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Themazweiter Rettungsweg über Drehleiter zulässig ?14 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
Infos:
  • Beurteilungsrichtlinie zum zweiten Rettungsweg nach § 38 LBO Baden-Württemberg
  •  
    AutorJoha8nne8s G8., Lenzkirch / Baden Württemberg358183
    Datum30.08.2006 11:0216844 x gelesen
    Hallo ,
    ich betreibe ein Hotel und mir steht eine Brandverhütungschau ins Haus.
    Brandmeldeanlage ist vorhanden, es geht um zwei Einzelzimmer deren Rettungshöhe am Fenster über 8 m beträgt.
    In meiner Feuerwehr ( Kernort ) ist aber nur eine 3 teilige Schiebeleiter vorhanden
    Nun meine Frage: Ist eine DLK 23/12 als zweiter Rettungsweg zulässig, wenn ja unter was für Voraussetzungen, es gab doch mal was mit 10min. fahrzeit?

    Danke
    Grüße aus dem Schwarzwald


    Wer immer mit dem Strom schwimmt wird nie die Quelle fnden

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern358195
    Datum30.08.2006 12:3415571 x gelesen
    Hallo Johannes,

    die Rettungshöge der dreiteiligen Schiebeleiter beträgt 11,00 m.

    Vielleicht hilft dir auch das hier weiter (ist zwar "falsches" Bundesland, aber dennoch rrecht informativ)

    Grüße
    Magnus


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    Autorjana8 M.8, Magdeburg / Bönen / Sachsen-Anhalt358201
    Datum30.08.2006 13:0814905 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von ---BeVo NRW--- § 3 Rettungswege

    (1) Für jeden Beherbergungsraum müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein; sie dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen. Der erste Rettungsweg muss für Beherbergungsräume, die nicht zu ebener Erde liegen, über eine notwendige Treppe führen, der zweite Rettungsweg über eine weitere notwendige Treppe oder eine Außentreppe. In Beherbergungsstätten mit insgesamt nicht mehr als 60 Gastbetten genügt als zweiter Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle des Beherbergungsraumes; dies gilt nicht, wenn in einem Geschoss mehr als 30 Gastbetten vorhanden sind.


    Ist allerdings die BeVo aus NRW (weil ich die für BW nicht gefunden habe), aber hier nach ist es eh nur zulässig den zweiten Rettungsweg über Rettungsgerät der Feuerwehr zu führen, wenn dein Hotel nicht mehr als 60 Betten hat....

    Sonst kann ich hier erst mal auch nciht weiter helfen....

    mkG,
    Svenja


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern358202
    Datum30.08.2006 13:0814743 x gelesen
    Geschrieben von Magnus Hammerldie Rettungshöge der dreiteiligen Schiebeleiter beträgt 11,00 m.
    sorry, vertippt: es sind 12,00 m!


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    AutorJoha8nne8s G8., Lenzkirch / Baden Württemberg358206
    Datum30.08.2006 13:5314853 x gelesen
    Danke für die Hilfe,
    eines wird ja wieder ganz klar, pro Bundesland eine andere Auslegung.Ich habe die BMA schon seit 1996 , jetzt kommen die Herren darauf diese in Augenschein zu nehmen.
    Komischerweise bin ich der einzige in der Ortschaft der eine BMA haben musste, nicht weit entfernt von mir stehen noch zwei Hotels mit der selben Bettenzahl (50) die brauchen komischerweise keine.... Willkür pur.


    Wer immer mit dem Strom schwimmt wird nie die Quelle fnden

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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg358207
    Datum30.08.2006 13:5814612 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Johannes GutzweilerKomischerweise bin ich der einzige in der Ortschaft der eine BMA haben musste, nicht weit entfernt von mir stehen noch zwei Hotels mit der selben Bettenzahl (50) die brauchen komischerweise keine.... Willkür pur.

    Nutz es für dich, mach Werbung damit: "Wir investieren in die Sicherheit unserer Gäste - als einziges Hotel am Platz!" ;-)


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

    drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal

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    AutorMark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg358211
    Datum30.08.2006 14:1414639 x gelesen
    Hi,

    stelle doch mal deine Frage der Landesfeuerwehrschule Baden_Württemberg in Bruchsal entweder per Mail oder per Telefon. Die/Den Ansprechpartner mit Adresse oder Telefonnummer findest du unter der Homepage LFS BW

    oder dem für deinen Kreis zuständigen Kreisbrandmeister, der ist für den Brandschutz in deinem Landkreis zuständig. Wieman diesen erreicht sollte dir dein Landratsamt verraten können.

    Gruß
    Markus


    ** Dies ist meine eigene Meinung. Nicht die, der Feuerwehr der ich angehöre, oder dritter Personen **

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    AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W358213
    Datum30.08.2006 14:3414640 x gelesen
    Hallo!

    Wegen des hohen Gewichts der Schiebleiter, dem großen Personaleinsatz (mind. 4 Feuerwehrangehörige),
    den Risiken einer Personenrettung mit tragbaren Leitern aus Höhen von
    bis zu 12 m sowie der geringen Verbreitung der Schiebleiter wird die Schiebleiter grundsätzlich
    nicht als Rettungsmittel angesehen.


    Habs nur überflogen, aber so wie ich das sehe, sieht der LFV Bayern die Dreiteilige nicht als Rettungsweg, oder?

    In Ravensburg wird die Sache offenbar so beurteilt: Beurteilungsrichtlinie zum zweiten Rettungsweg nach § 38 LBO Baden-Württemberg

    Vielleicht hilft das als Referenz. Ansonsten wirklich bei der LFS nachfragen.

    Gruß,
    Sebastian


    §2, FwG BW:
    "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öfentlchen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
    Von Löschen steht hier nichts.

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern358224
    Datum30.08.2006 16:4014577 x gelesen
    vielleicht kannst du ja nach der Kontrolle bzw. der Nachfrage posten, was bei der Sache rausgekommen ist?

    Grüße
    Magnus


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    AutorJoha8nne8s G8., Lenzkirch / Baden Württemberg358231
    Datum30.08.2006 17:1014615 x gelesen
    Das thema mit dem zweiten rettungsweg hatten wir ja bei der ersten brandverhütungsschau 1996 schon, der sachbearbeiter wollte mir damals schon eine aussentreppe aufdrücken. Als ich dann sagte dass eine drehleiter in der nachbargemeinde steht wollte er dies erst nicht gelten lassen, als ich dann sagte dass eine fahrzeit von 10 min. zulässig ist war es für ihn ok. da ich selbst gf in der feuerwehr bin wollte ich es aber schriftlich haben. es steht für mich in keinem verhältnis wegen der zwei einzelzimmer, die sowieso fast nie vermietet sind da sie keinen balkon haben,eine aussentreppe zu installieren für unsummen. ausserdem ist genau vor den zimmern ein fenster dass wir mit der 3 teiligen schiebeleiter anleitern können. es ärgert mich wenn ich bei einer probe in einem anderen hotel bin und sehe dann das gerade mal 2-3 rauchmelder angebracht sind bei einer bettenzahl von 20-30 betten.

    gruß
    johannes


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    AutorMich8ael8 C.8, Deizisau / BW358304
    Datum31.08.2006 01:0914977 x gelesen
    Hallo Johannes,

    grundsätzlich ist eine DLK (oder im Allgemeinen auch Hubrettungsfahrzeug genannt) als zweiter RW zulässig, auch für ein Hotel, wenn das Rettungsfenster von öffentlicher Verkehrsfläche oder einer geeigneten Aufstellfläche anleiterbar ist.
    Es wäre aber auch eine Schiebleiter möglich (Das Rettungsfenster muss im Lichten mindestens 0,90 x 0,90 m groß sein; die Brüstungshöhe darf 1,20 m nicht überschreiten.) wenn vor dem genannten Rettungsfenster eine dafür geeignete Aufstellfläche ist (i.d.R. 4x4m) und diese auch von öffentlicher Verkehrsfläche zugänglich ist. Natürlich ist die Rettungshöhe einer Schiebleiter auf 12 m begrenzt (Brüstungshöhe des Rettungsfenster).
    Mach dir mal keine Gedanken, es sei denn, du hast bei der letzten BVS was auferlegt bekommen, das aber bis heute nicht behoben ist !?!? (Damals gab es mit Sicherheit ein Protokoll oder Bericht o.Ä).
    Die max. Eintreffzeit an der Einsatzstelle (Hotel) für Hubrettungsfahrzeuge beträgt in BW 10 min. Nach Abschluss der (ersten) Alarmierung hat die betreffende Feuerwehr also 10 min. Zeit um zum Feuerwehrgerätehaus zu kommen und mit der DLK zum Einsatzort zu fahren.

    Interessant wäre noch zu wissen, ob die Zimmer an der Gebäuderückseite liegen und um was für ein Gebäude es sich handelt (geringe Höhe (unter 8m), sonstige Gebäude (zw. 8m und 22m)).

    MfG

    Michael


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW358305
    Datum31.08.2006 04:4014876 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von ---Michael Czech---
    Es wäre aber auch eine Schiebleiter möglich (...) wenn vor dem genannten Rettungsfenster eine dafür geeignete Aufstellfläche ist (i.d.R. 4x4m) und diese auch von öffentlicher Verkehrsfläche zugänglich ist.

    Die Schiebleiter hat eine Transportlänge von 5,60m (gerade nachgeschlagen, das wusste ich bei meiner Truppmann-Prüfung schon nicht auswendig...). Wie kann man da eine Fläche von 4mx4m als geeignet zum Aufstellen bezeichnen?

    Mir fällt da jetzt spontan dieses Bild mit den Anleiter-Podesten in einem Leipziger Hinterhof (?) ein...

    Gruß,
    Henning


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    AutorMich8ael8 C.8, Deizisau / BW358440
    Datum31.08.2006 17:5014570 x gelesen
    Geschrieben von ---Henning Koch--- Die Schiebleiter hat eine Transportlänge von 5,60m (gerade nachgeschlagen, das wusste ich bei meiner Truppmann-Prüfung schon nicht auswendig...). Wie kann man da eine Fläche von 4mx4m als geeignet zum Aufstellen bezeichnen?

    Ein geradliniger Zu- / Durchgang mit mind. 1,25 m Breite muß auf jeden Fall auch vorhanden sein, damit wäre mal die Aufstellung der Leiter gesichert (dann natürlich zum Gebäude drehen und ausziehen...). Deswegen wird (auf jeden Fall in Stuttgart) diese Aufstellfläche für Schiebleitern gefordert.

    Gruß
    Michael


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    AutorFran8z-P8ete8r L8., z.Zt Las Palmas / GC358539
    Datum01.09.2006 00:0614614 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Johannes GutzweilerWillkür pur
    Jaaa, gibts immer wieder. Angeblich. Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd andre an!

    Unsere Prüfauflagen werden auch des Öfteren als "Willkür" bezeichnet. "Der andere hats ja auch net!"
    Nur mal so als Beispiele, paar Wieso-die-Willkür-Fragen (F) und die passenden Antworten (A) mit persönlichem Kommentar (K):
    F: Warum darf der ander über 4 m Höhe lagern und ich nicht?
    A: Weil der andere eine selbsttätige Feuerlöschanlage hat
    (K: und Sie nur zu geizig sind, eine einzubauen)

    F: Warum braucht der andere keine Außentreppe aber ich schon?
    A: Weil er einen bauordnungsgemäßen Treppenraum hat
    (K: und Sie nicht bereit sind, die Türen anzupassen)

    F: Warum brauch ich eine BMA und der andere nicht?
    A: Weil er die bauordnungskonformen Anforderungen an tragende, aussteifende und raumabschließende Bauteile erfüllt
    (K: und Sie auf Teufel komm raus in einer Jahrhunderte alten Bude ein Romantik-Hotel einrichten wollen)

    undsoweiterundsofort...

    Geschrieben von Johannes GutzweilerKomischerweise bin ich der einzige in der Ortschaft der eine BMA haben musste, nicht weit entfernt von mir stehen noch zwei Hotels mit der selben Bettenzahl (50) die brauchen komischerweise keine
    Dazu kann man dann einen Kommentar abgeben, wenn man für alle drei Objekte das Brandschutzkonzept bzw. die Baugenehmigungsbescheide kennt. Also, leider zu wenig Information für uns.
    Sind denn in Deinem Hotel alle zur Genehmigungszeit relevanten Anforderungen bauordnungskonform ausgeführt worden? Oder was war denn die Begründung für die Einrichtung der BMA?

    Grüßla,
    FP


    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

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