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ThemaFähigkeiten mit SanC26 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorThom8as 8B., Günzburg / Bayern360950
Datum15.09.2006 11:0712023 x gelesen
Hallo Habe eine Frage!

Habe da jemanden getroffen die meinte sie darf mit San C IV Spritzen und Intubieren!

Meine Kenntnisse sind das man IV doch erst ab RA darf oder?

Wäre nett wenn mir da jemand was sagen kann!

Mfg

Thomas


Oben genannter Beitrag ist meine eigene Meinung.
Der KFV - Günzburg im Internet: www.kfv-guenzburg.de

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AutorAndr8eas8 M.8, Germing / 360952
Datum15.09.2006 11:1510333 x gelesen
Hallo,
also "IV Spritzen" also das legen eines Venenverweilkatheters sowie die endobornchiale Intubation sind invasive Maßnahmen die NUR durch einen Arzt durchgeführt werden dürfen. (und Heilpraktiker?)
Ein RA hat auch mit seiner Bezeichnung als RA nicht die Befugniss diese Maß0nahmen durchzuführen. Allerdings ist vor einigen jahren durch die BÄK die sog. "Notkompetenz" als EMPFEHLUNG ins Gespräch gekommen, die aber keinerlei gesetzl. Charakter hat. Diese Notkompetenz enthält eben diese invasiven Maßnahmen und die Gabe von Adrenalin, Glucose, sowie die Frühdefi bei VT/VF
Meines Wissens beträgt die Ausbildungszeit für SAN C Die 48h für SAN A+B plus 18h also insgesamt 66h.
Zum vergleich, die RS Ausbildung beträgt ca. 520h
Somit ist die Aussage völlig hinfällig und zeugt von einer unzureichenden Einschätung der eigenen Ausbildung und Fähigkeiten.

MFG...
Andreas


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen360953
Datum15.09.2006 11:2110077 x gelesen
Geschrieben von Thomas BurghartHabe da jemanden getroffen die meinte sie darf mit San C IV Spritzen und Intubieren!

*ROTFL*

Geschrieben von Thomas BurghartWäre nett wenn mir da jemand was sagen kann!

Naja, ist alles ein recht umfangreiche Sache. Sag ihr einfach, sie soll sich doch bitte von Patienten fern halten. Im Interesse der Patienten und auch in ihrem eigenen... :-(



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen360954
Datum15.09.2006 11:2510329 x gelesen
Geschrieben von Andreas Mayeralso "IV Spritzen" also das legen eines Venenverweilkatheters sowie die endobornchiale Intubation sind invasive Maßnahmen die NUR durch einen Arzt durchgeführt werden dürfen. (und Heilpraktiker?)

Ich will das jetzt nicht zu weit führen, aber ganz so einfach ist das leider nicht.

Geschrieben von Andreas MayerEin RA hat auch mit seiner Bezeichnung als RA nicht die Befugniss diese Maß0nahmen durchzuführen.

Nein hat er nicht. Genau wie Liesschen Müller oder ein KP deiner Wahl.

Geschrieben von Andreas MayerAllerdings ist vor einigen jahren durch die BÄK die sog. "Notkompetenz" als EMPFEHLUNG ins Gespräch gekommen, die aber keinerlei gesetzl. Charakter hat.

Die BÄK empfiehlt immer viel, die Diskussion über das Thema ist allerdings schon deutlich älter.

Geschrieben von Andreas MayerDiese Notkompetenz enthält eben diese invasiven Maßnahmen und die Gabe von Adrenalin, Glucose, sowie die Frühdefi bei VT/VF

Es ist durchaus umstritten in wie fern der Arztvorbehalt für die Defibrillation gilt. Was die Empfehlung angeht, gebe ich Dir Recht.

Geschrieben von Andreas MayerSomit ist die Aussage völlig hinfällig und zeugt von einer unzureichenden Einschätung der eigenen Ausbildung und Fähigkeiten.


Allerdings. Das ist aber bisher der Knüller - ok, mir hat auch schonmal ein RettHelf/NRW erzählt, dass für ihn neuerdings "Ketanest/Dormicum für ihn freigegeben" sei. *g*



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorAndr8eas8 M.8, Germing / 360956
Datum15.09.2006 11:3210107 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningAllerdings. Das ist aber bisher der Knüller - ok, mir hat auch schonmal ein RettHelf/NRW erzählt, dass für ihn neuerdings "Ketanest/Dormicum für ihn freigegeben" sei. *g*
Naja, für ihn würd ichs auch freigeben, wenn er sich weiterhin so sinnfrei äußert! *ggg*
"Eine Pulle Dormicum haut auch den Rettungshelfer um"

Also, mit der Dame am Besten nochmal reden und ihr die mögl. Konsequenzen aufzeigen, sowie ihr die Unzulänglichkeit ihrer Ausbildung vor Augen halten!

MFG.... Andreas


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen360957
Datum15.09.2006 11:3310107 x gelesen
Geschrieben von Andreas Mayer
Also, mit der Dame am Besten nochmal reden und ihr die mögl. Konsequenzen aufzeigen, sowie ihr die Unzulänglichkeit ihrer Ausbildung vor Augen halten!


Und vielleicht mal ein Wort mit den Ausbildern sprechen, da möglicherweise DAS in der Ausbildung nicht ausreichend rübergekommen ist.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg360958
Datum15.09.2006 11:3410040 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Stefan Brüning

ok, mir hat auch schonmal ein RettHelf/NRW erzählt, dass für ihn neuerdings "Ketanest/Dormicum für ihn freigegeben" sei. *g*

Vielleicht als Partydroge :-((( ??
Ansonsten hoffe ich, dass ich mich noch wehren könnte, bevor mit ein "San-C" Absolvent einen Schlauch in den Hals bzw. Kanüle in die Vene steckt.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW360959
Datum15.09.2006 11:3910132 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Thomas BurghartHabe da jemanden getroffen die meinte sie darf mit San C IV Spritzen und Intubieren!

Na klar und der Doc bereitet dir noch die Infusion vor??

Absoluter Dummfug. Die gute sollte vieleicht den San C nochmal besuchen und zuhören was da unterrichtet wird.
Der San C umfasst auch eher Themengebiete die für den Kat-Schutz relevant sind / für den jeweiligen Ortsverein relevant sind.

Gruß
Christian


-------------------------------------------------


... meine Meinung...

Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
(Deutsches Sprichwort)

TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen360961
Datum15.09.2006 12:2210026 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas BurghartHabe da jemanden getroffen die meinte sie darf mit San C IV Spritzen und Intubieren!
Sicher, daß sie die Maßnahmen an sich meint? Denn die Assistenz bei Zugang legen und Intubation ist sehr wohl Bestandteil von San B.


MkG Sascha

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg360965
Datum15.09.2006 12:4810193 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningDas ist aber bisher der Knüller - ok, mir hat auch schonmal ein RettHelf/NRW erzählt, dass für ihn neuerdings "Ketanest/Dormicum für ihn freigegeben" sei. *g*

Hallo,

da kann man nur hoffen, dass es genügend "Normaltickende" im Rettungsdienst gibt, die solchen Leuten konsequent auf die Finger klopfen und dazu beitragen, dass solche Leute aus dem Rettungsdienst entfernt werden

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen360968
Datum15.09.2006 13:4610253 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferda kann man nur hoffen, dass es genügend "Normaltickende" im Rettungsdienst gibt, die solchen Leuten konsequent auf die Finger klopfen und dazu beitragen, dass solche Leute aus dem Rettungsdienst entfernt werden

Ja. Ich glaube, dass das langfristig funktionieren wird. Auch bei vielen Feuerwehren, die am RD beteiligt sind - auch wenn man dort mancherorts meint, den RD erfunden zu haben... :-(



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorThom8as 8B., Günzburg / Bayern360971
Datum15.09.2006 13:5910129 x gelesen
Geschrieben von Thomas BurghartHabe da jemanden getroffen die meinte sie darf mit San C IV Spritzen und Intubieren!

Hab glaub n bisschen falsch FormulierT sorry!
Also es ist so dass sie es von Ihren "Kollegen" mehr oder weniger Erlaubt bekommt, und beruft sich auf den "Rechtfertigen Notstand"

Aber ich find es Trotzdem Fahrlässig,.... In zukunft darf wohl auch der Zivi neben Bettpfannen putzen auch noch BTM SpriTzen


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen360974
Datum15.09.2006 14:0610166 x gelesen
Geschrieben von Thomas BurghartAlso es ist so dass sie es von Ihren "Kollegen" mehr oder weniger Erlaubt bekommt, und beruft sich auf den "Rechtfertigen Notstand"

Sie kann sich ja berufen wie sie will. Da sie sich offenbar nicht viel Gedanken über die Materie gemacht hat, ändert das nix daran.

Btw, was heißt "erlaubt"? Vom Arzt? Wenn ja, dann ist es im Rahmen der Delegation durchaus möglich, wenn man dabei einige wenige Stolpersteine ausser Acht lässt. Das hat dann aber nix mehr mit dem rechtfertigenden Notstand zu tun.

Allerdings halte ich die Delegation auf einen SAN_C insofern für fraglich, weil ihm das IMNSHO wichtige KH-Praktikum fehlt.

Geschrieben von Thomas BurghartAber ich find es Trotzdem Fahrlässig,.... In zukunft darf wohl auch der Zivi neben Bettpfannen putzen auch noch BTM SpriTzen

Die Tatsache, ob Zivi oder nicht, ist bei sowas irrelevant. Es geht sich hier nur um die Qualifikation. Bei uns gab es auch mal nen Zivi, der ausgebildeter RettAss war...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg360975
Datum15.09.2006 14:0910317 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
da kann man nur hoffen, dass es genügend "Normaltickende" im Rettungsdienst gibt, die solchen Leuten konsequent auf die Finger klopfen und dazu beitragen, dass solche Leute aus dem Rettungsdienst entfernt werden


Geschrieben von Stefan BrüningJa. Ich glaube, dass das langfristig funktionieren wird. Auch bei vielen Feuerwehren, die am RD beteiligt sind - auch wenn man dort mancherorts meint, den RD erfunden zu haben... :-(

Hallo,

das meinte ich unabhängig des jeweiligen Betreibers! Wenn ein Rettungshelfer einen Patienten medikamentös "abschießt" ist es mir ganz egal ob dieser von meiner eigenen Organisation (Feuerwehr) oder von einer Sanitätsorganisation/Privatunternehmen ist. Solche Leute haben im Rettungsdienst nichts verloren!

Wenn historisch gesehen die Kollegen der Feuerwehr meinen den Rettungsdienst (damals Krankentransport) erfunden zu haben, liegen sie zumindest bei den Großstädten nicht falsch:-)))

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorThom8as 8B., Günzburg / Bayern360990
Datum15.09.2006 15:2410124 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningDie Tatsache, ob Zivi oder nicht, ist bei sowas irrelevant. Es geht sich hier nur um die Qualifikation. Bei uns gab es auch mal nen Zivi, der ausgebildeter RettAss war...

Das mit dem Zivi war jetzt eher ironisch gemeint :-)


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AutorPhil8ipp8 E.8, Buchloe / Bayern361008
Datum15.09.2006 16:1410171 x gelesen
Erzähl das mal dem Atti, der wird die Ausbilderin mit Haut und Haaren fressen.

Wissen die Leute eigentlich was ein San C ist ???


Grüße aus dem Allgäu

ESCHE

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AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / 361011
Datum15.09.2006 16:2710179 x gelesen
Wurde ja vielleicht auch nur falsch verstanden.... Vielleicht wollte die Dame nur sagen, dass es sein kann, einen mit Hepatitis C (nicht SanC) infizierten Patienten mal intubieren und einen Zugang legen zu müssen....... <-- Witz!


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361012
Datum15.09.2006 16:3010149 x gelesen
andererseits kann sei das doch machen

solange die Massnahme beherrscht und angebracht ist ...


Es gibt keine Notkompetenz;


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen361014
Datum15.09.2006 17:1110067 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschandererseits kann sei das doch machen

solange die Massnahme beherrscht und angebracht ist ...


... was bei einem SAN-C regelmäßig wohl nicht der Fall ist. Ansonsten Ack.

Geschrieben von Florian BeschEs gibt keine Notkompetenz;


Jepp.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.361015
Datum15.09.2006 17:1610340 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschandererseits kann sei das doch machen

solange die Massnahme beherrscht und angebracht ist ...


Sie muss nachweisen, dass sie die Maßnahme erlernt hat!! I.d.R. kann dies nur der RA.
Z. B.:
Siehe Berichtsheft - RS - .....hat bei x Intubationen assistiert......
Siehe Berichtsheft - RA - .....hat x Intubationen unter Aufsicht durchgeführt......


Geschrieben von Florian BeschEs gibt keine Notkompetenz;
So auch nicht ganz richtig!


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen361016
Datum15.09.2006 17:1910210 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblSie muss nachweisen, dass sie die Maßnahme erlernt hat!! I.d.R. kann dies nur der RA.

Oder anderweitige med. Ausbildung.

Geschrieben von Christof StroblZ. B.:
Siehe Berichtsheft - RS - .....hat bei x Intubationen assistiert......
Siehe Berichtsheft - RA - .....hat x Intubationen unter Aufsicht durchgeführt......


Sofern überhaupt ein Berichtsheft existiert oder der RettAss die Ausbildung überhaupt gemacht hat. Ansonsten gebe ich Dir Recht.

Geschrieben von Christof StroblSo auch nicht ganz richtig!


Ja, doch. Eigentlich schon. Dieser Begriff hat sich halt (IMHO zu Unrecht) eingebürgert, um die komplexe Systematik zu umschreiben, ohne Sie jedoch *wirklich* zu treffen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361017
Datum15.09.2006 17:2110331 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblSo auch nicht ganz richtig!
was ist daran nicht richtig?

Die NOKO ist nur eine Empfehlung und genau so relevant wie die Empfehlung "trinkt mehr Milch"


Geschrieben von Christof Strobl:
Siehe Berichtsheft - RS - .....hat bei x Intubationen assistiert......
Siehe Berichtsheft - RA - .....hat x Intubationen unter Aufsicht durchgeführt......


stand in meinem Berichtsheft nicht drin

unter Umständen reicht es mal was darüber gelesen zu haben...


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen361018
Datum15.09.2006 17:2710392 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschDie NOKO ist nur eine Empfehlung und genau so relevant wie die Empfehlung "trinkt mehr Milch"

DAS widerum ist auch untertrieben.
Die Empfehlung ist zwar immer noch eine, jedoch hat sie (leider) durchaus Relevanz, da sie nunmal von der ärztlichen Standesvertretung abgelveröffentlicht wurde.

Dadurch kann es sein, dass sie z.B. in Entscheidungen einer StA oder eines Gerichtes Bedeutung finden.
Somit schadet eine etwas differenzierte Sichtweise sicherlich nicht.

Geschrieben von Florian Beschunter Umständen reicht es mal was darüber gelesen zu haben...

Ja. Allerdings. Denn so einfach, wie Du es Dir dabei machst, ist es leider nicht.

Ich empfehle dazu z.B. Tries, Strafrechtliche Probleme im Rettungsdienst, S+K-Verlag

Sehr interessant.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361019
Datum15.09.2006 17:3210083 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningDAS widerum ist auch untertrieben.
etwas schon aber ein sehr geeignetes Mittel um den Rechtscharakter zu verdeutlichen...

Geschrieben von Stefan BrüningDadurch kann es sein, dass sie z.B. in Entscheidungen einer StA oder eines Gerichtes Bedeutung finden.

kann, muss aber nicht

Unter Umständen könnte es sogar heissen "sie konnten dies und das, warum haben Sie das nicht gemacht?"

es ist ein sehr schmaler Grat, der auch viele Nachteile bietet


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AutorSven8 W.8, Kerpen/Buir / NRW361035
Datum15.09.2006 20:5410120 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschGeschrieben von Stefan Brüning
DAS widerum ist auch untertrieben.

etwas schon aber ein sehr geeignetes Mittel um den Rechtscharakter zu verdeutlichen...

Geschrieben von Stefan Brüning
Dadurch kann es sein, dass sie z.B. in Entscheidungen einer StA oder eines Gerichtes Bedeutung finden.


kann, muss aber nicht

Unter Umständen könnte es sogar heissen "sie konnten dies und das, warum haben Sie das nicht gemacht?"

es ist ein sehr schmaler Grat, der auch viele Nachteile bietet





ich weiß ja nicht, warum ihr über dieses thema noch diskutiert. ganz einfach: NEIN, ein SAN C darf weder intubieren noch irgendwelche nadeln in fremde körper schieben. das sind dann meist die kandidaten die in ihrem privat PKW eine bessere ausstattung mitführen wie ein RTW........vorsicht vor solchen leuten und deren behauptungen.


grüße
sven


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AutorJuli8an 8B., In der Nähe von Siegen / NRW362189
Datum23.09.2006 18:0810167 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschUnter Umständen könnte es sogar heissen "sie konnten dies und das, warum haben Sie das nicht gemacht?"
Richtig und ich Deutschland muss man eigentlich davon ausgehen, dass ein RA intubieren und stechen kann. Weil es kommt zwar selten vor aber wenn wirklich kein Arzt vor Ort muss der RA entscheiden was er macht. Weitet er seine Kompetenz aus und handelt im Rahmen der "Not"kompetenz oder lässt er es bleiben und geht ein Risiko ein welches dem Pat. unter Umständen nicht gefallen wird.
Ich denke wenn man alles richtig macht und sich im Rahmen des illegalen bewegt hat wird kein hahn brüllen, sobald aber etwas schief geht bzw nicht gemacht wird, wird es eng.


___________________________________________________
***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


An die Menschen die meinen sie müssten. Lest es euch durch und last es dabei, oder sucht euch ein anderes Hobby. Feuerwehr hat was mit Kameradschaft zutun und nicht mit rumpetzen


http://www.freewebs.com/iwannawatchyoubleed/index.htm

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