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ThemaMindestanforderungenan KBI/KBM in Hessen10 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorEric8 M.8, Reinheim / 359325
Datum06.09.2006 09:026612 x gelesen
Guude,

Wie sind die Mindestanforderungen eines KBI/KBM in Hessen?

Würde ein F4 oder F5 Lehrgang langen?
Wäre es nicht sinniger den KBI den B4 machen zu lassen? BZW. eine Art Ausbildung zum gehobenen Dienst ?
Mir ist aufgefallen das es im Grunde von Kris zu Kreis verschieden ist...sollte das nicht einheitlich geregelt sein?
Meiner Menung nach sollte ein KBI mindestens mal den B3 machen...

Gibt es "Einstellungsvoraussetzungen"?


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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW359327
Datum06.09.2006 09:355173 x gelesen
Geschrieben von Eric MartiniMeiner Menung nach sollte ein KBI mindestens mal den B3 machen...

BIII = BMDF = GF-BF


Da der KBI/KBM auch Einsätze mit mehr wie Gruppenstärke führt,
sicherlich nicht ausreichend ;-)


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359328
Datum06.09.2006 09:415163 x gelesen
Hi!

Da es nicht zwingend hauptamtlich ausgübt wird, müssen für ehrenamtler selbstverständlich die F-Lehrgänge reichen. Wobei ich von einem B3 oder B4 für die Funktion des KBM/KBI keine Vorteile erwarte. Die Aufgabe liegen da doch anderer Stelle, eine Verwaltungsausbildung wäre da sicher notwendiger.
Allerdings würde ich noch den Lehrgang F/B 5 (Verband und TEL) voraussetzen und den Lehrgang zum Wehrführer und ein KBM/KBI-Seminar besuchen lassen.

Aber: Das HBGK spricht von keinem Lehrgang, sondern nur von einer fachlichen Eignung!

Gruß
Sven


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359330
Datum06.09.2006 09:485218 x gelesen
Nun ja ein bißchen mehr ist schon geregelt: Gesetze bis zum Ende lesen und immer schauen, was es noch an Verordnungen so gibt:
Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren
(FwOVO)
§ 5
Ernennungsvoraussetzungen
(1) Zur Kreisbrandinspektorin oder zum Kreisbrandinspektor darf nur ernannt werden, wer der
Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr angehört und mindestens die Befähigung für den
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst oder für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der
allgemeinen Verwaltung oder eine vergleichbare Ausbildung besitzt.
(2) Zur Kreisbrandmeisterin oder zum Kreisbrandmeister darf nur ernannt werden, wer der
Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr angehört und über die von der Aufsichtsbehörde
bestimmte Ausbildung verfügt.

Wobei der mit der Voraussetzung für den Verwaltungsdienst dann doch auch die notwendigen F-Lehrgänge haben sollte, wie ich finde!
Gruß
Sven


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AutorEric8 M.8, Reinheim / 359331
Datum06.09.2006 09:515130 x gelesen
Ok sagen wir B4...

Fachliche Eignung? Mal ehrlich Wie soll diese fachliche Eignung aussehen?
25 Jahre FF Erfahrung? in einer FF die 50 Einsätze im Jahr hat?

Der KBI ist doch in Hessen durchweg Hauptamtlich oder?
warum dann keine BF-Ausbildung? B4 oder B5


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AutorEric8 M.8, Reinheim / 359334
Datum06.09.2006 09:575113 x gelesen
Die F-Lehrgänge unterscheiden sich allerdings schon etwas von den B-Lehrgängen...Nicht nur von den Zeiten her...auch vom Inhalt.

Der KBI hat ja nahezu gleiche bis ähnlich Aufgaben wie ein Amtsleiter einer BF. Teilweise mehr...
Hauptamtlich ist er ja auch.Also warum nicht eine gleichgesetzte Ausbildung wie ein Amtsleiter einer BF bzw. generell Ausbildung zu gehobenen Dienst Feuerwehr oder höherer Dienst Feuerwehr (Je nach Kreisgrösse)


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359337
Datum06.09.2006 10:065140 x gelesen
Geschrieben von Eric MartiniAlso warum nicht eine gleichgesetzte Ausbildung wie ein Amtsleiter einer BF

Die Verordnung schreibt nur wie es ist, nicht warum es so ist. Die Erläuterung dazu habe ich nicht gefunden. ;-)

Wobei der Tätigkeitsschwerpunkt eindeutig im Verwaltungsbereich liegt, die Leitung von Einsätzen wird meist eh an anderer Ebene ansetzen als an der eines ZF, eher Verband- oder höher.

Gruß
Sven


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AutorEric8 M.8, Reinheim / 359343
Datum06.09.2006 10:315105 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannWobei der Tätigkeitsschwerpunkt eindeutig im Verwaltungsbereich liegt, die Leitung von Einsätzen wird meist eh an anderer Ebene ansetzen als an der eines ZF, eher Verband- oder höher.

Bei einem AL ist der Schwerpunkt auch bei der Verwaltung...oder gibt es ALs die auch gleichzeitig WAF sind?


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg359392
Datum06.09.2006 13:265173 x gelesen
Geschrieben von Eric Martini

Wie sind die Mindestanforderungen eines KBI/KBM in Hessen?
Hattest du das Thema hier nicht schonmal angeschnitten?

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorEric8 M.8, Reinheim / 359397
Datum06.09.2006 13:325078 x gelesen
wenn es schon angeschnitten wurde sorry...mir geht es hier eigentlich darum wie eurer Meinung nach die Mindestanforderungen sein sollten...
Vielleicht etwas falsch ausgedrückt.


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