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Thema | Schriftliche Abmahnung für einen Kameraden | 16 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8U., Tornesch / Schleswig-Holstein | 359016 | |||
Datum | 04.09.2006 14:04 | 10508 x gelesen | |||
Hallo zusammen, en leidiges Thema, dass ich zum ersten Mal umsetzen muss. In der Hoffnung, dass ich von euch einen entsprechenden "Input" für das Anschreiben erhalte. Betroffener Kamerad hat im letzten Jahr nur an 6 von 24 Dienstabenden - und in diesem Jahr nur an 3 von bisher 16 Dienstabenden teilgenommen. Persönlich wurde er in der Vergangenheit schon öfters auf den Mangel angesprochen - leider ohne Erfolg! Jetzt soll er die 1. Abmahnung schriftlich erhalten. Hat der ein oder andere von euch Erfahrung mt dem Thema? Welche Fristen müssen gesetzt werden? Was muss - bzw. darf nicht im Schreiben erwähnt werden? Wann muss die 2. Abmahnung (wenn nötig) geschrieben werden? Könnt ihr mir eine Site nennen, wo vielleicht auch alle meine Fragen kostenlos beantwortet werden? Bedanke mich bereits jetzt für Antworten und Tips! Gruß Thomas | |||||
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Autor | Joch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 359018 | |||
Datum | 04.09.2006 14:11 | 9144 x gelesen | |||
Damit Du da wirklich auf der sicheren Seite bist, würde ich mal ein Gespräch mit dem Bürgermeister wahrnehmen. Ich denke dass die Stadt- / Geimeindeverwaltung da doch die angemessenen Manhnungsschreiben besser aufsetzten kann als jeder einzelne von uns. Mit kameradschaftlichen Grüßen J. Köhler http://www.florian-graben-neudorf.de ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann! | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 359024 | |||
Datum | 04.09.2006 14:31 | 9027 x gelesen | |||
Ich denke, dass ein persönliches Gespräch dort besser greift als was schriftliches von ganz oben! Wenn er seine Gründe hat, nicht zu kommen, kann er die nennen! Und ihr könnt ihm dann auch nahe legen, dass er regelmäßig kommen sollte, aufgrund des Versicherungsschutzes, der ständig wechselnden Technik, und den ständig steigenden Ansprüchen. Ist nen nicht ganz einfaches Thema, man sollte da mit dem nötigen Fingerspitzengefühl dran gehen, wenn schon jemand den Idealismus aufbringt und sich überhaupt blicken lässt! Natürlich muß man auch mal nen Schlußstrich ziehen wenn er sich gar nicht blicken lässt, aber lieber erstmal versuchen zu motivieren, anstatt nen Schuß vor den Bug per schriftlichem Ansschreiben, so würden es bestimmt einige Auffassen, und evtl gar nicht mehr kommen! Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Leverkusen / NRW | 359031 | |||
Datum | 04.09.2006 15:22 | 8806 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas UeckertPersönlich wurde er in der Vergangenheit schon öfters auf den Mangel angesprochen - leider ohne Erfolg! Geschrieben von Michael Arens Ich denke, dass ein persönliches Gespräch dort besser greift als was schriftliches von ganz oben! Wenn er seine Gründe hat, nicht zu kommen, kann er die nennen! Tja Michael, wenns besser gegriffen hätte, gäbs jetzt keine Abmahnung! Manche sind leider erst nach einem heftigen Schuss vor den Bug zu bewegen. Ich schliesse mich der Meinung an sowas über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu regeln. Die machen das häufig und haben auch die entsprechenden Textbausteine parat. Ansonsten schau mal hier: Abmahnung... Kollegialer Gruß Ralf | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 359033 | |||
Datum | 04.09.2006 15:26 | 8830 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas UeckertWelche Fristen müssen gesetzt werden? Betsteht eine Verpflichtung / BW-Freistellung? Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Mari8o B8., Friolzheim / Baden-Württemberg | 359038 | |||
Datum | 04.09.2006 16:16 | 8680 x gelesen | |||
Also bei uns bestand das Problem auch. Von unserem FW-Ausschuss wurde daher die Untergrenze von 6 (von 13 Pflicht und weiteren 12 freiwilligen Übungen) Übungen angesetzt. Wer diese Untergrenze unterschreitet und der Ausschuss der Meinung ist, das noch Hoffnung auf Besserung besteht, muss im darauffolgenden Jahr an allen Pflichtübungen teilnehmen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss die Wehr verlassen. Natürlich wird immer zuerst das persönliche Gespräch gesucht und bevor die Untergrenze unterschritten wird, nochmal darauf hingewiesen. Wir hatten einmal diesen Fall und der betroffene Kamerad hat im folgenden Jahr erfolgreich an allen Übungen teilgenommen. Seither sieht man ihn auch wieder öfters. Grüssle ausm Schwäbische | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 359043 | |||
Datum | 04.09.2006 17:08 | 8926 x gelesen | |||
Hallo! 1. Rechtliche Grundlage für eine Abmahnung prüfen! (Gesetz / kommunale Satzung) 2. Prüfen wer berechtigt ist eine solche Abmahnung durchzuführen. 3. Weitere Rechtsbereiche, die greifen könnten, beachten (Verwaltungsrecht). 4. Am besten mit Hilfe des Justiziars der Stadt/Gemeinde anfertigen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 359051 | |||
Datum | 04.09.2006 17:34 | 8769 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey 1. Rechtliche Grundlage für eine Abmahnung prüfen! (Gesetz / kommunale Satzung) und was Marc sicher mit gemeint hat, aber nicht so detlcih schreibt: Ist das alles dokumentiert worden? Dazu gehören auch die mündlichen Ermahnungen. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Jens8 W.8, Heidelberg / Baden-Württemberg | 359064 | |||
Datum | 04.09.2006 19:19 | 8801 x gelesen | |||
Hallo zusammen, was mich in diesem Zusammenhang auch interessieren würde: wie sind denn die Erfahrungen anderswo mit der Festlegung einer Mindestausbildungsquote, wo liegt diese bei Euch ( 50% oder darunter oder feste Anzahl an Ausbildungsveranstaltungen ?? ), wie wird sie angewendet und wie wirkt sich die konsequente Anwendung auf die Personalstärke aus ?? - wie ist die Akzeptanz bei den Aktiven ?? Fragen über Fragen ... Gruß | |||||
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Autor | Thom8as 8U., Tornesch / Schleswig-Holstein | 359069 | |||
Datum | 04.09.2006 19:30 | 8837 x gelesen | |||
Hallo Jens, bei uns liegt die Quote bei 50%. Die Auswertung machen wir in der Regel 2x im Jahr und führen mit allen Kameraden die unter der Quote liegen ein Gespräch. Bei den ein oder anderen Kameraden sind die Gründe bekannt - und trotzdem wird das Gespräch gesucht. So fühlt sich keiner der anderen Aktiven auf den "Schlips" getreten! Wie Du siehst, habe ich (wir) nun trotzdem den Fall, dass bei einem Kameraden sämtliche Gespräche nichts gebracht haben. | |||||
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Autor | Jens8 W.8, Heidelberg / Baden-Württemberg | 359090 | |||
Datum | 04.09.2006 22:11 | 8849 x gelesen | |||
... danke für die Info - so ähnlich haben wir das auch geplant - einige sind aber dagegen weil sie massive Personalreduzierung fürchten - ist die Tendenz bei euch eher dass ein Angesprochener öfter kommt oder dann sagt er hat nicht mehr Zeit und beendet den Dienst ?? Gruß | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359099 | |||
Datum | 04.09.2006 23:19 | 12419 x gelesen | |||
Hallo! Mühsame Geschichte, die sehr förmlich durchzuziehen ist. Details zu dem Thema dürften in Eurer Ortswehr (o.ä.) Satzung zu finden sein, ählich § 16 Mustersatzung (bitte scrollen ;-) Ansonsten gilt allgemein: Eine Abmahnung ist ein belastender Verwaltungsakt, der auch nach diesen Regeln entsprechend zu erlassen ist. Also: Der "Tatbestand" ist zuvor zu ermitteln, d.h. es sind die alle Be- und Entlastenden Dinge festzustellen und Zeugen zu hören. Sobald es das Verfahren nicht gefährdet, ist der Betroffene selbst anzuhören. Fristen sind mir spontan keine bekannt, die besagen, wie lang die Ermittlungen dauern dürfen. Allerdings ist die Abmahnung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, aus der hervorgeht, in welcher Frist, in welcher Form beim wem ein Widerspruche gegen diesen VA eingelegt werden kann. Außerdem gehört in eine solche Abmahnung das vorgeworfene Verhalten und eine ausreichenede Begründung für die Abmahnung. Die 2. Abmahnung schreibt man in der Regel, wenn erneut ein abmahnwürdiges Verhalten aufgetreten ist. Allzuviele Abmahnungen wegen derselben Sache machen keinen Sinn und man muss die Maßnahmen steigern bis zum Ausschluss aus der Feuerwehr. Andernfalls kann man sich die Abmahnungen sparen. ;-) Wenn Du noch Fragen hast, kannste Dich ja mal per Mail oder so melden, solche Dinge eignen sich immer nur auf sehr abstrakter Ebene für die öffentliche Diskussion. Gruß Sven | |||||
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Autor | Thom8as 8U., Tornesch / Schleswig-Holstein | 359102 | |||
Datum | 04.09.2006 23:29 | 8665 x gelesen | |||
.....in Prozenten ausgedrückt ist die Tendenz so, dass 90% ein Einsehen haben und wieder regelmäßig am Dienst- und Einsatzgeschehen teilnehmen! Die von uns damals auch vermutete Reaktion der Personalreduzierung ist nicht eingetreten! Gruß Thomas | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 359104 | |||
Datum | 05.09.2006 00:15 | 8770 x gelesen | |||
Hi, ich will dem Rechtsexperten hier zustimmen....allerdings schwebt mir was im Hinterkopf mit zeitnaher Erteilung der Abmahnung im Arbeitsrecht. Als zeitnah wurde hier m. W. 14 Tage nach dem Vorfall als ausreichend genannt. Könnte man unter Umständen auch hier geltend machen. Hier noch eine kleine Hinweisseite. Vielleicht hilft euch das weiter. Und http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Abmahnung/abm1.htm" target="_blank">hier ist der Punkt 4 ganz interessant. Wobei dies hier alles auf das Arbeitsrecht abzielt. Wenn du in Google Abmahnung Arbeitsrecht Frist setzt, kommt einiges bei raus. Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 359162 | |||
Datum | 05.09.2006 12:09 | 8907 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens Wennemanneinige sind aber dagegen weil sie massive Personalreduzierung fürchten Aber was bringt mir Personal, welches nur auf dem Papier erscheint? wenn ich mich dafür entscheide, dass ich zur feuerwehr möchte, dann muss ich auch an der Ausbildung teilnehmen. In anderen Vereinen gilt doch auch: wer nicht kommt, muss gehen oder wird bei Spielen auf die Ersatzbank verfrachtet. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 359272 | |||
Datum | 05.09.2006 21:40 | 8698 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Annette Stoll Aber was bringt mir Personal, welches nur auf dem Papier erscheint? In Bundesländern mit "Pro-Kopf-Pauschalförderung" -z.B. BaWü- der Feuerwehr bares Geld. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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