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ThemaBezeichnung Betriebsfeuerwehr14 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8H., Herne / NW356088
Datum18.08.2006 12:048145 x gelesen
Mahlzeit Forum,

seit längerer Zeit trage ich mich ja bereits mit dem Gedanken, ein ehemaliges Fahrzeug einer FW zu erwerben und dies mit H-Kennzeichen zu fahren.

Nun, da das Ganze konkret wird, hat mir ein befreundeter Unternehmer eine finanzielle Zuwendung in Aussicht gestellt, wenn ich Werbung am Fahrzeug anbringe. Dies ist jedoch mit dem H-Kennzeichen eher nicht möglich.

Da der Begriff "Betriebsfeuerwehr" schon mal hier im Spiel war, kam mir der Gedanke, diesen Begriff zusammen mit der Firma meines Bekannten auf dem Fahrzeug zu erwähnen (in recht gross).

Spricht rechtlich etwas dagegen?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW356092
Datum18.08.2006 12:146936 x gelesen
Weitere Frage:

Was trug denn der modebewusste Löschknecht um 1966 zum Einsatz als "Arbeitsanzug" und welche Art Helm? Aluschüssel? Wo kann ich entsprechendes erwerben?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg356095
Datum18.08.2006 12:496773 x gelesen
Moinsen,

Geschrieben von Jürgen HäfnerDies ist jedoch mit dem H-Kennzeichen eher nicht möglich.

Wieso?

Geschrieben von Jürgen HäfnerSpricht rechtlich etwas dagegen?

Eine Betriebsfeuerwehr wirst du mit Sicherheit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden müssen, wenn du denn eine BetrFw betreiben willst (und du dich so nennst). Zudem wirst du dem Brandschutzgesetz (NRW?) genüge tun und die dort genannten Auflagen für den Betrieb einer BetrFw erfüllen müssen.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal

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AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW356102
Datum18.08.2006 13:156708 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerEine Betriebsfeuerwehr wirst du mit Sicherheit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden müssen, wenn du denn eine BetrFw betreiben willst (und du dich so nennst). Zudem wirst du dem Brandschutzgesetz (NRW?) genüge tun und die dort genannten Auflagen für den Betrieb einer BetrFw erfüllen müssen
Laut aktuellem Brandschutzgesetz NRW (FSHG) gibt es keine Betriesbfeuerwehr. Außer den öffentlichen Feuerwehren (BF, FF, PF) gibt es nur Werkfeuerwehren.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern356105
Datum18.08.2006 13:197055 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jan Ole UngerEine Betriebsfeuerwehr wirst du mit Sicherheit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden müssen, wenn du denn eine BetrFw betreiben willst (und du dich so nennst)
Achtung, Verwechslungsgefahr!
Eine Werkfeuerwehr muss staatlich anerkannt sein, eine Betriebsfeuerwehr ist nirgends im FSHG NRW oder z.B. im BayFwG verzeichnet. Das sind rein eigenständige Belustigungen ohne Anforderung. Im Prinzip kann ich mich auch mit einem Eimer Wasser in den Büroflur stellen und mich als Betriebsfeuerwehr bezeichnen.

Findet jemend zufällig den Begriff "Betriebsfeuerwehr" in einem "öffentlichen" Statement?

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW356106
Datum18.08.2006 13:196807 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole Unger Moinsen,

Geschrieben von Jürgen Häfner
Dies ist jedoch mit dem H-Kennzeichen eher nicht möglich.


Wieso?


Meinem Verständniss der Vorschriften für historische Fahrzeuge nach ist nur eine zeitgenössische oder angepasste Werbung geduldet, ich glaube nicht, das ein LF 16 von 1966 mit grossflächiger Werbung für den örtlichen LKW-Händler rumfuhr.

Ich war (als Laie) der Meinung, da wäre ein Unterschied zwischen Betriebsfeuerwehr und Werksfeuerwehr?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW356108
Datum18.08.2006 13:226719 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslDas sind rein eigenständige Belustigungen ohne Anforderung. Im Prinzip kann ich mich auch mit einem Eimer Wasser in den Büroflur stellen und mich als Betriebsfeuerwehr bezeichnen.

Das wäre mit einer belastbaren Quelle die Antwort auf meine Frage, denk ich!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW356109
Datum18.08.2006 13:306738 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerIch war (als Laie) der Meinung, da wäre ein Unterschied zwischen Betriebsfeuerwehr und Werksfeuerwehr?
Nach Aussage eines Stv. Bezirksbrandmeisters a.D. kann man eine gut organisierte "Eimerkette" als Betriebfeuerwehr bezeihnen.
Zur belastbarer Quelle. Im Vorgänger des aktuellen FSHG wurde eine Betriebfeuerwehr ausdrücklich erwähnt. Nur wie gesagt in der aktuellen Version nicht mehr. Vielleicht wird es sie in der Neuauflage wieder geben. Denn das Sterben der Wekfeuerwehren durch Firmensplittung hält an.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg356113
Datum18.08.2006 13:596665 x gelesen
Moinsen,

Geschrieben von Franz-Peter LösslFindet jemend zufällig den Begriff "Betriebsfeuerwehr" in einem "öffentlichen" Statement?

Ich weiss, dass es den Bergiff in der hamburgischen Verwaltung (und somit innerhalb der öffentlichen Feuerwehr) gibt. Eine Akte "Werk- und Betriebsfeuerwehr" habe ich im Intranet gefunden, komme aber um diese Uhrzeit am Freitag nicht mehr heran...
Mal sehen, was Montag geht.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW356116
Datum18.08.2006 14:149416 x gelesen
Hallo FP!

Geschrieben von Franz-Peter LösslFindet jemend zufällig den Begriff "Betriebsfeuerwehr" in einem "öffentlichen" Statement?
Es war jetzt schon mehr ein gezieltes suchen ... ;-)

Von einer Betreibsfeuerwehr steht was im
§ 14 Abs. 8 HBKG (kann zur Werkfeuerwehr anerkannt werden)
§ 15 BrSchG Brandenburg und in § 4 Werkfeuerwehrverordnung von Brandenburg (vgl. HBKG)
§ 19 BrSchG in Bremen
§ 13 BrSchG Saarland

Auch in NRW wird noch die Betriebsfeuerwehr genannt und zwar in § 9 Abs. 2 Nr. 16 BauPrüfVO NRW wonach eine Betriebs- oder Hausfeuerwehr zum Brandschutzkonzept des Betriebes zählen kann.

Die BW'ler haben auch was im Brandschutzgesetz:
2. Abschnitt: Betriebsfeuerwehren
§ 19
(1) Betriebsfeuerwehren sind Feuerwehren zum Schutz von Betrieben und Verwaltungen. Die Verpflichtung der Gemeindefeuerwehr zur Hilfeleistung bleibt durch die Einrichtung einer Betriebsfeuerwehr unberührt.
(2) Auf Antrag eines Betriebes oder einer Verwaltung kann die Aufsichtsbehörde eine Betriebsfeuerwehr als Werkfeuerwehr anerkennen, wenn sie in Aufbau, Ausstattung und Ausbildung den an Gemeindefeuerwehren gestellten Anforderungen entspricht und die Aufgaben nach § 2 im Betrieb oder in der Verwaltung erfüllen kann.
(3) Betriebe und Verwaltungen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr oder anderen besonderen Gefahren können von der Aufsichtsbehörde verpflichtet werden, eine Werkfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
(4) In Betrieben und Verwaltungen mit Werkfeuerwehren obliegt die Hilfeleistung im Sinne von § 2 den Werkfeuerwehren. Die Gemeindefeuerwehr wird in der Regel nur tätig, wenn ihr eine Gefahrenmeldung nach § 31 Abs. 2 zugeht.
(5) Die Bestellung des Leiters der Werkfeuerwehr (Werkfeuerwehrkommandant) bedarf der Bestätigung der Aufsichtsbehörde.
(6) Die Aufsichtsbehörde hat vor einer Entscheidung nach den Absätzen 2, 3 und 5 die Gemeinde zu hören.
(7) Einer Werkfeuerwehr dürfen nur Werksangehörige zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 65. Lebensjahr angehören, die gesund und den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind; sie sollen nicht gleichzeitig einer Gemeindefeuerwehr angehören. Werden Angehörige einer Werkfeuerwehr außerhalb des Betriebes oder Verwaltungsbereiches zur Unterstützung oder anstelle einer Gemeindefeuerwehr eingesetzt, so unterliegen sie den Dienstpflichten der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (§14); sie handeln in diesen Fällen im Auftrag der Gemeinde des Einsatzortes.
(8) Die Kosten einer Werkfeuerwehr hat der Betrieb oder die Verwaltung zu tragen. Bei einem Einsatz außerhalb des Betriebes oder Verwaltungsbereiches wird von der Gemeinde eine Entschädigung wie bei der Gemeindefeuerwehr gewährt.
(9) Die Aufsichtsbehörde kann einer Werkfeuerwehr die Aufgaben der Gemeindefeuerwehr für eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil, zu denen der Betrieb oder die Verwaltung gehört, mit Zustimmung der Gemeinde und nach Anhörung der Leitung des Betriebes oder der Verwaltung übertragen, wenn ein ausreichender öffentlicher Brandschutz durch die Feuerwehr der Gemeinde oder eines Feuerlöschverbandes nicht gewährleistet ist. Bei der Übertragung sind der Einsatzbereich, die Alarmierung und die Kostentragung zu regeln.


Dann hat der VdS was dazu geschrieben:
Brandschutz im Betrieb
3.9 Aufstellen einer Betriebs- oder Werkfeuerwehr
Betriebsfeuerwehren sind privat eingerichtete freiwillige Feuerwehren, unter Umständen mit hauptberuflichen Kräften, zum Schutz von Betrieben.

Werkfeuerwehren sind staatlich anerkannte Betriebsfeuerwehren und müssen in Aufbau, Ausstattung und Ausbildung den an öffentliche Feuerwehren gestellten Anforderungen entsprechen.

Die Aufstellung von Werkfeuerwehren ist in einigen Bundesländern in den Brandschutzgesetzen und den darauf aufbauenden Werkfeuerwehr-Verordnungen geregelt.

Danach können z. B. folgende Betriebe verpflichtet werden, eine Werkfeuerwehr einzurichten und zu unterhalten, wenn sie wegen baulicher Beschaffenheit und Einrichtung der Betriebsstätten, Art oder Menge der Erzeugung oder Lagerung von Rohstoffen, Halb- oder Fertigfabrikaten für sich und ihre Beschäftigten eines besonderen Schutzes bedürfen:

besonders brand- und explosionsgefährdete Betriebe
Energie-Versorgungsbetriebe
Lager- und Umschlagbetriebe für brennbare Flüssigkeiten und Gase
chemische Betriebe
metallverarbeitende Betriebe
kunststoffherstellende und -verarbeitende Betriebe
Textilbetriebe
holzverarbeitende Betriebe

Im einzelnen gehören zu den Aufgaben einer Werkfeuerwehr:

der Vorbeugende Brandschutz mit den baulichen und betrieblichen, speziell auf die einzelnen Fertigungsstätten ausgerichteten Brandschutzmaßnahmen

der Abwehrende Brandschutz mit Maßnahmen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung

Für Betriebe, die nicht verpflichtet sind, eine Werkfeuerwehr aufzustellen, empfiehlt sich die Aufstellung einer eigenen Betriebsfeuerwehr .

Die Größe der Betriebsfeuerwehr und ihre Ausrüstung sollte den jeweiligen Betriebsrisiken angepaßt sein.


Dann hat der VdS für die Lagerung von Sekundärrohstoffen aus Kunststoff was dazu geschrieben:
11.5 Betriebliche Löschhilfskräfte

In Abhängigkeit von der Größe des Objekts und der öffentlichen Feuerwehr empfiehlt sich die Aufstellung von "betrieblichen Löschhilfskräften", die während der Betriebszeit sofort zur Bekämpfung von Entstehungsbränden herangezogen werden können.

Grundsätzlich anzustreben ist die Einrichtung einer nebenberuflichen Betriebsfeuerwehr durch die Aufstellung einer Löschgruppe (1 : 8) je Schicht, die in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten auf eine Löschstaffel (1 : 5) reduziert werden kann.

Mit der zuständigen örtlichen Feuerwehr sind gemeinsame Löschübungen durchzuführen.


Die Aufzählung ist NICHT abschließend. Hey, wir sind in Deutschland, da gibt es über alles eine Verordnung ... ;-)

Gruß
Sven


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW356120
Datum18.08.2006 14:226701 x gelesen
Dank euch erst einmal,

in den genannten Schriften und dem von mit ergoogleten lese ich jetzt nichts über Standards, Aufgaben und "was muss ich erfüllen, um Betriebsfeuerwehr zu sein", das bestätigt meine Meinung, das dies die sogenannten betrieblichen Löschhelfer sind. Also nur unterwiesenes Personal.

Dann stünde ja der Beschriftung eigentlich nix im Wege und bei der SVG habe sogar noch gelesen, dass Fahrzeuge von Betriebsfeuerwehren auf Antrag von der Autobahnmaut und dem Sonntagsfahrverbot befreit werden. Was ja mit H-Kennzeichen sowieso gegeben ist!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg356134
Datum18.08.2006 15:336717 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Jürgen Häfner

Was trug denn der modebewusste Löschknecht um 1966 zum Einsatz als "Arbeitsanzug" und welche Art Helm? Aluschüssel?

Also hier einen schwarzen FW-Helm größtenteils noch aus Stahl, ein Baumwoll-Kombi ähnlich dem früheren JF-Anzug oder einen FW-Dienstanzug aus Schurwolle, ein Hakengurt aus Leder und Gummistiefel; als Regenschutz einen schwarzen Regenmantel der anscheinend aus alten Autoreifen hergestellt wurde. Schutzhandschuhe trugen nur "Weicheier".

Wo kann ich entsprechendes erwerben?

Evtl. hat manche Feuerwehr sowas noch irgendwo herumliegen, mal "Klinkenputzen" gehen.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg356135
Datum18.08.2006 15:386686 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Franz-Peter Lössl

Findet jemend zufällig den Begriff "Betriebsfeuerwehr" in einem "öffentlichen" Statement?


Z.B. Feuerwehrgesetz von BaWü:
- § 1 Abs. 2
- § 19 (Betriebsfeuerwehren):

"(1) Betriebsfeuerwehren sind Feuerwehren zum Schutz von Betrieben und Vetrwaltungen"

Eine Betriebsfeuerwehr kann in BaWü jeder Betrieb oder jede Verwaltung aufstellen.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg356137
Datum18.08.2006 15:456748 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Jürgen Häfner

Ich war (als Laie) der Meinung, da wäre ein Unterschied zwischen Betriebsfeuerwehr und Werksfeuerwehr?

In BaWü kann jeder Betrieb eine Betriebsfeuerwehr aufstellen und diese Ausbilden und Ausrüsten wie er will. Eine Werkfeuerwehr dagegen kann von einem Betrieb freiwillig oder gem. FwG § 19 Abs. 3 Behördlicherweise aufgestellt werden. Für die WF -ob Hauptamtlich oder Freiwillig- gilt dann, dass sie gem. den Vorgaben des Landes ausgebildet wird, und zu Einsätzen außerhalb des Werksgelände herangezogen werden können.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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