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ThemaStrafe bei nichtbeschaffter PSA? war: UVV - Schutzbehauptung für vieles ???11 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351224
Datum24.07.2006 10:164562 x gelesen
Hi,

ich nochmal.
Geschrieben von Ingo Horn32. Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen
des
? §3a Abs. 2 Satz 2,
? §3 in Verbindung mit §§ 4 Abs. 2 bis 4, 6 bis 12 oder
? §13 in Verbindung mit §§ 16, 21, 22 oder 31
zuwiderhandelt


Wenn ich jetzt also §3 hernehme und mir den zweiten "-" betrachte, steht da ja auch was von §12 (PSA). §3 in Verbindung mit §12 stellt also, bei meiner bescheidenen Lesart, bei Nichtbeachtung also den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß §209 SGB VII da? Also quasi schon lange bevor was passiert? Wenn das tatsächlich so sein sollte, wieso diskutiert man da lang und breit rum und stellt Hypothesen über den Fall der Fälle auf, wenn schon allein das Nichtbeschaffen teuer werden kann?

Verwunderte Grüße

Ingo


--

"Egal, ob gute oder schlechte Verlierer... Hauptsache, wir feiern und die fahren nach Hause." [Lukas P.]

Juli 2007 - Eckhaubertreffen

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW351225
Datum24.07.2006 10:193833 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ingo HornWenn ich jetzt also §3 hernehme und mir den zweiten "-" betrachte, steht da ja auch was von §12 (PSA).

? §3 in Verbindung mit §§ 4 Abs. 2 bis 4, 6 bis 12 oder...

Ich lese das als Absatz 12 des §§4.


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351227
Datum24.07.2006 10:213863 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian RiekeIch lese das als Absatz 12 des §§4

§4 (nur ein § ;) ) hat nur 4 Absätze...

MfG

Ingo


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio351228
Datum24.07.2006 10:223926 x gelesen
Liebe Leute,

Geschrieben von Christian RiekeIch lese das als Absatz 12 des §§4.

ein einfaches Nachlesen hätte genügt um herauszufinden, dass § 4 der UVV "Feuerwehren" gar keinen Absatz 12 hat.
Das ist eines der Kernprobleme: Es wird über Vorschriften diskutiert, die man offenbar nur vom Hörensagen her kennt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW351229
Datum24.07.2006 10:283842 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ingo Horn§4 (nur ein § ;) ) hat nur 4 Absätze...

Hm, das hab ich natürlich nicht geprüft. War jetzt nur von der Lesart her interpretiert.


Gruß,
Christian Rieke

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW351232
Datum24.07.2006 10:323892 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christi@n Pannierein einfaches Nachlesen hätte genügt um herauszufinden, dass § 4 der UVV "Feuerwehren" gar keinen Absatz 12 hat.

Jepp, aber ich hatte mich jetzt halt nur auf die zitierte Zeile bezogen, woraus ich das so herauslesen würde. Aber nachgeprüft hab ich es nicht.

Geschrieben von Christi@n PannierDas ist eines der Kernprobleme: Es wird über Vorschriften diskutiert, die man offenbar nur vom Hörensagen her kennt.

Habe mich auch nur auf die Lesart des Zitates beschränkt, welches IMHO dann ein wenig unglücklich formuliert ist. Aber ich mag mich täuschen.


Gruß,
Christian Rieke

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351233
Datum24.07.2006 10:333860 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian RiekeHm, das hab ich natürlich nicht geprüft. War jetzt nur von der Lesart her interpretiert.

Und ich hätte nicht gefragt, wenn die Antwort so einfach gewesen wäre ;)

MFG

Ingo


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW351235
Datum24.07.2006 10:393848 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ingo HornUnd ich hätte nicht gefragt, wenn die Antwort so einfach gewesen wäre ;)

Ok, ist ja gut. Hab auch meinen Irrtum erkannt:

Geschrieben von WKIPEDIA Im deutschen Sprachraum wird als Paragraphenzeichen ?§? verwendet, bezieht man sich auf mehr als einen Paragraphen werden zwei nebeneinandergestellt: ?§§?.

ich mach die Biege...


Gruß,
Christian Rieke

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351236
Datum24.07.2006 10:423841 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christi@n PannierEs wird über Vorschriften diskutiert, die man offenbar nur vom Hörensagen her kennt.

unabhängig davon: Hast Du zufällig ne Antwort auf meine Frage? Lese ich falsch, verstehe ich was falsch, oder liege ich richtig und so wirklich hat sich darüber noch keiner Gedanken gemacht?

MfG

Ingo


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio351238
Datum24.07.2006 10:523865 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ingo HornHast Du zufällig ne Antwort auf meine Frage?

Ich sehe das genau wie du.


Geschrieben von Ingo HornLese ich falsch, verstehe ich was falsch, oder liege ich richtig und so wirklich hat sich darüber noch keiner Gedanken gemacht?

Über was hat sich keiner Gedanken gemacht?
Wenn eine Feuerwehr nicht die benötigte PSA beschafft, dann ist das eine OWi.
Wenn eine Feuerwehr PSA beschafft, die nicht den entsprechenden Anforderungen genügt (z.B. dieser USA-Kram ohne Zulassung, den dubiose Händler hier verticken), dann ist das auch eine OWi.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351240
Datum24.07.2006 10:564065 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christi@n PannierÜber was hat sich keiner Gedanken gemacht?
[..]
Wenn eine Feuerwehr nicht die benötigte PSA beschafft, dann ist das eine OWi.

Darüber ;)

Finde ich z.B. in keiner FAQ. Wenn ich mich recht entsinne, kam das auch in keiner Überhosen, Schutzkleidung, Schlachmichtot Diskussion zur Sprache... Von UVV Unterrichtseinheiten hab ich da noch nichtmal gesprochen. Aber da kommt sovieles nicht zur Sprache.

MfG

Ingo


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