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ThemaUrteil Organisationsverschulden bei Übermüdung7 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW354325
Datum10.08.2006 11:504618 x gelesen
Hallo zusammen!

Mir ist da ein interessantes Urteil in die Hände geraten:


Strafbarkeit des Spediteurs für Verkehrsunfall seines LKW-Fahrers wegen Übermüdung aufgrund eines Organisationsverschuldens

1.Ein Speditionsunternehmer, der seinen Betrieb so organisiert, dass die angestellten Fahrer regelmässig die zulässigen Lenkzeiten überschreiten und deswegen fahruntüchtig am Strassenverkehr teil- nehmen, setzt allein dadurch eine wesentliche Ursache für den Tod Dritter, wenn einer seiner Fahrer übermüdet einen Verkehrsunfall
mit tödlichem Ausgang verschuldet.

2.Die tödliche Folge eines Unfalls liegt in diesem Fall im Rahmen der möglichen Wirkungen der pflichtwidrigen Handlung und bewegt sich im überschaubaren Gefah-
renkorridor des durch die Organisation des verkehrsgefährlichen Systems geschaffenen Ausgangsrisikos.

3.Bei wertender Betrachtungsweise liegt der Schwerpunkt der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit in der Organisation des rechtswidrigen Systems. Das daneben bestehende ebenfalls pflichtwidrige Unterlassungsverschulden, nämlich das dem Angeklagten mögliche Unterlassen des Hinderns der Weiterfahrt of-
fensichtlich erschöpfter Fahrer, tritt demgegenüber zurück.

Beide Angeklagte wurden wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitstrafen verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Volltext Urteil

Wenn ich mir vorstelle, dass sich Kollegen auf sog. "Klingelwachen" z.B. nach 24 Std im RTW mit x Einsätzen ohne zu schlafen nach dem Dienst nach Hause fahren...

Oder gibt es irgendwo Dienstanweisungen, die so etwas unterbinden und vorher Ruhezeiten vorschreiben?

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW354330
Datum10.08.2006 12:124028 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyWenn ich mir vorstelle, dass sich Kollegen auf sog. "Klingelwachen" z.B. nach 24 Std im RTW mit x Einsätzen ohne zu schlafen nach dem Dienst nach Hause fahren...


das ist ein Problem, deshalb wird da oft entweder Wechselschicht gefahren (z.B. Berlin), oder intern getauscht.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg354332
Datum10.08.2006 12:154075 x gelesen
Geschrieben von Katja Midunskyauf sog. "Klingelwachen" z.B. nach 24 Std im RTW mit x Einsätzen ohne zu schlafen nach dem Dienst nach Hause fahren...

Hallo,

"Klingelwachen" haben normalerweise keinen 24-Stunden-Dienst, bzw. es wird nicht regelmäßig keine Ruhemöglichkeit geben.

Wir haben z.B. den Dienst auf RTW und NEF innerhalb vom 24-Stunden-Dienst in 12-Stunden-Schichten geteilt. Also 12 Stunden in "Blau" und 12 Stunden in "Weiß" innerhalb der 24-Stunden-Schicht.

Problematisch kann ich es mir vorstellen, wenn Schichtdienstler (BF oder freie Wirtschaft) nach 12 bis 14 Stunden oder länger (Arbeit plus Fahrzeiten), als begehrte "Tagesfreizeitler" mit Fahrzeugen der FF ausrücken.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen354345
Datum10.08.2006 12:324022 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Wir haben z.B. den Dienst auf RTW und NEF innerhalb vom 24-Stunden-Dienst in 12-Stunden-Schichten geteilt. Also 12 Stunden in "Blau" und 12 Stunden in "Weiß" innerhalb der 24-Stunden-Schicht.

Von Kollegen der BF Hannover ist mir auch bekannt, dass dort innerhalb der 24h-Schicht von RTW auf z.B. HLF gewechselt wird und umgekehrt, um mal evtl. eine Ruhephase zu bekommen.

MkG, Sven


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW354346
Datum10.08.2006 12:364088 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferProblematisch kann ich es mir vorstellen, wenn Schichtdienstler (BF oder freie Wirtschaft) nach 12 bis 14 Stunden oder länger (Arbeit plus Fahrzeiten), als begehrte "Tagesfreizeitler" mit Fahrzeugen der FF ausrücken.

Wenn das so ein Problem ist, dann gehe ich davon aus, dass alle entsprechenden Kollegen KEINE Nebentätigkeitsgenehmigungen bekommen, oder diese nur unter der Auflage erteilt werden, dass im Anschluß an den regulären Dienst und vor dem nächsten Dienst über eine definierte Zeit KEINE Arbeitsleistung erbracht werden darf.
Dies ist im Sinne der Arbeitnehmer zu überwachen.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen354352
Datum10.08.2006 12:474016 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Problematisch kann ich es mir vorstellen, wenn Schichtdienstler (BF oder freie Wirtschaft) nach 12 bis 14 Stunden oder länger (Arbeit plus Fahrzeiten), als begehrte "Tagesfreizeitler" mit Fahrzeugen der FF ausrücken.

In meiner FF sind vier BF-Angehörige. Außer unseren abendlichen Diensten an Werktagen haben wir einmal monatlich am Sonntagmorgen Dienst der gesamten Ortswehr.

Es kommt dann ggf. vor, dass einer der BF'ler auf dem Rückweg von seiner Dienststelle noch kurz bei uns beim Antreten vorbeikommt (passt meist zeitlich), um sich bei mir abzumelden, weil einfach platt. Zumeist hängt sowieso schon vorher die schriftliche Abmeldung vom FF-Dienst wg. HA-Dienst bei uns an der Pinnwand.

Ich wäre auch schlecht beraten, dann auf Teilnahme am FF-Dienst zu bestehen, den Mann dann noch unter PA in der Einsatzübung zur Menschenrettung einzusetzen usw.

Ich sage dann immer "Fahr' nach Hause, leg' Dich hin, schönen Sonntag noch..."

Diese Kameraden stehen uns oft genug auch an freien Tagen und dann auch ausgeschlafen zur Verfügung.

MkG, Sven


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg354356
Datum10.08.2006 12:574051 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoalle entsprechenden Kollegen KEINE Nebentätigkeitsgenehmigungen bekommen, oder diese nur unter der Auflage erteilt werden, dass im Anschluß an den regulären Dienst und vor dem nächsten Dienst über eine definierte Zeit KEINE Arbeitsleistung erbracht werden darf.

Hallo,

ich kann im Moment nicht den genauen Wortlaut bei der "Genehmigung von Nebentätigkeiten" sagen, ist aber sinngemäß so festgehalten. Weiterhin ist der Zeitumfang (x % von der Arbeitszeit) begrenzt. Halte ich im übrigen auch für den Schutz des Arbeitnehmers für richtig.

Durch die wirtschaftliche Lage hat sich jedoch auch die Anzahl und die Art der Nebentätigkeiten drastisch verändert. Heute sind Sicherheitswachen (über die Branddirektion) im Theater, Messe usw. ein gefragter Renner oder Kollegen betätigen sich im organisatorischen/handelsunternehmerischen Bereich. Die klassischen Tätigkeiten auf dem Drecklaster, Mulde usw. gibt es fast nicht mehr. An der Messe, Europas größter Baustelle, fährt nicht der Schichtler sondern der Pole.......

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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