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ThemaPabstbesuche in dt. Großstädten58 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern357109
Datum23.08.2006 14:1211154 x gelesen
Hallo Kameraden,

wie läuft bei euch die Zusammenarbeit mit den Organisatoren (Kirche)?? Im Ldkr. Regensburg ist diese nicht besonders.
Der Veranstalter kümmert sich keinen Deut um die Ausweisung/Austrassierung von Parkplätzen, die örtlichen Kommunen sollen auf Ihre Kosten dort Toiletten aufstellen usw.. Es gibt auch keinen Notfallplan, falls die Parkplätze aufgrund Regens unnutzbar wären. Dann sollten wir uns was einfallen lassen. Ist ja klar, knappe 4.000 Fahrzeuge steckt ja jeder in die Hosentasche :-))
Auch die Einsatzplanung für die Feuerwehr ist etwas seltsam. Es werden im Bereich der Dt. Bahn und den Parkplätzen auf engstem Raum verschiedene Zuständigkeiten vergeben (Bu-Pol., Pol, FF) und keiner kennt seinen Aufgabenbereich genau.

Grüße, Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW357111
Datum23.08.2006 14:4410512 x gelesen
Das keiner seine Aufgabenbereiche genau kennt stelle ich in Abrede. Ich denke, dass die Transparenz unter den beteiligten Organisatoren wieder nicht so toll ist. So ist z. B. auf und in den Bahnanlagen der DB immer die Bundespolizei originär zuständig! Das ist nunmal gesetzlich so verankert. Wenn der danebenliegende Parkplatz nicht zum Bahngelände gehört, ist die Landespolizei zuständig! u.s.w.

Planen lässt sich so ein Event auch nur in einem bestimmten Rahmen. Wo fängt man an und wo hört man auf!! Aus Sichtweise der Feuerwehr die gesamte Einsatzplanung als "Seltsam" darzustellen halte ich nicht für gerechtfertigt. Da haben sich einige den Kopf zerbrochen. Ich zumindest kenne da ein paar aus den Reihen der Landespolizei BW, welche dem Papstbesuch auch beiwohnen werden.

Papst schreibt sich mit P und nicht mit B! Das Pabst mit B ist eine Biersorte!!

Gruß

Jürgen


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357114
Datum23.08.2006 15:0510508 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelDer Veranstalter kümmert sich keinen Deut um die Ausweisung/Austrassierung von Parkplätzen, die örtlichen Kommunen sollen auf Ihre Kosten dort Toiletten aufstellen usw..

Daß die Diözösen als Veranstalter hinsichtlich der Kosten- und Gewinnverteilung etwas seltsame Vorstellungen haben ist bekannt.

Geschrieben von Sascha JoerchelEs gibt auch keinen Notfallplan, falls die Parkplätze aufgrund Regens unnutzbar wären. Dann sollten wir uns was einfallen lassen.

Wenn die Verantwortlichen der HiO hierbei mitspielen, sind sie selbst schuld.

Geschrieben von Sascha JoerchelAuch die Einsatzplanung für die Feuerwehr ist etwas seltsam. Es werden im Bereich der Dt. Bahn und den Parkplätzen auf engstem Raum verschiedene Zuständigkeiten vergeben (Bu-Pol., Pol, FF) und keiner kennt seinen Aufgabenbereich genau.

Liegt vielleicht an verschiedenen gesetzlichen Grundlagen und daraus resultierenden Zuständigkeiten.
Zumindest bei uns (Altötting und Marktl) sieht es nicht so auf, als wäre es nur chaotisch.
Kann es vielleicht sein, daß es auch an mangelnder Kommunikation untereinander liegt?

mkg

WErner


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern357115
Datum23.08.2006 15:0810522 x gelesen
Der Pabst mit B war wirklich so geplant, weil ich das ganze wir sind Papst mittlerweile ned mehr hören kann.
So wie die Planung und jetzt!! 3 Wochen davor vorgestellt wird, ist sie etwas seltsam. Mich regt vor allem schon wieder auf, dass der Veranstalter sich keine Gedanken darüber macht wenn was ned so läuft wie es sein sollte. Das liegt dann wieder in der Hand der Leute, die draussen sind.

Jedes Fest muss bestimmte Auflagen erfüllen in Bezug auf Sanitäre Anlagen usw. Nur hier wird wieder von den entsprehcenden Stellen ein Auge zugedrückt und die Verantwortung ruhigen Gewissens auf die Kommunen geschoben, die von dem Besuch ausser Kosten und Dreck ja nix haben. Das Spektakel findet 30 km weiter nördlich statt. Da wird mit Andenken Kohle geschoben.
Alles in allem hätte das im Lkrs. Regensburg besser gelöst werden können. Nämlich so, dass nicht 30.000 Leute Urlaub nehmen müssen, weil sie Ihren Arbeitsplatz ned erreichen können. Totalsperre Autobahn usw.

Wenns bei euch besser geplant war, habt ihr wohl einen bessren Planer des Bistums gehabt. Unserer taugt ned viel.

Sascha


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern357117
Datum23.08.2006 15:2710559 x gelesen
Hallo Werner,

zum Thema Notfallplan:


Es werden von der Pol. ca. 2.800 Fahrzeuge erwartet. Der Veranstalter hat 2 Felder als Parkflächen angemietet auf den nach gängiger Rechnung (25qm pro Fahrzeug) max. 2.000 Platz finden. Nach Aussage Veranstalter muss es aber realisierbar sein. Ebenso bei Land unter. Der V weigert sich, aufgrund der Kostensituation Ersatzflächen anzumieten.

Die Kommunikation zwischen Pol und uns ist eigentlich prächtig. Selbst die Pol. kritisiert die mangelde Kompromissbereitschaft des V.

Sascha


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar357121
Datum23.08.2006 15:3210502 x gelesen
und was geht die FW das an

wenn der V einen Parkplatz bewirtschaftet ist das Sache des V nicht der FW


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern357125
Datum23.08.2006 15:4210512 x gelesen
Wenn die Feuerwehr mit der Polizei zusammen für das ...rasche und reibungslose Befüllen der Parkplätze von der B15 aus.. zuständig ist, dann schon. Wo tut man sie hin, wenn der Acker nach 100 Autos zum Sumpf wird. Dann wirds zu meinem/unserem Problem, dass den Veranstalter kalt lässt.

Sascha


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen357127
Datum23.08.2006 15:4410487 x gelesen
Wenn die Feuerwehr mit der Polizei zusammen für das ...rasche und reibungslose Befüllen der Parkplätze von der B15 aus.. zuständig ist, dann schon.

Dann sollte man sich ersteinmal fragen woher diese Zuständigkeit resultiert.

Wo tut man sie hin, wenn der Acker nach 100 Autos zum Sumpf wird.

Dahin wo sie hergekommen sind?

Dann wirds zu meinem/unserem Problem, dass den Veranstalter kalt lässt.

Droht einfach an so zu verfahren wie in der letzten Antwort beschieben. Das dürfte irgendwelche Reaktionen hervorrufen.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357130
Datum23.08.2006 15:5010539 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschund was geht die FW das an

Daß per Dienstanweisung durch die Kommune die Feuerwehr für den Ordnungsdienst auf den Parkflächen zuständig ist. Und für diverse weitere Aufgaben, die eben so anfallen.


Ach ja kommt mir jetzt mal nicht mit Kostenübernahme, nicht Zuständigkeit der FFW und mit sonst noch welchen Dingen, die zwar rechtlich so in Ordnung sind, aber bei der Abwicklung einer derartigen Großveranstaltung halt nun mal durch die Feuerwehren aufgrund von Dienstanweisungen durch die Bürgermeister erledigt werden.

Wir selbst sind am Papst-Geburtsort Marktl zur Sicherstellung des Brandschutzes und der THL in Verbindung mit der Ortswehr eingeteilt.

mkg

Werner


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar357133
Datum23.08.2006 16:0210437 x gelesen
dann würde ich den Bürgermeister darauf aufmerksam machen das es dort defizite gibt


ansonsten als Verantwortlicher vor ort

Parkplatz voll -> sperren, keinen mehr drauf lassen
Prkplatz nicht mehr verkehrssicher -> P sperrren

und gut

der Rest wäre mir scheiß egal


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357134
Datum23.08.2006 16:0310487 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDroht einfach an so zu verfahren wie in der letzten Antwort beschieben. Das dürfte irgendwelche Reaktionen hervorrufen.

Seid Ihr tatsächlich so blauäugig?

Wenn bei einer derartigen Veranstaltung (Und der Papst war z.b. 1980 zum letzten Mal in Altötting) per "Dekret" die Mithilfe der Feuerwehren (und zwar bei uns der Feuerwehren im ganzen Landkreis, z.T. als Sicherheitswachen und Rufbereitschaften, um den Brandschutz und die THL in verschiedenen Teilbereichen zu gewährleisten und zum Teil als Parkplatzeinweiser und sonstiges Service- und Informationspersonal) des kompletten Landkreises erwünscht ist, dann wirst Du es Dir als Leiter einer Feuerwehr relativ schnell überlegen, ob Du hier den großen Revoluzzer spielen willst.
Und der Rabatz eines einzelnen Feuerwehrkomandanten hat lediglich zur Folge, daß Dir vom zuständigen "Abschnittsleiter" erklärt wird, daß du mit deinen Mannen gerne zu Hause bleiben darfst, da jener natürlich auch wieder unter Druck steht.

Sicher ist das, was da läuft, nicht besonders toll, aber so ist es halt nun mal.

Und sollte die größte Scheisse auftreten, dann wird es durchaus einen verantwortlichen Herren geben, der die kOmpetenz hat, im Zweifelsfalle noch ein paar km Land- oder Bundesstraße sperren zu lassen, um die notwendigen Parkplätze zur Verfügungstellen zu können.

mkg

Werner


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar357135
Datum23.08.2006 16:1110523 x gelesen
dann musst du cool genug sein und dein Ding durchziehen...

ich würde den Parkplatz sobald ich es nicht mehr verantworten kann sperren und wenn der Allmächtige selbst erscheint

Das die Feuerwehr solche niedrigen arbeiten übernehmen muss (spart Geld) ist schon schlimm

aber dann zu meinen Regeln


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen357136
Datum23.08.2006 16:2010543 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerDaß per Dienstanweisung durch die Kommune die Feuerwehr für den Ordnungsdienst auf den Parkflächen zuständig ist. Und für diverse weitere Aufgaben, die eben so anfallen.

Dann müssen die zuständigen Führungskräfte mal ein ernstes Wort mit dem Bügermeister reden. Ich halte diese Verpflichtung per Dienstanweisung zumindest für fragwürdig...

Geschrieben von werner neudeckerAch ja kommt mir jetzt mal nicht mit Kostenübernahme, nicht Zuständigkeit der FFW und mit sonst noch welchen Dingen, die zwar rechtlich so in Ordnung sind, aber bei der Abwicklung einer derartigen Großveranstaltung halt nun mal durch die Feuerwehren aufgrund von Dienstanweisungen durch die Bürgermeister erledigt werden.

Dann muss der Bürgermeister eben entsprechend Gegenwind kriegen, damit der gar nicht auf dei Idee kommt, die Feuerwehr für sowas zu missbrauchen.

Geschrieben von werner neudeckerWir selbst sind am Papst-Geburtsort Marktl zur Sicherstellung des Brandschutzes und der THL in Verbindung mit der Ortswehr eingeteilt.


Das ist ja was völlig anderes.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357137
Datum23.08.2006 16:2410448 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschich würde den Parkplatz sobald ich es nicht mehr verantworten kann sperren und wenn der Allmächtige selbst erscheint

Ab wann kannst du es nicht mehr verantworten? wo ist die Grenze?

Geschrieben von Florian BeschDas die Feuerwehr solche niedrigen arbeiten

Och wir Armen.
Bei uns wird keiner gezwungen, daran teilzunehmen. Unsere Wehr muß 10 Mann stellen, und die haben sich durchwegs freiwillig gemeldet.
Klar ist es nicht wahnsinnig heroisch, Autos in einen Parkplatz zu lotsen. Aber auch das muß jemand machen.

Geschrieben von Florian Beschdann musst du cool genug sein und dein Ding durchziehen...

Man sollte nicht immer alles so verbissen sehen, und sich auch nicht immer allzu wichtig nehmen.
Vor allem, wenn man die Situation wie hier nur vom Hörensagen kennt.

mkg

WErner


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357140
Datum23.08.2006 16:2910482 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningDann müssen die zuständigen Führungskräfte mal ein ernstes Wort mit dem Bügermeister reden. Ich halte diese Verpflichtung per Dienstanweisung zumindest für fragwürdig...

Wir reden hier nicht von einem Ereignis, das sich auf eine Kleinstadt begrenzt, sondern Auswirkungen auf ganze Landkreise hat.
Und bei dem auch der ganze Landkreis eingebunden ist.

So werden z.B. sogar Teilabschnitte von BAB gesperrt, um sie als Parkplatz nutzen zu können.
Und das mit Weisung von ganz oben.

Ist vielleicht auch eine Sache der persönlichen Sichtweise.

mkg

Werner


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar357141
Datum23.08.2006 16:3010460 x gelesen
Geschrieben von werner neudecker
Ab wann kannst du es nicht mehr verantworten? wo ist die Grenze?


wenn sich die ersten komplett festfahren
wenn es einfach keine Platz mehr gibt

etc;

Das die Feuerwehr mal den Hausmeisterservice für die Gemeinde spielt ist ok, man arrangiert sich

aber nicht so, das der Veranstalter sicvh um nix kümmert und es vorher noch arge Mängel gibt


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357142
Datum23.08.2006 16:4110529 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschwenn es einfach keine Platz mehr gibt

Dann erledigt sich die Sache eh von selbst.
Dann sind wir aber soweit, wie ich es schon geschrieben habe. Dann gibts da einen höheren und der sollte dann das Sagen haben, wie´s weitergeht.

Geschrieben von Florian BeschDas die Feuerwehr mal den Hausmeisterservice für die Gemeinde spielt ist ok, man arrangiert sich

Ebend

Geschrieben von Florian Beschaber nicht so, das der Veranstalter sicvh um nix kümmert und es vorher noch arge Mängel gibt

Bei solchen Äusserungen höre ich gerne auch mal die andere Seite.

Wie wars bei der WM? zu Gast bei Freunden, oder.
Und wenn wir auch bei solchen Massenveranstaltungen unseren (vielleicht in diesem Falle etwas ungewöhnlichen und niederen) Job verantwortungsvoll und gut machen, denkt ihr nicht, daß dies auch eine gute Form von Öffentlichkeitsarbeit sein kann.

Wenn wirs dem THW überlassen, dann steht übermorgen ein dreiseitiger Artikel in der Tagespresse über den sich hier auch wieder etliche aufregen. (Kollegen in blau, wertet das bitte nicht als persönlichen Angriff).

mkg

Werner


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW357149
Datum23.08.2006 17:5910559 x gelesen
Wenn der Parkplatz voll oder unbelegbar ist, dann sende ich die Fahrzeuge einfach weiter oder zurück. Weiterhin könnt ihr euch sicher sein, dass in jeder Blickrichtung von euch ein Polizeibeamter stehen wird. Manche Sachen muss man einfach auf sich zukommen lassen und ad hoc entscheiden.

Was ist z. B., wenn zur selben Zeit ein Großbrand bei euch ausbricht. Wer macht dann diese Dienste? u.s.w. Ich würde als Wehrleiter derartige Dienste grundsätzlich ablehnen. Bei solchen Geschäften kann die Feuerwehr m. E. nur verlieren.

Über die grundsätzliche Zuständigkeit der Feuerwehr bei solchen Diensten "Parkwächterdiensten" habe ich meine eigene Meinung. Sowas gehört durch die zuständige Behörde geregelt. ( z. B. Parkplatzdienst wie bei Messen und anderen Großveranstaltungen und nicht die Feuerwehr )

Nachdem ihr das aber alles freiwillig macht, zieht ihr euch den Problemschuh ja selbst an! ;-) Hier wird wohl wieder die Gutmütigkeit der Feuerwehr ausgenützt. Würde es sich negativ auswirken, wenn ihr die Sache ablehnt oder sich keine Freiwilligen finden?

horrido

Jürgen


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357166
Datum23.08.2006 21:1310525 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn der Parkplatz voll oder unbelegbar ist, dann sende ich die Fahrzeuge einfach weiter oder zurück. Weiterhin könnt ihr euch sicher sein, dass in jeder Blickrichtung von euch ein Polizeibeamter stehen wird. Manche Sachen muss man einfach auf sich zukommen lassen und ad hoc entscheiden.

Zustimmung

Geschrieben von Jürgen RinghoferWas ist z. B., wenn zur selben Zeit ein Großbrand bei euch ausbricht. Wer macht dann diese Dienste? u.s.w. Ich würde als Wehrleiter derartige Dienste grundsätzlich ablehnen. Bei solchen Geschäften kann die Feuerwehr m. E. nur verlieren.

Ist über Bereitschaftseinteilungen geregelt. Es wird, zumindest in unserem Landkreis nicht alles blind auf den Papst losgehetzt. Bei uns habe ich bis dato den Eindruck, als hätten wir die diskutierten Probleme nicht.
RW und MZF mit zusammen 10 FM gehen (fahren) zum Papst, Tlf und LF stehen im Stall (Besatzung ist gesichert).

Geschrieben von Jürgen RinghoferSowas gehört durch die zuständige Behörde geregelt.

Wird bei uns in Bayern, seit der rechtlichen Erweiterung zur Verkehrsregelung, auch von Amts wegen häufig über die Feuerwehr geregelt. Zumindest in der mir bekannten näheren Umgebung.

Geschrieben von Jürgen RinghoferNachdem ihr das aber alles freiwillig macht, zieht ihr euch den Problemschuh ja selbst an! ;-)

Ich sehs bis dato nicht als Problemschuh.

Geschrieben von Jürgen RinghoferWürde es sich negativ auswirken, wenn ihr die Sache ablehnt oder sich keine Freiwilligen finden?

Das alte Lied vom Geben und vom Nehmen.
Ich weiß es nicht, wir hatten das Problem noch nie.

Ich sehe das ganze auch deswegen nicht so verbissen, da es nicht unser Tagesgeschäft ist, bei Großveranstaltungen die Parkplatzwächter zu spielen.
Wär was anderes, wenn das jedes Wochenende der Fall wäre.
Die letzte Großveranstaltung in diesem Umfang war vor 26 Jahren, als Papst Johannes Paul II nach Altötting gekommen ist.
Und ansonsten sind wir nicht die Parkplatzwächter der Nation, und machen das höchstens mal für einen Ortsverein, der sich dann auch wieder erkenntlich zeigt. So wie du halt vielleicht auch mal froh bist, wenn Dir bei einer eigenen Veranstaltung ein anderer Verein hilft. Eben geben und nehmen.


mkg

Werner


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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland357178
Datum24.08.2006 01:0810487 x gelesen
Ich sehe das etwas anders. Man muss die Zuständigkeit der Feuerwehr schon im Auge haben. Diese ist durch Landesgesetz geregelt. Hier kann ein Bürgermeister nicht einfach sagen, Parkplatzdienst ist für diese Veranstaltung Zuständigkeit der Feuerwehr. Auch ein Bürgermeister muss sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Außer Frage steht, dass auch die Feuerwehr sich bei dieser Veranstaltung positiv in der Öffentlichkeit darstellen kann. Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass gerade bei solchen Parkplatzdiensten die Gemüter oft sehr erhitzt sind. Wenn dann die FW-Angehörigen, als solche durch ihre Uniform erkennbar, als Parkplatzwächter tätig werden kann das auch schnell einen bitteren Nachgeschmack haben. Auch sehe ich rechtliche Probleme bei Anweisungen im öffentlichen Verkehrsraum durch die Feuerwehr, obwohl sie an sich nicht zutändig ist. Ich habe für mich persönlich entschieden bei solchen Veranstaltungen nicht mehr teilzunehmen.


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AutorHage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg357188
Datum24.08.2006 08:4510494 x gelesen
Hallo,

die Feuerwehr und das THW dürfen in Bayern regelnd, lenkend und leitend in den fließenden Straßenverkehr eingreifen, von daher gibt es mit der Verkehrsregelung kein rechtliches Problem.


Gruß!
Hagen

Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle.

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern357193
Datum24.08.2006 08:5910532 x gelesen
Guten Morgen!



Geschrieben von Jürgen RinghoferNachdem ihr das aber alles freiwillig macht, zieht ihr euch den Problemschuh ja selbst an! ;-)

Freiwillig!? Ein schönes Wort, aber meinst Du wirklich wir machen das freiwillig???

Wir sind in Bayern und der "bayerische" Papst kommt....!

Ich hör schon die Schlagzeile:
"FFs weigern sich den Papstbesuch zu unterstützen, muß er jetzt in Rom bleiben??"

Da wären wir wieder bei Öffentlichkeitsarbeit!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar357195
Datum24.08.2006 09:0010499 x gelesen
und wenn alle die Masern bekommen?


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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern357198
Datum24.08.2006 09:0710452 x gelesen
bleibt er in Rom! ;-)


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen357207
Datum24.08.2006 09:2010549 x gelesen
Geschrieben von Hagen Vollrathdie Feuerwehr und das THW dürfen in Bayern regelnd, lenkend und leitend in den fließenden Straßenverkehr eingreifen, von daher gibt es mit der Verkehrsregelung kein rechtliches Problem.

Ja. Stimmt. Und ich bin sowas von froh, dass wir das nicht dürfen!



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJürg8en 8H., Herne / NW357225
Datum24.08.2006 09:3710538 x gelesen
Hallo Stefan,

ist es nicht herrlich, nicht im Land der tausend Berge und besonderen Regelungen zu leben?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen357229
Datum24.08.2006 09:3910520 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Häfnerist es nicht herrlich, nicht im Land der tausend Berge und besonderen Regelungen zu leben?

Jepp. Allerdings.

Wenn man etwas per Gesetz "Darf", dann wird es auch schwer, das im Zweifelsfall abzulehnen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357233
Datum24.08.2006 09:4510472 x gelesen
Geschrieben von Jochen GeßnerAuch sehe ich rechtliche Probleme bei Anweisungen im öffentlichen Verkehrsraum durch die Feuerwehr, obwohl sie an sich nicht zutändig ist. Ich habe für mich persönlich entschieden bei solchen Veranstaltungen nicht mehr teilzunehmen.

IN Bayern ist die Zuständigkeit ganz klar rechtlich geregelt.
In Bayern darf die Feuerwehr von Gesetzes wegen Verkehrslenkende Maßnahmen ausführen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern.

Von da her kein Thema.

mkg

WErner


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357235
Datum24.08.2006 09:4710506 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWenn man etwas per Gesetz "Darf", dann wird es auch schwer, das im Zweifelsfall abzulehnen.

Vollkommen richtig, das haben aber die, die damals nach dieser Zuständigkeit geschrien haben,
nichzt bedacht.

mkg

werner


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen357238
Datum24.08.2006 09:5110480 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerVollkommen richtig, das haben aber die, die damals nach dieser Zuständigkeit geschrien haben,
nichzt bedacht.


Das kann ich mir gut vorstellen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357239
Datum24.08.2006 09:5110552 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschund wenn alle die Masern bekommen?

Witz oder wirklich so blauäugig?

Solange Feuerwehr in dem Umfang von der Kommunalpolitik abhängig ist, wie momentan gegeben, hast du einfach schlechte Karten.

Mehr, glaube ich, braucht man zu dem Thema nicht mehr sagen.


mkg

WErner


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar357241
Datum24.08.2006 09:5410498 x gelesen
beides...

man sollte die poltiisch verantwortlichen immer wissen lassen was man doch alles auch einfach mal so für die Stadt tut...


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen357242
Datum24.08.2006 09:5510487 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerWitz oder wirklich so blauäugig?

Ich vermute, dass ist eine Anspielung auf den Film "Der Schuh des Manitu". ;-)

Geschrieben von werner neudeckerSolange Feuerwehr in dem Umfang von der Kommunalpolitik abhängig ist, wie momentan gegeben, hast du einfach schlechte Karten.

Dann muss man langsam aber sicher den Spies umdrehen und der Komunalpolitik klar machen, dass man nicht der Depp und Hilfsarbeiter für solche Zwecke ist und die Politik schliesslich auf die Feuerwehr angewiesen ist.

Geschrieben von werner neudeckerMehr, glaube ich, braucht man zu dem Thema nicht mehr sagen.


Ich versteh dich schon.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357252
Datum24.08.2006 10:0510494 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningIch vermute, dass ist eine Anspielung auf den Film "Der Schuh des Manitu". ;-)

Hatte ich vergessen. ggg

Geschrieben von Stefan BrüningDann muss man langsam aber sicher den Spies umdrehen und der Komunalpolitik klar machen, dass man nicht der Depp und Hilfsarbeiter für solche Zwecke ist und die Politik schliesslich auf die Feuerwehr angewiesen ist.

Wie du schon schreibst, langsam aber sicher.
Steter Tropfen höhlt den Stein. Über 30 Jahre gewachsene Strukturen kannst du in der Regel nicht auf 1 Jahr wegbügeln. Zumindest dann nicht, wenn es demaßen viele Abhängigkeiten gibt.

Ausserdem muß man eben doch noch mal sagen, dies ist ein aussergewöhnliches Ereignis (letztes Mal 1980) das nicht jedes Jahr stattfindet.
Was haben die Feuerwehren und Rettungsdienste bei Weltjugendtag in Köln nicht alles gemacht und da kräht kein Hahn danach.

Wir werdens überleben.
Und wie gesagt, bei uns sind es z.B. alles Freiwillige.

mkg

WErner


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen357254
Datum24.08.2006 10:0810540 x gelesen
Wenn man etwas per Gesetz "Darf", dann wird es auch schwer, das im Zweifelsfall abzulehnen.

Im Rahmen der orginären Zuständigkeiten ist der Eingriff in den Verkehr zwar in Bayern erlaubt, ich zweifle jedoch ob die Gesamtaktion zu den orginären Tätigkeiten der Feuerwehr gerechnet werden kann.



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(2) ...

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar357258
Datum24.08.2006 10:1010546 x gelesen
ja es war eine Anspielung

was ich bezwecken wollte ist das in der Tat die FW in einigen Gemeinden als Hilsfarbeiter eingespannt wird und auch es als ganz selbstverständlich ist das man alles macht

und wenn dann jemand die Masern hat gibt es keinen Ersatzplan

ich meinte damit nicht die typischen Aufgaben zu solchen Aufgaben sondern dieses ganze drumherum


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen357259
Datum24.08.2006 10:1410501 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerWie du schon schreibst, langsam aber sicher.
Steter Tropfen höhlt den Stein. Über 30 Jahre gewachsene Strukturen kannst du in der Regel nicht auf 1 Jahr wegbügeln. Zumindest dann nicht, wenn es demaßen viele Abhängigkeiten gibt.


OK. Wobei viele Abhängigkeiten selbst geschaffen werden...

Geschrieben von werner neudeckerAusserdem muß man eben doch noch mal sagen, dies ist ein aussergewöhnliches Ereignis (letztes Mal 1980) das nicht jedes Jahr stattfindet.
Was haben die Feuerwehren und Rettungsdienste bei Weltjugendtag in Köln nicht alles gemacht und da kräht kein Hahn danach.


Nun, so wie ich das damals mitbekommen habe, sind sie im Rahmen ihrer üblichen Aufgaben tätig geworden und in erster Linie als Brandschutz (Feuerwehr) oder Sanitätsdienst/RD (HiOrgs). Jedenfalls war ich damals im Sanitätsdienst tätig, war Teil einer UHS und hab keinen Parkplatzdienst gemacht. Gleiches galt für die Feuerwehr, die im Bereich Marienfeld rumstand.

@Katja: Ihr habt doch auch nur BSW gemacht, oder?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357261
Datum24.08.2006 10:1910481 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyIm Rahmen der orginären Zuständigkeiten ist der Eingriff in den Verkehr zwar in Bayern erlaubt, ich zweifle jedoch ob die Gesamtaktion zu den orginären Tätigkeiten der Feuerwehr gerechnet werden kann.

Ist in Bayern per Dienstanweisung durch den Bürgermeister auch zur Absicherung von Veranstaltungen oder ähnlichem erlaubt. Ist auch in den gesetzlichen Vorgaben so geregelt.

mkg

Werner


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AutorAlex8and8er 8T., Mannheim / Baden-Württemberg357295
Datum24.08.2006 12:3910508 x gelesen
Hallo Zusammen,

wenn ich das jetzt soweit richtig gelesen und verstanden habe, geht es doch darum, dass hier FW-Angehörige die Parkplatzeinweisung auf einer vom Veranstalter angemieteten Fläche vornehmen soll. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um Felder handelt (stand zumindest weiter oben in einem Text so drin). Da diese Felder aber jemanden gehören, und sich vermutlich nicht um öffentliche Flächen handelt (Privatgrundstück!?) stelle ich mr die Frage, ob dann die FW immer noch mit der gesetzlich genehmigten Verkehrslenkung im öffentlichen Verkehrsbereich argumentieren kann. Bei uns (Mannheim in Baden-Württemberg) werden bei Großveranstaltungen bis zu den Parkplatzgrenzen Polizeibeamte/Polizeifreiwillige eingesetzt, und auf den Parkflächen dann von einem Bewachungsdienst oder vom Veranstalter organisierte Beschäftigte eingesetzt.
Wenn ich damit ein Unternehmen beauftrage, kann sich doch die Gemeinde freuen, weil dann wieder Gewerbesteuereinnahmen fliessen, statt dass Aufwendungen für die FW (Kraftstoffkosten für die KFZ, etc.) anfallen.
Wenn die FW schon verkehrslenkend tätig werden soll, dann auch bitte nur im öffentlichen Bereich, auf Parkplätzen die der Veranstalter anmietet, soll auch der Veranstalter das nötige Personal aus der freien Wirtschaft holen. Dort gibt es bestimmt noch genug freie Kräfte....

Schöne Grüsse

Alexander

Kommt gesund wieder....


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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW357328
Datum24.08.2006 14:3410556 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerWas haben die Feuerwehren und Rettungsdienste bei Weltjugendtag in Köln nicht alles gemacht und da kräht kein Hahn danach.

Erzähl mal, was Du damit meinst.
Ist so pauschal für mich nicht nachvollziebar.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357343
Datum24.08.2006 15:1610483 x gelesen
Da stellt sich für mich die Frage, ob es immer bei den Aufgaben Rettungsdienst und Brandschutz geblieben ist, oder ob nicht doch das ein oder andere Mal auch anderen Hilfestellungen mitgeleistet wurden.

Parkplätze einweisen ist ja zumindest bei uns im Landkreis nicht die Alleinige Aufgabe der FW, Wie#s in München oder Regensburg aussieht, kann ich nicht beurteilen.

mkg

Werner


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen357345
Datum24.08.2006 15:2110510 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerDa stellt sich für mich die Frage, ob es immer bei den Aufgaben Rettungsdienst und Brandschutz geblieben ist,

Zumindest im Bereich des Marienfeld und Frechen war das so - die Einsatzkräfte waren mit ihren normalen Aufgaben auch durchaus ausgelastet, wenn ich an den "Kampf" in Kerpen-Horrem denke... ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW357348
Datum24.08.2006 15:2610500 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerob es immer bei den Aufgaben Rettungsdienst und Brandschutz geblieben ist

Für FW und HIO ja, allerdings haben Kräfte der BA THW auch Ordnerdienste am Papsthügel wahrgenommen..........

Geschrieben von werner neudeckeroder ob nicht doch das ein oder andere Mal auch anderen Hilfestellungen mitgeleistet wurden.

Wenn Du Getränke/Wasser Ausgabe an die Pilger so nennen möchtest..............
Zur Vermeidung von Kreislaufproblemen und damit einer Überlastung des RD ?


Achja die POL hat auch Lautsprecherdurchsagen zur "Verkehrslenkung" gemacht.
aber das ist ja kein RD/SAN/BD, Brandschutz.

Oder hab ich noch was vergessen/verdrängt ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen357352
Datum24.08.2006 15:3310541 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffFür FW und HIO ja, allerdings haben Kräfte der BA THW auch Ordnerdienste am Papsthügel wahrgenommen..........

Echt? Ich dachte, da waren nur die "Volunteers". Ich hatte nur mitbekommen, dass mancherorts Straßensperrungen durch das THW und der Betrieb von Bereitstellungsräumen übernommen wurde.

Geschrieben von Michael RoleffWenn Du Getränke/Wasser Ausgabe an die Pilger so nennen möchtest..............

Das mussten wir teilweise auch übernehmen - IMO ein klarer Fall für den SAN/Betreuungsdienst.

Geschrieben von Michael RoleffZur Vermeidung von Kreislaufproblemen und damit einer Überlastung des RD ?

Der war leider mancherorts durchaus an der Grenze der Belastung.

Geschrieben von Michael RoleffOder hab ich noch was vergessen/verdrängt ?

Ich will ja nicht ausschliessen, dass hier und da vielleicht eine Unterstützung der Ordnungskräfte durchgeführt worden ist. Allerdings dürfte der Anteil eher gering sein - mir ist sowas jedenfalls nicht aufgefallen und ich war vier Tage dort im Einsatz.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW357355
Datum24.08.2006 15:4510533 x gelesen
Das Verkehrsregelungsrecht der Bayern beruht auf gesetzlicher Grundlage, welche bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ( durch Gesetz zugewiesen ) dazu berechtigt regelnd in den Straßenverkehr einzugreifen.

Ich denke aber mal nicht, dass die Parkplatzeinweisung bei Großveranstaltungen im bay. Feuerwehrgesetz extra geregelt ist.

Ich lass mich aber gerne eines Besseren belehren!

horrido

Jürgen


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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW357358
Datum24.08.2006 15:4710479 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Michael Roleff
Für FW und HIO ja, allerdings haben Kräfte der BA THW auch Ordnerdienste am Papsthügel wahrgenommen..........


Echt?


Nachdem der "ordinäre" Ordnerdienst es nciht verhindern konnte das Pilger dem Papstbereich zu nahe kommen.

Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Michael Roleff
Wenn Du Getränke/Wasser Ausgabe an die Pilger so nennen möchtest..............

Das mussten wir teilweise auch übernehmen - IMO ein klarer Fall für den SAN/Betreuungsdienst.


Jepp.

Geschrieben von Stefan BrüningIch will ja nicht ausschliessen, dass hier und da vielleicht eine Unterstützung der Ordnungskräfte durchgeführt worden ist.

Mir als Aufgabe nur von der BA THW am Papsthügel bekannt.

Geschrieben von Stefan Brüningund ich war vier Tage dort im Einsatz

Hab dort nur 24h durchgemacht, da ich auch noch Aufgaben in Kön wahrnehmen durfte ;-)


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern357378
Datum24.08.2006 17:4810534 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffIst so pauschal für mich nicht nachvollziebar.

Diese Worte vom Meister des pauschal fragenden, nichtssagenden Beitrages, ich lach mich scheckig hier, was für ein Tag im Forum.


Gruß
Christian





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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW357380
Datum24.08.2006 17:5210499 x gelesen
Geschrieben von Christian Schorer ich lach mich scheckig hier, was für ein Tag im Forum.

Tut sich da eine ES für PSU auf ? *lol*

P.S. Welche Sachliche Mitteilung habe ich übersehen ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen357383
Datum24.08.2006 17:5910505 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerDiese Worte vom Meister des pauschal fragenden, nichtssagenden Beitrages

Ich habs gedacht, wollte es aber nicht so direkt schreiben...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern357384
Datum24.08.2006 18:0110519 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningIch habs gedacht, wollte es aber nicht so direkt schreiben...

Manche Leute merkens nicht mal wenn man direkt antwortet. :-(


Gruß
Christian





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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland357415
Datum24.08.2006 20:5310534 x gelesen
Das sehe ich ähnlich. Im Forum wurde ja schon öfter bemerkt, die Feuerwehr darf in Bayern Verkehr regeln. Die Vorschrift ist mir bekannt. Ich gebe aber zu bedenken, es handelt sich dabei um eine Befugnisnorm. Wenn ein staartliches Organ in die Rechte des Einzelnen eingreift, wird eine solche Norm benötigt. Um aber überhaupt die Befugnisnorm in Anspruch zu nehmen, muss das einschreitende Organ auch zuständig sein. Und das heißt örtlich, sachlich. Es muss eine Aufagbenzuweisungsnorm existieren. Damit die Feuerwehr ihre Befugnisse in Anspruch nimmt, muss ihre Zuständigkeit eröffnet sein, dies ist anhand der Brandschutzgesetze zu prüfen. Ich persönlich habe bei solch einer Veranstaltung, zumindest in Bezug auf den Parkplatzdienst, Bedenken.
Die pauschale Aussage, es gibt eine Regelung die mir eine Befugnis gibt, also darf ich das auch immer machen, kann so nicht gelten.
In der bay. Vorschrift zur Verkehrsregelung durch die Feuerwehr sind "Veranstaltungen" extra aufgeführt. Ich weiß nicht wie es zu dieser Formulierung kam. Vielleicht weiß jemand von euch hier näheres.


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW357417
Datum24.08.2006 21:3510495 x gelesen
Genau!

Der Begriff " VERANSTALTUNGEN " ist hierbei wohl der Knackpunkt! Was wird hierunter subsumiert?

Veranstaltungen der Feuerwehr
Veranstaltungen der Gemeinde
Alle Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereich
u.s.w.

Letzteres denke ich mal nicht, da es ansonsten ja eine Generalklausel wäre und jeder bayrische Feuerwehrmann auf dem Oktoberfest den Verkehr regeln dürfte ( ironie )

Hier werden wohl die Gerichte im Einzelfall zu entscheiden haben, wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist.

Nicht alles was aus Bayern kommt ist gut!!! ( nochmal ironie )

horrido

Jürgen


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern357420
Datum24.08.2006 22:4710452 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDer Begriff " VERANSTALTUNGEN " ist hierbei wohl der Knackpunkt!

mit der Einschränkung mit schriftlicher Anweisung durch den Bürgermeister.

Geschrieben von Jürgen RinghoferLetzteres denke ich mal nicht, da es ansonsten ja eine Generalklausel wäre und jeder bayrische Feuerwehrmann auf dem Oktoberfest den Verkehr regeln dürfte ( ironie )

Wenn er eine schriftliche Anordnung des Bürgermeisters von München in der Tasche hat, die auf ihn persönlich bezogen ist, dann ja.

und solchen schriftlichen Anordnungen gehen i.d.R. verkehrsrechtliche Anordnungen der zuständigen Strassenbauverwaltung voraus. Kann die Gemeinde sein, kann aber auch das Landratsamt sein.


Es ist halt nun mal in Bayern, unter der Voraussetzung,daß auch die verwaltungstechnischen Voraussetzungen passen, einfach so erlaubt. Ende Gelände.


mkg

WErner


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AutorPete8r S8., Aholming / BY357442
Datum25.08.2006 09:0610486 x gelesen
Geschrieben von Jochen GeßnerDamit die Feuerwehr ihre Befugnisse in Anspruch nimmt, muss ihre Zuständigkeit eröffnet sein, dies ist anhand der Brandschutzgesetze zu prüfen.

Wobei hier die Freiwillige Tätigkeit nach Nr. 4.5 VollzBekBayFwG quasi einen Freibrief darstellt.

Gruß
Peter


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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland357626
Datum25.08.2006 22:0610495 x gelesen
Interessante Bekanntmachung. Eine solche Verordnung ist mir aus unserem Bundesland nicht bekannt. Jedoch ist bei der frewilligen Tätigkeit extra erwähnt, dass das Einverständnis des Feuerwehrangehörigen vorliegen muss. Wird dies in der Praxis von den Verantwortlichen anders gesehen ?


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AutorPete8r S8., Aholming / BY357638
Datum25.08.2006 23:1110514 x gelesen
Geschrieben von Jochen GeßnerJedoch ist bei der frewilligen Tätigkeit extra erwähnt, dass das Einverständnis des Feuerwehrangehörigen vorliegen muss. Wird dies in der Praxis von den Verantwortlichen anders gesehen ?

Ich kann hier nur für meine Wehr sprechen, weil ich nicht weiß, wie es anderswo abläuft. Bei uns läuft es zu 100% auf freiwilliger Basis.

Gruß
Peter


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP360096
Datum09.09.2006 21:5010463 x gelesen
Gibts erste Erfahrungsberichte, wie die Zusammenarbeit beim letztendlichen Ereignis funktioniert hat?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern360213
Datum11.09.2006 08:3810453 x gelesen
Bisher noch ned. Bei uns im Ldkr. Regensburg gehts heute und morgen erst rund.

MkG, Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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