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ThemaSignalton zum Verlassen des Gebäudes - wie hat dieser zu sein??4 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern351657
Datum26.07.2006 10:416620 x gelesen
Hallo Leute!


Wie muß der Signalton beschaffen sein, der zur Räumung eines Bürogebäudes bei Brandgefahr führen soll????

Im konkreten Fall:
1. Durchsage: "ES WIRD EIN MONTEUR BENÖTIGT!"
nach einiger Zeit
2. Durchsage: "ES HANDELT SICH UM EINEN FEHLER IN DER TECHNIK, BITTE VERLASSEN SIE DAS GEBÄUDE!"


Muß ich explizit auf die Brandgefahr hinweisen??? Muß es eine Ansprache sein, oder soll kann muß auch ein Signalton dabei sein???


Weiß nur, daß der Signalton 20 dB über Hintergrundlautstärke liegen muß!


Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!!

Danke Euch!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen351660
Datum26.07.2006 10:574653 x gelesen
Hallo Michael,

denke mal das kommt auf das Objekt an.

Ich kenne aus eingener Erfahrung ein Gebäude mit Co2-Löschanlage dort gibt es als Räumungsalarm eine Glocke. Laut und schrill. Sowie Anlagen bei denen ein Räumungsalarm durch die BMA mittels einer Sirene ausgelöst wird.

Denke mal genauer kann dir diese Frage der zuständige VB erläutrn. Denn von denen müßte ja eine entsprechdende anforderung gestellt sein.


Gruß Torsten


Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg351665
Datum26.07.2006 11:114607 x gelesen
Geschrieben von Michael Zeleny

Wie muß der Signalton beschaffen sein, der zur Räumung eines Bürogebäudes bei Brandgefahr führen soll????
Hier:

"Auf Grund einer technischen Störung ist die Räumung des Gebäudes notwendig"

Muß ich explizit auf die Brandgefahr hinweisen??? Muß es eine Ansprache sein, oder soll kann muß auch ein Signalton dabei sein???
Gute Frage mit dem Hinweis, ich denke aber nicht.
Zu mal wissen die MA spätestens nach dem 2 oder 3 Räumungsalarm, warum das ganze veranstaltet wurde.

Viel kniffliger war hier das

a.) sich die MA nicht zum Sammelplatz begaben/begeben

und

b.) wie teile ich rund 1.600 MA mit, die rund um's Gebäude streunen, dass sie wieder zurück zu ihrem Arbeitsplatz können?

Letzteres wurde durch Anschaffung eines Megaphone gelöst. Darüber hatte vorher niemand nachgedacht. ;-)

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 351667
Datum26.07.2006 11:144540 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyMuß ich explizit auf die Brandgefahr hinweisen???

Anscheinend nicht- kenne ein Krankenhaus, wo beim Auslösen der BMA etwa 10 sec ein Hinweiston ähnlich einer Alarmanlage abgespielt wird, anschließend in der Endlosschleife: "Es liegt ein technischer Defekt vor, bitte beachten Sie die Anweisungen des Personals."


MkG Sven

-meine Meinung-

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