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Thema | E-E-J & Fw allg. (war:1€ job und lohnausfall) | 25 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355367 | |||
Datum | 14.08.2006 23:39 | 8837 x gelesen | |||
Mich wundert ja, daß nicht bereits einige Stadtverwaltungen in Städten ohne HA-Feuerwehrkräfte und BF auf die Idee gekommen sind mangelnde Tagesalarmsicherheit mit Ein-Euro-Jobbern auszugleichen. Die Bedingungen für eine solche Beschäftigung dürften meines Erachtens erfüllt sein: Ist sie im öffentlichen Interesse? Ja Werden die neuen Zusatzjobber im kommunalen Auftrag beschäftigt, oder handelt es sich um eine soziale Dienstleistung, die Sie in Ihrer Einrichtung ohnehin anbieten bzw. bereits verrichten? Ja Handelt es sich um eine wirklich zusätzlich geschaffene Arbeitsstelle? Ja, "normale" Stellen würden dafür wohl kaum geschaffen. Wie lange können Sie den 1-Euro-Job anbieten? Er sollte mindestens für 6 Monate verrichtet werden. Unbegrenzt. Ist für die Verrichtung des zusätzlichen Jobs eine spezielle Qualifikation des Mitarbeiters notwendig? Wenn ja, welche ist das? Ja. Tm1/Tm2 absolviert, AGT-Ausbildung und gültige G26.3 sehr wünschenswert. Weitere Fachausbilkdung wird gerne gesehen. Insbesondere da die Arbeitsagenturen für den Aufwand, den man mit der Schaffung der Zusatzjobs hat, 200 € bis 500 € pro Monat und geschaffenen 1-Euro-Job zahlt. Dürfte sich rechnen... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355375 | |||
Datum | 15.08.2006 06:57 | 7328 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyMich wundert ja, daß nicht bereits einige Stadtverwaltungen in Städten ohne HA-Feuerwehrkräfte und BF auf die Idee gekommen sind mangelnde Tagesalarmsicherheit mit Ein-Euro-Jobbern auszugleichen. Psssst, sonst kommt tatsächlich noch einer auf die Idee (wenn Sie nich schon durch die Hirnwindung so manchem Politikers ziehen) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 355417 | |||
Datum | 15.08.2006 10:57 | 7337 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael HilbertPsssst, sonst kommt tatsächlich noch einer auf die Idee (wenn Sie nich schon durch die Hirnwindung so manchem Politikers ziehen) Wenn man das mit dem Einsatz von 1-EUR-Jobbern z.B. als Hausmeister (anstelle von regulären Stellen!) vergleicht, halte ich das für eine der wenigen guten Ideen. Denn hier wird definitiv KEINE Stelle eingespart und es wird keinem Unternehmer (=> Maler, Gärtner, usw.) Konkurrenz gemacht. Auch in unserer Wehr (in allen Einheiten) gibt (unverschuldet!) Arbeitslose. Darunter wirklich fähige, engagierte Leute. Und die wird es sicherlich vielerorts geben, oder? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355425 | |||
Datum | 15.08.2006 11:18 | 7376 x gelesen | |||
Für den Einsatz bei einer Fw halte ich diese für nicht geeignet, da zum einen die leute regelmäßig wechseln würden, und auch nie dauerhaft zur Verfügung stehen würden. Außerdem, so viel ich weiss (kann auch falsch sein) darf ein EEJober nicht zu Arbeiten herangezogen werden, für die eine Ausbildung notwendig ist, beim Fw-Dienst wäre das aber der Fall. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 355434 | |||
Datum | 15.08.2006 11:29 | 7425 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael HilbertFür den Einsatz bei einer Fw halte ich diese für nicht geeignet, da zum einen die leute regelmäßig wechseln würden, und auch nie dauerhaft zur Verfügung stehen würden. Ich dachte dabei in erster Linie an FFler, die eben durch Arbeitlosigkeit usw. einen solchen Job annehmen müssen/sollen. Geschrieben von Michael Hilbert Außerdem, so viel ich weiss (kann auch falsch sein) darf ein EEJober nicht zu Arbeiten herangezogen werden, für die eine Ausbildung notwendig ist, beim Fw-Dienst wäre das aber der Fall. Ja. In meinem Beispiel haben die Leute die Ausbildung ja schon. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | jana8 M.8, Magdeburg / Bönen / Sachsen-Anhalt | 355453 | |||
Datum | 15.08.2006 12:31 | 7353 x gelesen | |||
Hi, Also ich kenne eine FF in der EE-Jobber angestellt wurden. Es sind alle Mitglieder der FF. Ich weiß allerdings nicht, ob das langfristig geplant war oder nur für arbeiten, die fertig werden mussten (es wurde u.a. eine neue Terasse angelegt und das Gerätehaus gestrichen)........ Auf jeden Fall sollen die auch die Tagesalarmstärke aufbessern und rücken demnach immer mit aus. MkG, Svenja | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 355457 | |||
Datum | 15.08.2006 12:37 | 7533 x gelesen | |||
Geschrieben von Svenja SrokaIch weiß allerdings nicht, ob das langfristig geplant war oder nur für arbeiten, die fertig werden mussten (es wurde u.a. eine neue Terasse angelegt und das Gerätehaus gestrichen)........ Genau DAS meinte ich nicht. Da geht es wieder in den Bereich, dass Unternehmen und reguläre Stellen (z.B. Bauhof) eingespart werden. Ich bezog das ausschliesslich auf Tätigkeiten im Bereich Fahrzeug/Gerätewartung, Tageseinsatzbereitschaft, usw. Dienste, die sonst von FFler ehrenamtlich erledigt werden müssen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355458 | |||
Datum | 15.08.2006 12:38 | 7431 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Michael Hilbert Ich meine, dass die Auszuübende tätig nur durch Enweisung und Zeigen durchführbar sein muss, und dafür keine Ausbildung notwendig sein darf. dabei spielt keine Rolle ob jemand eine Ausbildung dafür hat oder nicht, ansonsten könnte nicht jeder zu diesem Job herangezogen werden, sondern nur geeignete Ausgewählt werden (z.B. G26 Taugl. usw.) Im Übrigen habe ich vorhin noch folgendes gelesen; Nach Auffassung von Bertram Zwanziger, Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, haben Ein-Euro-Jobber/-innen aber Anspruch auf bezahlten Urlaub und Fortzahlung der Mehraufwandsentschädigung im Krankheitsfall. In Heft 1/2005 der Zeitschrift ?Arbeit und Recht? schreibt er zum ersten Punkt: ?Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die ... Anwendung des BUrlG [Bundesurlaubsgesetzes, Anm. d. Verf.] angeordnet. Daher ist die dort vorgesehene Freistellung vom Dritten [gemeint ist der 1-Euro-Job-Geber, Anm. der Verf.] zu gewähren. Die Mehraufwandsvergütung ist Arbeitsentgelt i.S.v. § 11 BUrlG und deshalb auch während des Urlaubs zu zahlen.? Ist zwar kein Urteil, aber im Anhang stend dass man ggf. sein Recht gerichtlich durchsetzen soll. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355467 | |||
Datum | 15.08.2006 13:01 | 7274 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyMan könnte sicherlich damit leben wenn die Leute alle 6-12 Monate gewechselt werden. Es ist ja nicht so, dass die Leute dann einen Arbeitsvertrag über sechs Monate bekommen, sondern die stehen nach wie vor dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, d.h. wenn einer ein Angebot bekommt ist er weg, wird durch den nächsten ersezt, gehe eher davon aus, dass dir die Leute 6-12 Wochen zur Verfügungstehen, abgesehen von Ausnahmen Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355469 | |||
Datum | 15.08.2006 13:07 | 7398 x gelesen | |||
Dazu habe ich noch das; Ein-Euro-Jobs soll es für Menschen geben, die lange Zeit arbeitslos sind und ?Arbeitslosengeld II? (AGL II) bekommen. So steht es im ?Hartz IV-Gesetz?. Die Arbeitslosen sollen mit diesen Jobs die Möglichkeit erhalten, wieder am Arbeitsleben teilzunehmen und etwas zum AGL II dazu zu verdienen. Das können zwischen ein und zwei Euro pro Stunde sein. Was sind das nun für Jobs? >>Die Ein-Euro-Jobs müssen gemeinnützig sein und dürfen normale Arbeitsplätze nicht verdrängen. So darf zum Beispiel ein Krankenpfleger nicht durch einen ?Ein-Euro-Jobber? ersetzt werden<<. Ein Ein-Euro-Job muss außerdem zeitlich begrenzt sein. Und er >>muss dem Arbeitslosen eine Chance auf einen richtigen Arbeitsplatz bieten<<. Die Ein-Euro-Jobs können ganz unterschiedlich sein. Zum Beispiel kann es sich um die Hilfe in einer Stadtbücherei oder beim Bau von Kinderspielplätzen handeln. die Ein-Euro-Jobs sind meistens eine Teilzeitarbeit von 20-30 Stunden in der Woche und laufen über eine Dauer von 6 bis 9 Monaten. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 355474 | |||
Datum | 15.08.2006 13:23 | 7339 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael HilbertSo darf zum Beispiel ein Krankenpfleger nicht durch einen ?Ein-Euro-Jobber? ersetzt werden Und genau DAS passiert in Schulen und anderen Komunalen Einrichtungen täglich. Da werden Hausmeisterposten mit 1 EUR-Jobbern besetzt und übernehmen Arbeiten, die eigentlich vom Bauhof oder externen Unternehmen gemacht worden wären... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355478 | |||
Datum | 15.08.2006 13:32 | 7306 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningUnd genau DAS passiert in Schulen und anderen Komunalen Einrichtungen täglich. Da werden Hausmeisterposten mit 1 EUR-Jobbern besetzt und übernehmen Arbeiten, die eigentlich vom Bauhof oder externen Unternehmen gemacht worden wären... Ja und Lt, Harz4 und Gesetz ist das eigentlich nicht erlaubt ..... Aber da kommen wir in ein anderes Thema, dass andere Stellen angehen sollten! Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 355503 | |||
Datum | 15.08.2006 14:28 | 7431 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Stefan Brüning---
Gerade die Tageseinsatzbereitschaft (die auch im Ursprungsposting genannt wurde) ist in NRW so nicht als Zweck möglich, da hier das HA-Einsatzpersonal zu Beamten zu ernennen ist... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 355517 | |||
Datum | 15.08.2006 15:10 | 7326 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochGerade die Tageseinsatzbereitschaft (die auch im Ursprungsposting genannt wurde) ist in NRW so nicht als Zweck möglich, da hier das HA-Einsatzpersonal zu Beamten zu ernennen ist... Es sagt ja keiner, dass sie ausschliesslich dafür eingesetzt werden sollen. Sie können ja tagsüber Wartungsarbeiten übernehmen, die sonst der EA-Gerätewart machen muss. Und was die (IMHO sinnlose) Klausel in NRW angeht: Die wird an allen Ecken und Enden ausgehebelt, in denen FA mit FF-Quali auf dem Papier "beim Bauhof" "Verwaltung" *wasauchimmernurnichfeuerwehr" arbeiten, faktisch aber hauptamtliche Kräfte der FF darstellen. Aus diesem Grund ist die NRW-Regelung absolut zahnlos und auch für 1EUR-Jobber machbar. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 355546 | |||
Datum | 15.08.2006 16:56 | 7382 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael Hilbert Ist zwar kein Urteil, Also erstmal nich viel Wert. Aktuelle politishe Meinung ist jedenfalls, dass darauf eben kein Anspruch besteht. Sonst hätte man sich gar nicht den aufwand gemacht, udn das alles als Aufwandentschädigung deklariert sondern einfach als staatlich subventioniere Beschäftigung... Nebenbei geht's wohl kaum darum, Jobs zu schaffen (wahnsinnige Bezahlung, da kostet z.T. die benötigte Monaskarte so viel, wie man dazuverdient) sondenr lediglich die Leute aus de rStatistik z uwerfen. Es ist doch absolut sinnbefreit, die Leute wie in Hamburg Wände mauern und am nächsten Tag wieder einreißen zu lassen und dafür dem Träger noch ein mehrfaches dafür zu zahlen, als was der EEJ'ler bekommt. aber im Anhang stend dass man ggf. sein Recht gerichtlich durchsetzen soll. Nunja, der Sachbearbeiter oder Fallmanager oder wie auch immer neumodisch umbenannt ist aber zunächst einmal Gott. Und Gott kann tun und lassen was er will. Kann man zwar gegen Klagen, nützt aber nix, wenn der dir wegen unfreundlicher Worte aufgrund des nicht gezahlten Gelds im Krankheitsfall dir die Kohle sperrt. Als ALG2'ler (korrekte Offenlegung des Vremrögens vorrausgesetzt) wird man kaum die Monat bis zur Verhandlung so eifnach auf's Geld verzichten können... Und ein Vorwand für die Sperre ist schnell gefunden. Wird zwar vermutlich keinen Bestand haben, aber bis zur Verhandlung dauert es halt... ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355547 | |||
Datum | 15.08.2006 16:59 | 7331 x gelesen | |||
(...) gehe eher davon aus, dass dir die Leute 6-12 Wochen zur Verfügungstehen, abgesehen von Ausnahmen. Dann dürfte unsere Region als Ausnahme zu bezeichnen sein. Und es gibt Regionen deren Arbeitsmarkt um einiges schlimmer ist... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355549 | |||
Datum | 15.08.2006 17:11 | 7394 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlNunja, der Sachbearbeiter oder Fallmanager oder wie auch immer neumodisch umbenannt ist aber zunächst einmal Gott. Und Gott kann tun und lassen was er will. Kann man zwar gegen Klagen, nützt aber nix, wenn der dir wegen unfreundlicher Worte aufgrund des nicht gezahlten Gelds im Krankheitsfall dir die Kohle sperrt. Als ALG2'ler (korrekte Offenlegung des Vremrögens vorrausgesetzt) wird man kaum die Monat bis zur Verhandlung so eifnach auf's Geld verzichten können... Und ein Vorwand für die Sperre ist schnell gefunden. Wird zwar vermutlich keinen Bestand haben, aber bis zur Verhandlung dauert es halt... Ja leider, wie sagt man so schön "Demokratur"....... Am Ende kann man sagen was man will, es wird ein Gesetzt geben, dass das Gsetzt das es vielleicht verbietet aufhebt ....... Wie auch immer, ich finde es nicht Sinnvoll, diesen weg zu gehen ..... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355550 | |||
Datum | 15.08.2006 17:16 | 7340 x gelesen | |||
Ich verweise nochmals auf den §16 III SGB2:(3) Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ist alles recht eindeutig geregelt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355552 | |||
Datum | 15.08.2006 17:23 | 7433 x gelesen | |||
Regionale Unterschiede wird es immer geben, ob Nord oder Süd, Ost oder West, bei den einen wären es vielleicht 6-12 Monate bei den anderen 6-12 Wochen, wie auch immer, hältst Du diese art von EEJ Sinnvoll oder gut? Und die Frage die sich dann auch noch stellt, ist ob Du in jedem Ort so viele FFwAngehörige findest, die dafür auch geeignet sind ..... Dann kommen wir dazu das die Leute eine Qualifikation vorweisen müssen und ....... Das ist nicht der Zweck von EEJ aber wenn sich in der Politik (oder Kommunalpolitik) außreichend viele Befürworter dieser Sache finden, wird es irgendwann so sein, dass die HA Kräfte einer kleinen/Mittleren Stadt nur noch einige wenige mit Hoher Ausbildung sein werden, die dann die vielen EEJ führen werden. Dann haben wir im Erstangriff vielleicht wieder außreichend Leute (die nichtmal halbsoviel Kosten wie heute einer) ...... und alle Geräte können günstiger gewartet und geprüft werden ..... Ob das dann der rechte weg ist, sei dahin gestellt ...... Ich bin auf alle Fälle der Meinung dass der Sinn und Zweck von H4 dies nicht sein soll, denn wenn wir mal soweit sind, dehnt es sich auch irgendwann auf andere Bereiche aus ..... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Marc8o K8., Sittensen / Niedersachsen | 355553 | |||
Datum | 15.08.2006 17:25 | 7528 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Thorben Gruhl Nunja, der Sachbearbeiter oder Fallmanager oder wie auch immer neumodisch umbenannt ist aber zunächst einmal Gott. Und Gott kann tun und lassen was er will. Kann man zwar gegen Klagen, nützt aber nix, wenn der dir wegen unfreundlicher Worte aufgrund des nicht gezahlten Gelds im Krankheitsfall dir die Kohle sperrt. Als ALG2'ler (korrekte Offenlegung des Vremrögens vorrausgesetzt) wird man kaum die Monat bis zur Verhandlung so eifnach auf's Geld verzichten können... Und ein Vorwand für die Sperre ist schnell gefunden. Wird zwar vermutlich keinen Bestand haben, aber bis zur Verhandlung dauert es halt... Immerhin ist es in Nds. eindeutig festgelegt, daß man sein Geld bekommt, auch wenn das ARGE das ALG2 streicht. Siehe hierzu Nds. Brandschutzgesetz §12 Abs. 4: Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, denen infolge des Feuerwehrdienstes Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Unterstützung oder Bezüge aus öffentlichen Mitteln entgehen, hat der Träger der Feuerwehr auf Antrag die entsprechenden Beträge in voller Höhe zu erstatten. MkG Marco | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355555 | |||
Datum | 15.08.2006 17:28 | 7396 x gelesen | |||
Nds. Brandschutzgesetz §12 Abs. 4:Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, denen infolge des Feuerwehrdienstes Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Unterstützung oder Bezüge aus öffentlichen Mitteln entgehen, hat der Träger der Feuerwehr auf Antrag die entsprechenden Beträge in voller Höhe zu erstatten. Was sich jedoch nur auf das ALG II und nicht auf die nicht ausgezahlten Aufwandsentschädigungen auswirken kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 355571 | |||
Datum | 15.08.2006 18:15 | 7379 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWas sich jedoch nur auf das ALG II und nicht auf die nicht ausgezahlten Aufwandsentschädigungen auswirken kann. Woraus schliesst Du das? Im grunde wird ja Geschrieben vom Gesetzgeber Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Unterstützung oder Bezüge as öffentlichen Mitteln entgehenso ziemlich alles aufgezählt und nix ausgeschlossen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355573 | |||
Datum | 15.08.2006 18:19 | 7482 x gelesen | |||
Woraus schliesst Du das? Ganz einfach, da dem Jobber nichts entgangen ist. Wo kein Aufwand war gibt es halt nichts zu entschädigen und somit ist dem Jobber auch nichts entgangen. Eine Aufwandsentschädigung ist halt keine Leistung, keine Unterstützung und auch kein Bezug sondern eine Entschädigung. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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