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ThemaErweiterung der Führerscheinklasse B15 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8S., Großhabersdorf / Bayern352997
Datum02.08.2006 15:0111084 x gelesen
Hallo,

hab beim stöbern folgendes gefunden.

Ist das sinnvoll die Klasse B von 3,49t auf 4,25t zu erhöhen?

Gruß
Christian


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen353001
Datum02.08.2006 15:209590 x gelesen
Nein, egal wo die Grenze liegt, werden die Feuerwehren immer ihre Fahrzeuge bis dahin oder darüber hinaus konzipieren und beladen und werden immer rumflennen, daß man ja könnte, wenn man dürfte...

Gruß LP


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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H353002
Datum02.08.2006 15:229808 x gelesen
Hallo!

Was soll denn das? Selbst wenn es den neuen Sprinter oder Crafter nur als >4 Tonner gibt, kann ich darauf doch trotzdem ein TSF mit 3,49to aufbauen lassen oder nicht?
Aber das ist bestimmt nicht der wahre Hintergrund. Denn auf einem 4,25 Tonner hat man ja auch mehr Platz (für noch ein bisschen Wasser?) ;-(

Und das mit der Ausnahmegenehmigung ist bestimmt schon der n-te Versuch der LFVen das durchzubekommen und wird auch zum n-ten Mal nicht von Erfolg gekrönt sein.
Außerdem müsste dann gelten gleiches Recht für alle! Entweder bekommt jeder diese Ausnahmegenhemigung oder keiner!


Gruß Hauke


Das ist meine Meinung!!





Jetzt online:
www.feuerwehr-negernboetel.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz353003
Datum02.08.2006 15:269765 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian SchwarzIst das sinnvoll die Klasse B von 3,49t auf 4,25t zu erhöhen?

Jaein ;-)

Grundsätzlich ist das Fahren eines Fahrzeuges mit 4,25 to zul. Gesamtmasse genau so leicht oder so schwer wie das Fahren eines Zuges bestehend aus Fahrzeug mit 3,5 to und Anhänger mit 0,75 to zul. Gesamtmasse. Sage ich mal so als Klasse CE Fahrer.

Im Bereich von 4,25 to ist es ihne weiteres möglich ein vernünftiges KLF darzustellen. Auch ein TSF mit stärkerer Beladung (z.B. nach DIN 14530-17 Teil 1 und 2).

Das Problem wird aber wie bisher folgesndes sein: Man wird wieder bis an die mögliche Gewichtsobergrenze gehen oder/und die Fahrzeuge bewusst überladen. Wenn man aber an diesem Punkt ansetzt, und das ganze sinnvoll gestaltet und "streng" überwacht, könnte dies evtl. eine Lösung sein.

Wobei ich das ganze mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehe.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio353006
Datum02.08.2006 15:509828 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Hauke HammerichWas soll denn das? Selbst wenn es den neuen Sprinter oder Crafter nur als >4 Tonner gibt, kann ich darauf doch trotzdem ein TSF mit 3,49to aufbauen lassen oder nicht?

Eben. Nur weil ein Fahrgestell (zwei Marken) die 3,5 to. nicht mehr schafft ist auch nicht - wie man versucht zu unterstellen -der Wettbewerb eingeschränkt. Es ist auch nicht so, dass nur Opel und Fiat TSF auf 3,5 to- realisieren können; Der Ducato ist bekanntlich der Eurotransporter, d.h. auch Peugeot und Citroen können das und der Opel bekanntlich ein Renault (ist Nissan auch in der Klasse bis 3,5 to. zGG aktiv?), d.h. mindestens fünf verschiedenen Hersteller und da sind die Japaner und Koreaner noch gar nicht berücksichtigt. Hier eingeschränkten Wettbewerb unterstellen zu wollen ist m.E. schon ziemlich gewagt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorPaff8enh8olz8 K.8, Süplingen / Sachsen-Anhalt353008
Datum02.08.2006 15:529666 x gelesen
Hallo,

die Problematik mit den 3,5 t betrifft doch genauso auch den Rettungsdienst. Hier ist der RTW doch auch ganz schnell überladen. Ebenso der gesamte Bereich des Katastrophenschutzes - angefangen beim Arzttruppwagen, Betreuungs-LKW und... und... und...

Ausnahmeregelungen für einen Bereich halte ich nicht für sinnvoll, da zwangsläufig andere dann ebenfalls Ausnahmen fordern.

Sinnvoll ist es eher, preisgünstige Fahrschulen zu finden. Warum nicht z.B. einen fest angestellten Fahrlehrer an den einschlägigen Schulen und die Schulung im Rahmen der Ausbildung örtlich / überörtlich realisiert? Desweiteren eventuell Gebührenbefreiung beim TÜV / Straßenverkehrsamt / Gesundheitszeugnis für diesen Personenkreis?

Beste Grüße

Klaus Paffenholz


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AutorMatt8hia8s B8., Offenau / Baden-Württemberg353009
Datum02.08.2006 16:019613 x gelesen
Hallo,

den neuen Sprinter gibt es als 3,5t-Ausführung, auch eine 3t-Version ist erhältlich. Gleiches gilt für den Crafter. Die alten 2t- und 2,5t-Ausführungen des Sprinter bzw. VW LT gibt es nicht mehr, hier werden wohl der Vito bzw. der T5 entsprechend angeboten.


MkG Matthias


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW353010
Datum02.08.2006 16:069615 x gelesen
Geschrieben von Matthias Besemerden neuen Sprinter gibt es als 3,5t-Ausführung

gemeint ist aber die Ausrüstung als TSF bzw. MZF, da wirds dann knapp, v.a. wenn man mehr an Ausstattung und mehr an Leistung haben möchte...

Bin mal gespannt, wie die anderen europäischen Länder darauf reagieren... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8B., Nörtershausen / 353011
Datum02.08.2006 16:179638 x gelesen
Moin,

warum wurde wohl der B nur noch bis 3,5t erteilt und nicht bis 7,5t? Richtisch, weil man scheinbar die meisten Klasse 3-Fahrer für nicht geeignet angesehen hat (bzw. die Klasse-3 Ausbildung auf PKW) nen 7,5t zu fahren.
Fakt ist, die meisten Leute mit Klasse B machen diesen Führerschein auf PKW mit zGG < 1,5t und dürfen dann nen Transporter mit 3,5t fahren, dessen Fahrverhalten so ungefähr garnix mit nem PKW zu tun hat.
Dazu kommt, dass die gleichen Leute bei Feuerwehrs dann ein Fahrzeug rumfahren, was die 3,5t auch hat (oder mehr), 6 Leute drin, idR. ne beschissene Ladungsverteilung. Das ganze mit Sondersignal und erhöhtem Addrenalinspiegel.

Da erübrigt sich die Frage, ob es wiklich sinnvoll ist, die Klasse B ausgerechnet für Feuerwehrs auf 4,25t zu erhöhen doch eigentlich von selbst oder?

Davon abgesehen, selbst wenn man B auf 11t erhöhen würde (also (H)LF 10/6 Allrad-Niveau), würden nächste Woche die nächsten kommen und sagen "Wir haben nicht genug Fahrer für unser HLF 20/16, also bitte auf 13 oder 14t erhöhen. Wenn das gemacht ist, kommt die nächste Wehr und will das HTLF mit 4000l Wasser, Gruppenbesatzung etc. mit nem zGG von 17t auf Klasse B haben. Un danach kommen die ersten mit nem WLF Doppelachser mit paarundzwanzig Tonnen.

Das eigentliche Problem, nämlich dass Feuerwehrs irgendwie eher dazu neigt ein Fahrzeug der Klasse X auf den Wert von mindestens X+1 aufrüsten zu wollen (TSF->TSF-W (bzw. KLF), TSF-W -> LF8/6, LF8/6 -> 16/12, TFL 16/25 zu LF 16/25 etc.)
statt direkt das Fahrzeug zu kaufen was wirklich gebraucht wird oder zu akzeptieren dass die 400l Wasser im KLF etc. eigentlich unnötig sind, wird dadurch auch nicht gelöst.


Gruß

Daniel


Ich kam, sah und ging wieder...

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz353016
Datum02.08.2006 17:019737 x gelesen
Hallo!

Also Nissan stellt da mit dem "Interstar" Kastenwagen und dem "Capstar" Fahrgestell mal zwei Vertreter im 3,5 to Segment. Beim Kastenwagen liegt die Nutzlast bei 1,55 to. Das dürfte beim Fahrgestell mit DOKA ähnlich sein.

Peugeot bietet im Bereich 3,5 to den "Boxer" als Fahrgestell mit DOKA, macht aber online keine Angaben zur Nutzlast.

Renault bietet den "Master" mit einer Nutzlast von 1625 kg, sowie den "Master Maxi" leider ohne Angaben der Nutzlast.

Mitsubishi hat den "Canter35" als Fahrgestell mit DOKA leider mit nur 1265 kg Nutzlast

Zitterdröhn... äh...Citroen hat den "Jumper" als Fahrgestell mit DOKA, ebenfalls ohne Nutzlastangabe online :-(

KIA hat den K2500 der als Pritschenwagen mit DOKA bei einem zul.- Gesamtgewicht von 3,22 to noch eine Nutzlast von 1200 kg hat

Das sind mal so ganz grob evtl. Alternativen zu den üblichen Mercedes oder VW Fahrgestellen. Die zur Zeit höchste Nutzlast hat der Opel "Movano" Fahrgestell mit DOKA (Radstand 3578mm) ganze 1699 kg, als Kastenwagen (Radstand 3578 mm) 1621 kg.

Der VW "LT 35" mit einem Radstand von 3550 mm bringt es als Fahrgestell mit DOKA auf max. 1689 kg und als Kastenwagen auf 1523 kg Nutzlast.
Der VW "Crafter" schwächelt da etwas. Bei einem Radstand von 3665 mm schafft er nur maximal 1572 kg Nutzlast als Fahrgestell mit DOKA und 1435 kg als Kastenwagen.

Beim neuen Sprinter sieht es so ähnlich aus wie beim Crafter.

Ich denke mal, die Nutzlast sollte schon um 1600 kg liegen um ein TSF vernünftig aufbauen zu können. Die Normbeladung wiegt ja schon knapp 656 kg, dann die Besatzung mit 450 kg da bin ich schon locker über 1100 kg! Dazu kommen dann die nötigen Ein-, Auf- und Ausbauten, Funk usw.

Klar, eine Erweiterung der Klasse B könnte sicher helfen. Aber für wie lange? Das ganze wurde schon einmal hier besprochen. Das wurde, glaube ich, unter dem Thema "Wohnmobilregelung" durchgekaut. Auch wurde dies durch die BRD schon im EU-Parlament vorgelegt und abgelehnt.

Die BRD hat auf alle Ausnahmeregelungen im Bezug auf den EU-Führerschein verzichtet (so mein Info-Stand).

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz353043
Datum02.08.2006 19:109730 x gelesen
Hallo,

der Bericht stellt eigentlich ein Armutszeugnis der unterzeichnenden dar, denn so viel fehlerhaftes wie darin geschrieben wurde, ist das ganze nicht gerade sehr glaubhaft.

Die Firmen Mercedes und Volkswagen bieten neuerdings nur noch TSF an, die die 3,5 t-Gewichtsbeschränkung überschreiten.

Ich wüßte nicht, dass Mercedes bzw. Volkswagen überhaupt TSF anbieten, m.W. bieten die nur Fahrgestelle an, auf deren neuen Modelle die Aufbauhersteller derzeit keine TSF mit max. 3,5t zul. GG realisieren können. Betrifft übrigens das KLF genauso.

Lediglich die Hersteller Opel und Fiat können noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 t anbieten.

Erstens geht es um 3,5 und nicht um 3,49t zul. GG. Zweitens gibt es noch zig andere Firmen, die derzeit passende Fahrgestelle anbieten (Renault, Citroen, Peugeot, Nissan...)

Dieser Umstand führt bei Ausschreibungen dazu, dass die Firmen Mercedes und Volkswagen aus dem Bieterkreis ausgeschlossen sind und dem gemäß der Wettbewerb eingeschränkt ist.

Derzeit eher noch nicht, wird aber sicherlich auch bei den anderen Herstellern kommen.

Sollten in Zukunft auch die verbliebenen Anbieter von TSF bis 3,5 t die Gewichtsbeschränkung überschreiten, so wären die Gemeinden gezwungen, die Schulungskosten für den Erwerb des Zusatzführerscheins C1 zu finanzieren, damit ihre Feuerwehrdienstleistenden das TSF führen können. Bei rund 4.500 Ortsfeuerwehren in Bayern kämen insoweit immense Kosten auf die Gemeinden zu.

Ja und? Was macht eine Firma, wenn ihr aufgrund schlechterer Nutzlast ein 3,5-Tonner nicht mehr reicht? Für die gibt's auch keine Ausnahmeregelungen, damit ihr Klasse B-Fahrer weiter das größere Fahrzeug fahren darf.


Sehr geehrter Herr Staatsminister, wir bitten Sie, sich für die Erweiterung der Führerscheinklasse B von 3,49 t auf mindestens 4,25 t einzusetzen.

Die Grenze liegt nicht bei 3,49 sondern bei 3,5t!

Meine Meinung: So lassen wie's ist und mit den Fahrzeugherstellern mal überlegen, ob es keine Varianten gibt, die sich mit 3,5t realisieren lassen. Zum Beispiel als Kastenwagen mit abgetrenntem Laderaum anstatt Doka mit Koffer. Oder Kofferaufbau kleiner und leichter (auch dafür gibt es ja Beispiele beim KLF).

Gruß,
Michael


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen353047
Datum02.08.2006 19:179662 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichErstens geht es um 3,5 und nicht um 3,49t zul. GG.

Naja, das stimmt in Bezug auf den Führerschein. Das ist das in der Tat so.
Die meisten Fahrgestelle werden (lt. Zulassung) auf 3490 kg bzw. 7490 kg begrenzt. In so fern ist das nicht falsch.

Geschrieben von Michael WeyrichDie Grenze liegt nicht bei 3,49 sondern bei 3,5t!


Si.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz353054
Datum02.08.2006 19:379679 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan BrüningDie meisten Fahrgestelle werden (lt. Zulassung) auf 3490 kg bzw. 7490 kg begrenzt.

Auf 3490 ist m.W. eher selten. Auf 7490kg schon öfter, da ab 7500kg ein Fahrtenschreiber Pflicht ist, bei 7490kg u.U. nicht. Auch die alte Klasse 3 und neue Klasse C1 schließen die 7500kg noch ein, ebenso wie Klasse B die 3500kg.

Gruß,
Michael


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen353056
Datum02.08.2006 19:429598 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichAuf 3490 ist m.W. eher selten. Auf 7490kg schon öfter, da ab 7500kg ein Fahrtenschreiber Pflicht ist, bei 7490kg u.U. nicht. Auch die alte Klasse 3 und neue Klasse C1 schließen die 7500kg noch ein, ebenso wie Klasse B die 3500kg.


OK. Das mag sein. Das mit den Führerscheinen sehe ich ja auch so und ärger mich immer über dieses 3,49 gelaber, besonders wenn es an offizielle Stellen geht.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMark8us 8W., Wachtendonk / Nordrhein-Westfalen353061
Datum02.08.2006 19:599567 x gelesen
Deiner Auführung ist nichts hinzuzufügen. Aber etwas Ironie sei an dieser Stelle erlaubt.

So spricht der bayrisch LFV von Wettbewerbbeschränk, wo doch die zwei großen bayrischen Automobilhersteller gar nciht am Wettbewerb teilnehmen. Vielleicht sollten sie sich mal im Nutzfahrzeugsegment versuchen :-)

Schön, das sie wenigstens die Schwaben berücksichtigt haben.

Geschrieben von Jakob TheobaldBeim neuen Sprinter sieht es so ähnlich aus wie beim Crafter.

Ist doch klar, der Crafter ist eine Gemeinschaftsentwicklung zwischen Mercedes NFZ und VW (Siehe: all4engineers.de)

Gruß
Markus Windbergs


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