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Thema | Bezeichnung Betriebsfeuerwehr | 14 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 356088 | |||
Datum | 18.08.2006 12:04 | 8165 x gelesen | |||
Mahlzeit Forum, seit längerer Zeit trage ich mich ja bereits mit dem Gedanken, ein ehemaliges Fahrzeug einer FW zu erwerben und dies mit H-Kennzeichen zu fahren. Nun, da das Ganze konkret wird, hat mir ein befreundeter Unternehmer eine finanzielle Zuwendung in Aussicht gestellt, wenn ich Werbung am Fahrzeug anbringe. Dies ist jedoch mit dem H-Kennzeichen eher nicht möglich. Da der Begriff "Betriebsfeuerwehr" schon mal hier im Spiel war, kam mir der Gedanke, diesen Begriff zusammen mit der Firma meines Bekannten auf dem Fahrzeug zu erwähnen (in recht gross). Spricht rechtlich etwas dagegen? Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 356092 | |||
Datum | 18.08.2006 12:14 | 6955 x gelesen | |||
Weitere Frage: Was trug denn der modebewusste Löschknecht um 1966 zum Einsatz als "Arbeitsanzug" und welche Art Helm? Aluschüssel? Wo kann ich entsprechendes erwerben? Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 356095 | |||
Datum | 18.08.2006 12:49 | 6789 x gelesen | |||
Moinsen, Geschrieben von Jürgen Häfner Dies ist jedoch mit dem H-Kennzeichen eher nicht möglich. Wieso? Geschrieben von Jürgen Häfner Spricht rechtlich etwas dagegen? Eine Betriebsfeuerwehr wirst du mit Sicherheit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden müssen, wenn du denn eine BetrFw betreiben willst (und du dich so nennst). Zudem wirst du dem Brandschutzgesetz (NRW?) genüge tun und die dort genannten Auflagen für den Betrieb einer BetrFw erfüllen müssen. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 356102 | |||
Datum | 18.08.2006 13:15 | 6722 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole UngerEine Betriebsfeuerwehr wirst du mit Sicherheit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden müssen, wenn du denn eine BetrFw betreiben willst (und du dich so nennst). Zudem wirst du dem Brandschutzgesetz (NRW?) genüge tun und die dort genannten Auflagen für den Betrieb einer BetrFw erfüllen müssen Laut aktuellem Brandschutzgesetz NRW (FSHG) gibt es keine Betriesbfeuerwehr. Außer den öffentlichen Feuerwehren (BF, FF, PF) gibt es nur Werkfeuerwehren. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 356105 | |||
Datum | 18.08.2006 13:19 | 7070 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Jan Ole Unger Eine Betriebsfeuerwehr wirst du mit Sicherheit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden müssen, wenn du denn eine BetrFw betreiben willst (und du dich so nennst) Achtung, Verwechslungsgefahr! Eine Werkfeuerwehr muss staatlich anerkannt sein, eine Betriebsfeuerwehr ist nirgends im FSHG NRW oder z.B. im BayFwG verzeichnet. Das sind rein eigenständige Belustigungen ohne Anforderung. Im Prinzip kann ich mich auch mit einem Eimer Wasser in den Büroflur stellen und mich als Betriebsfeuerwehr bezeichnen. Findet jemend zufällig den Begriff "Betriebsfeuerwehr" in einem "öffentlichen" Statement? Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 356106 | |||
Datum | 18.08.2006 13:19 | 6826 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole UngerMoinsen, Meinem Verständniss der Vorschriften für historische Fahrzeuge nach ist nur eine zeitgenössische oder angepasste Werbung geduldet, ich glaube nicht, das ein LF 16 von 1966 mit grossflächiger Werbung für den örtlichen LKW-Händler rumfuhr. Ich war (als Laie) der Meinung, da wäre ein Unterschied zwischen Betriebsfeuerwehr und Werksfeuerwehr? Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 356108 | |||
Datum | 18.08.2006 13:22 | 6731 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter LösslDas sind rein eigenständige Belustigungen ohne Anforderung. Im Prinzip kann ich mich auch mit einem Eimer Wasser in den Büroflur stellen und mich als Betriebsfeuerwehr bezeichnen. Das wäre mit einer belastbaren Quelle die Antwort auf meine Frage, denk ich! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 356109 | |||
Datum | 18.08.2006 13:30 | 6750 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen HäfnerIch war (als Laie) der Meinung, da wäre ein Unterschied zwischen Betriebsfeuerwehr und Werksfeuerwehr? Nach Aussage eines Stv. Bezirksbrandmeisters a.D. kann man eine gut organisierte "Eimerkette" als Betriebfeuerwehr bezeihnen. Zur belastbarer Quelle. Im Vorgänger des aktuellen FSHG wurde eine Betriebfeuerwehr ausdrücklich erwähnt. Nur wie gesagt in der aktuellen Version nicht mehr. Vielleicht wird es sie in der Neuauflage wieder geben. Denn das Sterben der Wekfeuerwehren durch Firmensplittung hält an. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 356113 | |||
Datum | 18.08.2006 13:59 | 6681 x gelesen | |||
Moinsen, Geschrieben von Franz-Peter Lössl Findet jemend zufällig den Begriff "Betriebsfeuerwehr" in einem "öffentlichen" Statement? Ich weiss, dass es den Bergiff in der hamburgischen Verwaltung (und somit innerhalb der öffentlichen Feuerwehr) gibt. Eine Akte "Werk- und Betriebsfeuerwehr" habe ich im Intranet gefunden, komme aber um diese Uhrzeit am Freitag nicht mehr heran... Mal sehen, was Montag geht. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 356116 | |||
Datum | 18.08.2006 14:14 | 9433 x gelesen | |||
Hallo FP! Geschrieben von Franz-Peter Lössl Findet jemend zufällig den Begriff "Betriebsfeuerwehr" in einem "öffentlichen" Statement? Es war jetzt schon mehr ein gezieltes suchen ... ;-) Von einer Betreibsfeuerwehr steht was im § 14 Abs. 8 HBKG (kann zur Werkfeuerwehr anerkannt werden) § 15 BrSchG Brandenburg und in § 4 Werkfeuerwehrverordnung von Brandenburg (vgl. HBKG) § 19 BrSchG in Bremen § 13 BrSchG Saarland Auch in NRW wird noch die Betriebsfeuerwehr genannt und zwar in § 9 Abs. 2 Nr. 16 BauPrüfVO NRW wonach eine Betriebs- oder Hausfeuerwehr zum Brandschutzkonzept des Betriebes zählen kann. Die BW'ler haben auch was im Brandschutzgesetz: 2. Abschnitt: Betriebsfeuerwehren Dann hat der VdS was dazu geschrieben: Brandschutz im Betrieb 3.9 Aufstellen einer Betriebs- oder Werkfeuerwehr Dann hat der VdS für die Lagerung von Sekundärrohstoffen aus Kunststoff was dazu geschrieben: 11.5 Betriebliche Löschhilfskräfte Die Aufzählung ist NICHT abschließend. Hey, wir sind in Deutschland, da gibt es über alles eine Verordnung ... ;-) Gruß Sven | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 356120 | |||
Datum | 18.08.2006 14:22 | 6715 x gelesen | |||
Dank euch erst einmal, in den genannten Schriften und dem von mit ergoogleten lese ich jetzt nichts über Standards, Aufgaben und "was muss ich erfüllen, um Betriebsfeuerwehr zu sein", das bestätigt meine Meinung, das dies die sogenannten betrieblichen Löschhelfer sind. Also nur unterwiesenes Personal. Dann stünde ja der Beschriftung eigentlich nix im Wege und bei der SVG habe sogar noch gelesen, dass Fahrzeuge von Betriebsfeuerwehren auf Antrag von der Autobahnmaut und dem Sonntagsfahrverbot befreit werden. Was ja mit H-Kennzeichen sowieso gegeben ist! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 356134 | |||
Datum | 18.08.2006 15:33 | 6729 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jürgen Häfner Was trug denn der modebewusste Löschknecht um 1966 zum Einsatz als "Arbeitsanzug" und welche Art Helm? Aluschüssel? Also hier einen schwarzen FW-Helm größtenteils noch aus Stahl, ein Baumwoll-Kombi ähnlich dem früheren JF-Anzug oder einen FW-Dienstanzug aus Schurwolle, ein Hakengurt aus Leder und Gummistiefel; als Regenschutz einen schwarzen Regenmantel der anscheinend aus alten Autoreifen hergestellt wurde. Schutzhandschuhe trugen nur "Weicheier". Wo kann ich entsprechendes erwerben? Evtl. hat manche Feuerwehr sowas noch irgendwo herumliegen, mal "Klinkenputzen" gehen. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 356135 | |||
Datum | 18.08.2006 15:38 | 6698 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Franz-Peter Lössl Findet jemend zufällig den Begriff "Betriebsfeuerwehr" in einem "öffentlichen" Statement? Z.B. Feuerwehrgesetz von BaWü: - § 1 Abs. 2 - § 19 (Betriebsfeuerwehren): "(1) Betriebsfeuerwehren sind Feuerwehren zum Schutz von Betrieben und Vetrwaltungen" Eine Betriebsfeuerwehr kann in BaWü jeder Betrieb oder jede Verwaltung aufstellen. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 356137 | |||
Datum | 18.08.2006 15:45 | 6762 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jürgen Häfner Ich war (als Laie) der Meinung, da wäre ein Unterschied zwischen Betriebsfeuerwehr und Werksfeuerwehr? In BaWü kann jeder Betrieb eine Betriebsfeuerwehr aufstellen und diese Ausbilden und Ausrüsten wie er will. Eine Werkfeuerwehr dagegen kann von einem Betrieb freiwillig oder gem. FwG § 19 Abs. 3 Behördlicherweise aufgestellt werden. Für die WF -ob Hauptamtlich oder Freiwillig- gilt dann, dass sie gem. den Vorgaben des Landes ausgebildet wird, und zu Einsätzen außerhalb des Werksgelände herangezogen werden können. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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