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ThemaSchriftliche Abmahnung für einen Kameraden16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8U., Tornesch / Schleswig-Holstein359016
Datum04.09.2006 14:0410508 x gelesen
Hallo zusammen,

en leidiges Thema, dass ich zum ersten Mal umsetzen muss. In der Hoffnung, dass ich von euch einen entsprechenden "Input" für das Anschreiben erhalte.

Betroffener Kamerad hat im letzten Jahr nur an 6 von 24 Dienstabenden - und in diesem Jahr nur an 3 von bisher 16 Dienstabenden teilgenommen. Persönlich wurde er in der Vergangenheit schon öfters auf den Mangel angesprochen - leider ohne Erfolg! Jetzt soll er die 1. Abmahnung schriftlich erhalten.

Hat der ein oder andere von euch Erfahrung mt dem Thema?
Welche Fristen müssen gesetzt werden?
Was muss - bzw. darf nicht im Schreiben erwähnt werden?
Wann muss die 2. Abmahnung (wenn nötig) geschrieben werden?
Könnt ihr mir eine Site nennen, wo vielleicht auch alle meine Fragen kostenlos beantwortet werden?

Bedanke mich bereits jetzt für Antworten und Tips!

Gruß Thomas


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AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg359018
Datum04.09.2006 14:119144 x gelesen
Damit Du da wirklich auf der sicheren Seite bist, würde ich mal ein Gespräch mit dem Bürgermeister wahrnehmen.

Ich denke dass die Stadt- / Geimeindeverwaltung da doch die angemessenen Manhnungsschreiben besser aufsetzten kann als jeder einzelne von uns.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
J. Köhler
http://www.florian-graben-neudorf.de
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW359024
Datum04.09.2006 14:319027 x gelesen
Ich denke, dass ein persönliches Gespräch dort besser greift als was schriftliches von ganz oben!

Wenn er seine Gründe hat, nicht zu kommen, kann er die nennen!

Und ihr könnt ihm dann auch nahe legen, dass er regelmäßig kommen sollte, aufgrund des Versicherungsschutzes, der ständig wechselnden Technik, und den ständig steigenden Ansprüchen.

Ist nen nicht ganz einfaches Thema, man sollte da mit dem nötigen Fingerspitzengefühl dran gehen, wenn schon jemand den Idealismus aufbringt und sich überhaupt blicken lässt!

Natürlich muß man auch mal nen Schlußstrich ziehen wenn er sich gar nicht blicken lässt, aber lieber erstmal versuchen zu motivieren, anstatt nen Schuß vor den Bug per schriftlichem Ansschreiben, so würden es bestimmt einige Auffassen, und evtl gar nicht mehr kommen!


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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AutorRalf8 S.8, Leverkusen / NRW359031
Datum04.09.2006 15:228806 x gelesen
Geschrieben von Thomas UeckertPersönlich wurde er in der Vergangenheit schon öfters auf den Mangel angesprochen - leider ohne Erfolg!

Geschrieben von Michael Arens Ich denke, dass ein persönliches Gespräch dort besser greift als was schriftliches von ganz oben! Wenn er seine Gründe hat, nicht zu kommen, kann er die nennen!

Tja Michael, wenns besser gegriffen hätte, gäbs jetzt keine Abmahnung!
Manche sind leider erst nach einem heftigen Schuss vor den Bug zu bewegen.

Ich schliesse mich der Meinung an sowas über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu regeln.
Die machen das häufig und haben auch die entsprechenden Textbausteine parat.
Ansonsten schau mal hier:
Abmahnung...

Kollegialer Gruß
Ralf


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW359033
Datum04.09.2006 15:268830 x gelesen
Geschrieben von Thomas UeckertWelche Fristen müssen gesetzt werden?

Betsteht eine Verpflichtung / BW-Freistellung?


Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

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AutorMari8o B8., Friolzheim / Baden-Württemberg359038
Datum04.09.2006 16:168680 x gelesen
Also bei uns bestand das Problem auch.
Von unserem FW-Ausschuss wurde daher die Untergrenze von 6 (von 13 Pflicht und weiteren 12 freiwilligen Übungen)
Übungen angesetzt.
Wer diese Untergrenze unterschreitet und der Ausschuss der Meinung ist, das noch Hoffnung
auf Besserung besteht, muss im darauffolgenden Jahr an allen
Pflichtübungen teilnehmen.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss die Wehr verlassen.
Natürlich wird immer zuerst das persönliche Gespräch gesucht und bevor die Untergrenze
unterschritten wird, nochmal darauf hingewiesen.
Wir hatten einmal diesen Fall und der betroffene Kamerad hat im
folgenden Jahr erfolgreich an allen Übungen teilgenommen.
Seither sieht man ihn auch wieder öfters.


Grüssle ausm Schwäbische

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen359043
Datum04.09.2006 17:088926 x gelesen
Hallo!

1. Rechtliche Grundlage für eine Abmahnung prüfen! (Gesetz / kommunale Satzung)
2. Prüfen wer berechtigt ist eine solche Abmahnung durchzuführen.
3. Weitere Rechtsbereiche, die greifen könnten, beachten (Verwaltungsrecht).
4. Am besten mit Hilfe des Justiziars der Stadt/Gemeinde anfertigen.


MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW359051
Datum04.09.2006 17:348769 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc Dickey1. Rechtliche Grundlage für eine Abmahnung prüfen! (Gesetz / kommunale Satzung)
2. Prüfen wer berechtigt ist eine solche Abmahnung durchzuführen.
3. Weitere Rechtsbereiche, die greifen könnten, beachten (Verwaltungsrecht).
4. Am besten mit Hilfe des Justiziars der Stadt/Gemeinde anfertigen.


und was Marc sicher mit gemeint hat, aber nicht so detlcih schreibt:
Ist das alles dokumentiert worden? Dazu gehören auch die mündlichen Ermahnungen.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorJens8 W.8, Heidelberg / Baden-Württemberg359064
Datum04.09.2006 19:198801 x gelesen
Hallo zusammen,

was mich in diesem Zusammenhang auch interessieren würde: wie sind denn die Erfahrungen anderswo mit der Festlegung einer Mindestausbildungsquote, wo liegt diese bei Euch ( 50% oder darunter oder feste Anzahl an Ausbildungsveranstaltungen ?? ), wie wird sie angewendet und wie wirkt sich die konsequente Anwendung auf die Personalstärke aus ?? - wie ist die Akzeptanz bei den Aktiven ??
Fragen über Fragen ...

Gruß


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AutorThom8as 8U., Tornesch / Schleswig-Holstein359069
Datum04.09.2006 19:308837 x gelesen
Hallo Jens,

bei uns liegt die Quote bei 50%. Die Auswertung machen wir in der Regel 2x im Jahr und führen mit allen Kameraden die unter der Quote liegen ein Gespräch. Bei den ein oder anderen Kameraden sind die Gründe bekannt - und trotzdem wird das Gespräch gesucht. So fühlt sich keiner der anderen Aktiven auf den "Schlips" getreten!

Wie Du siehst, habe ich (wir) nun trotzdem den Fall, dass bei einem Kameraden sämtliche Gespräche nichts gebracht haben.


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AutorJens8 W.8, Heidelberg / Baden-Württemberg359090
Datum04.09.2006 22:118849 x gelesen
... danke für die Info - so ähnlich haben wir das auch geplant - einige sind aber dagegen weil sie massive Personalreduzierung fürchten - ist die Tendenz bei euch eher dass ein Angesprochener öfter kommt oder dann sagt er hat nicht mehr Zeit und beendet den Dienst ??

Gruß


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359099
Datum04.09.2006 23:1912419 x gelesen
Hallo!

Mühsame Geschichte, die sehr förmlich durchzuziehen ist.

Details zu dem Thema dürften in Eurer Ortswehr (o.ä.) Satzung zu finden sein, ählich § 16 Mustersatzung (bitte scrollen ;-)

Ansonsten gilt allgemein:
Eine Abmahnung ist ein belastender Verwaltungsakt, der auch nach diesen Regeln entsprechend zu erlassen ist. Also: Der "Tatbestand" ist zuvor zu ermitteln, d.h. es sind die alle Be- und Entlastenden Dinge festzustellen und Zeugen zu hören. Sobald es das Verfahren nicht gefährdet, ist der Betroffene selbst anzuhören.
Fristen sind mir spontan keine bekannt, die besagen, wie lang die Ermittlungen dauern dürfen. Allerdings ist die Abmahnung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, aus der hervorgeht, in welcher Frist, in welcher Form beim wem ein Widerspruche gegen diesen VA eingelegt werden kann. Außerdem gehört in eine solche Abmahnung das vorgeworfene Verhalten und eine ausreichenede Begründung für die Abmahnung.
Die 2. Abmahnung schreibt man in der Regel, wenn erneut ein abmahnwürdiges Verhalten aufgetreten ist. Allzuviele Abmahnungen wegen derselben Sache machen keinen Sinn und man muss die Maßnahmen steigern bis zum Ausschluss aus der Feuerwehr. Andernfalls kann man sich die Abmahnungen sparen. ;-)

Wenn Du noch Fragen hast, kannste Dich ja mal per Mail oder so melden, solche Dinge eignen sich immer nur auf sehr abstrakter Ebene für die öffentliche Diskussion.

Gruß
Sven


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AutorThom8as 8U., Tornesch / Schleswig-Holstein359102
Datum04.09.2006 23:298665 x gelesen
.....in Prozenten ausgedrückt ist die Tendenz so, dass 90% ein Einsehen haben und wieder regelmäßig am Dienst- und Einsatzgeschehen teilnehmen! Die von uns damals auch vermutete Reaktion der Personalreduzierung ist nicht eingetreten!

Gruß Thomas


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland359104
Datum05.09.2006 00:158770 x gelesen
Hi,

ich will dem Rechtsexperten hier zustimmen....allerdings schwebt mir was im Hinterkopf mit zeitnaher Erteilung der Abmahnung im Arbeitsrecht. Als zeitnah wurde hier m. W. 14 Tage nach dem Vorfall als ausreichend genannt.
Könnte man unter Umständen auch hier geltend machen.

Hier noch eine kleine Hinweisseite. Vielleicht hilft euch das weiter.


Und
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Abmahnung/abm1.htm" target="_blank">hier ist der Punkt 4 ganz interessant.

Wobei dies hier alles auf das Arbeitsrecht abzielt.

Wenn du in Google Abmahnung Arbeitsrecht Frist setzt, kommt einiges bei raus.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen359162
Datum05.09.2006 12:098907 x gelesen
Geschrieben von Jens Wennemann einige sind aber dagegen weil sie massive Personalreduzierung fürchten
Aber was bringt mir Personal, welches nur auf dem Papier erscheint?
wenn ich mich dafür entscheide, dass ich zur feuerwehr möchte, dann muss ich auch an der Ausbildung teilnehmen. In anderen Vereinen gilt doch auch: wer nicht kommt, muss gehen oder wird bei Spielen auf die Ersatzbank verfrachtet.


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg359272
Datum05.09.2006 21:408698 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Annette Stoll

Aber was bringt mir Personal, welches nur auf dem Papier erscheint?

In Bundesländern mit "Pro-Kopf-Pauschalförderung" -z.B. BaWü- der Feuerwehr bares Geld.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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