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Thema | 1€ job und lohnausfall | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 355348 | |||
Datum | 14.08.2006 22:27 | 6315 x gelesen | |||
Nabend, Geschrieben von Michael Hilbert Lt. Feuerwehrgesetzt darf Dir durch deine Tätigkeit im Einsatz kein Nachteil entstehen. Ein Arbeitgeber ist eigentlich dazu verpflichtet Dich für Einsätze freizustellen (auch wenn das in der heutigen Zeit durch die Arbeitsmarktsituation immer seltener angewendet wird) die Lohnfortzahlung übernimmt die Komune Jetzt müsste ein EEJ nur noch ein Arbeitsverhältnis sein. Isses aber nicht. Es ist ja nur eine Aufwandsentschädigung: keine Arbeit geleistet => kein Aufwand i nder Zeit gehabt => keine Entschädigung. Ich befürchte, das der eine oder andere EEJ-Träger so argumentieren udn damit durchkommen wird :-( ciao, Thorben ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 355353 | |||
Datum | 14.08.2006 23:05 | 4783 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlIch befürchte, das der eine oder andere EEJ-Träger so argumentieren udn damit durchkommen wird :-( Selbst wenn. Dann müsste die Komune diese Kosten eben erstatten. Denn in den Gesetzen steht ja nicht "muss Gehalt gezahlt werden" sondern "darf kein Schaden entstehen". Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355356 | |||
Datum | 14.08.2006 23:08 | 4764 x gelesen | |||
Selbst wenn. Dann müsste die Komune diese Kosten eben erstatten. Denn in den Gesetzen steht ja nicht "muss Gehalt gezahlt werden" sondern "darf kein Schaden entstehen". Geht man von der Aufwandsentschädigungsaussage aus, dann werden sie wohl eher nicht zahlen müssen. Es braucht nämlich keiner für einen Aufwand entschädigt werden, den er nicht hatte. Kurz gesagt: Es ist kein "Schaden" entstanden, also ist auch keine Schadensregulierung notwendig. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 355358 | |||
Datum | 14.08.2006 23:15 | 4829 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyKurz gesagt: Es ist kein "Schaden" entstanden, also ist auch keine Schadensregulierung notwendig. OK. Sollte die Gemeinde mir (in diesem Fall) gegenüber so argumentieren, dann wäre es der letzte Einsatz, bei dem ich die Arbeitsstätte verlassen hätte bzw. später gekommen wäre. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355361 | |||
Datum | 14.08.2006 23:21 | 4866 x gelesen | |||
Sollte die Gemeinde mir (in diesem Fall) gegenüber so argumentieren, dann wäre es der letzte Einsatz, bei dem ich die Arbeitsstätte verlassen hätte bzw. später gekommen wäre. So doof es sich anhören mag: Ein pflichttreuer städtischer Beamter müßte vermutlich sogar darauf verweisen, daß ihm eine gesetzliche Grundlage für die Auszahlung fehlt und er daher (auch wenn er wollte) keine Auszahlung vornehmen darf. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355373 | |||
Datum | 15.08.2006 06:46 | 4682 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningDenn in den Gesetzen steht ja nicht "muss Gehalt gezahlt werden" sondern "darf kein Schaden entstehen". So sieht´s aus .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355374 | |||
Datum | 15.08.2006 06:53 | 4773 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyEs braucht nämlich keiner für einen Aufwand entschädigt werden, den er nicht hatte. Kurz gesagt: Es ist kein "Schaden" entstanden, also ist auch keine Schadensregulierung notwendig. Dem FwA darf aber durch seine Tätigkeit kein Nachteil entstehen (auch in Finanz. hinsicht nicht), und jede Tätigkeit für die Geld gezahlt wird ist eine Entlohnung. Für eine Aufwandsentschädigung als meinetwegen Trainer beim Fussballverein sieht es natürlich anders aus, da der hintergrund ein anderer ist Außerdem sagt es ja der Name schon, EinEuroJob, nicht Ein EuroAufwandsentschädigung .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355378 | |||
Datum | 15.08.2006 07:40 | 4607 x gelesen | |||
Außerdem sagt es ja der Name schon, EinEuroJob, nicht Ein EuroAufwandsentschädigung .... Es handelt sich aber um eine Mehraufwandsentschädigung (s. § 16 Abs. 3 SGB II). Selbst im Urlaub (hat der 1-Euro-Jobber keinen Anspruch auf Weiterbezahlung dieser Aufwandsentschädigung. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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