alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaÜberhosen in NDS: Sind FUK und Dienstkleidungsverordnung bindend?17 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorSeba8sti8an 8H., Hohegeiß/Harz / Niedersachsen352110
Datum28.07.2006 07:286924 x gelesen
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie es mit der rechtlichen Seite in Bezug auf Überhosen, hier speziell für Niedersachsen, aussieht. Ich habe mich schon mit mehreren Leuten über das Thema unterhalten. In den UVV-Feuerwehren, den FUK-Infoblättern und der NDS Dienstkleidungsverordnung stehen diese ja bekanntlich drin, aber sind diese Quellen bindend? oder sind es nur Empfehlungen.

Was ist wenn ich (noch) keine Überhosen habe, obwohl die Empfehlungen teilweise ja schon länger als 1 Jahr existieren?

Bin auf Eure Antworten gespannt.


Grusausdemharz

Sebastian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW352131
Datum28.07.2006 10:065946 x gelesen
Geschrieben von Sebastian HansmannIn den UVV-Feuerwehren, den FUK-Infoblättern und der NDS Dienstkleidungsverordnung stehen diese ja bekanntlich drin, aber sind diese Quellen bindend? oder sind es nur Empfehlungen.

Das sind natürlich nur Empfehlungen, weil es immer auf die Einsatzlage ankommt.
Für bestimmte Einsatzlagen, dazu gehört der IA in eine unklare Gefahrensituation gehört die Überhose dann aufgrund der Gefahreneinschätzung allerdings bindend dazu.
Steht keine zur Verfügung, würde ich mich persönlich in bestimmte Lagen gar nicht mehr begeben...
Vgl. dazu unsere ausführlichen STellungnahmen zum Thema Wärmefenster etc. in www.atemschutzunfaelle.de


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio352166
Datum28.07.2006 11:475821 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas sind natürlich nur Empfehlungen, weil es immer auf die Einsatzlage ankommt.

Da muß ich widersprechen. Weder die UVV "Feuerwehren", noch die Dienstkleidungsverordnung Nds. sind Empfehlungen, sondern geltendes Recht in Niedersachsen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW352169
Datum28.07.2006 12:085837 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Ulrich CimolinoDas sind natürlich nur Empfehlungen, weil es immer auf die Einsatzlage ankommt.

Da muß ich widersprechen. Weder die UVV "Feuerwehren", noch die Dienstkleidungsverordnung Nds. sind Empfehlungen, sondern geltendes Recht in Niedersachsen.


O.k., nochmal genauer, weil ich das ggf. unglücklich bzw. mißverständlich ausgedrückt habe:

Es gibt KEINE Vorgabe oder Bindungen, IMMER Überhosen zu tragen.
Es gilt die Vorgabe, dass bei entsprechender Einsatzlage (also z.B. IA) die entsprechende dafür geeignete Kleidung nach HuPF bzw. DIN EN 469 zu tragen ist.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen352181
Datum28.07.2006 13:535819 x gelesen
Hallo,,

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Es gilt die Vorgabe, dass bei entsprechender Einsatzlage (also z.B. IA) die entsprechende dafür geeignete Kleidung nach HuPF bzw. DIN EN 469 zu tragen ist.

Und trotzdem gibt es mir bekannte Kommunen, die ihre FA noch immer nicht entsprechend ausgestattet haben, u.a. sogar nur deshalb, weil der Leiter der Feuerwehr dies nicht entsprechend zur Beschaffung im Haushalt der Gemeinde beantragt hat. Und das sind keine Einzelfälle *kopfschüttel*

MkG, Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen352182
Datum28.07.2006 14:015803 x gelesen
Was ich jetzt nicht unbedingt schlimm finde. Es gibt Gemeindewehren, die gemeinsam mit dem Stützpunkt alarmiert werden.

Die Gemeindewehr bereitet die Wasserversorgung vor und sobald der Stützpunkt an der Einsaztstelle ist, geht es sofort mit Wasser am Rohr in den Innenangriff


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü352183
Datum28.07.2006 14:055854 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Alexander MarkozicDie Gemeindewehr bereitet die Wasserversorgung vor und sobald der Stützpunkt an der Einsaztstelle ist, geht es sofort mit Wasser am Rohr in den Innenangriff


Tolle Idee.... Mal sehen was die betroffenen Bürger sagen...
"Ihr Haus wird gleich gelöscht, ihre Angehörigen gleich gerettet, wenn die "richtige" Feuerwehr kommt....." *kopfschüttel*


Andi


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW352185
Datum28.07.2006 14:115729 x gelesen
Hallo!

Was willst Du uns mit diesem Beitrag sagen?

Die Gemeindewehr (ich vermute mal, das soll eine FW mit Grundausstattung also TSF/TSF-W sein) bereitet nur die WV vor, der Innenangriff wird nur von der Stützpunktwehr durchgeführt, weil die Gemindefeuerwehr nicht über Atemschutzgeräte/Atemschutzgeräteträger verfügt.
In diesem Fall ist auch keine Einsatzkleidung nach EN 469 nötig, da die Einsatzkräfte der Gemeindefeuerwehr gar nicht im IA eingesetzt werden.

Oder willst Du mit deinem Beitrag sagen, dass EN 469 Kleidung nicht erforderlich ist, wenn mit Wasser am Rohr vorgegangen wird.
In diesem Fall bin ich anderer Meinung. Ab der Rauchgrenze sollte immer mit Wasser am Rohr vorgegangen werden. Hierbei ist auch immer ? sofern vorhanden ? die Schutzkleidung nach EN 469 (also (Über-)Jacke und -hose) und Flammschutzhaube zu tragen.

Gruß Stephan


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen352186
Datum28.07.2006 14:185781 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander Markozic
Was ich jetzt nicht unbedingt schlimm finde. Es gibt Gemeindewehren, die gemeinsam mit dem Stützpunkt alarmiert werden.

In NDS hat jede Gemeinde-FF, die aus mehreren Ortswehren besteht, mindestens zwei dieser Ortswehren als Stützpunkt auszurüsten.

Was also ist eine Gemeinde (in NDS)? Kleine Erklärung:

Eine nds. Gemeinde oder Stadt oder auch Samtgemeinde unterhält eine Freiwillige Feuerwehr (ab 100.000 EW zusätzlich eine BF), die aus in der Regel mehreren Ortsfeuerwehren besteht. In unserem Landkreis z.B. gibt es eine Stadt und sieben Gemeinden. Die Anzahl der Ortsfeuerwehren beträgt in der kleinsten Gemeinde fünf (zweimal Stützpunkt, Rest Grundausstattung) und in der größten Gemeinde 17 OrtsF (davon vier Stützpunkt, Rest Grundasstatt.). In der einzigen Stadt (Peine, 50.000 EW) sind ein Schwerpunkt, zwei Stützpunkt und elf OrtsF mit Grundausstattung vorhanden.

Ich nehme mal an, das Du als Gemeinde definierst, was bei uns eine OrtsF mit Grundausstattung innerhalb der Gemeinde(Stadt-)wehr ist.

Sollte die OrtsF mit Grundausstattung (in NDS Mindestausrüstung ein TSF) über PA verfügen (was leider noch nicht überall in der Fläche die Regel ist), kann diese auch selbst in den IA gehen und hat dabei selbstverständlich nach geltendem nds. Recht über die dazu notwendige PSA zu verfügen.

Nur ist dies eben nicht überall der Fall, zum Teil, weil Führungskräfte die Einleitung der Beschaffung bisher versäumt haben oder weil Verwaltungen von der Feuerwehrführung beantragte Beschaffungen z.B. von Überhosen nicht durchgeführt haben.

MkG, Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen352187
Datum28.07.2006 14:235755 x gelesen
In diesem Punkt stimme ich Dir voll und ganz zu. Sobald ein einziger PA auf dem Fahrzeug verladen ist, zugespitzt, gehört natürlich auch die dementsprechende Ausrüstung dazu.

Gemeindefeuerwehr wahr vielleicht falsch gewählt. Ich meinte so eine Dorffeuerwehr die noch nicht mal über Funkmeldeempfänger verfügt und so um die 5 Einsätze im Jahr hat. Hab mal 1 Jahr in so einem (Kaff) Dorf gewohnt


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg352189
Datum28.07.2006 14:365684 x gelesen
Geschrieben von Alexander MarkozicIch meinte so eine Dorffeuerwehr die noch nicht mal über Funkmeldeempfänger verfügt und so um die 5 Einsätze im Jahr hat.

Das muss ja noch lange nicht heißen, dass die Feuerwehr schlechter als andere Feuerwehren ist, nur weils nicht so oft brennt...


MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.352191
Datum28.07.2006 14:575759 x gelesen
Geschrieben von Sven Bössel
In NDS hat jede Gemeinde-FF, die aus mehreren Ortswehren besteht, mindestens zwei dieser Ortswehren als Stützpunkt auszurüsten.

Das ist mir neu. Ich kenne aus dem NBrandSchG nur die Formulierung einer "leistungsfähigen" Feuerwehr. Theoretisch kann man ja auch eine Ortswehr mit Grundausstattung neben TSF mit einem RW, die nächste mit einem TLF, einen weiter mit LF 16, usw. ausrüsten.
Ob es sinnvoll ist, ist die andere Sache. Bewährt hat sich sicherlich das System neben Orstwehren mit Grundausstattung auch Stützpunkwehren vorzuhalten.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen352192
Datum28.07.2006 15:115785 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian Bergmann
Geschrieben von Sven Bössel

In NDS hat jede Gemeinde-FF, die aus mehreren Ortswehren besteht, mindestens zwei dieser Ortswehren als Stützpunkt auszurüsten.

Das ist mir neu. Ich kenne aus dem NBrandSchG nur die Formulierung einer "leistungsfähigen" Feuerwehr.


Ja, man lernt im Forum immer was dazu. Was eine leistungsfähige (Freiw.) Feuerwehr in NDS zu sein hat, beschreibt die Mindeststärkeverordnung, und da mal § 5 Absatz 2 Satz 1 lesen.

MkG, Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.352200
Datum28.07.2006 16:005715 x gelesen
Geschrieben von Sven BösselJa, man lernt im Forum immer was dazu.
Ja, das stimmt. Zum Beispiel nicht nur Gesetz und Kommentar z befragen, sondern auch mal im Anhang zu stöbern.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg352219
Datum28.07.2006 18:165748 x gelesen
Geschrieben von Alexander MarkozicSobald ein einziger PA auf dem Fahrzeug verladen ist, zugespitzt, gehört natürlich auch die dementsprechende Ausrüstung dazu.

Und wenn kein PA drauf ist, dann mach die Feuerwehr zu.
Um es mit den Wortenunseres früheren Schulleiters und heutigen Landesbranddirektors von Baden-Württemberg zu sagen: Eine Feuerwehr ohne Atmschutz ist keine Feuerwehr.

Wenn eine Wehr keinen Beitrag zur Bewältigung der zeitkritishen Lagen Menschenrettung bei Gebäudebrand durch Einsatz von AGT bringen kann und es ausreicht daß diese Leistung von einer anderen Wehr erbracht wird, dann mach die Wehr die das nicht kann/ braucht zu.

Klingt hart, ist aber konsequent.

Oder statte diese kleine Wehr anständig aus (PA, PSA), bilde sie ordentlich aus und alarmiere sie zur Unterstützung der großen Nachbarwehr. Denn Erfahrungsgemäß hätten gerade kleinere Wehren mit einfacher Fahrzeugausstattung jede Menge Zeit ihr Können und Wissen intensiv in die Tiefe zu verfeinern, was bei rößeren Wehren durch die erforderliche Breite der Ausbildung oft nicht mehr geht.
Da wäre dann eben die TSF-Wehr super ausgebildet und super fit für den Atemschutzeinsatz.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s B8., Offenau / Baden-Württemberg352224
Datum28.07.2006 18:255789 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian Fischer
alarmiere sie zur Unterstützung der großen Nachbarwehr. Denn Erfahrungsgemäß hätten gerade kleinere Wehren mit einfacher Fahrzeugausstattung jede Menge Zeit ihr Können und Wissen intensiv in die Tiefe zu verfeinern, was bei rößeren Wehren durch die erforderliche Breite der Ausbildung oft nicht mehr geht.
Da wäre dann eben die TSF-Wehr super ausgebildet und super fit für den Atemschutzeinsatz.

Was aber so in der Regel von den mittleren bis großen nicht gewünscht ist. Traurig, aber flächendeckend Tatsache!


MkG Matthias


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg352230
Datum28.07.2006 18:595702 x gelesen
Geschrieben von Matthias BesemerWas aber so in der Regel von den mittleren bis großen nicht gewünscht ist.

Das ist genau das Problem.

Wäre aber der Landkreis für die Feuerwehr zuständig, dann hätte der örtliche Löschhäuptling mit dem größeren Feerwehrhaus da nix mehr zu sagen, und die Wehr aus dem kleineren Feuerwehrhaus würde dann dennoch anrollen.
Und Einsatzleiter wären dann ohnehin hauptamtliche Kräfte auf Landkreisebene die das Gebiet als EvD aufgeteilt anfahren....



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt