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ThemaGeldmangel der Kommunen und Politikerideen58 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • Hessisch Niedersächsische Allgemeine: \"Multistar\"
  •  
    AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen359596
    Datum07.09.2006 13:5418373 x gelesen
    Hallo zusammen,

    das kommt dabei heraus, wenn das Geld knapp wird und Politiker Ihre eigenen Ideen haben. Hoffentlich können die verantwortlichen Fw-Führungskräfte vernünftig argumentieren. Zum Glück soll diese Idee von verantwortlicher Seite auf Machbarkeit geprüft werden.


    Grüße aus Nordhessen
    Ralf




    Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


    Feuerwehr Frielendorf - Online
    Intro - Akt. Einsätze - Einsatzfotos & Berichte - Fahrzeuge - JF - KatS - Downloads - u.v.m.


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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg359599
    Datum07.09.2006 14:2317345 x gelesen
    Geschrieben von Ralf EberhardtHoffentlich können die verantwortlichen Fw-Führungskräfte vernünftig argumentieren. Zum Glück soll diese Idee von verantwortlicher Seite auf Machbarkeit geprüft werden.
    Sollten die Diskussionen noch verfügbar sein, kann man sofern jemand das möchte ja auf diese verweisen.

    Andere Frage, welche Eintreffzeiten bzw. generell Regelungen gelten in Hessen im Bezug auf die Vorhaltepflicht einer DLK?

    Ansonsten wären in ca. 11 km (Bundesstraße?) Warburg eine DLK 23/12 und in ca. 13 km (Bundesstraße?) Wolfhagen zumindest eine DLK 18/12 (Direktlink leider nicht möglich) verfügbar. Was im 9 km entfernten Bad Arolsen steht, weiß ich nicht, da die dortige Internetpräsenz noch nicht verfügbar ist, aber von dort haben wir ja ortskundige Forumsmitglieder.... ;-)

    Grüße
    Matthias


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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359605
    Datum07.09.2006 14:3017260 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Martin

    Was im 9 km entfernten Bad Arolsen steht, weiß ich nicht,...

    Wenn ich mich richtig erinnere (BW-Zeit), müsste dort eine DLK 23-12 stehen.

    MkG
    Jörg


    Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359611
    Datum07.09.2006 14:4317256 x gelesen
    Geschrieben von mich

    Wenn ich mich richtig erinnere (BW-Zeit), müsste dort eine DLK 23-12 stehen.
    Das müsste sie sein:



    Mkg
    Jörg


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    AutorOliv8er 8F., Wöllstein / Rheinland-Pfalz359613
    Datum07.09.2006 14:4617231 x gelesen
    Das ganze gabs doch schonmal wenn ich mich nicht irre. Unter dem namen Octopus?

    Gruß Oli


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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359615
    Datum07.09.2006 14:4817187 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Fried

    Das ganze gabs doch schonmal wenn ich mich nicht irre. Unter dem namen Octopus?
    Nee, dass ist was anderes ...



    MkG
    Jörg


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    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW359616
    Datum07.09.2006 14:4917183 x gelesen
    Geschrieben von Oliver FriedDas ganze gabs doch schonmal wenn ich mich nicht irre. Unter dem namen Octopus?


    Ja und die Kollgen von der Feuerwehr Ascheberg haben so nen Dingen!

    - klick Mulistar Ascheberg -


    Gruß
    Michael

    Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen359618
    Datum07.09.2006 14:5317228 x gelesen
    Na ja, daß die Politik eine Prüfung von Alternativen verlangt ist ja verständlich.

    Wichtig wird, wie sich die Fw dazu stellt und welche Argumente kommen...
    Selbst in der MagriusPpt wird nicht vom "Ersatz für eine DLk", sondern nur von einer "Ergänzung" gesprochen.

    Evtl. siegt aber der Spieltrieb oder der Wille als "erster in Hessen" so ein Vehikel zu haben, allerdings schon verloren gg diese Wehr http://www.feuerwehrfloersheim.de/. Theoretisch ist das Ding schon, praktisch aber nicht...

    Gruß LP


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    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW359621
    Datum07.09.2006 14:5617235 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottEvtl. siegt aber der Spieltrieb oder der Wille als "erster in Hessen" so ein Vehikel zu haben, allerdings schon verloren gg diese Wehr http://www.feuerwehrfloersheim.de/. Theoretisch ist das Ding schon, praktisch aber nicht...


    Naja das Konzept ist schon nen bischen unterschiedlich. In Ascheberg & Flörsheim dient das Dingen als RW Ersatz, und in Volkmarsen spricht man von LF/DLK Ersatz.

    ...ohne das ich ich irgendein Konzept verharmlosen / bevorzugen möchte! Von mir also vollkommen Wertungsfrei!


    Gruß
    Michael

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359622
    Datum07.09.2006 14:5817179 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pott

    Evtl. siegt aber der Spieltrieb oder der Wille als "erster in Hessen" so ein Vehikel zu haben, allerdings schon verloren gg diese Wehr http://www.feuerwehrfloersheim.de/.
    Schade, wieder ein schöner MAN-Veteran weniger :-(

    MkG
    Jörg


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    AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg359628
    Datum07.09.2006 15:2817155 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottNa ja, daß die Politik eine Prüfung von Alternativen verlangt ist ja verständlich.

    Eben. Den Politikern ist an dieser Stelle erstmal kein Vorwurf zu machen.

    Geschrieben von Lüder PottWichtig wird, wie sich die Fw dazu stellt und welche Argumente kommen...

    Zustimmung.

    Geschrieben von Lüder PottSelbst in der MagriusPpt wird nicht vom "Ersatz für eine DLk", sondern nur von einer "Ergänzung" gesprochen.

    Warum wohl. Die Einsatztaktischen Hintergründe hierzu sollten den Politikern klar gemacht werden...aber...

    Geschrieben von Lüder PottEvtl. siegt aber der Spieltrieb

    ...das befürchte ich mal eher...


    MFG Daniel

    Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen359629
    Datum07.09.2006 15:2817262 x gelesen
    Moin,
    Geschrieben von Michael ArensNaja das Konzept ist schon nen bischen unterschiedlich. In Ascheberg & Flörsheim dient das Dingen als RW Ersatz,
    Ein RW mit Haspel?!? Nagut, reiht sich dann wenigstens passend ein zum Staffel-HGTLF und dafür Rett.satz-freiem LF16 *wieder mal einen kopf-gegen-wand-smiley vermiss*

    schöne Grüße,
    Thorben


    ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359630
    Datum07.09.2006 15:3017153 x gelesen
    Wobei bei der genannten http://www.feuerwehrfloersheim.de/auch wiederum eine sinnvolle HLF-Konstruktion fährt. Da passt so'n Multistar doch perfekt dazu. Als ELW noch ein Reisebus vorneweg, fertig ist die Feuerwehr der Zukunft.


    Bosco (TV-Serie Third Watch): "Glauben Sie mir, kaputt machen ist das, was die Feuerwehr am besten kann."

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359632
    Datum07.09.2006 15:3217163 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhl

    Ein RW mit Haspel?!?
    Könnte ja auch eine "Haspel" mit Verkehrssicherungsmaterial sein, Bindemittel etc. ...

    MkG
    Jörg


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359633
    Datum07.09.2006 15:3617175 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhldafür Rett.satz-freiem LF16 *

    Dafür hat doch das "HLF" einen Akku-Satz.. ;-)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg359638
    Datum07.09.2006 15:4817186 x gelesen
    Hallo,

    hier mal der Linkzum Artikel über den Multistar aus der BRANDSCHUTZ. Da steht auf jeden Fall drin, dass so ein Fahrzeug keine Drehleiter ersetzen kann.
    Rein Gewichtsmäßig ist das Fahrzeug auch an der Grenze für die geforderte Tragfähigkeit von Stellflächen.
    Für mich ehrlich gesagt nichts Halbes und nichts Ganzes.

    Gruß Mathias


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    AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg359640
    Datum07.09.2006 15:5417218 x gelesen
    Man kann darüber jammern oder nicht, in Zukunft werden immer mehr solcher Fahrzeuge bei den feuerwehren im Stall stahen. Die Kommunen haben nicht mehr das Geld und die Beschaffung eines Kombifahrzeuges ist doch dann für eine Kommune eine billige Angelegenheit.

    Dagegen wehren kann man sich eh nicht, höchstens gut bis sehr gut dagegen Argumentieren. Aber was das bringt ... meistens setzten die Herren Gemeinderäte doch ihren Kopf durch und die Feuerwehr muss dann eben mit dem auskommen was man auf den Hof gestellt bekommt.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    J. Köhler
    http://www.florian-graben-neudorf.de
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
    Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359641
    Datum07.09.2006 16:0017167 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Köhler

    Dagegen wehren kann man sich eh nicht, höchstens gut bis sehr gut dagegen Argumentieren. Aber was das bringt ... meistens setzten die Herren Gemeinderäte doch ihren Kopf durch und die Feuerwehr muss dann eben mit dem auskommen was man auf den Hof gestellt bekommt.
    Wenn aber die rechtliche Anforderung, wie auch immer die in den verschiedenen BL heißen, eine Drehleiter fordert?
    Die Feuerwehr Volkmarsen hatte ja bislang keine Drehleiter. Also handelt es sich um eine Erst- und keine Ersatzbeschaffung.

    MkG
    Jörg


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359642
    Datum07.09.2006 16:0117188 x gelesen
    Geschrieben von Jochen KöhlerMan kann darüber jammern oder nicht, in Zukunft werden immer mehr solcher Fahrzeuge bei den feuerwehren im Stall stahen. Die Kommunen haben nicht mehr das Geld und die Beschaffung eines Kombifahrzeuges ist doch dann für eine Kommune eine billige Angelegenheit.


    Klar. Wenn die Partei der Deutschen Milchmädchen die Mehrheit hat.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorDirk8 S.8, Urmitz / RLP359650
    Datum07.09.2006 16:3417148 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Köhler
    Dagegen wehren kann man sich eh nicht, höchstens gut bis sehr gut dagegen Argumentieren. Aber was das bringt ... meistens setzten die Herren Gemeinderäte doch ihren Kopf durch und die Feuerwehr muss dann eben mit dem auskommen was man auf den Hof gestellt bekommt.

    Gemeinderäte sind nicht gottgegeben, sondern - auch von Feuerwehrleuten - gewählte Personen, die durchaus auch Argumenten zugänglich sind und sich von Spezialisten (meist Feuerwehrleitung, Amtsleitung o.ä.) ihre Infos zukommen lassen. Ich kenn's jedenfalls so, dass nix beschafft wird, was nicht irgendwie durch jemanden im Bereich der Feuerwehr gewollt ist.
    Ferner steht es jedem frei, sich in die entsprechenden Gremien Wählen zu lassen und die Sache an der Wurzel anzugehen, anstatt immer die Räte anzugreifen.

    Grüße aus dem Rheinland

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg359701
    Datum07.09.2006 19:4117300 x gelesen
    Ich finde diese Lösungen garnicht schlecht, RW mit Hubrettungsmöglichkeit ist doch eigentlich eine sehr Sinnvolle Lösung, zumal man keine Änderung der Fwdv´s benötigt sondern ganz einfach arbeiten kann, wie gehabt, entweder ich setze den RW ein oder den Hubretter. Wobei natürlich der Vorteil darin liegt, bei Geräte immer vor Ort zu haben.

    Als Ersatz oder Notwendige Anschaffung einer Gemeinde ist es sicher nicht geeignet, aber in Löschzügen von BF´s oder hauptamtlichen Wachen oder großen FFw´s könnte ich mir dieses Fahrzeug im ersten Abmarsch gut vorstellen, allerdings nur, wenn die DLK im Hintergund zur Verfügung steht (nächste BF-Wache/zweiter abmarsch usw.).

    Oft wird ja der RW durch Springer besetzt oder an anderer Stelle herausgelöst, so hätte man in jedem Fall das benötigte Gerät vor Ort.

    Die Lösung als TLF oder LF finde ich allerdings nicht so gut, da hier konflikte im Einsatzablauf/in der Aufgabenverteilung auftreten könnten.


    Mit Grüßen

    Michael





    Alles meine private und persönliche Meinung

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg359702
    Datum07.09.2006 19:4717172 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlEin RW mit Haspel?!?

    Wieso eigentlich nicht, es müsste ja keine Haspel für Schläuche sein, sondern könnte auch zum Transport des Absperrmaterials, Auffangbehältnis, Streuwagen, Pulverlöscher oder sonstiges Gerät sein. Die Einmannhaspel an Fahrzeugen kann meiner Meinung nach für mehr eingesetzt werden als nur für den Schlauchtransport. Ein Streuwagen z.B. für Ölspuren am RW macht doch Sinn, außerdem bestände die Möglichkeit, abhängig von der Einsatzsituation die entsprechende Haspel aufzuprotzen.


    Mit Grüßen

    Michael





    Alles meine private und persönliche Meinung

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    AutorDani8el 8K., Bad Arolsen / Hessen359721
    Datum07.09.2006 21:4017169 x gelesen
    Hallo Matthias,

    Geschrieben von Matthias MartinAnsonsten wären in ca. 11 km (Bundesstraße?) Warburg eine DLK 23/12 und in ca. 13 km (Bundesstraße?) Wolfhagen zumindest eine DLK 18/12 (Direktlink leider nicht möglich) verfügbar. Was im 9 km entfernten Bad Arolsen steht, weiß ich nicht, da die dortige Internetpräsenz noch nicht verfügbar ist, aber von dort haben wir ja ortskundige Forumsmitglieder.... ;-)


    Sie haben geläutet?;-)

    Stimmt so, wie schon geschrieben. Unsere Kernstadt FF verfügt über eine DLK 23/12 (die auf dem Bild von Jörg). Die ist m.W. auch im Volkmarser Alarmplan mit 1. Prio vorgesehen.

    Grüße aus dem Waldecker Land
    Daniel


    "Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein." Joseph Joubert

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW359734
    Datum07.09.2006 22:2317271 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertIch finde diese Lösungen garnicht schlecht, RW mit Hubrettungsmöglichkeit ist doch eigentlich eine sehr Sinnvolle Lösung, zumal man keine Änderung der Fwdv´s benötigt sondern ganz einfach arbeiten kann, wie gehabt, entweder ich setze den RW ein oder den Hubretter. Wobei natürlich der Vorteil darin liegt, bei Geräte immer vor Ort zu haben.

    Du bekommst auf dem Fahrzeug aber nicht die Beladung vom RW verlastet UND das Fahrzeug wiegt in jedem FAll 18 t - oder mehr, also hast Du ein Problem mit den Feuerwehraufstellflächen und -zufahrten im Bestand, wg. Achslast UND zGG...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW359738
    Datum07.09.2006 22:2917175 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertWieso eigentlich nicht,

    weil man am RW hinten eigentlich "normalerweise" eine stärkere AHK vorsieht, damit man ggf. auch damit mal was wegziehen, -schleppen kann.
    weil eigentlich im Fahrzeug selbst genug Stauraum da ist.
    weil man damit mit Allrad im Gelände recht schlecht aussieht (ich hoffe auch immer, dass man beim LF vorher die Haspeln abhängt, wenns wirklich ins Gelände geht), und beim RW ist die Wahrscheinlichkeit beim notwendigen Einsatz einer Seilwinde ja höher, dass man mal übers Feld an einen LKW, PKW o.ä. ran-rangieren muß, weil man sich den Standort der Winde im Gegensatz zur Pumpe nur sehr beschränkt frei aussuchen kann..


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg359741
    Datum07.09.2006 22:3717197 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jochen Köhler

    Man kann darüber jammern oder nicht, in Zukunft werden immer mehr solcher Fahrzeuge bei den feuerwehren im Stall stahen.

    Obwohl solche FW-Fahrzeuge von den Herstellern seit 5-6 Jahren den Feuerwehren wie sauer Bier angepriesen werden ist ihr großer Durchbruch (Gott sei Dank) bis jetzt nicht gelungen.

    Die Kommunen haben nicht mehr das Geld und die Beschaffung eines Kombifahrzeuges ist doch dann für eine Kommune eine billige Angelegenheit.

    Billig muss nicht unbedingt auch sinnvoll sein.

    Dagegen wehren kann man sich eh nicht, höchstens gut bis sehr gut dagegen Argumentieren.

    Bin auf die (ehrlichen) Erfahrungsberichte der FWen, die solch ein Mutifahrzeug haben, gespannt; bis jetzt wurde noch nichts veröffentlicht ?!

    MkG

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg359747
    Datum07.09.2006 22:4617351 x gelesen
    Geschrieben von Jochen KöhlerDie Kommunen haben nicht mehr das Geld und die Beschaffung eines Kombifahrzeuges ist doch dann für eine Kommune eine billige Angelegenheit.

    Ist es nicht. Weil solche Kombifahrzeuge keine notwendige DLK ersetzen.
    Und wenn sie das nicht tun benötige ich entweder kein Hubrettungsgerät (dann spare ich mir das Geld gleich) oder ich muß zusätzlich noch eine richtige DLK kaufen...

    Geschrieben von Jochen KöhlerDagegen wehren kann man sich eh nicht, höchstens gut bis sehr gut dagegen Argumentieren.

    Die sollte man wenn man fachlich auch nur etwas auf dem Kasten hat ohne Probleme haben.


    Geschrieben von Jochen KöhlerAber was das bringt ... meistens setzten die Herren Gemeinderäte doch ihren Kopf durch und die Feuerwehr muss dann eben mit dem auskommen was man auf den Hof gestellt bekommt.

    Sorry. Aber das ist doch wohl eher die Ausnahme. Normalerweise wird doch gerade im Bereich Feuerwehrfahrzeuge eher jeder Blödsinn den die Feuerwehr will abgenickt, als daß der Gemeinderat etwas an Fahrzeugen beschafft was die Feuerwehr partout nicht will.



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg359757
    Datum08.09.2006 06:4017177 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Christian FischerIst es nicht. Weil solche Kombifahrzeuge keine notwendige DLK ersetzen

    Eben, sie sind meines Wissens bisher nicht als zweiter Rettungsweg zugelassen. Ist aber eventuell nur eine Frage der Zeit.

    Interessant wäre aber ja mal die Frage, was wäre, wenn eine Gemeinde ein solches Fahrzeug beschaffen will, die Feuerwehr sich aber von vornherein lautstark dagegen wehrt und deuticht macht: "Wir werden dies nicht einsetzen!"

    Kann das erzwungen werden? Und wenn ja, von wem?


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

    drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg359760
    Datum08.09.2006 06:5717249 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinoweil man am RW hinten eigentlich "normalerweise" eine stärkere AHK vorsieht

    Ich denke, dass sollte mit zwei einmannhaspeln, die in der Mitte einen Abstand zu einander haben eigentlich gehen.

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoweil eigentlich im Fahrzeug selbst genug Stauraum da ist.

    Ein Streuwagen würde meiner Meinung Sinn machen, und z.B. Auffangbehälter wäre sicher vom Handling auch geschickter so zu Transportieren. Außerdem könnte man ja die "Haspeln" optional bei Bedarf einsetzen.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoEinsatz einer Seilwinde ja höher, dass man mal übers Feld an einen LKW, PKW o.ä. ran-rangieren muß, weil man sich den Standort der Winde im Gegensatz zur Pumpe nur sehr beschränkt frei aussuchen kann..

    Sorry, aber wenn ich bei einem VU die Straße verlassen muss, um einen ins grün "geflogenen" PKW zu bergen, kann ich wenn notwendig die Haspeln auch abnehmen.

    Die Einsatzmöglichkeit solcher Haspeln ist sicher nicht unsinnvoll, wenn auch vielleicht nicht für jeden Notwendig. Aber einige Geräte könnten so schon Sinnvoll transportiert werden. Das ein oder andere auch ergonomisch Sinnvoll, da die Entnahme aus größerer Höhe entfällt, außerdem auch noch personalsparend, da vielleicht nur noch eine Einsatzkraft gebunden ist. (ich denke da z.B. an Be- und Entlüftungsgeräte odgl. wie ich es schon gesehen habe)


    Mit Grüßen

    Michael





    Alles meine private und persönliche Meinung

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg359761
    Datum08.09.2006 07:0617177 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDu bekommst auf dem Fahrzeug aber nicht die Beladung vom RW verlastet UND das Fahrzeug wiegt in jedem FAll 18 t - oder mehr, also hast Du ein Problem mit den Feuerwehraufstellflächen und -zufahrten im Bestand, wg. Achslast UND zGG...

    Klar gäbe es ein Gewichtsproblem, man müsste sicher in der Beladeliste den ein oder anderen Abstrich machen, aber als ergänzung in einem LZ einer BF oder hauptamtlichen Wache wäre doch vorstellbar, wenn man dann im Rücken meinetwegen einen AB-Rüst hat.
    Für das "normale" Altagsgeschäft mit kleinen oder mittleren THL´s oder VU´s reicht so ein Fzg. aus und ist auch gut verwendbar. Bei größeren THL´s oder Katastrophen müsste ggf. dann auf das Gerät im hintergrund zurück gegriffen werden.


    Mit Grüßen

    Michael





    Alles meine private und persönliche Meinung

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen359763
    Datum08.09.2006 07:2117159 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jan Ole UngerInteressant wäre aber ja mal die Frage, was wäre, wenn eine Gemeinde ein solches Fahrzeug beschaffen will, die Feuerwehr sich aber von vornherein lautstark dagegen wehrt und deuticht macht: "Wir werden dies nicht einsetzen!"

    Kann das erzwungen werden? Und wenn ja, von wem?


    ... ohne Wertung des ursprünglichen Sachverhaltes:

    Gemeinde = Träger der Feuerwehr. Somit besteht eine grundsätzliche Weisungsbefugnis des Gemeindevorstandes gegenüber der Feuerwehr ... und solange das Ansinnen nicht klar rechtswidrig ist (im Moment wäre mir keine Vorschrift bekannt, die den Einsatz eines derartigen Fzg. verbietet) besteht da außer Quittierung des Dienstes auch kaum Möglichkeiten ...

    ... oder andersherum: wenn der Senat der Stadt Hamburg morgen beschließt, dass die BF nur noch mit TSA und Traktorens ausgestattet wird, dann rückt ihr halt mit TSAs aus ... ob ihr damit was Wesentliches ausrichten könnt, steht auf einem anderenen Blatt ;-)

    ... und selbstverständlich: wenn ich als Verantwortwortlicher der Fw das für nicht sachgerecht (oder rechtswidrig) halte, ist das gegenüber dem Dienstvorgesetzten aktenwirksam kundzutun ...


    Gruss
    Gerhard


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW359766
    Datum08.09.2006 07:5817169 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertGeschrieben von Ulrich Cimolinoweil man am RW hinten eigentlich "normalerweise" eine stärkere AHK vorsieht

    Ich denke, dass sollte mit zwei einmannhaspeln, die in der Mitte einen Abstand zu einander haben eigentlich gehen.


    Ich WEISS, das Aufhängen der Haspeln ist da nicht das Problem, weil die AHK nach hinten nicht überstehen darf, gelle...
    Das Problem entsteht dann, wenn man wieder Zusatzkonstruktionen basteln muß, um die hinten zu befestigen (kostet!) und man die Haspeln dann ggf. stehen lassen muß, wenn man was schleppen will.


    Geschrieben von Michael HilbertEin Streuwagen würde meiner Meinung Sinn machen, und z.B. Auffangbehälter wäre sicher vom Handling auch geschickter so zu Transportieren. Außerdem könnte man ja die "Haspeln" optional bei Bedarf einsetzen.


    Ein RW ist ein RW ist ein RW - und kein GW-Streu und auch kein GW-Öl und auch kein GW-N oder -L!


    Geschrieben von Michael HilbertSorry, aber wenn ich bei einem VU die Straße verlassen muss, um einen ins grün "geflogenen" PKW zu bergen, kann ich wenn notwendig die Haspeln auch abnehmen.


    Sorry, aber wenn der Ma da nicht dran denkt, ist der Schaden erheblich.

    Gut dass wir drüber gesprochen haben.

    Warum eigentlich nicht gleich eine Ladebordwand hinten, da kannst Du Deine ganzen tollen Zubehörsteile super verlasten - warum dann nicht gleich einen GW-L2 mit Seilwinde, Stromerzeuger (mal fest mal tragbar) und flexibler Beladung?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW359767
    Datum08.09.2006 08:0317275 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertKlar gäbe es ein Gewichtsproblem, man müsste sicher in der Beladeliste den ein oder anderen Abstrich machen, aber als ergänzung in einem LZ einer BF oder hauptamtlichen Wache wäre doch vorstellbar, wenn man dann im Rücken meinetwegen einen AB-Rüst hat.

    und wir basteln und die nächste Fahrzeugvariante...

    Wollen wir nicht dann ehrlicherweise gleich die ganze steife Normung auf den Müll der Geschichte tragen?


    Geschrieben von Michael HilbertFür das "normale" Altagsgeschäft mit kleinen oder mittleren THL´s oder VU´s reicht so ein Fzg. aus und ist auch gut verwendbar. Bei größeren THL´s

    Logisch - und Du weißt immer vorher wie "groß" die THL wird... - und Du verläßt Dich drauf, dass irgendwer (altmodischer Normeinhalter), dann die "richtigen" Autos schon haben wird - und wenn nicht? (Vgl. Diskussionen um TSF(-W) mit HDL ohne TS, HLF 20/16 bzw. 16/12 ohne THL, ohne Saugschläuche, m.E. auch ohne Sprungpolster usw.).

    Mensch komm wieder zurück in die Realität.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg359774
    Datum08.09.2006 08:2317244 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinound wir basteln und die nächste Fahrzeugvariante...

    Die wird sicher kommen, über kurz oder lang.
    Ich bin kein Freund von tausenden von Varianten, früher wenn ich ein Fzg gesehen habe, oder wusste was es ist, erkannte ich auch den Einsatzwert (mehr oder minder). Eher wäre eine reduzierung auf ein Minimum OK, bei dann auch bei Bezuschussungen jeder gleich behandelt werden könnte (wer sich nicht die Norm hält bekommt keinen).
    Ich sehe diese Art von Fahrzeugen nicht bei der FF um die ecke und auch nicht als Normfehikel, sondern als Mittel in einem ständig besetzten LZ einer BF oder HW, nicht mehr und nicht weniger, und dann auch nur, wenn entsprechende Fahrzeuge und Geräte "hinten" vorhanden sind.
    Wenn ich manche Auswüchse bei verschiedenen BF´s sehe, dann ist doch sowas nur ein klacks.
    Vor ein paar Jahren war ich in Karlsruhe unterwegs und sah einen Einsatz der BF, die Fahrzeuge hier fielen unter die Kategorie "Schlachtschiffe".
    Und in anbetracht des immer geringer werdenden Personalstand hilft es vielleicht auch


    Mit Grüßen

    Michael





    Alles meine private und persönliche Meinung

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    AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg359775
    Datum08.09.2006 08:2717155 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertUnd in anbetracht des immer geringer werdenden Personalstand hilft es vielleicht auch

    Noch jemand Cola, Chips...?


    MFG Daniel

    Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW359780
    Datum08.09.2006 08:3917185 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertVor ein paar Jahren war ich in Karlsruhe unterwegs und sah einen Einsatz der BF, die Fahrzeuge hier fielen unter die Kategorie "Schlachtschiffe".
    Und in anbetracht des immer geringer werdenden Personalstand hilft es vielleicht auch


    Du kannst fehlendes Personal nur ganz beschränkt mit Technik ausgleichen. Das ging noch beim Melder und auch noch STr, aber danach wirds verdammt eng, weil wir wollen ja nicht nur sicher irgendwo rein (mit ggf. ganz viel Wasser im Rücken), sondern wir wollen ja auch noch Leute haben, die uns da vielleicht bei Problemen wieder rausholen... Vgl. FwDV 7!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg359785
    Datum08.09.2006 09:0217147 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDu kannst fehlendes Personal nur ganz beschränkt mit Technik ausgleichen. Das ging noch beim Melder und auch noch STr, aber danach wirds verdammt eng, weil wir wollen ja nicht nur sicher irgendwo rein (mit ggf. ganz viel Wasser im Rücken), sondern wir wollen ja auch noch Leute haben, die uns da vielleicht bei Problemen wieder rausholen... Vgl. FwDV 7!

    Die Personalreduzierung wollte ich hier nicht gut heißen, falls Du mich falsch Verstanden hast, ganz im Gegenteil, unser Staat (inkl. bis hin zur Komune) sollte als Vorbild für das Gewerbe und die Industrie fungieren, aber im Gegenteil werden die meisten Stellen hier abgebaut.

    Aber in solchen Dingen orientiert man sich liebend gern im Ausland ;-) und zwar immer da was es am besten (billig da so wenig wie möglich personal) ist.
    Ob es gut ist ..... das ist die Frage


    Mit Grüßen

    Michael





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    AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.359805
    Datum08.09.2006 10:1317201 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael Hilbert
    Vor ein paar Jahren war ich in Karlsruhe unterwegs und sah einen Einsatz der BF, die Fahrzeuge hier fielen unter die Kategorie "Schlachtschiffe".

    Und die BF hat zwischenzeitlich ihren Kurs geändert und ging wieder weg von den dreiachsigen Schlachtschiffen zu wendigeren zweiachs HLF 2000


    Gruß aus dem Nordschwarzwald
    Holger

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg359808
    Datum08.09.2006 10:1717164 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Holger Roßwag

    Und die BF hat zwischenzeitlich ihren Kurs geändert und ging wieder weg von den dreiachsigen Schlachtschiffen zu wendigeren zweiachs HLF 2000

    Ähnliches ist auch von anderen Feuerwehren zu berichten; irgendwann geht "Groß, größer,...!!" auch nicht mehr.

    MkG

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg359848
    Datum08.09.2006 12:2017171 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerEben, sie sind meines Wissens bisher nicht als zweiter Rettungsweg zugelassen.

    Gibt's dafür auch eine Begründung? Was ist denn als Rettungsmittel "zugelassen"?


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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg359856
    Datum08.09.2006 12:5017206 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Guido LobermannGibt's dafür auch eine Begründung? Was ist denn als Rettungsmittel "zugelassen"?

    In den Buaordnungen wird von einem zweiten Rettungsweg über die "Rettungsgeräte der Feuerwehr", wenn kein zweiter baulicher vorhanden, geschrieben.

    Nun ist die Frage, ob z.B. der Multistar als solches anerkannt wird, wenn nicht, und das ist mein Kenntnisstand (ich lass mich da gerne eines Besseren belehren...), dann muss eine andere Lösung zusätzlich gefunden werden.

    Geschrieben von Guido LobermannWas ist denn als Rettungsmittel "zugelassen"?

    Auf jeden Fall Drehleitern nach Normen 14701, 14043 und 14044 ;-)


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

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    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg359860
    Datum08.09.2006 13:1717217 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerIn den Buaordnungen wird von einem zweiten Rettungsweg über die "Rettungsgeräte der Feuerwehr", wenn kein zweiter baulicher vorhanden, geschrieben.

    Ich hatte mal so eine Diskussion über die Zulässigkeit von einem Rettungsschlauch, Rutschen im Kindergarten oder auch ein Sprungpolster als Rettungsgerät der Feuerwehr.

    Eine Konkretisierung, die allgemein anerkannt ist, würde mich schon interessieren.


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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg359871
    Datum08.09.2006 14:4017334 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Guido LobermannEine Konkretisierung, die allgemein anerkannt ist, würde mich schon interessieren.

    Nehmen wir einfach das Beispiel BaWü (da auch gerade in einem anderen Thema aktuell behandelt), dort werden Kombinationsfahrzeuge nicht vom Land gefördert.
    Man kann also einen "zweiten Rettungsweg" (z.B. eine DL) nicht durch ein Kombifahrzeug ersetzen, da es dafür keine Zuschüsse gibt. Jedenfalls wird sich eine Kommune dies dreimal überlegen.
    Das heisst doch im Umkehrschluss, dass ein Kombifahrzeug nicht als zweiter Rettungsweg, bzw. Rettungsgerät im Sinne der Bauordnungen anerkannt sein kann.


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen359876
    Datum08.09.2006 14:5717217 x gelesen
    Moin,
    Geschrieben von Jan Ole UngerMan kann also einen "zweiten Rettungsweg" (z.B. eine DL) nicht durch ein Kombifahrzeug ersetzen, da es dafür keine Zuschüsse gibt.

    ähm, bislang gibts nur keine Zuschüsse dafür. Was haben Zuschüsse mit Verwendbarkeit zu tun? O man nem niedersächsischen Stützpunkt als Zweitfahrzeug ein TLF "10/16" als Minimalforderung gemäß der MindStVO gibt oder ein 32/80/20-P750 ist doch egal, Wasser bringen sie beide zur Einsatzstelle. Anforderung der MindStVO erfüllt. Wie man sein Groß-ULF dann finanziert ist eien andere Frage...

    Geschrieben von Jan Ole UngerJedenfalls wird sich eine Kommune dies dreimal überlegen.
    Kombigeräte können - zumindest im Werbe-Modus - doch zwei Fahrzeuge ersetzen. Da könnte der Verzicht auf die Bezuschussung schon interessant sein, wenn ein weiteres Fahrzeug dafür eingespart wird.

    Geschrieben von Jan Ole UngerDas heisst doch im Umkehrschluss, dass ein Kombifahrzeug nicht als zweiter Rettungsweg, bzw. Rettungsgerät im Sinne der Bauordnungen anerkannt sein kann.

    Nö. Heißt nur, dass BaWü lieber ansatzweise einheitliche Fahrzeuge hätte und deswegen diese fragwürdigen Fahrzeugkonzepte nicht fördern will.


    ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg359881
    Datum08.09.2006 15:2817174 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerNehmen wir einfach das Beispiel BaWü (da auch gerade in einem anderen Thema aktuell behandelt), dort werden Kombinationsfahrzeuge nicht vom Land gefördert.
    Man kann also einen "zweiten Rettungsweg" (z.B. eine DL) nicht durch ein Kombifahrzeug ersetzen, da es dafür keine Zuschüsse gibt.


    Hä?

    Wenn es keine Zuschüsse gibt, heißt das nur, dass die Gemeinde das Fahrzeug komplett selbst zahlen müsste.

    Geschrieben von Jan Ole UngerDas heisst doch im Umkehrschluss, dass ein Kombifahrzeug nicht als zweiter Rettungsweg, bzw. Rettungsgerät im Sinne der Bauordnungen anerkannt sein kann.

    Nein, natürlich nicht. Für ein LF 16-TS oder LF 20/6 (Modell Düsseldorf) würde es übrigens auch keinen Zuschuss geben, obwohl die Leitern die gleichen wie beim LF 20/16 sind.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359890
    Datum08.09.2006 16:0217144 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertWenn ich manche Auswüchse bei verschiedenen BF´s sehe, dann ist doch sowas nur ein klacks.
    Vor ein paar Jahren war ich in Karlsruhe unterwegs und sah einen Einsatz der BF, die Fahrzeuge hier fielen unter die Kategorie "Schlachtschiffe".
    War vor 2 Wochen da. Diese Schlachschiffe (ich nehm mal an, du meinst dieses kleine Auto hier:
    ) stehn sich jetzt als Ersatzfahrzeuge die Reifen eckig, und im ersten Abmarsch setzt man auf 2 HLF + DLK.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW359894
    Datum08.09.2006 16:1617174 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Warum eigentlich nicht gleich eine Ladebordwand hinten, da kannst Du Deine ganzen tollen Zubehörsteile super verlasten - warum dann nicht gleich einen GW-L2 mit Seilwinde, Stromerzeuger (mal fest mal tragbar) und flexibler Beladung?

    Du hast noch die fest eingebaute FP vergessen, damit das Ding als LF16TS-Ersatz taugt und auch beim LNW genutzt werden kann...

    Gruß,
    Henning


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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg359929
    Datum08.09.2006 17:2217249 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Guido LobermannWenn es keine Zuschüsse gibt, heißt das nur, dass die Gemeinde das Fahrzeug komplett selbst zahlen müsste.

    Hättest du weiter gelesen, wärest du über diesen Passus in meinem Beitrag gestolpert.
    Welche (ländliche) Kommune kann es sich denn heute leisten, ein Fahrzeug zu beschaffen, welches IN KEINER WEISE bezuschusst wird?

    Ergo KANN eine DL nicht durch ein Kombifahrzeug eine Ersetzung finden.

    Falls es Gegenbeispiele gibt, würde es mich allerdings freuen, diese hier zu lesen.

    Die Begründung liest sich sehr deutlich in der Stellungnahme des IM BaWü:

    Für den umgekehrten Fall, dass der Hubrettungssatz als Erstmaßnahme eingesetzt werden soll, wird soviel Personal gebunden, dass dann kein sicherer konventioneller Rettungs- und Löscheinsatz durchgeführt werden kann.

    Eine Anerkennung (oder wie du es auch immer nennen willst?) als zweiten Rettungsweg wird über diesen Weg der Nicht-Bezuschussung ein Riegel vorgeschoben.


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg359931
    Datum08.09.2006 17:2817229 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Thorben Gruhlähm, bislang gibts nur keine Zuschüsse dafür. Was haben Zuschüsse mit Verwendbarkeit zu tun?

    zunächst einmal nicht, nur welcher KOmmune kauft ein Fahrzeug, welches keinen Zuschuss erfährt? Und falls es das doch geben sollte, dass eine DL durch ein Multitalent oder einen Multistar ersetzt wurde, dann würde ich gerne ein Beipiel lesen. Ich werde dann sofort stille schweigen und das Gegenteil behaupten....

    Geschrieben von Thorben GruhlDa könnte der Verzicht auf die Bezuschussung schon interessant sein, wenn ein weiteres Fahrzeug dafür eingespart wird.

    Oder man ersetzt einfach ein (T)LF x/y mit weniger als bisher und bekommt dann eine halbe DL dazu, die einsatztaktisch dann entweder als (T)LF ODER als DL eingesetzt werden muss. Leider gibt es zu dem Kauf die Kombi-Taktik nicht mitgeliefert...

    Geschrieben von Thorben GruhlHeißt nur, dass BaWü lieber ansatzweise einheitliche Fahrzeuge hätte und deswegen diese fragwürdigen Fahrzeugkonzepte nicht fördern will.

    Heisst auch, dass man sich auf einen sicheren zweiten Rettungsweg über eiche echte DL verlassen will und diesen "Um"weg der Nichtfinanzierung beschreitet um dies zu gewährleisten.


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

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    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg359934
    Datum08.09.2006 17:3917166 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerWelche (ländliche) Kommune kann es sich denn heute leisten, ein Fahrzeug zu beschaffen, welches IN KEINER WEISE bezuschusst wird?

    Keine Ahnung, dazu gibt es ja keine allgemein zugänglichen Informationen. Und solche Beschaffungen laufen dann ja auch nicht über den KBM.

    Geschrieben von Jan Ole UngerDie Begründung liest sich sehr deutlich in der Stellungnahme des IM BaWü:
    Für den umgekehrten Fall, dass der Hubrettungssatz als Erstmaßnahme eingesetzt werden soll, wird soviel Personal gebunden, dass dann kein sicherer konventioneller Rettungs- und Löscheinsatz durchgeführt werden kann.


    Parallel zu einer Rettung über Schiebleiter lässt sich auch kein sicherer Löscheinsatz mit Sicherheitstrupp usw. durchführen. Schon gar nicht mit 1/5 auf dem LF.

    Es ging aber nicht um die Frage, ob die Bezuschussung sinnvoll ist oder nicht, sondern um eine Zulässigkeit als Rettungsgerät der Feuerwehr i.S. der BauO.


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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg359936
    Datum08.09.2006 17:5017195 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Guido Lobermann sondern um eine Zulässigkeit als Rettungsgerät der Feuerwehr i.S. der BauO.

    Die Bauordnungen sprechen von Rettungsgeräten der Feuerwehr.

    Hier werden Kombinationsfahrzeuge nicht als Rettungsgerät aufgeführt. Da aber diese Fahrzeuge auch wohl nicht als genormte Hubrettungsfahrzeuge nach DIN 14701, 14043 oder 14044 gelten (man verbessere mich...) kann die Antwort dann eigentlich nur lauten: NICHT zulässig im Sinne der BauO.


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen359951
    Datum08.09.2006 19:2717303 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Jan Ole Unger
    Hier werden Kombinationsfahrzeuge nicht als Rettungsgerät aufgeführt.
    Was soll diese Haarspalterei? (es wird auch nicht von Telekopmastbühnen mit Rettungsleitern u.ä. gesprochen, dafür aber von Feuerwehrleinen ;-))

    Geschrieben von Jan Ole Unger
    Da aber diese Fahrzeuge auch wohl nicht als genormte Hubrettungsfahrzeuge nach DIN 14701, 14043 oder 14044 gelten (man verbessere mich...)
    Nein, verbessere die Anbieter, an welchem Punkt erfüllt so ein "Multiding" nicht die EN 14043 oder 14044?

    kann die Antwort dann eigentlich nur lauten: NICHT zulässig im Sinne der BauO.
    Und bis dahin lassen wir bloße starke Sprüche.

    (wenn etwas nicht gut ist, ist es am wirkungsvollsten mit begründeter als mit populistischer Argumentation zu begegnen)


    mkg hwk

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg359967
    Datum08.09.2006 20:2317266 x gelesen
    Grundsätzlich, diskusion hinoder her, das Fahrzeug hat sinnvolle Seiten und auch welche die nicht unbedingt sinvoll sind oder im moment so erscheinen.
    Ich finde die Verordungen die es gibt auch nicht immer schlecht, eine Begründung für diese lässt sich auch immer finden, genauso sehe ich es mit der Norm, auswüchse in alle himmelsrichtungen mit "eigenen" Normungen und Fahrzeuge die so sehr auf die "örtlichen belange"zugeschnitten sind, dass sie teilweise wie "Schlachtschiffe" wirken und sich mit ihrer Besatzung kaum mehr sinnvoll einsetzen lassen, machen keinen Sinn.
    Eine Eingrenzung der Normfahrzeuge auf ein sinnvolles Maß wäre wünschenswert, dies lässe sich durch eine wegfallende Bezuschussung für nichtnormfzg. ggf. auch durchsetzen.

    Jedoch muss man sagen, ohne die Idealisten, die Neuerungen in Einsatzbringen und Entwickeln wären wir heute nicht auf dem Stand auf dem wir sind, immer nur sehen was das Ausland macht bringt einen da auch nicht wirklich weiter.
    Ich erreinere mich an die Anschaffung unseres LF 16 1998, und die diskusion ob zwei Einmannhaspeln Sinn machen oder nicht, heute sieht man es kaum mehr anders. Es gab viele Gegensprecher teils mit argumenten, teils ohne. Genauso verhilt es sich mit der Nomexkleidung, ich erreiner mich immer an einen älteren Kammeraden, der sagte; "dass er früher mit dem Kombi und einer Filtermaske ins brennende Haus ging, ihm ist nie was passiert. Die Ausrüstung damals hatte einen Wert von vielleicht 150 Mark und dann kommen wir mit einer Jacke für 300 ? ...." .
    In den Ländern ging auch die Diskusion hin und her ob sinnvoll oder nicht.

    Heute will keiner mehr diese missen.

    was die Zukunft bringt, schauen wir mal


    Mit Grüßen

    Michael





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    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg359972
    Datum08.09.2006 21:0517211 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerDie Bauordnungen sprechen von Rettungsgeräten der Feuerwehr.

    Hier werden Kombinationsfahrzeuge nicht als Rettungsgerät aufgeführt. Da aber diese Fahrzeuge auch wohl nicht als genormte Hubrettungsfahrzeuge nach DIN 14701, 14043 oder 14044 gelten (man verbessere mich...) kann die Antwort dann eigentlich nur lauten: NICHT zulässig im Sinne der BauO.


    Aber du willst mir mit der im Link zitierten Aufzählung doch nicht erzählen, dass

    - Sprungtuch und Sprungpolster
    - Ab- und Aufseilgeräte
    - hydraulische und pneumatische Rettungsgeräte
    - Feuerwehrleinen

    Rettungsmittel nach BauO sind und den zweiten Rettungsweg darstellen können?


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW359973
    Datum08.09.2006 21:0717181 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertIch erreinere mich an die Anschaffung unseres LF 16 1998, und die diskusion ob zwei Einmannhaspeln Sinn machen oder nicht, heute sieht man es kaum mehr anders. Es gab viele Gegensprecher teils mit argumenten, teils ohne.

    das ist nur leider absolut nicht vergleichbar. Weder hast Du dadurch eine taktische Änderung, noch Probleme mit Fw-Zufahrten o.ä.
    Du machst vieles besser, aber nichts schlechter.
    Wäre ähnlich wie der Vergleich mit CM und HSR - auch da gibts viele, die immer noch gegen letztere sind, obwohl (wie auch die Einmann-Haspeln) alles andere als neu..


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg359976
    Datum08.09.2006 21:1817102 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist nur leider absolut nicht vergleichbar.

    ist mir schon klar, ich wollte damit auch nur sagen, dass man sich mit neuen Dingen manchmal durchsetzen muss, die später standart werden.


    Mit Grüßen

    Michael





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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg359977
    Datum08.09.2006 21:1917671 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Guido LobermannRettungsmittel nach BauO sind und den zweiten Rettungsweg darstellen können?

    Nein, aber steht da etwas von Drehleitern?

    Du wirst sicherlich die MBO kennen, dort steht im § 33 (3) [...] wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte, wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt.

    Kombifahrzeug = Hubrettungsfahrzeug????


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg359982
    Datum08.09.2006 21:3317172 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Hanswerner KöglerNein, verbessere die Anbieter, an welchem Punkt erfüllt so ein "Multiding" nicht die EN 14043 oder 14044?

    allein in der zGM > 16t und somit für Feuerwehrzufahrten nach DIN 14090 ungeeignte. Ein Hauptsteuerstand ist nicht am Drehturm (linksseitig) angeordnet. Wie sieht es mit doppelter Redundanz in den Sicherheitseinrichtungen aus? Sind zudem Aufstellflächen möglich > 7° Neigungswinkel?
    Ach ja, der Mast-Hersteller Klaas sagt von seinem Mast selbst, dass er für EN 1777 zertifiziert ist.

    Ich empfehle zu dieser Thematik die Vergleichsstudie von Dipl.-Ing. (FH) Thomas Roselt, sowie die anderen Vergleichsreihen zu DLK vs. "normale" TGM/TLK/TMF verfügbar auf drehleiter.info

    Geschrieben von Hanswerner KöglerUnd bis dahin lassen wir bloße starke Sprüche.

    Keine Sprüche, sondern nachlesbare Argumente...


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

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