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ThemaKonsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein?82 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorIngo8 K.8, Wiederau / Sachsen358974
Datum04.09.2006 08:5029796 x gelesen
Hallo,

bei einer Alarmierung zu einen Feldbrand im Nachbarort ist kein Maschinist mit dem entsprechenden Führerschein für das LF verfügbar. Daraufhin setzt sich ein Maschinist ohne den entsprechenden Führerschein an das Steuer und fährt den Einsatz.

Im Normalfall hat das eine Anzeige bei der Polizei, Punkte, Führerscheinentzug und dann evtl. arbeitsrechtliche Probleme zur Folge.
Sind in so einem Fall diese rechtlichen Konzequenzen angemessen?


Mit kameradschaftlichen Gruß


Ingo Kertzsch


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW358976
Datum04.09.2006 08:5928010 x gelesen
Geschrieben von Ingo KertzschSind in so einem Fall diese rechtlichen Konzequenzen angemessen?


Als erster Hinweis, solnage unsrer Rechtsabteilung noch keine Zeit hat:

Strafgesetzbuch § 34
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Es gibt also grundsätzlich die Möglichkeit, über solches gezielt hinwegzusehen.


Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen358977
Datum04.09.2006 09:0227833 x gelesen
Geschrieben von Ingo KertzschSind in so einem Fall diese rechtlichen Konzequenzen angemessen?



Das wird immer eine Einzelfallentscheidung sein, weil da viele Faktoren eine Rolle spielen.

Grundsätzlich würde ich das aber nicht machen. Das Risiko ist einfach zu groß und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Bevor man sich vorher solche Gedanken macht, muss man frühzeitig dafür sorgen, dass genug FA mit entsprechendem Führerschein vorhanden sind, denn erfahrungsgemäß kommt sowas nicht aus heiterem Himmel.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMatt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern358982
Datum04.09.2006 09:3427937 x gelesen
Geschrieben von ---Josef Mäschle--- Strafgesetzbuch § 34
Rechtfertigender Notstand ... Es gibt also grundsätzlich die Möglichkeit, über solches gezielt hinwegzusehen


Das wird immer eine Einzelfallentscheidung sein. Sollte man aber generell diesen "worst-case" in seine Einsatzplanung einbeziehen, begibt sich juristisch schon sehr aufs Glatteis. Stichwort: "Organisationsverschulden".

Gruß
Matthias


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AutorIngo8 K.8, Wiederau / Sachsen358983
Datum04.09.2006 09:5027997 x gelesen
Ich bin mir nicht sicher ob in diesem Fall der §34 des Strafgesetzbuches " Rechtfertigender Notstand..." angewand werden kann.
In diesem Fall war die Nachbarwehr schon vor Ort und es waren weder Personen oder Sachwerte ( mal abgesehen von den paar Strohresten nach der Ernte) in Gefahr. Dies war schon vor dem Ausrücken bekannt.

MfG

Ingo Kertzsch


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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen358984
Datum04.09.2006 10:0327958 x gelesen
So wie du das jetzt schreibst ist das auf alle Fälle keine Notstands-Handlung.
Und selbst wenn nicht bekannt ist das schon eine FF vor Ort ist rechtfertigt die Lage "Feldbrand" sicherlich kaum die Straftat "Fahren ohne Führerschein".
Den Richter der das gelten lässt mußt du in der Nacht vor der Verhandlung in aller letzter Minute (mit angesengter Schalfanzughose) aus dem im Vollbrand stehenenden Schlafzimmer retten, und ggf. einige Vaterunser beten das ihm die Martinshörner bei der Anfahrt nicht zu laut waren.
Dann kanns passieren das Fahren ohne Führerschein zum Feldbrand, THL-Wasser, THL-Ölspur oder Katze auf Baum mal die Notstandsregelung gelten lässt. :-)

Das gilt nicht nur wenn man die entsprechende Führerscheinklasse nicht besitzt sondern auch wenn man aufgrund irgendeiner Tatsache mal kurzfristig zum Fußgänger degradiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Jan


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen358989
Datum04.09.2006 10:2027876 x gelesen
Geschrieben von Ingo Kertzschn diesem Fall war die Nachbarwehr schon vor Ort und es waren weder Personen oder Sachwerte ( mal abgesehen von den paar Strohresten nach der Ernte) in Gefahr. Dies war schon vor dem Ausrücken bekannt.


Na dann sollte man nichtmal auf die Idee kommen, sowas zu machen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorFran8k M8., Witten / NRW358997
Datum04.09.2006 10:5527867 x gelesen
Hallo !

1.) Grundsätzlich ist es Fahren ohne Führerschein
2.) Ausnahme bei §34 StGb (Rechtfertigender Notstand)

Doch was ist ein 'Rechtfertigender Notstand' ?
[ ] Ein Feldbrand, bei dem schon bekanntermaßen ein Löschzug vorort ist ?
[ ] Menschenleben in Gefahr, erstausrückender Löschzug, 500m von der EST entfernt ?

Machen Sie ihr Kreuz im richtigen Kästchen.

Selbst wenn ein Fahrzeug ZUR Einsatzstelle bewegt wurde, so ist die Rückfahrt -nicht- gestattet. In jedem Fall muss der Leitstelle mitgeteilt werden, dass kein Fahrer anwesend ist. Die Leitstelle kann dann ggf. weitere Maßnahmen ergreifen (z.B. Nachalarmierung). Meines Wissens gab es mal eine Diskussion, dass in Notfällen sogar ein vorbeifahrender LKW-Fahrer angehalten werden darf.

Kameradschaftlichen Gruß


P.S.: dieses ist meine persönliche Meinung


--
Zerstöre nicht durch Wasser, was du vor Feuer schützen willst

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AutorPete8r S8., Aholming / BY359005
Datum04.09.2006 12:1727891 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleStrafgesetzbuch § 34
Rechtfertigender Notstand


Wesentlich interessanter in diesem Zusammenhang ist §74(5) FEV:
(5) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.

Allerdings sind "gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" und "dringend geboten" Begriffe, die viel Interpretationsspielraum lassen.

Im angegebenen Beispiel (Feldbrand, eine Wehr schon vor Ort), würde ich "dringend geboten" nicht mehr gelten lassen.

Gruß
Peter


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AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg359015
Datum04.09.2006 13:5727922 x gelesen
Die eigene Sicherheit und somit auch die Sicherheit der Kameraden steht im Vordergrund.

Wenn bei solch einer Fahrt, ohne Führerschein für das entsprechende Fahrzeug, etwas passiert, wer hat da wohl den Hut auf ? Immer der Fahrer.

Es kann niemals eine so große Gefahr bestehen, dass ich meine kameraden und mich selbst aufgrund dieser Tatsache gefährde.

Natürlich kommen jetzt wieder Gedanken bei manchen Leuten ..."Wenn dein haus daheim brennt ..." - selbst dann nicht.

Und alleine schon die tatsache dass sich ein Maschinist ans Steuer eines Fahrzeuges setzt, welches er bewusst nicht fahren darf und dennoch zum Einstz rausfährt erweckt bei mir den Eindruck von "Feuerwehrgeilheit".


Mit kameradschaftlichen Grüßen
J. Köhler
http://www.florian-graben-neudorf.de
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.359020
Datum04.09.2006 14:1927980 x gelesen
Leider glauben immer noch sehr viele Kameraden die "alten Sch...hausparolen" wie z. B. "zum Einsatz darfst du fahren nur zurück nicht mehr"!!

Als ich mit 18 meinen 2er bei der BW gemacht hatte, wär ich vor meinem 21. Geburtstag auch nie auf die Idee gekommen, ein Fahrzeug über 7,49to zu bewegen!

Dann schon eher einen LKW aufhalten, und fragen, ob der Fahrer das FW Fahrzeug zum Einsatz fährt!


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen359053
Datum04.09.2006 18:1027781 x gelesen
Geschrieben von Frank MonesMeines Wissens gab es mal eine Diskussion, dass in Notfällen sogar ein vorbeifahrender LKW-Fahrer angehalten werden darf.

Das wurde uns an der Landesfeuerwehrschule aufm GF auch so erzählt wenn ich mich recht entsinne. Wie der rechtliche hintergrund ist könnte ich nachschlagen, aber wenns schon diskutiert wurde wirds hier sicherlich auch irgendwo im forum stehen.


Nehmt mich nicht all zu ernst, ich beteilige mich gerne an Diskussionen, zu denen ich manchmal nur mit Halbwissen beitragen kann ;-)
Amüsiert euch drüber, oder gebt mir nen Tip wies richtig ist, ich habe mich hier eigentlich angemeldet, weil ich was lernen will. :-)

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AutorMark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz359078
Datum04.09.2006 21:0027924 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblDann schon eher einen LKW aufhalten, und fragen, ob der Fahrer das FW Fahrzeug zum Einsatz fährt!

Den spätestens wen der Fahrer einen Tod färt oder das Fahrzeug in der Graben mit Schwereverletzten legt wird dies kein Notstand rechtfertigen.

Sollten den nicht sowieso immer Leut zum Einsatz fahren die die notwendige Aiusbildung und die notwendige Fahrpraxis mit solchen Fahrzeugen haben?


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359086
Datum04.09.2006 21:2027930 x gelesen
Wenn wirklich kein Fahrer da ist sollte sowieso eine Nachalarmierung erfolgen. Falscher Ehrgeiz nützt da wenig. Wenn man dann einen Zivilisten ans Steuer lässt, wird eben ohne Sondersignal gefahren (i.d.R. wird eh die Zeitverzögerung die Nutzung von Sonderechten fragwürdig machen). So kommt man dann halt später an die E-Stelle, aber sicherer ists allemal.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland359101
Datum04.09.2006 23:2427900 x gelesen
Hallo,

so mal ne kurze Zwischenfrage: besteht der Job des Maschinisten nicht darin, auch AN der E-Stelle das Fahrzeug zu bedienen? Kann das ein heibeigerufener LKW-Fahrer bzw, kann das ein (im allgemeinen) Kamerad, der die Kiste nicht fahren darf ? (ok, ich kenne einzelne Kameraden, die problemlos die Maschinistenfunktion am stehenden Fahrzeug - ohne die Fahrerlaubnis dafür zu haben - übernehmen könnne, das sind aber Ausnahmen) .


Ich finde, kein Maschinist, Kiste im Stall, nachalarmieren, das ganze dokumentieren und an geeigneten Momenten mal nachfragen, was die Führung und auch die Politik dazu sagt, denn irgendwie sind die Fehler schon vorher passiert,

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz359105
Datum05.09.2006 00:1627841 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Paul Bohlenso mal ne kurze Zwischenfrage: besteht der Job des Maschinisten nicht darin, auch AN der E-Stelle das Fahrzeug zu bedienen?

ja.

Geschrieben von Paul BohlenKann das ein heibeigerufener LKW-Fahrer

eher nicht.

Geschrieben von Paul Bohlenbzw, kann das ein (im allgemeinen) Kamerad, der die Kiste nicht fahren darf ?

Warum nicht? Was ist an einer FP eines Fahrzeuges über 7,5t anders als unter 7,5t? Was ist so viel anders als an einer TS? Bei uns können auch die wenigen FA ohne LKW-FS die Pumpe des TLF bedienen.

Gruß,
Michael


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland359106
Datum05.09.2006 00:1827874 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Paul Bohlenbesteht der Job des Maschinisten nicht darin, auch AN der E-Stelle das Fahrzeug zu bedienen? Grundsätzlich schon.
Geschrieben von Paul BohlenKann das ein heibeigerufener LKW-Fahrer bzw Nein, da der herbeigerufene oder von der Strasse aufgelesene Fahrer lediglich das Fahrzeug an den Einsatzort bringen soll. Mehr nicht. Von Gerätebedienen hat keiner gesprochen.

Geschrieben von Paul Bohlenok, ich kenne einzelne Kameraden, die problemlos die Maschinistenfunktion am stehenden Fahrzeug - ohne die Fahrerlaubnis dafür zu haben - übernehmen könnne, das sind aber Ausnahmen)
Glaub ich weniger, ich kenne eingige Maschinisten die nicht den LKW-Führerschein haben, nach altem Recht aber noch die 7,5t fahren dürfen. Die könnten dann an der E.-Stelle das Fahrzeug übernehmen und bedienen.

Geschrieben von Paul BohlenIch finde, kein Maschinist, Kiste im Stall, nachalarmieren, das ganze dokumentieren und an geeigneten Momenten mal nachfragen, was die Führung und auch die Politik dazu sagt, denn irgendwie sind die Fehler schon vorher passiert,
Tja, leider sieht das reale Leben das so nicht immer vor.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen359131
Datum05.09.2006 09:3327826 x gelesen
Sehr interesanter Einwurf:
Geschrieben von Peter Schmid
§74(5) FEV:

(5) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.



man Vergleiche:

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
.
.
.
.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.



Im Prinzip der gleiche Wortlaut!
Soll das bedeuten: "Wenn ich der Meinung bin Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können (bzw. müssen) , brauch ich auch keinen Führerschein" ???

Gruß Jan Kunig


PS: Wenns wirklich so ist veraten wir das aber bitte keinem !!! ;-)


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!!

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen359135
Datum05.09.2006 09:5127792 x gelesen
PPS: gemeint und zitiert ist natürlich § 35 StVO


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!!

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AutorPete8r S8., Aholming / BY359137
Datum05.09.2006 09:5327881 x gelesen
Geschrieben von Jan KunigIm Prinzip der gleiche Wortlaut!
Soll das bedeuten: "Wenn ich der Meinung bin Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können (bzw. müssen) , brauch ich auch keinen Führerschein" ???


Laut §75(5) FEV wohl ja.

ABER: Die Frage ist, wie eng man die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" auslegt. Gibts dazu Urteile oder Kommentare? Ich persönlich würde diesen Begriff seeeeehr eng auslegen, nämlich so:

Wer keine entsprechende Ausbildung hat, berücksichtigt die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gebührend, weil er eine relative große Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Anders wäre es z.B., wenn jemand grundsätzlich eine FE der entsprechenden Klasse hat, jedoch gerade einem Fahrverbot unterliegt. Aber wie geasagt: Meine Interpretation als Laie. IMO ein sehr, sehr heisses Eisen, von dem man besser die Finger lässt. In meiner Wehr zum Glück kein Thema, da die Quote an C-Führerscheinen - gemessen am gesamten Personalstand - bei knapp über 50% liegt.

Gruß
Peter


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359139
Datum05.09.2006 10:0127863 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidLaut §75(5) FEV wohl ja.

Meines Erachtens: Nein.
Der § entbindet von der FeV.
Schau mal in § 2 StVG.
Der verlangt eine der Klasse entsprechende Fahrerlaubnis.
In dem StVG gibt es aber keine Befreiung.

Gruß
Sven


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359143
Datum05.09.2006 10:2427801 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ingo KertzschIm Normalfall hat das eine Anzeige bei der Polizei, Punkte, Führerscheinentzug und dann evtl. arbeitsrechtliche Probleme zur Folge.
Sind in so einem Fall diese rechtlichen Konzequenzen angemessen?


Tja, wo kein Kläger, da kein Richter. So lange das keiner zur Anzeige bringt, wird es gar keine Konsequenzen bringen.
Ich hoffe, dass es eine ganz andere Konsequenz hat, als Dir gerade vorschwebt:
feste Bereitschaften für Maschinisten und zusätzliche Fahrer ausbilden lassen.

Juristisch würde man versuchen, das Problem über den Notstand zu lösen bzw. einen Erlaubnistatbestandsirrtum zu konstruieren. Die Chancen dafür sind nur bedingt vorhersehbar. Auf § 74 FeV würde ich erstmal nicht bauen, da die Pflicht eine Fahrerlaubnis der richtigen Klasse zu haben bereits im StVG festgelegt wird.

Zieht das alles nicht, sind die Konsequenzen wie für jeden andere der ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis führt. Ganz doof wird es, wenn es noch einen Unfall gibt, leider ist genau das der Fall, bei dem solche Fahrten ohne Führerschein überhaupt erst herauskommen.

Gruß
Sven


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359144
Datum05.09.2006 10:2627796 x gelesen
Geschrieben von Jan KunigIm Prinzip der gleiche Wortlaut!
Soll das bedeuten: "Wenn ich der Meinung bin Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können (bzw. müssen) , brauch ich auch keinen Führerschein" ???


Nein. Denn die Vorraussetzungen bzgl. des FS sind in anderen Normen wie z.B. der FeV und dem StVG geregelt, von denen man nicht befreit ist.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg359150
Datum05.09.2006 10:5727892 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter SchmidABER: Die Frage ist, wie eng man die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" auslegt. Gibts dazu Urteile oder Kommentare?
Urteile sind mir keine bekannt, es gibt allerdings Artikel dazu (IIRC auch mal in der FW-Bravo).

Geschrieben von Peter SchmidWer keine entsprechende Ausbildung hat, berücksichtigt die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gebührend, weil er eine relative große Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Anders wäre es z.B., wenn jemand grundsätzlich eine FE der entsprechenden Klasse hat, jedoch gerade einem Fahrverbot unterliegt. Aber wie geasagt: Meine Interpretation als Laie.
Das kommt der herrscheinden Meinung schon ganz nahe. Wer die entsprechende Ausbildung hat, aber aus irgendwelchen Gründen den Führerschein nicht (dabei) hat (z. B. FS beim Bund gemacht und nicht umgeschrieben, Lappen weg wegen zu schnellen Fahrens,...), darf dank dieses Paragraphens trotzdem das LF fahren. Wer aber nur nen PKW-Führerschein hat und jetzt meint LKW fahren zu dürfen, befindet sich auf dem Holzweg.

MfG


Daniel Nagel
FF Malsch Abt. Völkersbach

Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorPete8r S8., Aholming / BY359151
Datum05.09.2006 10:5827824 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannMeines Erachtens: Nein.
Der § entbindet von der FeV.
Schau mal in § 2 StVG.
Der verlangt eine der Klasse entsprechende Fahrerlaubnis.
In dem StVG gibt es aber keine Befreiung.


Stimmt schon, aber auch die FEV verlangt in §4 eine entsprechende Fahrerlaubnis. Was zählt nun mehr? FEV oder StVG? Nach deiner Interpretation wäre der §74(5) FEV unnütz, wie ein Kropf, da er vom StVG übertrumpft wird. Warum gibt es ihn dann?

Wie ich schon schrieb: Ein sehr heisses Eisen, das ich besser nicht anfassen würde.

Gruß
Peter


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359154
Datum05.09.2006 11:4127811 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidNach deiner Interpretation wäre der §74(5) FEV unnütz, wie ein Kropf, da er vom StVG übertrumpft wird. Warum gibt es ihn dann?

Man muss z.B. nach FeV den Führerschein mit sich führen, das brauchst Du dann im Einsatz nicht.
Ansonsten wird der aus einem einfachen Grund da drin stehen: Das haben wir schon immer so gemacht. Früher war das Fahrerlaubnisrecht in der StVZO geregelt, dort am Ende gab es einen solchen Paragraphen. Als das gesplittet wurde, hat man den dann halt mit rüber genommen (Copy&Paste ;-).

Geschrieben von Peter SchmidWas zählt nun mehr? FEV oder StVG?
Das StVG.

Gruß
Sven


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AutorThom8as 8B., Günzburg / Bayern359155
Datum05.09.2006 11:4427972 x gelesen
Geschrieben von Jochen KöhlerUnd alleine schon die tatsache dass sich ein Maschinist ans Steuer eines Fahrzeuges setzt, welches er bewusst nicht fahren darf und dennoch zum Einstz rausfährt erweckt bei mir den Eindruck von "Feuerwehrgeilheit".

Naja im genannten Beispiel stimm ich Dir zu!
Aber wenn Du die Meldung Bekommst, Zimmerbrand Kinder in Gefahr,... was dann,...
Es ist echt schwer in der Heutigen Zeit mit Den Führerscheinen,... leider!

Vielleicht sieht ja irgendein Politiker ja mal das Problem wenn seine Kinder in Gefahr sind, und die Feuerwehr nicht kommen kann, weil keiner das LF fahren darf,...


Oben genannter Beitrag ist meine eigene Meinung.
Der KFV - Günzburg im Internet: www.kfv-guenzburg.de

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.359158
Datum05.09.2006 11:5927933 x gelesen
Geschrieben von Thomas BurghartAber wenn Du die Meldung Bekommst, Zimmerbrand Kinder in Gefahr,... was dann,...
Sehe ich zu, dass ich mit einem Fahrzeug hinfahre, welches auch bewegt werden darf. Blöd ist nämlich auch als Nicht-Berechtigter-Fahrer einen 13 t LF in der Zielkurve auf die Seite zu legen und die ersten Gafferreihe mitzunehmen. Mit dem MTF schaffte man die Kurve immer mit 60 km/h.

Geschrieben von Thomas BurghartEs ist echt schwer in der Heutigen Zeit mit Den Führerscheinen,... leider!
Einfach machen. Dann ist es gar nicht mehr so schwer. Kostet natürlich Geld. Stellt aber für den ein oder anderen beruflich einen erheblichen Mehrwert dar.

Geschrieben von Thomas BurghartVielleicht sieht ja irgendein Politiker ja mal das Problem wenn seine Kinder in Gefahr sind, und die Feuerwehr nicht kommen kann, weil keiner das LF fahren darf,...
Welches Problem meinst Du. Das die Wehrführung nicht frühzeitig den Bedarf an FS C(1) Kräften bemerkt hat.

Und kommt ihr bei Kindern schneller zum Einsatz als bei Erwachsenen?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359159
Datum05.09.2006 12:0628063 x gelesen
Geschrieben von Thomas BurghartAber wenn Du die Meldung Bekommst, Zimmerbrand Kinder in Gefahr,... was dann,...

Dann bringt es nichts, wenn das Fahrzeug auf dem Weg zum Einsatz verunglückt und/oder jemanden anderes tötet, weil der Fahrer noch nie vorher ein solches Fahrzeug gefahren ist.

Wenn er schon nicht mit dieser grundsätzlichen Streßsituation klarkommt, dann zweifle ich auch daran, ob derjenige auch wirklich ruhig und langsam ggfs. auch ohne SoSi fahren wird...

Geschrieben von Thomas BurghartEs ist echt schwer in der Heutigen Zeit mit Den Führerscheinen,... leider!

Nein. Ist es nicht. Zumindest dann nicht, wenn man nachdenkt und frühzeitig über ein Konzept zu diesem Thema entwickelt.

Geschrieben von Thomas BurghartVielleicht sieht ja irgendein Politiker ja mal das Problem wenn seine Kinder in Gefahr sind, und die Feuerwehr nicht kommen kann, weil keiner das LF fahren darf,...

... und es ist Aufgabe einer Feuerwehrführung der Politik dieses Problem näherzubringen und dass ggfs. mit der Nötigen Konsequenz durchzusetzen.

Lustigerweise schreien oft die Wehren "wir haben kein Geld für Führerscheine", die kurz vorher oder in nächster Zeit ein neues (H)LF für X00 TEUR in Dienst gestellt haben oder stellen werden.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz359161
Datum05.09.2006 12:0727899 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas BurghartVielleicht sieht ja irgendein Politiker ja mal das Problem wenn seine Kinder in Gefahr sind, und die Feuerwehr nicht kommen kann, weil keiner das LF fahren darf,...

Das kannst Du beruhigt knicken. Die Politiker, die so etwas entscheiden können, wohnen dort wo die Feuerwehr keine Probleme mit Fahrern hat (BF, HA).

Geschrieben von Thomas BurghartAber wenn Du die Meldung Bekommst, Zimmerbrand Kinder in Gefahr,... was dann,...

Wenn ich keine gültige Fahrerlaubnis habe, bleibt die Kiste stehen. Sorry, für die Kinder. Sollte unterwegs etwas passieren geht das mit dem Fahrer nach Hause; und wenn das dann mit den Kindern evtl. eine Falschmeldung oder ein Irrtum war?

Geschrieben von Thomas BurghartEs ist echt schwer in der Heutigen Zeit mit Den Führerscheinen,... leider!

Nöö, ist es nicht. Entweder ich habe eine gültige Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse, dann fahre ich, oder ich habe keine FE der entsprechenden Klasse, dann bleibt das Fahrzeug unter allen Umständen stehen. So Einfach ist das.

Leute hört doch auf Euch irgend etwas schön zu reden. Das ist ja wie die Aussage: "Ich darf mit meinem Privatauto wenn ich alalmiert wurde schneller fahren solange nichts passiert".
Die ganze Argumentationskette ist hier viel zu schwammig. Macht Euch doch nicht unglücklich.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359163
Datum05.09.2006 12:1027853 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannSehe ich zu, dass ich mit einem Fahrzeug hinfahre, welches auch bewegt werden darf. Blöd ist nämlich auch als Nicht-Berechtigter-Fahrer einen 13 t LF in der Zielkurve auf die Seite zu legen und die ersten Gafferreihe mitzunehmen. Mit dem MTF schaffte man die Kurve immer mit 60 km/h.

Das ist ja der Punkt.

Geschrieben von Christian BergmannEinfach machen. Dann ist es gar nicht mehr so schwer. Kostet natürlich Geld. Stellt aber für den ein oder anderen beruflich einen erheblichen Mehrwert dar.

Ja. Richtig. Ich CF (?) spricht immer von den "Systemkosten", zu denen nunmal auch die Ausbildung gehört. Bei einem 300.000 EUR LF (womöglich, wenn noch mehere Großfahrzeuge vorhanden sind) sollten wohl 10.000 EUR für Führerscheine drin sein, oder?

Geschrieben von Christian BergmannWelches Problem meinst Du. Das die Wehrführung nicht frühzeitig den Bedarf an FS C(1) Kräften bemerkt hat.

DAS konnte noch keiner wirklich erklären. Zumal die "neuen" Führerscheinklassen auch so aus heiterem Himmel im Jahr 2006 kamen... :-/



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz359164
Datum05.09.2006 12:1328014 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Stefan BrüningLustigerweise schreien oft die Wehren "wir haben kein Geld für Führerscheine", die kurz vorher oder in nächster Zeit ein neues (H)LF für X00 TEUR in Dienst gestellt haben oder stellen werden.

Volle Zustimmung von meiner Seite. Man muss doch nur mal die Feuerwehrbravo aufschlagen oder so manch Seiten im Internet durchgehen. Schon weiss man was los ist.

Geschrieben von Stefan Brüning... und es ist Aufgabe einer Feuerwehrführung der Politik dieses Problem näherzubringen und dass ggfs. mit der Nötigen Konsequenz durchzusetzen.

Sorry, aber die Probleme interessieren wohl als aller letztes. Politiker sind in der Regel erst einmal vier Jahre im Amt. Da gehen andere Dinge vor. Nach der Wahl ist vor der Wahl. Mit einem schönen Hallenbad, einem tollen Bolzplatz oder großzügigen Stadthalle lassen sich mehr Wähler gewinnen als mit dem Verein mit den komischen roten Autos.

Geschrieben von Stefan BrüningNein. Ist es nicht. Zumindest dann nicht, wenn man nachdenkt und frühzeitig über ein Konzept zu diesem Thema entwickelt.

Leider entwickelt sich das Denken bei manchen Verantwortlichen immer mehr hin zu einer reinen Glückssache.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359167
Datum05.09.2006 12:2327784 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldSorry, aber die Probleme interessieren wohl als aller letztes. Politiker sind in der Regel erst einmal vier Jahre im Amt. Da gehen andere Dinge vor. Nach der Wahl ist vor der Wahl. Mit einem schönen Hallenbad, einem tollen Bolzplatz oder großzügigen Stadthalle lassen sich mehr Wähler gewinnen als mit dem Verein mit den komischen roten Autos.

Du verstehst mich nicht. In diesem Fall (zuweniger FS) ist die Einsatzbereitschaft nicht mehr gewährleistet. Das muss man dem Rat deutlich genug mitteilen und klar machen, dass man sich gerade auf rechtliche sehr dünnem Eis bewegt.

Ein richtig formulierter Brief, indem der LdF dem Bürgermeister mitteilt, dass man den Brandschutz nicht mehr gewährleisten kann, mit den Hinweisen auf die Konsequenzen hilft. Diesen Brief natürlich zru Kenntnisnahme an die Fraktionen und die Aufsichtsbehörde (wobei letzteres schon harter Tobak ist, mit dem man nicht zu leichtfertig umgehen darf!).
Das kann (sofern der Rat halbwegs Ahnung von seiner Arbeit hat) durchaus etwas "munter" machen. Zumal die sich Fraktionen auch durchaus mal in Richtung Presse äußern können...



Geschrieben von Jakob TheobaldLeider entwickelt sich das Denken bei manchen Verantwortlichen immer mehr hin zu einer reinen Glückssache.

Wenn Du mit den Verantwortlichen das gleiche meinst, wie ich - nämlich die Wehrleitung - dann sollte man evtl. mal nach geeigneteren Personen suchen, oder?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen359198
Datum05.09.2006 16:2527791 x gelesen
Klingt auf alle Fälle logisch.
Das mit der FeV war mir nur neu. Aber das ein Gesetz durch eine Verordnung nur präzisiert und nicht "negiert" werden kann, ist m.E. logisch.

Gruß Jan


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359205
Datum05.09.2006 16:4627807 x gelesen
Zumindest bei uns ist die LKW-Fahrerlaubnis keine Voraussetzung zum Maschinistenlehrgang.Oft genug kommt es z.B. vor, dass ein Gruppenführer unsern LKW (TLF) fährt, ausgebildeter Maschinist sitzt daneben und wickelt auf der Anfahrt nach Rücksprache mit GF den Funkverkehr ab. An der E-Stelle geht dann jeder seiner Funktion nach.

Geschrieben von Paul BohlenIch finde, kein Maschinist, Kiste im Stall, nachalarmieren, das ganze dokumentieren und an geeigneten Momenten mal nachfragen, was die Führung und auch die Politik dazu sagt, denn irgendwie sind die Fehler schon vorher passiertRichtig. Nur wenn beispielsweise ein der Feuerwehr bekannter LKW-fahrer greifbar ist, schnappt man sich den, fährt zur E-Stelle, und da muss er eben warten bis es nach Hause geht.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorIngo8 K.8, Wiederau / Sachsen359207
Datum05.09.2006 16:5628054 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobald
....Entweder ich habe eine gültige Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse, dann fahre ich, oder ich habe keine FE der entsprechenden Klasse, dann bleibt das Fahrzeug unter allen Umständen stehen. So Einfach ist das.



Genau so sehe ich, unsere Gemeindeverwaltung und der KBM nach intensiver Diskussion den Sachverhalt.
Es ist ja allgemein bekannt dass tagsüber selbst Stadtfeuerwehren massive Probleme haben ihre Fahrzeuge zu besetzen. So kann es jederzeit, auch gerade im ländlichen Raum, passieren dass zu ungünstigen Zeiten kein Maschinist verfügbar ist. In so einem Fall bleibt das Fahrzeug stehen und eine andere Wehr muss nachalarmiert werden.

Das Verhalten des Maschinisten in diesem Fall war absolut verantwortungslos. Wegen der fehlenden Fahrpraxis hat er nicht nur andere Vehrkehrsteilnehmer, sondern auch seine eigenen Kameraden in Gefahr gebracht. Als ausgebildeten Zugführer muss ihm dies auch jederzeit klar sein.

Als Mitarbeiter unserer Gemeinde hat ihn dieser Leichtsinn dann auch eine Abmahnung von seinem Arbeitgeber eingebracht.

Da sich aber auch die Gemeindeverwaltung in der Pflicht sieht, wird für 3Kameraden(darunter auch unser Maschinist) eine Förderung zum Erwerb des entsprechenden Scheins angeboten.
Weiterhin läuft die Ausbildung von Maschinisten unserer kleinen Nachbarwehren auf unserem LF weiter. So dass im Ernstfall vertsärkt auf diese zurück gegriffen werden kann.

Ich denke dieser Fall lehrt uns, dass trotz des erhöhten Adrenalinspiegels bei einer Alarmierung der Kopf eingeschaltet bleiben muss und Martinshorn/Blaulicht kein Freifahrtschein sind.


Mit kameradschaftlichen Gruß

Ingo Kertzsch


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359212
Datum05.09.2006 17:1427811 x gelesen
Geschrieben von Daniel Nageles gibt allerdings Artikel dazu (IIRC auch mal in der FW-Bravo).Der allerdings, getreu dem Wesen der FW-Bravo als "Fachzeitschrift", auch mehr Fragen als Antworten hinterließ. Es wurde zwar gesagt, dass ein Fahrer, der Klasse C hat, derzeit aber einem Fahrverbot unterliegt, im Einsatzfall ein Feuerwehrfahrzeug bewegen darf (ohne Rechtsquelle). Weiter wurde dann (natürlich ohne jede rechtliche Grundlage) gesagt, dass ein Fahrer, der z.B. beruflich häufig Wagen der Größe nahe 7,5 Tonnen fährt (alte Klasse 3), im Einsatzfall ohne Klasse 2-Fahrer das Fahrzeug der LKW-Klasse bewegen dürfte, da er "große Autos ja gewohnt ist". Und unter all dieser qualitativ hochwertigen Rechtsberatung stand dann sinngemäß: "Kein Polizist wird ein Feuerwehrfahrzeug anhalten, dass mit Blaulicht zum Einsatz fährt.".


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorIngo8 K.8, Wiederau / Sachsen359213
Datum05.09.2006 17:2027813 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp
...."Kein Polizist wird ein Feuerwehrfahrzeug anhalten, dass mit Blaulicht zum Einsatz fährt."



... um so größer sind dann aber die Buchstaben auf den ersten Seiten der Boulevardblätter, wenn die rote Kiste zerschellt am Baum klebt und der Fahrer keinen Lappen hat.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359214
Datum05.09.2006 17:2227848 x gelesen
Geschrieben von Ingo KertzschAls Mitarbeiter unserer Gemeinde hat ihn dieser Leichtsinn dann auch eine Abmahnung von seinem Arbeitgeber eingebracht.

Ob diese Abmahnung vor dem Arbeitsgericht standhält wage ich zu bezweifeln.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorIngo8 K.8, Wiederau / Sachsen359217
Datum05.09.2006 17:3427803 x gelesen
Geschrieben von Stefan Brüning
Ob diese Abmahnung vor dem Arbeitsgericht standhält wage ich zu bezweifeln.


Eine Dienstanweisung der Gemeindeverwaltung für ihre Mitarbeiter besagt, dass Fahrzeuge der Gemeinde nur mit dem entsprechenden Führerschein und einer Einweisung zu fahren sind. Zu Fahrzeugen der Gemeinde gehören auch Feuerwehrfahrzeuge. Laut Rechtsberatung sollte die Abmahnung somit auch vor dem Arbeitsgericht standhalten.

MkG

Ingo Kertzsch


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359218
Datum05.09.2006 17:3627817 x gelesen
Geschrieben von Ingo Kertzsch
Eine Dienstanweisung der Gemeindeverwaltung für ihre Mitarbeiter besagt, dass Fahrzeuge der Gemeinde nur mit dem entsprechenden Führerschein und einer Einweisung zu fahren sind. Zu Fahrzeugen der Gemeinde gehören auch Feuerwehrfahrzeuge. Laut Rechtsberatung sollte die Abmahnung somit auch vor dem Arbeitsgericht standhalten.


Nur war der AN ja gar nicht im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses bei der Gemeinde sondern als Feuerwehrmann im Einsatz.

Ich kann es mir kaum vorstellen. Falls es so ist, verstößt es zumindest gegen mein Rechtsempfinden. ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio359220
Datum05.09.2006 17:3927735 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ingo KertzschEine Dienstanweisung der Gemeindeverwaltung für ihre Mitarbeiter besagt, dass Fahrzeuge der Gemeinde nur mit dem entsprechenden Führerschein und einer Einweisung zu fahren sind. Zu Fahrzeugen der Gemeinde gehören auch Feuerwehrfahrzeuge. Laut Rechtsberatung sollte die Abmahnung somit auch vor dem Arbeitsgericht standhalten.

Mag sein.
Aber wenn der Kamerad jetzt entnervt dem Kram hinwirft und die Feuerwehr wieder einen weniger hat, dann hätte ich persönlich vollstes Verständnis dafür.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359225
Datum05.09.2006 17:5327826 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningNur war der AN ja gar nicht im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses bei der Gemeinde sondern als Feuerwehrmann im Einsatz
Wie wäre es denn zu beurteilen, wenn jemand bei der Gemeinde arbeitet, und per Arbeitsvertrag (oder Nebenabrede zu diesem) zum Dienst in der örtlichen freiwilligen Feuerwehr verpflichtet ist. Ist dieser dann während eines Feuerwehreinsatzes in der Arbeitszeit freiwilliger Feuerwehrmann, oder handelt er in seinem Arbeitsverhältnis? Sicher nicht nur für den hier diskutierten Führerscheinfall eine interessante Frage.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorIngo8 K.8, Wiederau / Sachsen359242
Datum05.09.2006 18:3927949 x gelesen
Ist das Dienstverhältnis zwischen Gemeinde/Stadt und den Kameraden der Feuerwehr nicht auch ein Art Arbeitsverhältnis?
Der Dienst in der Feuerwehr beginnt doch mit einer Verpflichtung. Mit dieser Verpflichtung stellt man sich in den Dienst der Kommune und diese hat als Träger der Feuerwehr das Recht und die Pflicht entsprechende Regeln auf der Grundlage der aktuellen Gesetzgebung zu schaffen und für deren Einhaltung zu sorgen. Wenn jetzt ein (freiwilliger und unbezahlter) AN gegen diese Regeln verstößt, so muss dass doch auch unter Berücksichtigung der Umstände (freiwillig&unbezahlt) gewisse Konsequenzen haben.
Ob nun der betreffende AN nun als Mitarbeiter des Bauhofes oder als Feuerwehrmann in Erscheinung tritt ist doch dann egal. Er ist in beiden Fällen Mitarbeiter der Gemeinde und diese dann disziplinarisch für ihn verantwortlich.

Dies ist aber nur eine Theorie, welche aber mal zu überdenken wäre. Ob das jetzt rechtlich so anwendbar ist kann ich auch nicht sagen. Würde mich mal interessieren ob es dazu irgendwelche Erfahrungen gibt.


MkG

Ingo Kertzsch


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AutorThom8as 8B., Horst / Mecklenburg-Vorpommern359260
Datum05.09.2006 20:4427866 x gelesen
nochmal zur Frage ob der §74 abs. 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Angehörige der Feuerwehr in bestimmten Fällen von den Festlegungen der FEV (und/oder bestimmten Festlegungen des StVG) entbindet:

Wir haben jetzt also das Straßenverkehrsgesetz:

§2 StVG

(1) "Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen."

ferner haben wir die Fahrerlaubnisverordnung

§ 4 FEV "Erlaubnispflicht"
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.

...und...

§74 FeV "Ausnahmen"
(5) Die [...] Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes [...] sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.


scheint ein Widerspruch zu sein....
Die These lautete dann hier im Thread: Gesetz sticht Verordnung, §74(5) ist hinfällig und wurde nur so aus Gewohnheit da rein geschrieben

sorry, aber mit der Interpretation würde man meiner unmaßgeblichen Meinung nach als Jurystudent im ersten Semester bei der Hausarbeit durchfallen.

Vielleicht hilft der Blick in § 6 des StVG weiter:

§ 6 "Ausführungsvorschriften":

(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über

1. die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, insbesondere über
a)Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1,


aaaaah, da haben wir's ja! Das Ministerium wird ermächtigt Verordnungen zu erlassen, deren Inhalt den §2 (1) Satz 1 des StVG für bestimmte Fälle/Personen hinfällig werden lässt.

ich würde mal sagen: §74 (5) FEV gilt ohne wenn und aber.
das heisst § 4 (1) FEV gilt unter bestimmten Bedingungen nicht
d.h. im konkreten Fall: der Maschinist darf sehr wohl ohne die entsprechende Fahrerlaubnis fahren, sofern dies geschieht

1. zur erfüllung hoheitlicher Aufgaben und dazu
2. dringend geboten ist und dabei
3. die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt wird.

fehlt jetzt nur noch die Auslegung wann ein Fall dringend ist und
was genau "gebührende" Berücksichtigung ist.


P.S.: Alles oben gesagte ist so zu verstehen wie es gemeint ist.

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359267
Datum05.09.2006 21:1527860 x gelesen
Hi!
Geschrieben von Thomas Beilsorry, aber mit der Interpretation würde man meiner unmaßgeblichen Meinung nach als Jurystudent im ersten Semester bei der Hausarbeit durchfallen.
Tja, bin bei Hausarbeiten nie durchgefallen. ;-)
Da habe ich mir aber auch mehr Zeit für genommen.

Wollen wir mal Haare spalten:
1. Im StVG steht drin: Führerschein notwendig.
2. davon kann die FeV Ausnahmen machen.
3. die FeV schreibt man braucht einen Führerschein nur unter bestimmten Bedingungen benötigt man keinen Führerschein
4. die FeV schreibt: von der FeV befreit ist die Feuerwehr.

Wenn man an Punkt 4 ist, streiche man die Punkte 2 und 3, weil man von der FeV befreit. Was bleibt über?
Alternativ kann man aber auch relativ schnell begründen, warum die öffentliche Sicherheit nie ausreichend berücksichtigt sein kann, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis einen LKW fährt. Dies lässt sich an den hohen Anforderungen an den Erwerb einer solchen Fahrerlaubnis und die von der Nutzung eines solchen Fahrzeuges ausgehenden Gefahr schnell klar machen.

Gruß
Sven


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AutorOliv8er 8F., Wöllstein / Rheinland-Pfalz359288
Datum05.09.2006 23:0627795 x gelesen
Ich würd sagen, das ist ganz normal, fahren ohne Führerschein und dürfte wohl nach geltendem Recht bestraft werden, sofern es den rauskommt und jemand Anzeige erstattet. Und diesen Fall find ich noch viel schlimmer, da ein Fahrer da war!
In anderen Situationen, zb Th mit Person klemmt, kann ich mir vorstellen, das hier der Gesetzgeber bei einer Anzeige die Augen zudrückt. Allerdings ist das ja, fast immer alles Auslegungssache von den Gerichten und was man ganz besonders nicht vergessen solltet, das wenn etwas passiert und ihr seit ohne gültigen Führerschein für diese Klasse unterwegs, dann wirds wohl sehr sehr übel für euch ausgehen.
Grundsätzlich, würd ich lieber nachalarmieren, als mich auf dieses hohe Risiko einzulassen.

Gruß Oli


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AutorPete8r S8., Aholming / BY359369
Datum06.09.2006 11:5127768 x gelesen
Geschrieben von Ingo KertzschDa sich aber auch die Gemeindeverwaltung in der Pflicht sieht, wird für 3Kameraden(darunter auch unser Maschinist) eine Förderung zum Erwerb des entsprechenden Scheins angeboten.

Warum nur eine Förderung? Wenn Bedarf an Fahrern besteht hat die Gemeinde die Kosten zu tragen, und zwar voll und ganz. Ich würde einen Teufel tun und mein sauer verdientes Geld ausgeben, nur um im Dienst einer Gemeinde, die sich vor ihren Pflichten drücken will, ein LF fahren zu dürfen. Wie soll das weiter gehen? Kriegen wir künftig für unsere PSA einen großzügigen Zuschuß der Gemeinde? Zahlen wir künftig unseren AGT-Lehrgang aus der eigenen Tasche?

Manche Gemeinden kapieren einfach nicht, dass die Kosten für den Erwerb der notwendigen Führerscheine schlichtweg Ausbildungskosten für den FW-Dienst sind, die sie auch zu tragen haben.

Gruß
Peter


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AutorThom8as 8B., Horst / Mecklenburg-Vorpommern359476
Datum06.09.2006 21:4927884 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannWollen wir mal Haare spalten:
1. Im StVG steht drin: Führerschein notwendig.
2. davon kann die FeV Ausnahmen machen.
3. die FeV schreibt man braucht einen Führerschein nur unter bestimmten Bedingungen benötigt man keinen Führerschein
4. die FeV schreibt: von der FeV befreit ist die Feuerwehr.

Wenn man an Punkt 4 ist, streiche man die Punkte 2 und 3, weil man von der FeV befreit. Was bleibt über?


... wie meinen? Du hast eine seltsame Art Haare zu spalten. Ich seh das so:

1. §2 StVG: die Regel: Führerschein notwendig
2. §6 StVG: es kann Fälle geben in denen §2 StVG nicht gilt (--> Ausnahmen bestätigen die Regel) das Nähere regelt eine Verordnung
3. in der Verordnung FeV steht: Die Feuerwehr stellt so eine Ausnahme dar

wo ist jetzt Dein Problem? Hier besteht überhaupt kein Widerspruch zwischen FeV und §2 StVG, da sich der Ausnahmetatbestand der FeV auf den §6 StVG bezieht. Insoweit bleibt auch nichts "übrig" was trotzdem gilt nachdem man "was weggestrichen" hat. Sonst wäre nach Deiner Logik auch der §6 StvG überflüssig, weil:

man kann zwar Ausnahmen definieren
hilft aber nix,
weil 4 Paragraphen weiter vorn steht, dass man immer einenen Führerschein braucht.


Geschrieben von Sven TönnemannAlternativ kann man aber auch relativ schnell begründen, warum die öffentliche Sicherheit nie ausreichend berücksichtigt sein kann, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis einen LKW fährt. Dies lässt sich an den hohen Anforderungen an den Erwerb einer solchen Fahrerlaubnis und die von der Nutzung eines solchen Fahrzeuges ausgehenden Gefahr schnell klar machen.


wieso alternativ?

hältst Du jetzt Deine Auslegung für richtig oder nicht?

Wenn es grundsätzlich keine Ausnahmen gibt, weil der entspechende § der FEV nicht anwendbar ist dann brauchst Du doch gar nicht mehr begründen, warum die Bedingungen die die Anwendung des §74 FeV rechtfertigen würden nie eintreten werden, oder?

Das ist ja so als ob Du sagst: Ich kann das nicht gewesen sein, der da bei Rot über die Ampel gefahren ist, weil
1. Hab ich gar kein Auto und wenn ich doch eins haben sollte bin ich
2. gar nicht damit gefahren und wenn ich doch gefahren sein sollte dann
3. nicht an dieser Kreuzung und falls doch, dann war
4. die Ampel nicht rot als ich drüberfuhr.


Aber wir können ja so tun als ob der §74 FeV doch gelten würde, O.K?


P.S.: Alles oben gesagte ist so zu verstehen wie es gemeint ist.

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen359491
Datum07.09.2006 00:2427847 x gelesen
Moin

Geschrieben von Peter SchmidWarum nur eine Förderung? Wenn Bedarf an Fahrern besteht hat die Gemeinde die Kosten zu tragen, und zwar voll und ganz. Ich würde einen Teufel tun und mein sauer verdientes Geld ausgeben, nur um im Dienst einer Gemeinde, die sich vor ihren Pflichten drücken will, ein LF fahren zu dürfen.Und es gibt genügend Depperte (sry) die sich mit einem freundlichen Zuschuss zufriedenstellen lassen - und genau deshalb bekommen Leute wie du dann eben keinen Lappen. Und weil das ärgerlich ist, überlegen sie sich, ob sie nicht vielleicht doch auch mit dem Zuschuss leben können.
Weiterhin soll es Leute geben, die den Schein auch komplett privat zahlen nur um die tollen roten Autos zu fahren.

Geschrieben von Peter SchmidManche Gemeinden kapieren einfach nicht, dass die Kosten für den Erwerb der notwendigen Führerscheine schlichtweg Ausbildungskosten für den FW-Dienst sind, die sie auch zu tragen haben.Kommt m.E. daher, dass die Gemeinden wissen, dass du die Feuerwehr-PSA und den AGT-Lehrgang eher für sonst nichts gebrauchen kannst - mit dem Lkw-Lappen aber schon eher. Dass man uns diesen kleinen Mehrwert nicht einfach gönnt und trotzdem voll bezahlt, ist zwar nicht nett, funktioniert aber, wie man sieht.
Hier wird der C komplett bezahlt, wer CE haben will macht ihn eben privat "direkt mit". Auch die Nachuntersuchungen werden gezahlt, da ich die ja ebenfalls nicht zu meinem privaten Vergnügen mache.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW359553
Datum07.09.2006 11:0727875 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Thomas Beilsorry, aber mit der Interpretation würde man meiner unmaßgeblichen Meinung nach als Jurystudent im ersten Semester bei der Hausarbeit durchfallen.

Na, da haben wir ja Glück, dass das nur Deine unmaßgebliche Meinung ist und du nicht als Jurystudentenprüfer arme Erstsemester mit solchen Dingen quälst :-)

Geschrieben von Thomas Beilin der Verordnung FeV steht: Die Feuerwehr stellt so eine Ausnahme dar

Als allererstes steht in der Verordnung, dass man eine FE braucht. Und in dem Ausnahme-§ steht "von den Vorschriften dieser Verordnung (d.h. der FeV und eben gerade nicht dem StVG) sind befreit".

Letztlich krankt Deine Argumentation daran, dass die StVO auch eine Verordnung im Sinne des § 6 StVG ist. Und du wirst ja auch nicht ernsthaft auf die Idee kommen, die Sonderrechte des § 35 StVO, die ebenfalls nur von den Vorschriften dieser Verordnung befreien, auch z.B. auf § 2 StVG anwenden zu wollen, oder?

Der Gesetzgeber hat es ungeschickt formuliert, aber es gibt nicht umsonst auch einen extra AusnahmeTB für die Feuerwehr in der StVZO. Wahrscheinlich wäre es cleverer gewesen, einen generellen Ausnahme-TB im StVG zu regeln. Dann hätten wir diese Probleme nicht.

Deine Argumentation würde ich als FW-Chef sofort dazu nutzen, keine Führerscheine mehr zu bezahlen. Denn wenn irgendwann keine Fahrer mehr da sind, dann ist es immer dringend geboten, dass irgendjemand zum Einsatz fährt. Und das kann dann ruhig auch einer sein, der keine FE hat. Ich hätte Finanzminister werden sollen. Katja, der Sparfuchs :o)


Geschrieben von Thomas BeilWenn es grundsätzlich keine Ausnahmen gibt, weil der entspechende § der FEV nicht anwendbar ist dann brauchst Du doch gar nicht mehr begründen, warum die Bedingungen die die Anwendung des §74 FeV rechtfertigen würden nie eintreten werden, oder?

Das ist ja so als ob Du sagst: Ich kann das nicht gewesen sein, der da bei Rot über die Ampel gefahren ist, weil
1. Hab ich gar kein Auto und wenn ich doch eins haben sollte bin ich
2. gar nicht damit gefahren und wenn ich doch gefahren sein sollte dann
3. nicht an dieser Kreuzung und falls doch, dann war
4. die Ampel nicht rot als ich drüberfuhr.


Nunja, das nennt der Jurist ganz einfach Hilfsanträge...

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359559
Datum07.09.2006 11:2127867 x gelesen
Geschrieben von Thomas BeilInsoweit bleibt auch nichts "übrig" was trotzdem gilt nachdem man "was weggestrichen" hat. Sonst wäre nach Deiner Logik auch der §6 StvG überflüssig, weil:

man kann zwar Ausnahmen definieren
hilft aber nix,
weil 4 Paragraphen weiter vorn steht, dass man immer einenen Führerschein braucht

Nö. In der FeV können Ausnahmen von der Pflicht eines Führerscheines nach § 2 StVG gemacht werden, die gibt es auch in der FeV. § 74 FeV bietet hingegen eine Ausnahme von der FeV und nicht vom StVG.

Geschrieben von Thomas Beilwieso alternativ?

hältst Du jetzt Deine Auslegung für richtig oder nicht?


Natürlich ist meine Ansicht richtig. Ich habe nur weitere Gründe dafür geschrieben, warum Deine Ansicht falsch ist. :-)
Selbst wenn jemand meiner Meinung nicht folgen möchte, gebe ich ihm Gründe dafür, warum § 74 FeV kein Freifahrtschein ist, nennt man Hilfsgutachten oder Hilfsantrag, lernen Jurystudenten im 1. Semester. ;-)

Geschrieben von Thomas BeilAber wir können ja so tun als ob der §74 FeV doch gelten würde, O.K?
Habe ich nie bestritten! Nur die Rechtsfolge aus § 74 FeV sehe ich anders als Du.

Gruß
Sven


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AutorAnna8 W.8, Homburg / Bayern359562
Datum07.09.2006 11:3329699 x gelesen
Fakt ist, ein Feuerwehrfahrzeug darf man nur mit gültigem FS UND Einweisungsfahrt fahren.
Und eine Einweisungsfahrt ohne entsprechendem FS geht nicht.
Wenn der Maschinist keinen Führerschein hat, heißt es warten auf einen, der einen hat.
Zur Not fährt halt ein anderer z.B. Gruppenführer zum Einsatzort und dort wird dann wieder getauscht...
Bin selbst Maschinist mit B-Führerschein. Kenn des Problem also selbst gut genug.

Die alte Aussage "Zum Einsatz darf jeder fahren" ist somit nichts wert. Wenn etwas passiert, is der Fahrer persönlich dran. Und man sollte immer vom worst-case ausgehen.
Nachdem man ja auch Privatpersonen im Ernstfall heranziehen kann, geht die Idee mit dem LKW-Fahrer meiner Meinung nach in Ordnung und ist rechtlich auch am sichersten...

Kameradschaftliche Grüße

Anna Weis


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern359563
Datum07.09.2006 11:4227928 x gelesen
Ich find die ganze Diskussion müssig.

1. Ohne gültigen Führerschein bleiben die Pferde im Stall. Es gäbe nur die Ausnahme, dass derjenige Fahrer derzeit seine Fahrerlaubnis ned hat (4 Wochen wg. irgendwas). Aber selbst die ist schon fraglich. Es gilt bei uns die Regel der doppelten Fahrerbesetzung.

2. Irgendeinen LKW-Fahrer anhalten. Ich würde auch auf diese Variante verzichten, da ich nicht irgendwem das leben und die Gesundheit meiner Leute anvertraue.

Sollte es soweit kommen, dass kein Fahrer da ist, wird die LS über den Umstand informiert und die sollen eine andere FW an die EST schicken. Denn bis ich auf der Strasse einen Fahrer anhalte, dem den Umstand schildere, der seinen LKW an die Seite stellt und abschliesst und dann unsere Kutsche fährt (sowieso dann ohne Sosi) vergeht viel zu viel Zeit.

Was dann im Nachgang passiert steht auf einem anderen Blatt. Das man dann mit der Gemeinde/VGem/Stadt über die weitere Vorgehensweise reden muss ist klar.

Ich red mich aber auch leicht, da bei uns 23 Mann einen Schein der alten Klasse 2 haben. Es sind auch Berufskraftfahrer darunter. Ich hab meinen C-Schein jetzt bekommen, weil die Gemeinde wieder die Übernahme der Kosten für 2 Leute zugesagt hatte.

MkG,

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorPete8r S8., Aholming / BY359564
Datum07.09.2006 11:4427826 x gelesen
Geschrieben von Anna WeisFakt ist, ein Feuerwehrfahrzeug darf man nur mit gültigem FS fahren.

Das mit der Einweisungsfahrt, mag vielleicht in deiner Wehr so geregelt sein, ist aber gesetzlich nirgendwo verankert.

Geschrieben von Anna WeisWenn der Maschinist keinen Führerschein hat, heißt es warten auf einen, der einen hat.
Sehe ich ebenfalls als den einzig richtigen Weg an.

Gruß
Peter


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AutorAnna8 W.8, Homburg/Main / Bayern359565
Datum07.09.2006 11:4727821 x gelesen
So gut geht es unserer Gemeinde leider net.
Bestes Beispiel: 4 Jugendbetruer; 0 C-Führerscheine :-(
Ja, da hat sich die EU was schönes einfallen lassen...


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AutorPete8r S8., Aholming / BY359567
Datum07.09.2006 11:5427691 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WeißHier wird der C komplett bezahlt

So solls auch sein!
Weiß nicht, wie man sich bei meiner Gemeinde anstellen würde. Momentan gibts gar nichts, was aber schlichtweg daran liegt, dass kein Bedarf besteht, weil die Klasse C-Quote bei uns knapp über 50% des gesamten Personals liegt. Ein Großteil der Scheine (auch meinereiner) stammt dabei von der BW.

Gruß
Peter


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AutorAnna8 W.8, Homburg/Main / Bayern359569
Datum07.09.2006 11:5827802 x gelesen
Die Regelung mit der Einweisungsfahrt kam daher, dass vermehrt Unfälle bei Einsätzen passiert sind und sich im nachhinein herausgestellt hat, dass die Fahrer noch nie mit solchen Kisten gefahren sind.
Find ich persönlich auch richtig, da es schon was anderes is, ob man ein kleines Auto fährt, oder einen großen 7,5 Tonner...

Gruß
Anna


Ganz allein meine persönliche Meinung!

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern359570
Datum07.09.2006 12:0127719 x gelesen
Da wir in den letzten 10 Jahren brutal hochgerüstet wurde, lies auch die damalige Führung der Gemeindeverwaltung keine andere Wahl, als die Scheine zu bezahlen. Nur aml als Vergleich

Stand 1994:

TLF16/25 BJ73 auf Deutz, FL8 BJ 78 auf MB und LT28

Stand 2006:

LF16/20 BJ 94 auf MAN, LF16/20 auf MB BJ 02, MB Sprinter BJ99,

derzeit in Beschaffung Palfinger Hubrettungsbühne auf MAN 18-284
derzeit in Beschaffung/Bau LiMa
mittelfristige Planung RW2 bzw HLF

Dementsprechend sind unsere Forderungen erhört worden.
Kannst mal auf meinen/unseren Fuhrpark kucken.

Von unseren 3 Jugendwarten hat auch nur einer Klasse C. Ist aber bei den Maschinisten immer eine gern gesehene Übung.

Grüße,
Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorPete8r S8., Aholming / BY359571
Datum07.09.2006 12:0327775 x gelesen
Geschrieben von Anna WeisFind ich persönlich auch richtig,

Da stimme ich dir 100% zu. Auch wir machen mehrmals jährlich Fahrerausbildung für diejenigen, die nicht so oft mit dem Fahrzeug unterwegs sind.

Gruß
Peter


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AutorAnna8 W.8, Homburg/Main / Bayern359588
Datum07.09.2006 13:0327796 x gelesen
Schöner Fuhrpark!!!
Wir haben:
LF 16-TS (mit Heckpumpe) BJ 64, LF 8/6 BJ 95 und MZF BJ 97
Also des MZF darf ich gerade noch fahren.
Kannst dir unsere auch anschauen: homburg-main.de/Feuerwehr

Gruß
Anna


Ganz allein meine persönliche Meinung!

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern359592
Datum07.09.2006 13:2227802 x gelesen
Also ich hätte das 8/6er auch so noch fahren dürfen. Das alte Ding ist ja genial. Der fährt aber nimmer aktiv raus, oder??
Bei uns war auch die Diskussion 1995, ob man evtl. auf LF8 setzen sollte. Das wurde aufgrund der Menge an vorhandenem Material verworfen. Ausserdem liegen in unserem Einsatzbereich zuviele brandlastige Gebäude, als das man mit einem oder 2 LF8 was reissen könnte.

Ssscha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorAnna8 W.8, Homburg/Main / Bayern359606
Datum07.09.2006 14:3327808 x gelesen
Doch, noch fährt er mit raus. Getriebe is zwar noch net synchronisiert
und auch das Lenken is Schwerstarbeit, aber unser Stammfahrer hat seinen Spaß damit.
Brauchen jetzt allerdings neue Reifen und die muss der Verein selbst bezahlen,
da die Gemeinde es sonst abmeldet. Brauchen aber unser hochwassertaugliches Fahrzeug!

Anna


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359610
Datum07.09.2006 14:4127733 x gelesen
Geschrieben von Anna Weisund auch das Lenken is Schwerstarbeit, aber unser Stammfahrer hat seinen Spaß damit.
Brauchen jetzt allerdings neue Reifen und die muss der Verein selbst bezahlen,
da die Gemeinde es sonst abmeldet. Brauchen aber unser hochwassertaugliches Fahrzeug!


Ich denke, dass dieser Abschnitt Grundlage für mindestens drei Diskussionen sein könnte... ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359626
Datum07.09.2006 15:2427795 x gelesen
Geschrieben von Sascha Joerchelmittelfristige Planung RW2 bzw HLF Wieso "bzw."? Entweder ich brauch einen Rüstwagen, oder ein HLF. Aber die Diskussion ist hier im Forum auch schon häufiger gelaufen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern359631
Datum07.09.2006 15:3227798 x gelesen
Die komischen Aussagen rühren z.T. auch von der Produktpolitik der Hersteller her. Wennst nach einem RW2 fragst wird dir automatisch ein HLF angeboten.

Ist aber für mich kein Thema. Entweder ich leg mir auf mein HLF nur technische Beladung, weil ich ja schon 2 Wasserträger hab oder es wird def. ein RW.

Vorteil HLF ist halt u.A. die Gruppenkabine.

Das Wasser weggelassen und schon hat man Gewichtsspielraum und Platz für Plasmatrenner, 20KVA und Winden.

Sascha


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359636
Datum07.09.2006 15:4027835 x gelesen
Geschrieben von Sascha Joerchel Die komischen Aussagen rühren z.T. auch von der Produktpolitik der Hersteller her. Wennst nach einem RW2 fragst wird dir automatisch ein HLF angeboten.

Bitte was? Wenn der Hersteller sowas macht, dann würde ich auf sein angebot gerne verzichten.

Wenn ich einen RW haben will, dann einen RW.

Geschrieben von Sascha JoerchelEntweder ich leg mir auf mein HLF nur technische Beladung, weil ich ja schon 2 Wasserträger hab oder es wird def. ein RW.

Hä? Also nen Rüstwagen mit Gruppenkabine?

Geschrieben von Sascha JoerchelDas Wasser weggelassen und schon hat man Gewichtsspielraum und Platz für Plasmatrenner, 20KVA und Winden.

Was hat das dann noch mit HLF zu tun?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359639
Datum07.09.2006 15:5027813 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelIst aber für mich kein Thema. Entweder ich leg mir auf mein HLF nur technische Beladung, weil ich ja schon 2 Wasserträger hab oder es wird def. ein RW. Vorteil HLF ist halt u.A. die Gruppenkabine. Das Wasser weggelassen und schon hat man Gewichtsspielraum und Platz für Plasmatrenner, 20KVA und Winden.Wo bleibt der Popcorn-und-Cola-Verkäufer?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern359651
Datum07.09.2006 16:4027881 x gelesen
Richtig erkannt.

Hauptaugenmerk liegt bei uns auf der Gruppenkabine.

Wir sind aber derzeit im sondieren, ob uns ein Hersteller einen Rüstwagen mir Gruppenkabine aufstellen kann. Hintergrund ist der, dass ich die Truppbesatzung aufm RW madig finde. Mind. ne Staffel dürfte es schon sein. Ebenso würde ich gerne 4x PA und den Strahlenschutz aufm RW verlasten. Liegt in der Natur der Sache.

HLF deswegen, weil es keinen HRW noch nicht gibt.

Sascha


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern359655
Datum07.09.2006 16:4827768 x gelesen
@Sebastian

Warum?? Kino-Flair oder denkst du an Unterhaltsames.

BTT:Wir haben festgestellt als wir 1994 ein LF 16/20 geordert haben, dass die Bezuschussung in Bayern sich nicht an Normen der Fahrzeuge hält. Dementsprechend ist es doch nur legitim so zu bauen, wie es am praktikabelsten ist.
Auch unser Steiger liegt gerade bei Palfinger aufm Reissbrett. Da zerbrechen sich die Konstrukteure den Kopf, wie sie unsere Wünsche unterbringen (sollen). Das Gerät soll aber der erste Rosenbauer/Palfinger in Bayern werden (Vorführfahrzeug) und drum wird alles dran gesetzt unsere Wünsche zu erfüllen.
Fortschritt findet meiner Meinung nach ned nur bei den Herstellern statt, sondern auch oder immer mehr in den Köpfen der Nutzer.

Grüße, Sascha


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern359656
Datum07.09.2006 16:5127790 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelWir sind aber derzeit im sondieren, ob uns ein Hersteller einen Rüstwagen mir Gruppenkabine aufstellen kann.

Wieso das denn? Ihr habt 2 gute LF, da einen RW als Ergänzung ist doch ideal, oder?


Geschrieben von Sascha JoerchelHintergrund ist der, dass ich die Truppbesatzung aufm RW madig finde.

Klasse Hintergrund.


Geschrieben von Sascha Joerchel Ebenso würde ich gerne 4x PA und den Strahlenschutz aufm RW verlasten. Liegt in der Natur der Sache.

Wieso dat denn? Versteh ich nicht ganz.


Geschrieben von Sascha JoerchelHLF deswegen, weil es keinen HRW noch nicht gibt.

Hilfsrüstwagen gabs mal vor 30-40 Jahren. ;-)


Verwunderte Grüsse
Christian





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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.359657
Datum07.09.2006 16:5327694 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelDas Wasser weggelassen und schon hat man Gewichtsspielraum und Platz für Plasmatrenner, 20KVA und Winden.

Hä? In Bayern (das BL in dem Du wohnst) bekommst Du für ein HLF 80.000? Zuschuß - für ein HLF20/16, und nicht für ein HLF20 ohne Wasser!!
Also, wenn Deine Gemeinde den Zuschuß haben möchte (davon gehe ich mal aus), dann beschaffst Du ein HLF mit mid. 1600l Wasser, oder gar nichts!!


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern359659
Datum07.09.2006 16:5827781 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelDas Gerät soll aber der erste Rosenbauer/Palfinger in Bayern werden (Vorführfahrzeug) und drum wird alles dran gesetzt unsere Wünsche zu erfüllen.

Was soll das werden? Hast du da mal Daten davon?

Und an anderer Stelle hast du übers Geld gejammer von wegen Ueberhosen, kauft aber dann so einen Zeug? Versteh ich beim besten Willen nicht.


Gruss
Christian





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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern359660
Datum07.09.2006 17:0027788 x gelesen
Ja, zwei LF sind schon gut. Das Thema RW kommt aber bei uns daher, dass der nächste RW ca. 25 km weg steht. Wir stehen direkt an den Landkreisgrenzen KEH und SR und da ist auch im Umkreis von 20 km nix. Deswegen läuft jetzt die Beschaffung wahrscheinlich zu uns.
Und jetzt der eigentliche Grund. Ich kenne die Leute gut wo die Wehren einen RW2 haben. Wennst damit alarmiert wirst weist ned wirklich wieviel Leute schon draussen sind. Und dann mit 3 Mann kommen und einen Haufen Gerät im Schlepptau wo draussen Leute auf dich warten die das Gerät noch nie gesehen haben.
Dadurch das der die 20 KV fest verbaut hat liese sich der auch grandios verwenden um Strassenzügeweise Keller auszupumpen. Bei uns heuer ein grosses Problem. Mit ner Kabeltrommel links und recht weg und los gehts. Kannst aber mit 3 Mann ned darstellen. Drum sag ich ja, eine Staffel wär ned verkehrt.

Verstehst meinen Gedankengang. Man will das Auto auch mal allein losschicken können und nicht immer nur im Rüstzug.

Sascha


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern359663
Datum07.09.2006 17:1027660 x gelesen
Wie gesagt. 1994 bekamst du offiziell für ein LF 16/20 gar nix. Dann hat der zuständige Herr vom Landesamt für Kat-Schutz sein OK gegeben und schon sind die Gelder geflossen.

Es geht alles, wenn man nur beharlich genug ist und seine Forderungen gut begründen kann.

Sascha


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen359665
Datum07.09.2006 17:1127796 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelMan will das Auto auch mal allein losschicken können und nicht immer nur im Rüstzug.

Das ist eben ein falscher Gedankengang...im weiteren Verlauf kommt man dann zur Überlegung, daß der Rw allein unterwegs beim VU sich nicht gegen Feuer wehren kann und baut dann eine Löschanlage drauf...dann stellt man fest, daß der Karren für Rw-Beladung und Löschanlage und PA viel zu schwach ist und baut auf 18 t auf...

Dieser Gedankengang ist weder neu noch innovativ, sondern schon tausendmal in Unikaten realisiert worden...

Man könnte auch ein genormtes HLF nehmen und dann bei Bedarf durch das Sonderfahrzeug RW ergänzen.
Dieser Weg würde taktisch passen, wäre millionenmal erprobt, und erfordert nur Normfahrzeuge...erscheint aber nach außen hin nicht innovativ!

Gruß LP


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359668
Datum07.09.2006 17:1827697 x gelesen
Schickts doch mit eurem MZF los.


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern359671
Datum07.09.2006 17:2727692 x gelesen
Ich sprach nur nie von Unfällen.

Stichwort Unwetter. Wenn ich aufgrund der Einsatzhäufigkeit die Autos einzeln losschicken muss. Dann kann der RW mit 3 Mann fast stehen bleiben. Mit Staffel- oder Gruppe ist er aber in dieser Situation durchaus hilfreich einzusetzen.

Normfahrzeuge gibt es so ja eh nur in Europa. Kuck mal in die USA. Heisst nicht das dort alles besser/schlechter/älter usw ist. Nur dort baut sich jede Wache ihr Fahrzeug selber bzw. lässt nach Ihren Wünschen zentral im EngineDepot bauen. Norm ist dort ein Fremdwort.

Grüße, Sascha


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP359674
Datum07.09.2006 17:3127501 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelStichwort Unwetter. Wenn ich aufgrund der Einsatzhäufigkeit die Autos einzeln losschicken muss. Dann kann der RW mit 3 Mann fast stehen bleiben. Mit Staffel- oder Gruppe ist er aber in dieser Situation durchaus hilfreich einzusetzen.Wieso ein teures Sonderfahrzeug extra für Unwetter konzipieren? Die Lagen bei Unwetter sind i.d.R. zwar zahlreich, aber in den seltensten Fällen zeitkritisch. Da arbeitet man halt nacheinander ab. Wobei die Vornahme einer Tauchpumpe auch ein selbstständiger Trupp 1/2 ableisten kann.


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen359675
Datum07.09.2006 17:3427549 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelNormfahrzeuge gibt es so ja eh nur in Europa. Kuck mal in die USA. Heisst nicht das dort alles besser/schlechter/älter usw ist. Nur dort baut sich jede Wache ihr Fahrzeug selber bzw. lässt nach Ihren Wünschen zentral im EngineDepot bauen. Norm ist dort ein Fremdwort.

Ja und ? Wo ist da der Vorteil?

Gruß LP


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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg359677
Datum07.09.2006 17:3627551 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerUnd an anderer Stelle hast du übers Geld gejammer von wegen Ueberhosen, kauft aber dann so einen Zeug? Versteh ich beim besten Willen nicht.

Ich hab zur Sicherhiet nochmal den alten Beitrag angeschaut und die homepage besucht, aber es scheint tatsächlich dieselbe Wehr zu sein.

Grüße
Matthias


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.359679
Datum07.09.2006 17:3827560 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelNorm ist dort ein Fremdwort.

Super!
Wir schaffen die Norm ab, und jeder lässt sich bauen was er will.
Geniale Idee :-((

Warum ist es so schlimm, wenn zum RW das MZF mit zum Hochwasser raus fährt? Wie viele Tauch/ Schmutzwasserpumpen soll dieser "Hochwasserrüstwagen" eigentlich mitführen??


MkG.
Christof


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