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Thema | Unterbringung pers. Schutzausrüstung (HuPF) auf LF | 6 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 355534 | |||
Datum | 15.08.2006 16:10 | 6489 x gelesen | |||
Hallo! Da würde mich doch mal interessieren, wie auf dem LF die Kleidung untergebracht wird. Gibt es jemand, der eine Art Kleiderfach im LF hat? Würde für mich schon Sinn machen, zumal man bei Wald- und Flächenbränden, TH-Einsätzen z.B. die Überbekleidung gar nicht trägt. Insbesondere bei Fahrzeugen, die auch für die überörtliche Hilfe ausgelegt sind, erscheint mir ein solches Kleiderfach sinnvoll. Was meint Ihr oder hat das schon jemand? Gruß Sven PS: Viele Grüße in den Nordkreis! :-) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 355543 | |||
Datum | 15.08.2006 16:37 | 4709 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannWürde für mich schon Sinn machen, zumal man bei Wald- und Flächenbränden, TH-Einsätzen z.B. die Überbekleidung gar nicht trägt. Insbesondere bei Fahrzeugen, die auch für die überörtliche Hilfe ausgelegt sind, erscheint mir ein solches Kleiderfach sinnvoll. siehe meinen Text zum LF 20/6-TS Düsseldorf in einem der letzten Threads: Wassersaugerfach wird dann zum Fach für die Day-Packs... Packtaschen etc. auf einen LKW. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | ., Grafenau / | 355565 | |||
Datum | 15.08.2006 18:02 | 4606 x gelesen | |||
Also bei uns hat jeder seine eigene überkleidung und kann somit selber entscheiden ob er diese anzieht oder nicht! Kameradschaftliche Grüße Steffen Fiala (Feuerwehr Grafenau) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355566 | |||
Datum | 15.08.2006 18:05 | 4623 x gelesen | |||
(...) und kann somit selber entscheiden ob er diese anzieht oder nicht! Wobei die Entscheidung welche PSA getragen wird eigentlich mit einer Gefährdungsbeurteilung antsatt mit dem freiem Willen begründet werden sollte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 355572 | |||
Datum | 15.08.2006 18:18 | 4589 x gelesen | |||
Hallo! Nun ja, bei uns kann das nicht jeder so entscheiden, sondern erfährt die "Marscherleicheterung" von seinem GF. Davon ab ging es mir darum, dass die Überbekleidung irgendwo untergebracht werden soll, wenn sie gerade nicht getragen wird aber mitgeführt werden muss. Gruß Sven | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 355614 | |||
Datum | 15.08.2006 21:31 | 4574 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen FialaAlso bei uns hat jeder seine eigene überkleidung und kann somit selber entscheiden ob er diese anzieht oder nicht! Was man anzieht, anhat, hat aber nichts mit der PSA zu tun die man im LF (oder TSF oder TLF oder etc.) mitnehmen sollte. (Alles dabei haben Einsatz und Gefahrenbezogen die PSA anlegen) MFG Thobias | |||||
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