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ThemaWann hat die Alarmierung der Mitarbeiter zu erfolgen???12 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern351668
Datum26.07.2006 11:1410367 x gelesen
Hallo!


Noch ein Problem:


Wann hat die Alarmierung der Mitarbeiter zu erfolgen?


Konkreter Fall:

Nach Auslösung der BMA treffen sich Leute von der Technik um die Auslösung zu überprüfen, erst dann wird, wenn nötig Räumungsalarm ausgelöst!

Die Zeit der Überprüfung geht für die Selbstrettung bei einem Notfall verloren, ist dies rechtens, oder muß bei BMA-Auslösung gleichzeitig die Räumung erfolgen???


Danke Euch schon mal!!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg351669
Datum26.07.2006 11:248638 x gelesen
Geschrieben von Michael Zeleny

Wann hat die Alarmierung der Mitarbeiter zu erfolgen?
Nach Bedarf.
Gilt selbstverständlich nicht für Rechenzentren bzw. andere Räumlichkeiten mit (sauerstoffverdrängender) Löschanlage.

Die Zeit der Überprüfung geht für die Selbstrettung bei einem Notfall verloren, ist dies rechtens, oder muß bei BMA-Auslösung gleichzeitig die Räumung erfolgen???
Ist Auslegungssache, sollte aber ein Brand gleich so heftig bzw. seine Auswirkungen (Brandrauch) so gravierend sein, scheint der bauliche Brandschutz fehlerhaft zu sein.

Also meiner Meinung nach, kommt es zu erheblichen Teilen auf die Betriebsstätte an.
Ob nun chemischer Betrieb, Verwaltungsgebäude oder Pflegeheim. Vielfach ist eine alleinige/selbstständige Räumung gar nicht möglich, wenn ich jetzt z.B. an ein Pflegeheim denke.

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW351671
Datum26.07.2006 11:288515 x gelesen
Ja nach dem was für ein Meldesystem.

Es gibt z.B. erst Räumungsalarm, wenn der zweite Rauchmelder ausgelöst hat, in einem bestimmten Zeitintervall

Räumungsalarm nach erkunden durch Techniker oder Räumungshelfer/ Brandschutzhelfer. Vergleiche dazu auch das Hochhaus in Wien, hier kenne ich zufällig einige Planungen, da wird dann auch nur die Etagen darüber und ein paar darunter geräumt, der Rest kann seiner arbeit weiter nachgehen.

BMA die so geschaltet sofort einen Räumungsalarm auslöst.

Es gibt auch Hotels die ebenfalls erst erkunden lassen und dann eine Räumung veranlassen!

Es könnta auch nur eine vorsorgliche alarmierung für den betroffenen Bereich erfolgen um dort zu räumen oder auch nur zu warnen um dann im wirklichen Fall das komplatte Gebäude zu evakuieren.

Alles eine Frage das Brandschutzkonzeptes?

Meine Meinung dazu
Thobias


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW351674
Datum26.07.2006 11:338575 x gelesen
Geschrieben von Jörg AndersOb nun chemischer Betrieb, Verwaltungsgebäude oder Pflegeheim. Vielfach ist eine alleinige/selbstständige Räumung gar nicht möglich, wenn ich jetzt z.B. an ein Pflegeheim denke.

Es gäbe dabei auch die möglichkeit nur den betroffenen Bereich vor zu warnen um alle maßnahmen für eine horizontale Räumung vorzubereiten und zu beginnen, bzw. vorbereiten und gleichzeit erkunden, zusätzliches Personal von anderen Stationen anfordern.

Eine BMA vernümftig zu organisieren und durch interne Regelungen und Anweisungen die technischen Möglichkeiten entsprechend zu nutzen macht schon sinn.

Das gleiche bei Hochhäusern, muss ich sofort alle evakuieren?

Dann habe ich einige 1000 Personen die durch die Treppenräume nach unter stürmen und sich dort sammeln, warum also nicht nur die mittelbar und unmittelbar betroffenen Bereich z.B. Etage x + 4 Etagen darüber und 3 Etagen darunter, räumen?

Alles Möglich und sollte in einem vernünftigen Konzept abgestimmt werden.

SMS alarmierung aller Techniker, Abteilungsleiter und Chefs wäre ebenso eine denkbare Möglichkeit um auf eine Räumung vorzubereiten, dadurch gewinnt man auch Zeit und hat vorteile bei der Flucht.

MFG
Thobias


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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern351676
Datum26.07.2006 11:378350 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Thobias SchürmannAlles eine Frage das Brandschutzkonzeptes?

Danke Dir, ist schon mal ne gute Aussage!!


Gruß
Michael


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorMax 8G., Braunschweig / 351679
Datum26.07.2006 11:548437 x gelesen
Wie weiter oben schon geschrieben ist das sicherlich eine Frage des Brandschutzkonzeptes. Ich weiß von einem konkreten Fall einer Sanierung wo die Bauaufsicht die BMA mit Räumungsalarm zur Auflage gemacht hat, weil es nicht möglich gewesen wäre das Gebäude in einem vertretbaren Rahmen so zu ertüchtigen, dass es auf die Vorgeschriebene Feuerwiderstandsdauer gekommen wäre.
Daher soll hier sofort die Räumung rfolgen. Es ist für mich auch die Frage inwieweit es den Mitarbeitern zuzumuten ist im Falle eines Alarmes auch noch die verschiedenen Sigale zu unterscheiden.
Andererseits läuft die BMA ja meist eh nur in einem Technikbereich auf und es wird dann erst erkundet, ein Räumungsalarm als solcher ist ja nicht zwingend vorgeschrieben.


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg351681
Datum26.07.2006 12:178442 x gelesen
Geschrieben von Thobias Schürmann

Dann habe ich einige 1000 Personen die durch die Treppenräume nach unter stürmen und sich dort sammeln, warum also nicht nur die mittelbar und unmittelbar betroffenen Bereich z.B. Etage x + 4 Etagen darüber und 3 Etagen darunter, räumen?

Das war in meinem altem Wirkungskreis (DZ Bank Hochhaus in Frankfurt/m.) so.
Durchsage "Auf ihrer Etage hat ein Brandmleder ausgelöst, ..." in der Etage mit dem auslösenden Melder, sowie je nach Zuordnung in der darüber- und darunterliegenden Etage.

Wie schon von dir geschrieben, es sollte ein schlüssiges Konzept dahinter stehen, dass meiner Meinung nach auch Durchsagetexte in anderen Sprachen (englisch, französich, schwäbisch ...) für die ELA vorsehen sollte.

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW351684
Datum26.07.2006 12:268570 x gelesen
Geschrieben von Jörg Andersdass meiner Meinung nach auch Durchsagetexte in anderen Sprachen (englisch, französich, schwäbisch ...) für die ELA vorsehen sollte.

schwäbisch? Ist das so anderes, bzw. sind die nicht in der Lage Hochdeutsch zu verstehen?

Ich dachte dialekt sprechende Menschen verstehen auch Hochdeutsch, aber umgekehrt versteht der Hochdeutsche keinen dialekt ;´:-)


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg351686
Datum26.07.2006 12:298446 x gelesen
Geschrieben von Thobias Schürmann

schwäbisch? Ist das so anderes, bzw. sind die nicht in der Lage Hochdeutsch zu verstehen?
War eher als Joke zu verstehen.
Muß mir als "Wahl-Hesse" gelegentlich sagen lassen, ich möge doch bitte langsamer reden. Wobei ich sagen muß, wenn einer von der Alb mal losschwätzt, da verstehe ich nur Bahnhof ;-)

MkG
Jörg


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AutorAlex8and8er 8T., Mannheim / Baden-Württemberg351723
Datum26.07.2006 16:188497 x gelesen
Hallo Michael,

bei uns im Bürohochhaus (27 Stockwerke; Baujahr 2001; komplett besprinklert) wird bei Auslösung eines Rauchmelders/Sprinklers der Alarm automatisch zur BF durchgeschaltet und die betroffene und jeweils eine Etage darüber und darunter mit einem (sehr) lautem Signalton alarmiert.
Erst wenn es nach eintreffen der Feuerwehr beschlossen wird, wird der Räumungsalarm für das gesamte Gebäude ausgelöst. Wir haben allerdings die Hauptfeuerwache genau auf der gegenüberliegenden Strassenseite ;-)
Sollte allerdings der dort stationierte Löschzug "unterwegs" sein, benötigt der nächste Zug (Wache Nord) bestimmt seine guten 8 Minuten, bis er hier eintrifft.
Den Mitarbeitern wird der Signalton einmal im Jahr im Rahmen einer Räumungsübung "vorgeführt", in deren Verlauf das gesamte Gebäude auf einmal geräumt wird. Diese Übungen sind den Mitarbeitern im voraus nicht bekannt!
Die Räumungszeit bis die letzten Personen (aus den obersten Etagen) liegt so zwischen 12 und 15 Minuten. Die Fahrstühle (6 Stück, davon einer als FW-Fahrstuhl ausgelegt) werden übrigens sofort beim Auslösen der BMA/Sprinkler automatisch ins Erdgeschoss gefahren, und dort festgehalten. Es kann dann nur noch die FW mit dem FW-Fahrstuhl fahren.

Falls Du noch Fragen hast, kannst Du Dich gerne nochmals melden.

Dieses ist ein Brandschutzkonzept, dass mit der BF und dem VB hier vor Ort ausgearbeitet wurde.
Die FW hat auch schon diverse Übungen (am Wochenende, ohne Beteiligung der Mitarbeiter) hier am Objekt durchgeführt.
Einen Kabelbrand mußte die BF am Wochenende ebenfalls schon bekämpfen, wobei sich die Brandschutzeinrichtungen im grossen und ganzen bewährt haben.

Schöne Grüsse und kommt gesund zurück

Alex


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AutorSeba8sti8an 8D., Niederselters / Taunus / Hessen361080
Datum16.09.2006 03:468509 x gelesen
Geschrieben von Jörg AndersDas war in meinem altem Wirkungskreis (DZ Bank Hochhaus in Frankfurt/m.) so.

Dann warst auch mal in dem Verein mit den blau-weiß Hemden
bin seit ca. zwei Jahren in der DZ

Geschrieben von Jörg AndersDann habe ich einige 1000 Personen die durch die Treppenräume nach unter stürmen und sich dort sammeln, warum also nicht nur die mittelbar und unmittelbar betroffenen Bereich z.B. Etage x + 4 Etagen darüber und 3 Etagen darunter, räumen?

wenn es in einer Büroetage mal richtig brennen sollte wäre es sowieso empfehlenswert das ganze Haus zu Evakuieren (dazu sollte es aber erst gar nicht kommen- Automatische Löschanlagen)


Einer für alle! Alle für einen

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio361089
Datum16.09.2006 10:158517 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sebastian Datzwenn es in einer Büroetage mal richtig brennen sollte wäre es sowieso empfehlenswert das ganze Haus zu Evakuieren

Das ist in den meisten Fällen nicht notwendig und empfehlenswert schon gar nicht.


MkG,
Christi@n

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