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ThemaTeilnahme am Einsatzdienst7 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • BaWü: Feuerwehr-Grundausbildung ist Voraussetzung für Einsatztätigkeit
  •  
    AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen358869
    Datum03.09.2006 12:596395 x gelesen
    Hallo,
    diese Frage wurde sicherlich schon einmal behandelt, bräuchte aber möglichst auch rechtliche Quellen. Land Nds.

    Darf ein neues Mitglied ohne TM I am Einsatzdienst teilnehmen, nach Sinnhaftigkeit sei an dieser Stelle nicht gefragt :-) Wenn nein, wie verträgt sich das mit STGB § 323 c) ( Eigene Gefährdung??)

    Wenn Lücken in der Ausbildung bestehen, z.B. durch Versäumnis an Dienststunden, kann dann der Einsatzdienst ausgesetzt werden, bis eine enstprechende Stundenzahl X geleistet wurde, wiederum in Anbetracht STGB sowie Rechte & Pflichten???


    Gruß Sven

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW358871
    Datum03.09.2006 13:155004 x gelesen
    Geschrieben von Sven NiclasDarf ein neues Mitglied ohne TM I am Einsatzdienst teilnehmen, nach Sinnhaftigkeit sei an dieser Stelle nicht gefragt :-) Wenn nein, wie verträgt sich das mit STGB § 323 c) ( Eigene Gefährdung??)

    naja, ich kenn zig Feuerwehren, wo es nach wie vor keinen formalisierten TM 1 o.ä. gibt...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg358876
    Datum03.09.2006 13:494910 x gelesen
    Ohne TM I Ausbildung hast du eigentlich keinerlei Erfahrungen im Einsatzdienst und vom Handwerk Feuerwehr. Dennoch bin ich persönlich der Meinung, kann man jemanden ohne Ausbildung jederzeit mit auf Einsatzdienst mitnehmen und eine imaginäre grenze am Verteiler festlegen.

    Alles rund ums Fahrzeug bekommt auch ein ungelernter mehr oder weniger gut hin. Weiter vorne hat jedoch jemand ohne Ausbildung nichts zu suchen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    J. Köhler
    http://www.florian-graben-neudorf.de
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
    Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg358877
    Datum03.09.2006 13:574883 x gelesen
    Geschrieben von Jochen KöhlerAlles rund ums Fahrzeug bekommt auch ein ungelernter mehr oder weniger gut hin.

    Sorry. Aber ich nehme doch nicht auch noch bewußt Einsatzstellentouristen oder Schuttmuldenkommandos mit raus.

    Und §14 UVV Feuerwehr fordert, daß im Feuerwehrdienst nur persönlich und fachlich geeignete FM eingesetzt werden dürfen.
    Und wie willst Du ohne eine Ausbildung diese fachliche Eignung nachweisen, wenn was passiert.?
    Der TrM 1 ist eben nun mal das Mindeste, was man an Ausbildung bei der Feuerwehr haben kann. Wer nicht mal das hat ist an der Einsatzstele nur hinderlich und bindet mir unnötig qualifiziertes Personal (i.V.m. § 18 Abs. 2 UVV Feuerwehr).


    Geschrieben von Jochen KöhlerDennoch bin ich persönlich der Meinung, kann man jemanden ohne Ausbildung jederzeit mit auf Einsatzdienst mitnehmen und eine imaginäre grenze am Verteiler festlegen.

    Und den Verteiler vergiß ganz schnell. Spätestens wenn Dir der Anfäger auf der Straße neben dem LF angefahren wird merkst Du, daß die Verteilergrenze Unfug ist.



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen358913
    Datum03.09.2006 16:504890 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Christian FischerUnd §14 UVV Feuerwehr fordert, daß im Feuerwehrdienst nur persönlich und fachlich geeignete FM eingesetzt werden dürfen.

    Würde das demzufolge auch auf Kammeraden zutreffen, die längere Zeit wenig bzw. keine Übungsstunden geleistet haben, un somit erst ein Summe X an Übungsstunden leisten sollen, um wieder am Einsatzdienst teilnehmen zu können?
    Ruht solange durch Überlagerung der UVV Feuerwehr der Hilfeleistungsgrundsatz mit der verpflichtenden Teilnahme an Einsätzen bzw. auch die Pflichten laut Brandschutzgesetz??

    Gruß Sven


    Gruß Sven

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg358923
    Datum03.09.2006 18:474826 x gelesen
    Geschrieben von Sven NiclasWürde das demzufolge auch auf Kammeraden zutreffen, die längere Zeit wenig bzw. keine Übungsstunden geleistet haben, un somit erst ein Summe X an Übungsstunden leisten sollen, um wieder am Einsatzdienst teilnehmen zu können?


    m.E. ja.
    Dies ist eine Schutzvorschrift. Diese soll zum einen den FM selbst davor Schützen aus Ausbildungsmängeln heraus Fehler zu machen die ihn verletzen oder töten. Sie soll aber auch Dritte (andere Einsatzkräfte aber auch Zivilisten) schützen.


    Geschrieben von Sven NiclasRuht solange durch Überlagerung der UVV Feuerwehr der Hilfeleistungsgrundsatz mit der verpflichtenden Teilnahme an Einsätzen bzw. auch die Pflichten laut Brandschutzgesetz??

    m.E. ja. Wobei nicht nach der VErsion "ich war schon drei Mal nicht mehr bei Übungen, also gehe ich nicht mehr zum Einsatz". Wenn, dann muß die Entscheidung anders herum kommen. Also daß der Wehrführer im Einzelfall immer festlegt, wer wann an Einsätzen teilnehmen darf (oder welche Funktion ausüben darf) oder auch nicht. Es gibt Wehren, die haben z.B. die Regel wer an X Diensten in Folge fehlt gibt seinen FME so lange ab, bis er wieder an Y Übungen in Folge teil genommen hat.



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg358956
    Datum03.09.2006 22:394784 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jochen Köhler

    Ohne TM I Ausbildung hast du eigentlich keinerlei Erfahrungen im Einsatzdienst und vom Handwerk Feuerwehr. Dennoch bin ich persönlich der Meinung, kann man jemanden ohne Ausbildung jederzeit mit auf Einsatzdienst mitnehmen

    " So " sieht man z.B. in Baden-Württemberg die Thematik.

    MkG

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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