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ThemaDigitalfunk: Nachprüfungsverfahren als unbegründet zurückgewiesen3 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
Infos:
  • Digitalfunk: Nachprüfungsverfahren als unbegründet zurückgewiesen
  • Beschluß der 1. Vergabekammer des Bundeskartellamt vom 27.07.2006
  •  
    AutorMarc8o S8., Niederneisen / 355180
    Datum14.08.2006 09:085427 x gelesen
    Der Nachprüfungsantrag der Fa. Motorola ist von der Vergabekammer am 10. August als unbegründet zurückgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim OLG Düsseldorf "Vergabesenat" innerhalb von 2 Wochen eingelegt werden. Eine sofortige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung.

    Die Anfechtungspunkte und das Urteil sind recht komplex.

    Ich ghe davon aus, daß das Urteil die Tage auch auf www.bundeskartellamt.de erscheinen wird.


    Marco


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    AutorIngo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen356025
    Datum17.08.2006 23:264167 x gelesen
    nachzulesen hier...
    Entscheidung zum Vergaberecht beim Bundeskartellamt


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW356067
    Datum18.08.2006 10:384050 x gelesen
    Geschrieben von Ingo Kammernachzulesen hier...
    Entscheidung zum Vergaberecht beim Bundeskartellamt


    Bin mal gespannt, ob dagegen geklagt wird....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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