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ThemaUnterbringung pers. Schutzausrüstung (HuPF) auf LF6 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW355534
Datum15.08.2006 16:106489 x gelesen
Hallo!

Da würde mich doch mal interessieren, wie auf dem LF die Kleidung untergebracht wird.
Gibt es jemand, der eine Art Kleiderfach im LF hat?
Würde für mich schon Sinn machen, zumal man bei Wald- und Flächenbränden, TH-Einsätzen z.B. die Überbekleidung gar nicht trägt. Insbesondere bei Fahrzeugen, die auch für die überörtliche Hilfe ausgelegt sind, erscheint mir ein solches Kleiderfach sinnvoll.

Was meint Ihr oder hat das schon jemand?

Gruß
Sven

PS: Viele Grüße in den Nordkreis! :-)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW355543
Datum15.08.2006 16:374709 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannWürde für mich schon Sinn machen, zumal man bei Wald- und Flächenbränden, TH-Einsätzen z.B. die Überbekleidung gar nicht trägt. Insbesondere bei Fahrzeugen, die auch für die überörtliche Hilfe ausgelegt sind, erscheint mir ein solches Kleiderfach sinnvoll.

siehe meinen Text zum LF 20/6-TS Düsseldorf in einem der letzten Threads: Wassersaugerfach wird dann zum Fach für die Day-Packs...
Packtaschen etc. auf einen LKW.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Autor ., Grafenau / 355565
Datum15.08.2006 18:024606 x gelesen
Also bei uns hat jeder seine eigene überkleidung und kann somit selber entscheiden ob er diese anzieht oder nicht!

Kameradschaftliche Grüße
Steffen Fiala (Feuerwehr Grafenau)


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen355566
Datum15.08.2006 18:054623 x gelesen
(...) und kann somit selber entscheiden ob er diese anzieht oder nicht!

Wobei die Entscheidung welche PSA getragen wird eigentlich mit einer Gefährdungsbeurteilung antsatt mit dem freiem Willen begründet werden sollte.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW355572
Datum15.08.2006 18:184589 x gelesen
Hallo!

Nun ja, bei uns kann das nicht jeder so entscheiden, sondern erfährt die "Marscherleicheterung" von seinem GF.
Davon ab ging es mir darum, dass die Überbekleidung irgendwo untergebracht werden soll, wenn sie gerade nicht getragen wird aber mitgeführt werden muss.

Gruß
Sven


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW355614
Datum15.08.2006 21:314574 x gelesen
Geschrieben von Steffen FialaAlso bei uns hat jeder seine eigene überkleidung und kann somit selber entscheiden ob er diese anzieht oder nicht!

Was man anzieht, anhat, hat aber nichts mit der PSA zu tun die man im LF (oder TSF oder TLF oder etc.) mitnehmen sollte. (Alles dabei haben Einsatz und Gefahrenbezogen die PSA anlegen)

MFG
Thobias


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