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ThemaHLF und RW1 oder RW236 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorMaxi8mil8ian8 S.8, Blaustein / Bawü353403
Datum04.08.2006 23:3021312 x gelesen
Hallo Forum

Vor einiger Zeit gab es hier mal die Diskusion ob man ein RW durch ein HLF oder HTLF ersätzen könnte. Einstimmig wurde gesagt nein das ist nicht möglich.

Nun meine Frage könnten ein HLF und ein RW 1 einen RW2 ersätzten?





Gruß Max


P.S. Wir haben eine Tolle Homepage:
www.Feuerwehr-Blaustein.de

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.353405
Datum05.08.2006 01:2419219 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Maximilian ScherzerEinstimmig wurde gesagt nein das ist nicht möglich.

Nicht ganz, ich war (nicht alleine) der Meinung, dass dies auf jeden Fall möglich ist, nur nicht mit einem Fahrzeug!
Wir setzen z. B. in Zukunft zum HLF einen GWL (LKW) ein, auf dem die Beladung mitgeführt wird (bei Bedarf), die auf dem HLF nicht untergebracht werden konnte.

Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Ausrüstung die eher selten benötigt wird.

Es kann dann aber z. B. auch wesentlich mehr Abstützmaterial mitgeführt werden, als auf einem RW, bei dem diese Ausrüstung ja eher als "zu wenig" anzusehen ist!

Geschrieben von Maximilian ScherzerNun meine Frage könnten ein HLF und ein RW 1 einen RW2 ersätzten?

Warum nicht?

Platzprobleme gibt´s da evtl. mit Zusatzbeladung für Ölunfälle und/oder Gefahrgut. Außer es ist auch schon ein GW-Öl, ÖSA oder GW-G vorhanden.


MkG.
Christof

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AutorMart8in 8G., Malente / Schleswig-Holstein353409
Datum05.08.2006 07:3119098 x gelesen
Hallo Max,

deine Fragestellung scheint mir so etwas zu einfach. Man sollte doch nach Gefahren- und Einsatzschwerpunkten entscheiden, ob es für eine Feuerwehr sinnvoll ist.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man jedes HLF oder auch HTLF so aufmotzen kann, das ein RW1 beispielsweise eingespart weren kann. Aber allein das DIN Blatt zeigt dass beim RW 2 langsam Schluss ist. Die Beladung ist doch wesentlich umfangreicher.

Jetzt zum Einsatzaufkommen. Die Feuerwehren stellen in Deutschland doch ordinärer Weise den Brandschutz sicher. Daher ist den meisten größeren Feuerwehren mit einem HLF sicherlich genüge getan, da hier auch Hilfeleistung in geringem Umfang geleistet werden kann.

Erhöht sich bei einer Feuerwehr das Einsatzaufkommen im Bereich der Hilfeleistung durch beispielsweise eine stark befahrene Bundesstraße oder einen Autobahnabschnitt, so müssen Feuerwehr und Politik über eine Rüstzugkomponente nachdenken (hier vielleicht ein RW 2 dann!)

In unserem Fall haben wir große Waldflächen mit eingebetteten Badeseen, hier möchte ich als Einsatzleiter gar nicht auf einen Allradbetriebenen Rüstwagen in Verbindung mit einem RTB II verzichten. Auf den Wegen stelle ich mir unser LF 16/12 vor.

Gruß Martin

>>> Diese Meinung ist höchst und persönlich meine eigene und dient lediglich als Diskussiongrundlage ! <<<

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW353411
Datum05.08.2006 09:1119313 x gelesen
Geschrieben von Martin GuttchenGrundsätzlich bin ich der Meinung, dass man jedes HLF oder auch HTLF so aufmotzen kann, das ein RW1 beispielsweise eingespart weren kann.

Auch wenn Euch noch so viele Firmenvertreter ein teures H(T)LF damit verkaufen wollen, oder man immer nur minimal-beladene Bund-RW 1 mit alten LF 16 in der Kombination vergleicht, das geht NICHT!
Es geht sinnvoll weder taktisch (vgl. das Problem des Windeneinsatzes!), noch technisch, weil die notwendige Zuladaung und v.a. Raumreserve schlicht nicht vorhanden ist.
Wenn man die Winde nicht braucht - und man v.a. auf den HL-Satz abzielt, dann geht das so ungefähr, aber dann vergleicht man auch Kirschen mit Melonen...

Geschrieben von Martin GuttchenErhöht sich bei einer Feuerwehr das Einsatzaufkommen im Bereich der Hilfeleistung durch beispielsweise eine stark befahrene Bundesstraße oder einen Autobahnabschnitt, so müssen Feuerwehr und Politik über eine Rüstzugkomponente nachdenken (hier vielleicht ein RW 2 dann!)

Grundsätzlich korrekt.
Aber RW 2 (bzw. heute RW) sind deutlich (!) größer und teurer. Das gibt dann schnell Probleme v.a. in alten Gerätenhäusern.
Nicht jede Struktur braucht darüber hinaus HLF 20/16, DLK 23/12, TLF 20/40-SL und RW (2) etc., es soll nach wie vor Bereiche geben, da stellt die Kombination aus LF 10/"10", Anhängeleiter, TLF 16/24-Tr und RW 1 eine gute Lösung dar.


Geschrieben von Martin GuttchenIn unserem Fall haben wir große Waldflächen mit eingebetteten Badeseen, hier möchte ich als Einsatzleiter gar nicht auf einen Allradbetriebenen Rüstwagen in Verbindung mit einem RTB II verzichten. Auf den Wegen stelle ich mir unser LF 16/12 vor.

Der RW (2) ist ungefähr so geländegängig wie das LF 16/12!
Deutlich bessere Werte im Gelände liefert der RW 1 mit Singlebereifung und entsprechend kurzem Radstand. Ich werd nie verstehen, warum wir die Kompetenz einfach so abgegeben haben. - Ersetzen kann die keiner - auch nicht das THW.
Und wenn ich mir so die Entwicklungen ansehe, die sich im GW-L-Bereich mit Seilwinden und Stromerzeugern fest eingebaut abzeichnen, so haben wir auch hier keine Typenreduzierung, sondern das maximale Gegenteil!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW353414
Datum05.08.2006 09:4319269 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd wenn ich mir so die Entwicklungen ansehe, die sich im GW-L-Bereich mit Seilwinden und Stromerzeugern fest eingebaut abzeichnen, so haben wir auch hier keine Typenreduzierung, sondern das maximale Gegenteil!

Das ist ja das Problem, wenn bisher der Bund RW vorhanden war womit ersetze ich ihn?
RW nach der Norm? Da ist die Geländegängigkeit futsch. Für Viele kleinere Wehren ist er ausserdem viel zu gross. Nehmen wir den GW-L1 als Allrad wird es mit Winde und Bühne knapp um nicht zu sagen unmöglich da noch sinnvoll eine recht schwere RW1(Bund) Beladung unterzubringen. Auf die WInde des ERgänzers kann man ja eigentlich auch nicht verzichten. Bleibt normgerecht nur noch GW-L 2 und da sind dann Staffelkabine drauf die ja als RW Ersatz wieder nicht benötigt wird es soll ja ein Ergänzungsfahrzeug entstehn und das Fahrgestell des RW ersetzen. Und was bleibt dann ausser GW-L2 Trupp mit Winde, Bühne und RW Beladungsmöglichkeit zu beschaffen. Beispiele sind doch auch die Düsseldorfer GW als SW oder GW-Löschwasserrückhaltung.
Irgendwie bleibt ja nur nach Möglichkeit ein Serienallradtruppfahrgestell zu finden das eine Seilwinde aufnehmen kann dies mit Gerätekoffer oder aus Kostengründen dann wieder nicht Plane und Hebebühne zu Konstruieren. Die Folgen sind ja bekannt 1000 Feuerwehren mit 1500 verschiedenen GW-L, GW-TH, GW-Rüst, RW was weis ich.
Es entsteht fast Zwangsläufig eine Tausendfache Typenfielfalt.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW353419
Datum05.08.2006 10:4219370 x gelesen
Geschrieben von Sven RienasNehmen wir den GW-L1 als Allrad wird es mit Winde und Bühne knapp um nicht zu sagen unmöglich da noch sinnvoll eine recht schwere RW1(Bund) Beladung unterzubringen.

GW-L1 ist Gewichtklasse L, vergiss es!


Geschrieben von Sven RienasBleibt normgerecht nur noch GW-L 2 und da sind dann Staffelkabine drauf die ja als RW Ersatz wieder nicht benötigt wird es soll ja ein Ergänzungsfahrzeug entstehn und das Fahrgestell des RW ersetzen. Und was bleibt dann ausser GW-L2 Trupp mit Winde, Bühne und RW Beladungsmöglichkeit zu beschaffen. Beispiele sind doch auch die Düsseldorfer GW als SW oder GW-Löschwasserrückhaltung.

dann kauf doch gleich einen RW 1 nach alter DIN mit aktualisierter Beladung, machen wir auch.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW353422
Datum05.08.2006 11:1919035 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGW-L1 ist Gewichtklasse L, vergiss es!


Sag ich ja, das es nicht geht, schon alleine aus Gründen der Winde und der dafür erforderlichen Fahrzeugmasse.

Geschrieben von Ulrich Cimolinodann kauf doch gleich einen RW 1 nach alter DIN mit aktualisierter Beladung, machen wir auch.

Wobei ehrlicherweise die Norm zurückgezogen und damit nicht mehr aktuell ist, zeigt aber auch das der Bedarf da ist.
Bin mal gespannt was da in den nächsten Jahren so alles um den GW-L2 entwickelt werden wird.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg353423
Datum05.08.2006 11:2119206 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich Cimolino

dann kauf doch gleich einen RW 1 nach alter DIN mit aktualisierter Beladung,

Das mag zwar in NRW mit seiner Pauschalbezuschussung gehen; in Bundesländern wie Bayern und BaWü, wo noch "Fahrzeugmäßig" bezuschusst wird, geht das nicht so einfach. In BaWü werden nur noch RW nach DIN 14555-3 gefördert; und nicht jede Gemeinde will oder kann auf diese Landesgelder verzichten. Und eine abgespeckte RW-Version gibts z.B. nur in RLP.
Einen leichten RW wird es wohl in "FW-Norm-Deutschland" nicht mehr geben ?!

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.353424
Datum05.08.2006 11:2518989 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich Cimolinodann kauf doch gleich einen RW 1 nach alter DIN mit aktualisierter Beladung, machen wir auch.

Du bekommst diesen aber entweder bezuschusst, oder kannst auf einen Zuschuss verzichten!

In Bayern wird der RW1 auf jeden Fall nicht mehr gefördert (leider), und ohne Förderung kauft (fast) keine Gemeinde ein Fahrzeug!


MkG.
Christof

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW353432
Datum05.08.2006 11:5019152 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannDas mag zwar in NRW mit seiner Pauschalbezuschussung gehen; in Bundesländern wie Bayern und BaWü, wo noch "Fahrzeugmäßig" bezuschusst wird, geht das nicht so einfach. In BaWü werden nur noch RW nach DIN 14555-3 gefördert; und nicht jede Gemeinde will oder kann auf diese Landesgelder verzichten. Und eine abgespeckte RW-Version gibts z.B. nur in RLP.

m.W. auch in Hessen..


Geschrieben von Bernhard DeimannEinen leichten RW wird es wohl in "FW-Norm-Deutschland" nicht mehr geben ?!

warte mal ab, mindestens ein Bundesland bastelt an einem RW-1-GW-L-Derivat, das gibt dann wieder eine tolle Landesregelung, weils die Norm ja nicht bringt, die man vorher mit zerschossen hat... :-(


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg353437
Datum05.08.2006 11:5919159 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich Cimolino

warte mal ab, mindestens ein Bundesland bastelt an einem RW-1-GW-L-Derivat, das gibt dann wieder eine tolle Landesregelung,

wenn´s ein durchdachtes Konzept ist und bundesweit übernommen wird ?!


weils die Norm ja nicht bringt, die man vorher mit zerschossen hat... :-(

"Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig" sagt Hegel, und warum kann man hinterher nicht mal wieder schlauer sein und einen Fehler beheben ?

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen353438
Datum05.08.2006 12:1419138 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinom.W. auch in Hessen..

Quelle?


Alles meine Meinung

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AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz353442
Datum05.08.2006 13:1219091 x gelesen
Guten Tag,

Geschrieben von Bernhard DeimannUnd eine abgespeckte RW-Version gibts z.B. nur in RLP

kannst du mir deine Quelle nennen?
Schönes Wochenende

Florian


MEINE Meinung

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AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz353444
Datum05.08.2006 13:3219150 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von Florian ZonkerGeschrieben von Bernhard Deimann
Und eine abgespeckte RW-Version gibts z.B. nur in RLP


kannst du mir deine Quelle nennen?
Auf der Homepage der LFKS habe ich zum RW nichts finden können. Dafür bin ich auf die TR (Entwurf) des HLF 10/10 gestossen. Scheint recht frisch (2.08.2006) zu sein.

Link Entwurf TR HLF 10/10

Gruß
Thomas


Auf den Lippen der Einsichtigen findet man Weisheit, auf den Rücken der Unverständigen passt der Stock.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen353446
Datum05.08.2006 13:4419111 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael TiedemannGeschrieben von Ulrich Cimolino
m.W. auch in Hessen..


Quelle?



... wüßte ich auch gerne (vor drei Wochen - vor meinem Urlaub - war da noch nichts bekannt).

Man denkt da zwar in dieser Angelegenheit nach - aber ob da ein RW 1 oder ein GW-L-RW oder auch garnichts rauskommt ist m.W. noch ungewiss ...

Gruss
Gerhard


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AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz353449
Datum05.08.2006 14:0319093 x gelesen
Geschrieben von Thomas MischkerAuf der Homepage der LFKS habe ich zum RW nichts finden können.

Da habe ich auch vergeblich gesucht, daher meine Frage nach der Quelle.

Grüße


MEINE Meinung

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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen353461
Datum05.08.2006 15:0919218 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Bernhard Deimann
Geschrieben von Ulrich Cimolino:
warte mal ab, mindestens ein Bundesland bastelt an einem RW-1-GW-L-Derivat, das gibt dann wieder eine tolle Landesregelung,

wenn´s ein durchdachtes Konzept ist und bundesweit übernommen wird ?!


GW-L = Ladebühne <=> RW1 = geländegängig.

Viel Spaß mit 100mm Lenkrollen auf'm Schotterweg zum entgleisten Zug...
Alternativ kann man auf der Ladefläche mit den Rollwagen Reise nach Jerusalem zum Fahrzeugheck spielen.

Warum die RW-Funktion auf ein Logistikfahrzeug quetschen? Letztere sind dafür gedacht, nicht allzu zeitkritische Einsatzmittel ohne feste Beladungs-Zuordnung nach Bedarf zur Einsatzstelle zu bringen. Macht Sinn, braucht man (passende Umschlagmöglichkeit (ggf. Stapler) vorrausgesetzt) nur einen LKW statt GW- Kraftstoffkanister, GW-Ölbinder, GW-Schaum und spart sich ein paar viele Kiloeuronen für kaum benutzte Fahrzeuge. Nur ist ein RW1 nicht gerade ein Nachschubfahrzeug sondern wird je nach Stichwort i.d.R. gleich mit rausgeschickt oder relativ schnell nachgefordert. Und dann will man erst die TH-Contianer verladen? Klappt nicht, ist zu zeitkritisch. Also feste, dauerhafte Beladung. Was ist damit nun gewonnen? Mit dem RW1 hat man ein auf seinen Verwendungszweck festgelegtes Fahrzeug. Mit 'nem GW-L-TH ebenfalls. Nur kann man vom RW1 aus vernünftig arbeiten, beim GW-L geht erst das große Container entladen oder herumgewusel im schmalen Mittelgang los. Da kauft man doch besser das für den festen Verwendungszweck optimierte Fahrzeug...

schöne Grüße,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorUwe 8M., Friedewald / RLP353463
Datum05.08.2006 15:1419079 x gelesen
Die einzige offizielle Aussage zum Gewicht der RW in RLP findest du hier im Netz:

MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT - Förderung des Feuerwehrwesens
Auf dieser Seite unter Downloads Vollzug_FwVo_Anlage3.pdf

Nur in der Förderrichtlinie wird das Gewicht des RW auf 11t bzw 11,5t beschränkt


PS
Es gibt aber schon die ein oder andere Ausnahmegenehmigung z.T. bis 14t

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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen353464
Datum05.08.2006 15:1619133 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Thomas MischkerAuf der Homepage der LFKS habe ich zum RW nichts finden können. Dafür bin ich auf die TR (Entwurf) des HLF 10/10 gestossen. Scheint recht frisch (2.08.2006) zu sein.

Link Entwurf TR HLF 10/10


Geil. legale 3 Tonnen mehr für's 10/6 mit Straßenantrieb. Die haben verdammt schwere Schiebleitern in RLP. Ersetzen die dann auch gleich 'ne DLK?


staunende Grüße,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.353465
Datum05.08.2006 15:2019003 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Thorben GruhlDa kauft man doch besser das für den festen Verwendungszweck optimierte Fahrzeug...

Kommt aber doch auch darauf an, wie oft man eine bestimmte Beladung braucht. Wir hatten die letzten 30 Jahre einen RW1. Alles von diesem Fahrzeug das bis jetzt "sofort" benötigt wurde ist jetzt auf dem HLF. Die Sachen, die nicht so oft benötigt wurden, werden künftig mit einem GW-L (=Logistig) zur EST gebracht.

Sicher, für große Wehren mit dementsprechenden Einsatzzahlen, machen RW mehr Sinn, diese Wehren werden künftig auch RW (halt keinen RW1) beschaffen.


MkG.
Christof

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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen353468
Datum05.08.2006 15:3319028 x gelesen
Hi,
Geschrieben von Maximilian ScherzerNun meine Frage könnten ein HLF und ein RW 1 einen RW2 ersätzten?

Also mit normgetreuen RW1 und HLF ein Norm-RW2/RW(neu) ersetzen?
Nunja, was macht man mit einem nicht mehr ganz aktuellen RW1, um ihn auf aktuellem Stand zu halten? Man optimiert und ergänzt ihn ein wenig auf 's Alltagsgeschäft, also VU.
Was hat so ein übliches HLF verladen? Richtig, eine mittelmäßige TH-Ausrüstung für's Tagesgeschäft, also VU.
In der Summe ergibt das dann viel Hydraulik zum PKW zerlegen, aber davon hat man noch lange nicht die vielen kleinen Sachen dabei, die ein RW2 gegenüber dem RW1 zusätzlich aufweist. Wenn's nur ums Abarbeiten von Verkehrsunfällen geht, mag man mit der Kombination ähnliche, z.T. bessere Möglichkeiten haben. Nur kann ein großer RW halt etwas mehr, als nur Leute aus Autos schneiden und darauf muss man bei dieser Kombination dann verzichten.

schöne Grüße,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg353483
Datum05.08.2006 17:0519154 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimannin Bundesländern wie Bayern und BaWü, wo noch "Fahrzeugmäßig" bezuschusst wird, geht das nicht so einfach.

Ist m.e. zumindest auch sinnvoll.
Ja, auch ich hätte gerne irgend wo noch geländegängige RW (1).
Dann könte das Land ja irgend wann mal auf den Kedanken kommeln seiner Pflicht zum KatS nachzukommen, und hier ein Sonderprogramm aufmachen. m.W werden gerade ohnhin nicht alle zur Verfügung stehenden Zuschußmittel für fahrzeuge abgerufen, da die Gemeinden es oft nicht schaffen den Eigenanteil aufzubringen.

Auf der andrren Seite haben wir je nach Gebiet teilweise aus historischen Gründen eine recht hohe Dichte an RW (RW1 Bund, alte kommunale 1er, 2er, alte GW2,..). Im Zusammenhang mit den empfohlenen Eintreffzeiten aus den Hinweisen de LFV könnte man da ab und an schon mal die Standortdichte reduzieren. Voraussetzung: Die verbleibenden RW werden dann bei jedem entsprechenden Stichwort parallel alarmiert und nicht erst wenn die zuständige Wehr an der Einsatzstelle eintrifft und bemerkt, daß sie nun doch mehr/ schwereres Gerät benötigt.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen353513
Datum05.08.2006 21:0319088 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerMan denkt da zwar in dieser Angelegenheit nach - aber ob da ein RW 1 oder ein GW-L-RW oder auch garnichts rauskommt ist m.W. noch ungewiss ...

Ja und die bisherige Idee war wohl, einen normalen RW um den Beladeplan 2 zu reduzieren und den freien Raum nicht zu nutzen sondern das Auto kleiner zu machen....

Gruß LP


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW353584
Datum06.08.2006 13:1119078 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimannwenn´s ein durchdachtes Konzept ist und bundesweit übernommen wird ?!


Welches? Das auf 10 t-Basis oder das auf 14 t Basis? Das mit oder ohne fest eingebauten Stromerzeuger bzw. Seilwinde (was ist, wenn der GW-L ansonsten leer ist?)

Sorry, aber wir hatten eigentlich ein gutes Konzept mit den abgestimmten Fahrzeugen verschiedener Größenordnungen für die unterschiedlichen Strukturen in Deutschland (ländlich/dörflich; Stützpunkte, Städte).
Mittlerweile mischen wir kunterbunt durcheinander und werden immer variantenreicher bei größerer Ausgangsbasis. => Teurer. Gestern hab ich zu dem Thema bei einem Kreisfeuerwehrverband referiert, es gab einige erstaunte Gesichter auch bei der Politik bzw. Verwaltungsspitze, als es um die Kosten ging...

Und ich halte immer noch nichts von "RW" mit LBW. Wer mal versucht, da im Gelände was mit i.d.R. recht hohen und schweren Rollwagen abzuladen, der kann schnell sein blaues Wunder erleben..


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW353585
Datum06.08.2006 13:1218970 x gelesen
Geschrieben von Michael TiedemannQuelle?

Gespräche mit hessischen Kollegen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW353590
Datum06.08.2006 13:1919076 x gelesen
Geschrieben von Uwe MielschNur in der Förderrichtlinie wird das Gewicht des RW auf 11t bzw 11,5t beschränkt



Klasse, gabs nicht eine Zusage der Länder, im Zuge der Typenreduzierung die Finger von solchen Sonderregelungen zu lassen?
Und was passiert? - Es ist/wird schlimmer als je zuvor!
Aaargh!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg353609
Datum06.08.2006 14:0919080 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian Fischer

Ja, auch ich hätte gerne irgend wo noch geländegängige RW (1).
Dann könte das Land ja irgend wann mal auf den Kedanken kommeln seiner Pflicht zum KatS nachzukommen, und hier ein Sonderprogramm aufmachen.


Nur sollten dann nicht 16 verschiedene Länderregelungen für den gleichen Zweck herauskommen; ähnliches lässt sich schon in einigen Bundesländern bei den Nachfolgemustern für die "Bund LF 16 TS" erkennen.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz353686
Datum06.08.2006 18:3219189 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Geil. legale 3 Tonnen mehr für's 10/6 mit Straßenantrieb. Die haben verdammt schwere Schiebleitern in RLP. Ersetzen die dann auch gleich 'ne DLK?


Es kommt noch besser...
Schau mal hier:
Ministerium des Inneren und für Sport - Förderung des Feuerwehrwesens

Wenn du dir auf dieser Seite unter Downloads mal das anschaust: Vollzug_FwVo_Anlage1.pdf

Siehst du schnell was dieses HLF 10/10 ersetzen soll...
Es wird der ersatz für das LF 16/12 in RLP bzw für LF 8/6 und RW1 oder TLF 16 und RW 1 !!!
Klingt komisch, ist es vielleicht sogar?!?! Aber (leider) so gewollt...

MfG
Daniel Balz


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AutorBern8d S8., Haßloch / Rheinland-Pfalz353768
Datum07.08.2006 08:3019071 x gelesen
Geschrieben von Uwe MielschNur in der Förderrichtlinie wird das Gewicht des RW auf 11t bzw 11,5t beschränkt

Die Schule hat schon einige Zeit einen RW auf derr Basis 1225 Atego mit Schmitz-Aufbau im Fuhrpark. Vermutlich ist das ein Beispiel für die RLP-Lösung.

Gruß Bernd


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP353792
Datum07.08.2006 10:5218975 x gelesen
Dieses ganze Schreiben zum Vollzug der FwVO treibt einem die Tränen in die Augen.
Der Einsatzwert des berühmten KLF soll über dem eines TSF liegen.
Das MLF soll grundsätzlich das LF 8/6 ablösen, das HLF 10/10 das LF 16/12.
Und erst der Blödsinn mit dem Additionsprinzip TSF+KLF+MZF... Naja, da haben sich sicher viele schlaue Leute ganz viele schlaue Gedanken gemacht...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz379355
Datum08.01.2007 00:1619223 x gelesen
Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Geil. legale 3 Tonnen mehr für's 10/6 mit Straßenantrieb. Die haben verdammt schwere Schiebleitern in RLP. Ersetzen die dann auch gleich 'ne DLK?

Nein, die 3 Tonnen sind vorgesehen für den Rettungssatz (mit Zubehör), den Stromerzeuger, den Beleuchtungssatz, die Schiebleiter, die 400 Liter mehr Wasser, die Winde (samt Zubehör) und den empfohlenen Allradantrieb. Hab ich noch was vergessen?

Aber wie Daniel Balz schon schrieb:

Geschrieben von ---Daniel Balz--- Es kommt noch besser...
Schau mal hier:
ISM RLP

Wenn du dir auf dieser Seite unter Downloads mal das anschaust: Vollzug_FwVo_Anlage1.pdf

Siehst du schnell was dieses HLF 10/10 ersetzen soll...
Es wird der ersatz für das LF 16/12 in RLP bzw für LF 8/6 und RW1 oder TLF 16 und RW 1


Man darf gespannt sein...




MkG Alexander




Alles mein Mist.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen379358
Datum08.01.2007 01:2319555 x gelesen
Moin,

welche Zeitmaschine hat dich denn in diesen Thread verschlagen?

Geschrieben von Alexander ProffNein, die 3 Tonnen sind vorgesehen für den Rettungssatz (mit Zubehör), den Stromerzeuger, den Beleuchtungssatz, die Schiebleiter, die 400 Liter mehr Wasser

Zumindest etwa die Hälfte davon konnte man sich bislang schon beliebig auf dem 10/ zurecht kombinieren - und dabei mit 8 Tonnen auskommen. Meinetwegen kann man's Fahrgestellentwicklungsbedingt auf 8,5t anheben, das können die 7,5/8t-Fahrgestelle ja i.d.R. auch noch verkraften. Warum die paar verbleibenden Punkte dann aber gleich 3t mehr wiegen sollen ist mir nicht ganz klar. Blei- statt GFK-Tank?
Und wer bislang alles zusammen haben will - gibt's auch shcon, nennt sich 16/12 oder neuerdings HLF20/16. Da sind aber die Leistungsdaten des RettSatz halbwegs definiert und nicht "ich pack mir mal'n motorisierten Bolzenschneider drauf und hab ein stylisches "H" am Anfang".

Geschrieben von Alexander Proffdie Winde (samt Zubehör)

Nee, oder? Das war jetzt aber ein ganz, ganz schlechter Scherz. Sag nicht, das plant RLP wirklich für's 10/10?

Geschrieben von Alexander Proffund den empfohlenen Allradantrieb

Dass ein Allradfahrgestellt einiges mehr wiegt, war bislang die Begründung, für die zwei Gewcihte beim 10/6. Wenn man das nun zusammenfasst kann man mal gespannt sein, wie lange es dauert bis a) Das Straßenfahrgestell bis zum 11t-Anschlag beladen wird und b) dann die nächste Wehr das gleiche auf Allrad verlasten will und man unbedingt die Gewichtsgrenze überschreiten muss. Die pöhse Norm ist da ja gar nicht mehr zeitgemäß...

Geschrieben von Alexander ProffHab ich noch was vergessen?
Och, nur so die Unwichtigkeit eines halben Geräteraums an Stauvolumen für den Sprungretter, den der Erstangreifer für schiebleiterbedingende Bebauung dabei haben sollte. Achso, verstehe, man greift ja jetzt gleich zum größeren Straßenahrgestell, da kann man dann die LF20/16-Aufbauten draufsetzen, dann passt das Volumen auch wieder. Erklärt auch, warum man dann 11t braucht - und dabei vermutlich kaum an Nutzlast gewinnt. Für die Vollausstattung an Spielerein hätt man dann aber auch gleich ein 20/16 kaufen können wie der Rest Deutschlands...

ciao,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz379359
Datum08.01.2007 01:4719316 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlAchso, verstehe, man greift ja jetzt gleich zum größeren Straßenahrgestell, da kann man dann die LF20/16-Aufbauten draufsetzen, dann passt das Volumen auch wieder.
Jepp... Siehe hier. Ist zwar nicht in RLP, trifft aber deine Befürchtungen ziemlich genau. :-)


MfG
Daniel

Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen379371
Datum08.01.2007 08:2919068 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thorben GruhlDass ein Allradfahrgestellt einiges mehr wiegt, war bislang die Begründung, für die zwei Gewcihte beim 10/6. Wenn man das nun zusammenfasst kann man mal gespannt sein, wie lange es dauert bis a) Das Straßenfahrgestell bis zum 11t-Anschlag beladen wird und b) dann die nächste Wehr das gleiche auf Allrad verlasten will und man unbedingt die Gewichtsgrenze überschreiten muss. Die pöhse Norm ist da ja gar nicht mehr zeitgemäß...

... wird m.E. nicht mehr lange dauern, das Allradfahrstell war schon bisher mit 1000l, Schiebleiter und TS (ohne Rettungssatz !) und noch ein bischen "Kleinkram" nahezu auslastbar (was meinst Du warum die KatS-LF 10/6 in Hessen "nur" die 180PS Maschine haben).
Einer der Fahrgestellhersteller bietet nun schon überhaupt kein 10,5t Allrad-Fahrgestell mehr an (gibts bei ihm einfach nicht mehr) - sondern realisiert das durch Ablastung eines 12t Fahrgestells, was - da schwerer - das Gewichtsproblem noch erhöht.

Gruss
Gerhard


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AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz379456
Datum08.01.2007 17:1219316 x gelesen
Hallo.

Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- welche Zeitmaschine hat dich denn in diesen Thread verschlagen?

Die Zeitmaschine nennt sich Google und auf das Datum hab ich erst geachtet, als der Artikel schon drin war :).

Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Und wer bislang alles zusammen haben will - gibt's auch shcon, nennt sich 16/12 oder neuerdings HLF20/16.

Genau das LF 16/12 soll das Fahrzeug in Rheinland-Pfalz ja ersetzen. Wie das so genau gehen soll entzieht sich zwar meiner Vorstellungskraft, aber HLF 20/16 in RLP zukünfitg nur noch für B4-Gemeinden oder B3-Gemeinden mit "begründetem Bedarf". Quelle: Information des ISM RLP zum Vollzug der FwVO

Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Da sind aber die Leistungsdaten des RettSatz halbwegs definiert und nicht "ich pack mir mal'n motorisierten Bolzenschneider drauf und hab ein stylisches "H" am Anfang"

Darauf läufts hinaus. Schaut man mal in die Norm fürs LF 10/6 und da unter Zusatzbeladungsmodul G - Technische Hilfeleistung wird einem doch arg übel, was da so als Rettungssatz bezeichnet wird.

Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Nee, oder? Das war jetzt aber ein ganz, ganz schlechter Scherz. Sag nicht, das plant RLP wirklich für's 10/10?

Naja, ob geplant oder nicht. Das Fahrzeug soll unter anderem einen RW 1 ersetzen und der hat nunmal eine Winde. Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis die erste Feuerwehr auf die Idee kommt das Fahrzeug mit einer Zugeinrichtung auszustatten.

Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Och, nur so die Unwichtigkeit eines halben Geräteraums an Stauvolumen für den Sprungretter, den der Erstangreifer für schiebleiterbedingende Bebauung dabei haben sollte.

Offenbar ist das Fahrzeug auch für genau solche Bebauungen vorgesehen, nur, dass von einem Sprungretter auf dem Fahrzeug nie die Rede war. Man sollte meinen, dass man als Nachfolger für ein LF 16/12 auch ein annähernd gleichwertig beladenes Fahrzeug bekommt, aber daran hab ich momentan so meine Zweifel, wenn ich mir die Normbeladung einen HLF 10/10 RP anschaue.

Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Für die Vollausstattung an Spielerein hätt man dann aber auch gleich ein 20/16 kaufen können wie der Rest Deutschlands...

Richtig, aber seit wann ist denn RLP der Rest Deutschlands? Vergleicht man mal die Anschaffungskosten beider Fahrzeuge und zieht die jeweiligen Zuschüsse ab, dann ist der Differenzbetrag gar nicht mal mehr so groß. Dafür hätte man dann aber die Gewissheit das LF 16/12 adäquat ersetzt zu haben.




MkG Alexander




Alles mein Mist.

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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz379458
Datum08.01.2007 17:2019063 x gelesen
Hallo Alexander,

Geschrieben von Alexander ProffNaja, ob geplant oder nicht. Das Fahrzeug soll unter anderem einen RW 1 ersetzen und der hat nunmal eine Winde. Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis die erste Feuerwehr auf die Idee kommt das Fahrzeug mit einer Zugeinrichtung auszustatten.

Problem erkannt! Vorallem, weil nach der FwVO und also alter Fahrzeugverteilung einer W4 Gemeinde ein Fahrzeug mit 5to. Seilwinde vorhalten muss. Das war bisher der RW1, wenn dieser jetzt durch ein HLF10/10 ersetzt wird, bedeutet das, dass irgendeinanderes Fahrzeug die Seilwinde habe muss. Nur deshalb ein 6 Jahre altes MZF (GW-L oder GW-N) ersetzen oder doch lieber das HLF damit ausstatten. Vielleicht gibts ja auch ELWs oder TLK / DLKs bei denen sowas machbar ist.

Irgendwie ist das konzept nicht ganz so schlüssig. Gerade auch deshalb weil ein LF 16/12 durch ein HLF10/10 ersetzt werden soll. Sicherlich ist die Pumpenleistung inzwischen zweirangig geworden, aber die Beladung...puuhh...das wird alles sehr eng.

Man kann nur hoffen, dass man zu den angesprochenen Einzelfällen gehört, in denen ein HLF20/20 beschafft werden kann. Allerdings ist die Winde auch an diese Fahrzeug einsatztakisch unklug. Also, was soll man machen?

Geschrieben von Alexander ProffRichtig, aber seit wann ist denn RLP der Rest Deutschlands?
Seit froh, schließlich dürfen anders wo Aufstellflächen für Drehleitern auch mit max. 18to und nicht wie in RLP mit nur 16to belastet werden. Der TLK einer Werkfeuer darf sich natürlich genau auf diese Flächen auch stellen, unabähngig vom Gewicht.

Wenn man nicht auf die Zuschüsse angewiesen wäre, wäre alles kein Problem.

Viele Grüße
Christian


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