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ThemaRealisierung HLF20/16 Dü, WAR: Beschaffung HLF 20/16 - Kabienen4 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW355224
Datum14.08.2006 14:033966 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich Cimolino(waren wir bei den LF 16/12 für die BF auch, geht aber mit dem HLF 20/16 und unserer Zusatzbeladung nun nicht mehr, ergo landen auch wir faktisch wieder beim alten LF 24...)

Ihr habt doch AFAIK auf den LF16/12 auch eure Zusatzbeladung, oder? Warum landet Ihr dann beim alten LF24 und nicht bei den "alten" LF16/12? Weil Ihr versucht, die HLF20/16-Norm zumindest ansatzweise einzuhalten?


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW355231
Datum14.08.2006 14:143362 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeWeil Ihr versucht, die HLF20/16-Norm zumindest ansatzweise einzuhalten?

Korrekt, mindestens Norm oder besser.

Ich hab auf die Folgen schon im Normenausschuß hingewiesen, aber da sagt die Norm ganz klar, wenn eine BF nunmal so Sonderregelungen mit Straßenbahnen hat, dann muß sie das selbst lösen, das wäre nicht Aufgabe der Norm. Die normale Zusatzbeladung gibt das zu dem Fahrzeug in jedem Fall nicht her, weder vom Platz (da geht ja noch nicht mal problemlos Sprungpolster) noch vom Gewicht (warum wohl ist BaWü da schon lang bei 14,5 t...?).

Aber eines garantiere ich Euch:
Wenn bei der nächsten Normenüberarbeitung wieder die Mehrheit sagt, "man" müsste größere Tanks haben, weil der Durchschnitt die so bestellt (das war nämlich der Grund, warum man vom 1200 l auf 1600 l Mindestvolumen ging - heute bestellen viele dann aufgrund der Freigabe 2000 bzw. 2400 l bzw. noch größer - und künftig der Durchschnitt?), nochmal über die Einhaltung der Mindestnormforderungen nachzudenken....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW355249
Datum14.08.2006 14:563556 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich CimolinoIch hab auf die Folgen schon im Normenausschuß hingewiesen, aber da sagt die Norm ganz klar, wenn eine BF nunmal so Sonderregelungen mit Straßenbahnen hat, dann muß sie das selbst lösen, das wäre nicht Aufgabe der Norm.

Die Reaktion kann ich insofern nachvollziehen, als das man nicht alle Wünsche in einer Norm vereinen kann. Und in dem Sinne verbuche ich die StrBa-Sätze schon als Besonderheit oder örtliche Begebenheit, allein aufgrund der geringen "Verbreitung". Aber davon abgesehen:

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie normale Zusatzbeladung gibt das zu dem Fahrzeug in jedem Fall nicht her, weder vom Platz (da geht ja noch nicht mal problemlos Sprungpolster) noch vom Gewicht (warum wohl ist BaWü da schon lang bei 14,5 t...?).

... ist das ein ganz anderes Problem, bei dem ich mich manchmal nach der geistigen Zurechnungsfähigkeit der Norm frage. Ich bin ein absoluter Norm-Verfechter, aber mit der 2. Typenreduzierung ist da einiges schief gelaufen. AFAIK sitzen in dem Ausschuss doch auch die Hersteller. Die müssen doch irgendwann mal damit rausrücken, das die Geschichte so nicht laufen kann, BEVOR die Norm verabschiedet wird. Andererseits weinen die Verkäufer wohl dann über die böse Norm und dass das ja alles garnicht hinhaut und präsentieren die Lösung ne Nummer größer. Sehr clever. :-(

Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn bei der nächsten Normenüberarbeitung wieder die Mehrheit sagt, "man" müsste größere Tanks haben, weil der Durchschnitt die so bestellt (das war nämlich der Grund, warum man vom 1200 l auf 1600 l Mindestvolumen ging - heute bestellen viele dann aufgrund der Freigabe 2000 bzw. 2400 l bzw. noch größer - und künftig der Durchschnitt?), nochmal über die Einhaltung der Mindestnormforderungen nachzudenken....

Ich habe ja immernoch die Hoffnung, das bei einer weiteren "Typenreduzierung" die Normung mal ein paar Jahre zurückschaut und dann mal realisiert, was da mit der 1. und 2. Typenreduzierung gelaufen ist und das man sich schlicht im Kreis dreht. Vielleicht gibt e s dann ja mal ne echte Typenreduzierung (die 1. war ja nahe dran) und keine Typenmaximierung bzw. künstliches Hochhalten vergangener Fahrzeugkonzepte.


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H355610
Datum15.08.2006 20:543360 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian RiekeIch habe ja immernoch die Hoffnung, das bei einer weiteren "Typenreduzierung" die Normung mal ein paar Jahre zurückschaut und dann mal realisiert, was da mit der 1. und 2. Typenreduzierung gelaufen ist und das man sich schlicht im Kreis dreht. Vielleicht gibt e s dann ja mal ne echte Typenreduzierung (die 1. war ja nahe dran) und keine Typenmaximierung bzw. künstliches Hochhalten vergangener Fahrzeugkonzepte.
Aber wie soll das gehen wenn sich sowieso kaum einer dran hält? Meiner Meinung nach muss endlich auch die Bezuschussung geändert werden. Der Staat kontrolliert doch jetzt schon alles, warum ist es nicht möglich im IM oder auf Kreisebene den Bedarf bzw. den Antrag und die Aussschreibung zu prüfen mit Begründung wieso, weshalb und warum man genau so ein Fahrzeug braucht. Wenn man dann im IM zu der Folgerung kommt, das eine Beschaffung für des Fahrzeuges X in der Form nicht nötig ist oder es fernab jeder Norm ist, muß man sich mal Gedanken machen oder es gibt schlicht und einfach kein Geld und die Stadt/Gemeinde muss wenn sie meint genau das Fahrzeug zu beschaffen das komplett aus der eigenen Kasse bezahlen.
Denn wenn jemand wie beim SE (T)LF bescheinigt es ist ein (T)LF nach irgendeiner Norm damit das Geld fließt, kann da irgendetwas nicht stimmen und läuft meiner Meinung nach verkehrt.


Gruß Hauke


Das ist meine Meinung!!





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