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Thema1€ job und lohnausfall8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen355348
Datum14.08.2006 22:276315 x gelesen
Nabend,
Geschrieben von Michael HilbertLt. Feuerwehrgesetzt darf Dir durch deine Tätigkeit im Einsatz kein Nachteil entstehen. Ein Arbeitgeber ist eigentlich dazu verpflichtet Dich für Einsätze freizustellen (auch wenn das in der heutigen Zeit durch die Arbeitsmarktsituation immer seltener angewendet wird) die Lohnfortzahlung übernimmt die Komune

Jetzt müsste ein EEJ nur noch ein Arbeitsverhältnis sein. Isses aber nicht. Es ist ja nur eine Aufwandsentschädigung: keine Arbeit geleistet => kein Aufwand i nder Zeit gehabt => keine Entschädigung. Ich befürchte, das der eine oder andere EEJ-Träger so argumentieren udn damit durchkommen wird :-(

ciao,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen355353
Datum14.08.2006 23:054783 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlIch befürchte, das der eine oder andere EEJ-Träger so argumentieren udn damit durchkommen wird :-(


Selbst wenn. Dann müsste die Komune diese Kosten eben erstatten. Denn in den Gesetzen steht ja nicht "muss Gehalt gezahlt werden" sondern "darf kein Schaden entstehen".



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen355356
Datum14.08.2006 23:084764 x gelesen
Selbst wenn. Dann müsste die Komune diese Kosten eben erstatten. Denn in den Gesetzen steht ja nicht "muss Gehalt gezahlt werden" sondern "darf kein Schaden entstehen".

Geht man von der Aufwandsentschädigungsaussage aus, dann werden sie wohl eher nicht zahlen müssen. Es braucht nämlich keiner für einen Aufwand entschädigt werden, den er nicht hatte. Kurz gesagt: Es ist kein "Schaden" entstanden, also ist auch keine Schadensregulierung notwendig.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen355358
Datum14.08.2006 23:154829 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyKurz gesagt: Es ist kein "Schaden" entstanden, also ist auch keine Schadensregulierung notwendig.


OK. Sollte die Gemeinde mir (in diesem Fall) gegenüber so argumentieren, dann wäre es der letzte Einsatz, bei dem ich die Arbeitsstätte verlassen hätte bzw. später gekommen wäre.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen355361
Datum14.08.2006 23:214866 x gelesen
Sollte die Gemeinde mir (in diesem Fall) gegenüber so argumentieren, dann wäre es der letzte Einsatz, bei dem ich die Arbeitsstätte verlassen hätte bzw. später gekommen wäre.

So doof es sich anhören mag: Ein pflichttreuer städtischer Beamter müßte vermutlich sogar darauf verweisen, daß ihm eine gesetzliche Grundlage für die Auszahlung fehlt und er daher (auch wenn er wollte) keine Auszahlung vornehmen darf.

MkG
Marc



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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg355373
Datum15.08.2006 06:464682 x gelesen
Geschrieben von Stefan Brüning Denn in den Gesetzen steht ja nicht "muss Gehalt gezahlt werden" sondern "darf kein Schaden entstehen".

So sieht´s aus ....


Mit Grüßen

Michael





Alles meine private und persönliche Meinung

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg355374
Datum15.08.2006 06:534773 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyEs braucht nämlich keiner für einen Aufwand entschädigt werden, den er nicht hatte. Kurz gesagt: Es ist kein "Schaden" entstanden, also ist auch keine Schadensregulierung notwendig.

Dem FwA darf aber durch seine Tätigkeit kein Nachteil entstehen (auch in Finanz. hinsicht nicht), und jede Tätigkeit für die Geld gezahlt wird ist eine Entlohnung.
Für eine Aufwandsentschädigung als meinetwegen Trainer beim Fussballverein sieht es natürlich anders aus, da der hintergrund ein anderer ist

Außerdem sagt es ja der Name schon, EinEuroJob, nicht Ein EuroAufwandsentschädigung ....


Mit Grüßen

Michael





Alles meine private und persönliche Meinung

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen355378
Datum15.08.2006 07:404607 x gelesen
Außerdem sagt es ja der Name schon, EinEuroJob, nicht Ein EuroAufwandsentschädigung ....

Es handelt sich aber um eine Mehraufwandsentschädigung (s. § 16 Abs. 3 SGB II). Selbst im Urlaub (hat der 1-Euro-Jobber keinen Anspruch auf Weiterbezahlung dieser Aufwandsentschädigung.

MkG
Marc



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