361305
    Datum17.09.2006 18:427392 x gelesen
    naja, jetzt schreibe ich auch als ein FM, der in einer grßen Forma nebenher im Betriebsrat ist....

    Ein Arbeitgeber, der in seine Arbeitsverträge versucht solche rechtswidrigen Klauseln aufzunehmen spricht doch schon für sich, seinen Umgangston, sein Betriebsklima etc. ???????
    Wichtig erscheint mir, von einem solchen begehren den Bayer. Innenministerium Kenntniss zu geben. Schließlich ist dieses Ministerium dafür zuständig den abwehrenden Brandschutz in bayern "am laufen zu halten". da sind solche AG nicht im Sinne des Freistaates Bayern.

    Also, Günter (Beckstein) - auf geht's kümmere dich um Deine Feuerwehren.


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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W361406
    Datum18.09.2006 13:327361 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HeckmannNebenbei an die Volljuristen im Forum:
    "Antidiskriminierungsgesetz"?
    Macht sich der AG schadenersatzpflichtig, wenn er jemanden nicht einstellt, weil er Feuerwehrmann ist?

    bin zwar kein Volljurist aber komme gerade von einer Schulung zu o.g. Gesetz.
    Antwort auf Frage: nein.
    Gruß Andreas


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