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ThemaNach Ausscheiden , Neu eintritt möglich ???8 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
Autorjens8 S.8, albstadt / baden würtemberg351594
Datum26.07.2006 08:376767 x gelesen
Moin Leute,

Ist nach nem Ausscheiden aus der FFW ein Wiedereintritt möglich ?????

Da ich wegen einer Langwierigen Magenerkrankung, meinem Dienst in der Fw. über ein Jahr nur noch sehr selten nachkommen konnte, wurde ich so zusagen vor die Türe gesetzt. Da ich aber jetz( nach 2 Jahren ) wieder kern Gesund bin möchte ich meinen Dienst weiterführen. Dies soll aber nach angaben der Führung sowie dem Ausschuss nicht möglich sein .

Ist das so richtig ?????


Mfg . Jens

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg351597
Datum26.07.2006 08:415367 x gelesen
Hi,

der § 10 (Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr) des FwG von BaWü verbietet dies nicht; allerdings entscheidet gem. Abs. 3 des o.g. § der FW-Ausschuss über eine Aufnahme/Nichtaufnahme in die FF. Weiterhin besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorStef8an 8D., Burgkirchen / Bayern351598
Datum26.07.2006 08:425414 x gelesen
Geschrieben von jens eckensteinDa ich wegen einer Langwierigen Magenerkrankung, meinem Dienst in der Fw. über ein Jahr nur noch sehr selten nachkommen konnte, wurde ich so zusagen vor die Türe gesetzt. Da ich aber jetz( nach 2 Jahren ) wieder kern Gesund bin möchte ich meinen Dienst weiterführen. Dies soll aber nach angaben der Führung sowie dem Ausschuss nicht möglich sein .hi!
Offensichtlich wollen sie dich nicht haben. Rechtlich wird es einem Kommandanten vermutlich freigestellt sein, ob er dich nimmt oder nicht.

Persönliche Anmerkung: wenn Du tatsächlich wegen so einem Grund rausgeschmissen worden bist, würde ich an Deiner Stelle unter dieser Führung nicht wieder dienen _wollen_!


Mit freundlichen Grüssen,
Stefan Dufter

Alles nur meine eigene Meinung...

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AutorKlau8s U8lri8ch 8K., Wilhermsdorf / Bayern351600
Datum26.07.2006 08:445356 x gelesen
Hallo erstmal,

ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen was gegen einen Wiedereintritt sprechen könnte.
Selbst wenn Du damals "vor die Tür gesetzt" wurdest ist dieser Ausschluss ja, Deinen Schilderungen zur Folge, nur wegen krankheitsbedingter Abwesenheit erfolgt.
Sollte die Wehrführung da das nötige Fingenspitzengefühl vermissen lassen oder aus falscher Eitelkeit diese Entscheidung herbeigeführt haben, dann fehlt mir hierfür absolut das Verständnis.


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Autorjens8 S.8, albstadt / baden würtemberg351605
Datum26.07.2006 08:565516 x gelesen
Hi Stefan,

eigentlich haste ja Recht, aber nach fast 10 Jahren Fw ( incl. JFW Zeit ), hat es mir die FW halt schon angetan und ich will einfach weitermachen.

Unsere Führung ( zugführer Abtlg. Kom. .... ) hat es schon in sich das weis ich auch, denn anfang des Jahres ist unser neuer Stadtbrandmeister sicherlich nicht ohne grund nach ca. 2 Mon. Dienstzeit ,,abgehauen ,, . Der hat sich Krank gemeldet und nach eineiger Zeit gab er dann bekannt das er in die Freie Wirtschaft wechseln wird. Der ist nur für den Job aus der Nähe von Berlin hierher gezogen.
in der letzten Zeit haben auch einige andere das handtuch geworfen weil es oft Stress gab.

Mfg Jens

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg351616
Datum26.07.2006 09:125417 x gelesen
Geschrieben von jens Schäuble geb. Eckenstein

Unsere Führung ( zugführer Abtlg. Kom. .... ) hat es schon in sich das weis ich auch, denn anfang des Jahres ist unser neuer Stadtbrandmeister sicherlich nicht ohne grund nach ca. 2 Mon. Dienstzeit ,,abgehauen ,, . Der hat sich Krank gemeldet und nach eineiger Zeit gab er dann bekannt das er in die Freie Wirtschaft wechseln wird. Der ist nur für den Job aus der Nähe von Berlin hierher gezogen.
in der letzten Zeit haben auch einige andere das handtuch geworfen weil es oft Stress gab.


Hallo Jens,

ob das so eine gute Idee ist, dies hier zu kommunizieren?

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW351776
Datum26.07.2006 19:025277 x gelesen
Solltest du aufgrund entschuldigten Fernbleibens vom Dienst ( wegen deiner Krankheit ) ausgeschlossen worden sein, hege ich keine Bedenken gegen eine Neuaufnahme. Sollte allerdings das unentschuldigte Fehlen oder anderes der Grund gewesen sein, dann würde ich das mit einer anderen Brille betrachen.

Dann war ja nicht die Krankheit sondern dein unentschuldigtes Fernbleiben der Grund für den Ausschluss.

In diesem Fall würde ich ( meine private Meinung ) gegen eine Neuaufnahme votieren.

horrido

Jürgen


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen351779
Datum26.07.2006 19:095304 x gelesen
Da ich wegen einer Langwierigen Magenerkrankung, meinem Dienst in der Fw. über ein Jahr nur noch sehr selten nachkommen konnte, wurde ich so zusagen vor die Türe gesetzt.

Könntest du das nochmal näher erläutern? Wurdest du formal korrekt rausgeworfen? Was ganau ist da abgelaufen?

MkG
Marc



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Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

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