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Thema | Absturzsicherung - Gerätewartung | 6 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Dani8el 8S., Gosheim / BaWü | 350868 | |||
Datum | 22.07.2006 00:13 | 5221 x gelesen | |||
Hallo, wir sind gerade dabei defekte Teile aus dem Gerätesatz Absturzsicherung auszusondern. Jetzt stellt sich uns die Frage in welchen Abständen müssen die ganzen Gegenstände komplett ausgetauscht werden? Klar wenn Sie defekte haben, Öle dran sind usw usw, aber rein von der Lebensdauer gibt es ja bestimmt auch irgendwelche vorschriften. GUV UVV Herstellerrichtlinie .... Wer kann mir da weiterhelfen? Am besten mit Link. Ach und übrigends Google hat nicht wirklich weitergeholfen. Schönen Abend noch Gruss Daniel Schmidberger | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 350872 | |||
Datum | 22.07.2006 00:31 | 4220 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Schmidbergerrein von der Lebensdauer gibt es ja bestimmt auch irgendwelche vorschriften 1. Hersteller fragen 2. GUV-R 198 6.7, GUV-R 199 5.4 geben eher schwammige Auskunft. Der Sachkundige, von dem die Gegenstände jährlich geprüft werden müssen, sollte die Entscheidung treffen können, wann die Ausmusterung erforderlich ist. http://regelwerk.unfallkassen.de/ MkG Sascha | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 350891 | |||
Datum | 22.07.2006 09:49 | 4049 x gelesen | |||
Hallo Daniel, erst einmal vorab: wer prüft denn bei Euch diese Gerätschaften? Jemand mit der Befähigung zur Gebrauchüberprüfung dieser Teile (also ein Sachkundiger nach BGG 906), die für die Prüfung von den Gegenständen der AbStuSi nötig ist: sei mir nicht böse, aber der würde eine solche Frage nicht stellen... Wie schon vom Vorredner gesagt: Herstellerangaben prüfen, ansonsten die regulären Benutzungsfristen einhalten...zudem gründlich prüfen. Und wenn keiner von Euch Gerätewarten die Qualifikation nach BGG 906hat: Finger weg, in der Nachbarwehr fragen wer`s bei denen darf und den das machen lassen! Denkt dran, Ihr unterschreibt die Prüfkarte...und "Euere Leute" wissen nicht, das Ihr die Gerätschaften gar nicht prüfen dürft und verlassen sich auf Euch. Passiert etwas, gibts ganz dicke Probleme mit Männern in Anzügen ;-) Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Matt8hia8s R8., Warstein / NRW | 350923 | |||
Datum | 22.07.2006 13:15 | 4014 x gelesen | |||
Hallo, besser hätte ich es auch nicht sagen können. Bin zwar Gerätewart, aber von der Abstusi laß ich schön die Finger von. Hier im Kreis wurde für jede Wehr ein Tag (oder mehrere, bin mir da nicht mehr so sicher) mit den Herstellern durchgeführt, an dem die Befähigung zur Prüfung der Abstusi erlangt werden konnte. MkG Matze Irgendeiner weiß es doch immer besser als die anderen. | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Gosheim / BaWü | 351029 | |||
Datum | 22.07.2006 22:32 | 3922 x gelesen | |||
Hi, es steht nirgendwo das ich selbst eine Prüfung durchführen will, noch das es jemand aus unserer Wehr machen will. Ich will nur wissen welche zeitlichen Vorgaben es gibt und so wie ich es der GUV-R entnehme ist das alles Herstellerabhängig Sehe ich das so richtig. Gruss Daniel | |||||
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Autor | Matt8hia8s R8., Warstein / NRW | 351042 | |||
Datum | 23.07.2006 01:04 | 3974 x gelesen | |||
Hallo, laut meinen Unterlagen, die ich vom Lehrgang hab, ist das Richtig. Weiß jetzt aber nicht, was in eurem Bundesland so gelernt wird. MkG Matze Ps.: Geschrieben von Daniel Schmidberger wir sind gerade dabei defekte Teile aus dem Gerätesatz Absturzsicherung auszusondern Mh, habt Ihr eigentlich doch eine Prüfung (in diesem Fall: Sichtprüfung)gemacht, oder woher wisst Ihr, das die Teile defekt sind?:-) Ein bißchen Spaß muss sein!!!:-) Irgendeiner weiß es doch immer besser als die anderen. | |||||
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