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ThemaSicherheitsbeauftragter bei der FF35 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW350170
Datum19.07.2006 11:3425898 x gelesen
Hallo

Ich habe mal ein paar Fragen zu dem Sicherheitsbeauftragten bei der Freiwilligen Feuerwehr.

1. Muss jede FF (also jeder LZ, jede LG, oder Wehr) einen Sicherheitsbeauftragten haben?

2. Ist wirklich der F3 dafür ein muss?

3. In wie weit ist er weisungsbefugt, bzw.. deckt sich der tätigkeitsbereich bei der FW mit denen eines Sicherheitsbeauftragen in der Industrie, oder hat sich die Feuerwehr da was neues ausgedacht?

4. Wird er ernannt oder gewählt oder ist das egal?

5. Besondere Feuerwehrlehrgänge erforderlich oder ist eine adaption von ausbildungen im Beruf/ Studium möglich?

6. Welche genuen Rechte und Pflichten hat er?

7. Wie handhabt ihr es mit eurem Sicherheitsbeauftragten?

8. Was ist mit regelmäßigen Fortbildungen?

Danke für die Hilfe

MFG
Thobias


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AutorDomi8nik8 L.8, Marburg / Hessen350195
Datum19.07.2006 12:5220181 x gelesen
...ein Absturzsicherungsseminar ist definitiv von Vorteil und ggf. eine Kennzeichnung am Helm angebracht...

*g* (war nicht böse gemeint)


Alles was ich schreibe ist MEINE Meinung und privater Natur!
Was ich schreibe ist NICHT die Meinung meines Löschzugs oder der Wehr!!!

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AutorChri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein350271
Datum19.07.2006 15:5519940 x gelesen
Hallo
Ich habe dir zu diesem Thema einmal einen Auszug aus der Satzung der FUK Nord kopiert:

Prävention, Unfallverhütung und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Erste Hilfe

§ 26
Prävention, Unfallverhütung und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Technischer Aufsichts- und Beratungsdienst, Sicherheitsbeauftragte, Erste Hilfe

(1) Die Kasse hat mit allen geeigneten Mitteln präventive Maßnahmen durchzuführen, für die Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen sowie eine wirksame Erste Hilfe sicher zu stellen (§ 14 SGB VII). Die Arbeitgeber (Kostenträger) sind verpflichtet, in ihren Feuerwehren umfassende Unfallverhütungsmaßnahmen durchzuführen und die Maßnahmen der Kasse auf dem Gebiet der Prävention und der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen.
(2) Die Kasse erläßt Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 SGB VII.
(3) Die Überwachung der Durchführung der Unfallverhütung und der präventiven Maßnahmen sowie die Beratung der Arbeitgeber und der Versicherten erfolgt durch Aufsichtspersonen des Technischen Aufsichts- und Beratungsdienstes der Kasse (§ 18 SGB VII). Die zuständigen Stadt- und Kreiswehrführer wirken bei der Durchführung der Unfallverhütung als feuerwehrtechnische Aufsichtsbeamte mit.
(4) Die Kasse kann im Einzelfall Anordnungen zur Durchführung von Unfallverhütungsvorschriften oder zur Abwendung besonderer Unfall- oder Gesundheitsgefahren gemäß § 17 SGB VII treffen.
(5) Für Feuerwehren mit mehr als 20 Aktiven ist ein Sicherheitsbeauftragter, bei weniger als 20 Aktiven soll ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden (§ 22 SGB VII).
(6) Der Sicherheitsbeauftragte hat den Wehrführer bei der Durchführung der Unfallverhütung zu unterstützen. Er darf wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden (§ 23 Abs. 3 SGB VII).
(7) Die Kasse sorgt gemäß § 23 SGB VII für die erforderliche Ausbildung der mit der Durchführung der Unfallverhütung betrauten Personen. Sie trägt die unmittelbaren Ausbildungskosten (§ 23 Abs. 2 SGB VII).


Wenn du spezielle Probleme hast, steht dir mit Sicherheit deine FUK mit Rat und nötigenfalls auch Tat zur Seite, spreche vorher jedoch einfach mal mit eurem Sicherheitsbeauftragten oder dem des Amtes oder Kreises.
mkG
Christoph Pries


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW350281
Datum19.07.2006 16:2019928 x gelesen
Geschrieben von Dominik Leyener...ein Absturzsicherungsseminar ist definitiv von Vorteil und ggf. eine Kennzeichnung am Helm angebracht...

Ich dachte eine Scherpe würde ausreichen ;-)


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW350283
Datum19.07.2006 16:4119895 x gelesen
Hi!

Habe leider keine Zeit nach rechtlichen Grundlagen zu suchen, daher alles jetzt nur mal so nach Gefühl bzw. wie wir es machen. Frag doch mal bei der FUK.

Geschrieben von Thobias Schürmann1. Muss jede FF (also jeder LZ, jede LG, oder Wehr) einen Sicherheitsbeauftragten haben?

Soweit ich weiß schon, wenn es keine Extra-Person gibt, dann ist es automatisch der Löschgruppenführer.

Geschrieben von Thobias Schürmann2. Ist wirklich der F3 dafür ein muss?
Weiß ich ehrlich gesagt nicht. Unserer hat keinen...

Geschrieben von Thobias Schürmann3. In wie weit ist er weisungsbefugt, bzw.. deckt sich der tätigkeitsbereich bei der FW mit denen eines Sicherheitsbeauftragen in der Industrie, oder hat sich die Feuerwehr da was neues ausgedacht?

Ist weisungsbefugt.

Geschrieben von Thobias Schürmann4. Wird er ernannt oder gewählt oder ist das egal?
Da in NRW eigentlich nix gewählt wird, gilt das wohl auch für den Sicherheitsbeauftragten.

Geschrieben von Thobias SchürmannBesondere Feuerwehrlehrgänge erforderlich oder ist eine adaption von ausbildungen im Beruf/ Studium möglich?

Grundlehrgang ist wohl sicherlich sinnnvoll. Unser ist auch Sicherheitsbeauftragte in einem Chemieunternehmen. Ob das reicht weiß ich nicht. Unserer war jedenfalls auch am IdF auf dem Seminar für Sicherheitsbeauftragte.

Geschrieben von Thobias Schürmann6. Welche genuen Rechte und Pflichten hat er?
Hinweisen auf Unzulänglichkeiten der Wache, in Übungen und Einsätzen. Kurz: Aufpassen das nix passiert und dies insbesondere durch Prävention verhindern.

Geschrieben von Thobias Schürmann7. Wie handhabt ihr es mit eurem Sicherheitsbeauftragten?
Wir haben einen und er macht immer mal wieder kritische Anmerkungen, wenn es sein muss. Ich find es nicht schlecht, vor allen Dingen, wenn er damit eine gewisse Betriebsblindheit verhindert. Viele Dinge merkt man gar nicht, weil man sie seit Jahren einfach immer so macht, bis man von jemandem darauf aufmerksam gemacht wird.

Muss jemand mit dickem Fell sein, denn gerade letzteres wird ihm gerne mal unter die Nase gerieben. Frei nach dem Motto: Dat ham mer immer esu jemacht und et hät noch immer jot jejange....

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio350290
Datum19.07.2006 17:1219387 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Katja MidunskySoweit ich weiß schon, wenn es keine Extra-Person gibt, dann ist es automatisch der Löschgruppenführer.

Das widerspricht dem grundgedanken eines sicherheitsbeauftragten, nämlich seinen zuständigen Vorgesetzten (eben den Löschgruppenführer) zu unterstützen und beraten.

Geschrieben von Katja MidunskyIst weisungsbefugt.

Falsch, ist er nicht.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW350297
Datum19.07.2006 17:4019576 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Christi@n PannierDas widerspricht dem grundgedanken eines sicherheitsbeauftragten, nämlich seinen zuständigen Vorgesetzten (eben den Löschgruppenführer) zu unterstützen und beraten.

Ich sage ja auch nur, dass das so ist, wenn es keinen gibt. Oder ist dann keiner für die Sicherheit zuständig?

Geschrieben von Christi@n PannierFalsch, ist er nicht.
Klar hat er hauptsächlich beratende Funktion. Aber macht das Sinn, wenn der Sicherheitsbeauftragte erst zum LGF rennen muss, wenn er sieht, dass jemand keinen Helm aufhat und der LGF dann sagt, Helm aufsetzen?
Das wäre mal wieder Bürokratie vom feinsten... :o)

Gruß
Katja


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AutorDomi8nik8 L.8, Marburg / Hessen350483
Datum20.07.2006 16:2319611 x gelesen
Das käme nur in Frage, wenn diese ein Mitglied einer Bruschenschaft wäre ;) ...


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AutorJörg8 B.8, Hamburg / 352282
Datum29.07.2006 10:1719318 x gelesen
Stimmt Katja, dass wäre Bürokratie. Aber damit ist der sicherheitsbeauftragte immer noch nicht weisungsbefugt ! Er kann den betreffenden Kameraden darauf hinweisen und das sollte er auch unbedingt.

Für die sicherheit zuständig ist immer der "Unternehmer" in letzter Instanz. diese Pflichten kann er übertragen auf andere Personen. In der FF ist das immer der jeweilige Einheitsführer. WF, ZF, GF je nachdem wie die Wehr strukturiert ist.


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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern382125
Datum22.01.2007 09:3719457 x gelesen
In Bayern müssen freiwillige Feuerwehren keinen Sicherheitsbeauftragten ernennen (haben uns mit dem Problem mal beschäftigt und von der Bayer. Landesunfallkasse folgendes Antwortschreiben erhalten):
nach § 22 Abs. 2 SGB VII haben Sicherheitsbeauftragten den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.

Der Unternehmer in Bezug auf die Freiwillige Feuerwehr ist die Gemeinde. Ihre Verpflichtungen im Einzelnen ergeben sich aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Verantwortlicher "Unternehmer" in der Gemeinde ist der Bürgermeister. Ihm gegenüber obliegen die Verpflichtungen des Sicherheitsbeauftragten nach § 22 Abs. 2 SGB VII.

Die verantwortliche Sorge für Einsatz und Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr obliegt dem Kommandanten gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG. Aus dieser Verpflichtung folgt eine Vielzahl von Aufgaben. Einzelheiten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Feuerwehrangehörigen ergeben sich insbesondere aus der UVV "Feuerwehren", aber auch aus sonstigen Rechtsvorschriften. Für den Verantwortungsbereich des Kommandanten folgt daraus die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass

* das Feuerwehrgerätehaus und alle sonstigen baulichen Anlagen so beschaffen sind und genutzt werden, dass Gefährdungen für die Feuerwehrangehörigen vermieden werden,
* Feuerwehreinrichtungen so beschaffen sind und unterhalten bleiben, sowie untergebracht und benutzt werden, dass dabei Feuerwehrangehörige nicht gefährdet werden,
* Übungen und Einsätze so geplant und durchgeführt werden, dass die Feuerwehrangehörigen dabei nicht verletzt oder in ihrer Gesundheit geschädigt werden.

Aus dem Bayer. Feuerwehrgesetz ergibt sich damit eine Verpflichtung des Kommandanten gegenüber dem Bürgermeister (als Unternehmer), die auch dem Sicherheitsbeauftragten nach § 22 Abs. 2 SGB VII obliegt.

Jeder Feuerwehrangehörige wiederum ist aufgrund der Art der gefährlichen Tätigkeit, also "aufgrund der Natur der Sache" gehalten, dem Kommandanten festgestellte Mängel, Sicherheitsdefizite und Gefährdungen mitzuteilen und ggf. auch Vorschläge von Maßnahmen zur Behebung festgestellter Mängel und zur Vermeidung erkannter Gefährdungen zu machen.

In den Freiwilligen Feuerwehren besteht also aufgrund der "Natur der Aufgabe" ein Schutz- und Informationssystem, das eine Unterstützung des Unternehmers bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der nach § 22 Abs. 2 SGB VII geforderten Weise bestmöglich gewährleistet.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen382167
Datum22.01.2007 13:2119212 x gelesen
Der Unternehmer in Bezug auf die Freiwillige Feuerwehr ist die Gemeinde. Ihre Verpflichtungen im Einzelnen ergeben sich aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Verantwortlicher "Unternehmer" in der Gemeinde ist der Bürgermeister. Ihm gegenüber obliegen die Verpflichtungen des Sicherheitsbeauftragten nach § 22 Abs. 2 SGB VII.

Naja, das ist keine überraschende Antwort.

Aber: Ist dies den SiFa der Städte und Gemeinden flächendeckend bekannt? Sind Handlungen ihrerseits zu verzeichnen?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern382171
Datum22.01.2007 13:4219307 x gelesen
der letzte Satz ist entscheidend: "In den Freiwilligen Feuerwehren besteht also aufgrund der "Natur der Aufgabe" ein Schutz- und Informationssystem, das eine Unterstützung des Unternehmers bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der nach § 22 Abs. 2 SGB VII geforderten Weise bestmöglich gewährleistet."
-> kein Sicherheitsbeauftragter erforderlich -> welche Handlungen sollten also deiner Meinung nach erfolgen? es muss ja kein Sicherheitsbeauftragter ernannt werden
Es besteht kein Handlungsbedarf, trotzdem is die Frage, inwieweit diese Regelung den Städten und Gemeinden bekannt ist, interessant. Ich weiß die Antwort nicht ;-)


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382269
Datum22.01.2007 23:4219202 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Markus Heldder letzte Satz ist entscheidend: "In den Freiwilligen Feuerwehren besteht also aufgrund der "Natur der Aufgabe" ein Schutz- und Informationssystem, das eine Unterstützung des Unternehmers bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der nach § 22 Abs. 2 SGB VII geforderten Weise bestmöglich gewährleistet."

Wenn dieses Schutz- und Informationssystem funktionieren würde, dann hätte der Bayerische GUVV im Bereich der Feuerwehren keine Unfälle mehr zu verzeichnen. Das Gegenteil ist der Fall.
In jedem Rathaus mit weniger Unfällen hingegen fordert genau dieser Bayerische GUV Sicherheitbeauftragte.
Man könnte es auch so sehen: Eure Sicherheit interessiert in Bayern keinen. Nicht mal den GUV, dessen gesetzliche Aufgabe es eigentlich wäre. Das geht bei Sicherheitsbeauftragten los und hört bei Überhosen nicht auf.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern382286
Datum23.01.2007 02:2719301 x gelesen
Dann schau dir mal die Unfallstatistik an und überleg, wieviel Prozent davon in den Arbeits- bzw. Wirkungsbereich des Sicherheitsbeauftragten fallen (oder soll in Zukunft mit jedem Feuerwehrler je ein Sicherheitsbeauftragter ausrücken ;-)... man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen... ich kann deine Meinung nicht bestätigen, wir sind auf Einsätze gut vorbereitet (natürlich is das von Wehr zu Wehr verschieden, aber die Ausbildungsunterlagen der GUV sind vorhanden und auch brauchbar), wir haben gute Schutzkleidung (einziges Manko vielleicht die geringe Fläche an Leuchtstreifen auf der Überjacke) und der GUV steht uns mit Rat und Tat schnell zur Seite.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382289
Datum23.01.2007 03:0119180 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Markus HeldDann schau dir mal die Unfallstatistik an und überleg, wieviel Prozent davon in den Arbeits- bzw. Wirkungsbereich des Sicherheitsbeauftragten fallen

Ääähm... alle? Also 100%?

Geschrieben von Markus Held(oder soll in Zukunft mit jedem Feuerwehrler je ein Sicherheitsbeauftragter ausrücken ;-)... man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen...

Das tue ich auch nicht. Dafür habe ich den Kram zu lange beruflich gemacht.

Geschrieben von Markus Heldich kann deine Meinung nicht bestätigen, wir sind auf Einsätze gut vorbereitet (natürlich is das von Wehr zu Wehr verschieden, aber die Ausbildungsunterlagen der GUV sind vorhanden

Ausbildungsunterlagen gibt es von jedem Unfallversicherer und bislang hat mir noch bei keinem Unfall, den ich untersuicht habe, der Verunfallte erzählt er sei schlecht ausgebildet gewesen.

Geschrieben von Markus Heldwir haben gute Schutzkleidung

"Gut" ist ja bekanntlich relativ.
4 Millionen Arbeitslose sind ziemlich gut, wenn man von 5 Millionen kommt. Aber schlecht wenn noch vor wenigen Jahren 2 Millionen das erklärte Ziel waren.
Einlagige Feuerwehrhosen sind gut im Vergleich zu Badehosen, aber flächendeckend Überhosen für die AGT hielte ich persönlich für sinnvoller. Und gut.

Geschrieben von Markus Heldund der GUV steht uns mit Rat und Tat schnell zur Seite.

Das tut er den Rathausmitarbeitern auch. Und trotzdem will er da Sicherheitsbeauftragte sehen.
Ich finde es reichlich seltsam, dass die FEUERWEHRunfallkassen, also die, die wohl am meisten Ahnung von Unfällen bei der Feuerwehr haben, seltsamerweise grundsätzlich Sicherheitsbeauftragte bei FFen fordern, ausbilden und unterstützen. Und überall da, wo die FF bei GUVen oder anderen UKen versichert sind (Feuerwehr? Ach ja, die haben so große rote Autos mit Blaulicht sind auch bei uns versichert) hält man SiBe bei der FF komischerweise für überflüssig.
Ach ja, es war ein Mitarbeiter des Bayerischen GUV (der aber mittlerweile in Ruhestand ist), der mir erklärt hat, dass die Bedingungen in diesen ganzen Heißausbildungscontainern ja total übertrieben sind, auf meine Nachfrage aber kleinlaut zugeben musste, dass er so ein Ding noch nie von innen gesehen hat.


MkG,
Christi@n

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382291
Datum23.01.2007 07:0319195 x gelesen
Moin moin :-)

Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Markus Held
Dann schau dir mal die Unfallstatistik an und überleg, wieviel Prozent davon in den Arbeits- bzw. Wirkungsbereich des Sicherheitsbeauftragten fallen

Ääähm... alle? Also 100%?


Den fand ich echt gut
Ist wie wenn nicht alle Verkehrsunfälle in die Verkehrsunfallstatistik fallen würden ....


Geschrieben von Markus Held
(oder soll in Zukunft mit jedem Feuerwehrler je ein Sicherheitsbeauftragter ausrücken ;-)... man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen...


Steht in Deiner Firma bei jeder Deiner tätigkeiten der Sicherheitsbeauftragter hinter Dir ??
Man kann wirklich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen .....
Kennst Du eigentlich die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten, wenn ich mal so Fragen darf??

Geschrieben von Christi@n PannierEinlagige Feuerwehrhosen sind gut im Vergleich zu Badehosen, aber flächendeckend Überhosen für die AGT hielte ich persönlich für sinnvoller. Und gut.

OK, im Vergleich zur Badehose wir wohl alles besser sein :-)
Aber im Ernst, wäre die Feuerwehr ein Industrieunternehmen in privater Hand, wäre es wahrscheinlich in der Verpflichtung den Mitarbeitern den nach vorliegenden Normen und Richtlinen bestmäglichen schutz zur Verfügung zu stellen, sonst könnten bei Unfällen eventuell schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Vielleicht kämme auch eine BG ins Haus und würde ein rote Karte ziehen ....
...Apropo BG, ich fände es nicht wenig Sinnvoll, wenn diese auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, wie z.B. die FFw´s ab und an besuchen würden, den es gibt viele FF´s in denen durchaus Mängel bestehen, sei es mit Geräten oder der Einrichtung des Gerätehauses, der Werkstätten oder der Sozialräume, in Unternehmen wären da schon teilweise Sanktionen fällig ...

Geschrieben von Christi@n PannierAch ja, es war ein Mitarbeiter des Bayerischen GUV (der aber mittlerweile in Ruhestand ist), der mir erklärt hat, dass die Bedingungen in diesen ganzen Heißausbildungscontainern ja total übertrieben sind, auf meine Nachfrage aber kleinlaut zugeben musste, dass er so ein Ding noch nie von innen gesehen hat.

Ich werde nie vergessen, als mir ein (auch im Ruhestand sich befindender) FA sagte, dass unsere Nomex Kleidung völlig unnötig und überteuert sei, schließlich war sein blauman aus den sechzigern auch ganz gut, und er hatte nie eine Verletzung davon getragen, das für 10% vom Preis ..... gleiches hörte ich auch zum Thema Atemschutz (früher tats ne Filtermaske oder ein nasses Tuch), alles in allem ohne Worte zu kommentieren, man muss froh sein, wenn manche in den "Ruhestand" gehen!


Mit Grüßen

Michael

Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW382311
Datum23.01.2007 08:5319223 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertKennst Du eigentlich die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten, wenn ich mal so Fragen darf??

Du könntest mal auf dieser Seite Ctrl F tippen, dann Pannier und return und dann mal gucken was passiert und Dir Deine Gedanken dazu machen ;-)


Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382321
Datum23.01.2007 09:2319257 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleDu könntest mal auf dieser Seite Ctrl F tippen, dann Pannier und return und dann mal gucken was passiert und Dir Deine Gedanken dazu machen ;-)

sorry, aber ich checke es nicht?


Mit Grüßen

Michael

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen382324
Datum23.01.2007 09:4319092 x gelesen
sorry, aber ich checke es nicht?

Er dachte wohl, du stellst die Frage an C.P..


@Jo
Adressat der Frage war der Vorposter von C.P.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 382326
Datum23.01.2007 09:4619233 x gelesen
Ctrl (oder Strg in dt.) ist eine Tastaturentaste. Mit dieser + der Buchstabentaste "F" aktivierst du die Suchfunktion in deinem Browser.

Er spielt wohl auf ne Diplomarbeit des Badeners in München Leipzig an.


MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern382328
Datum23.01.2007 09:5019273 x gelesen
Geschrieben von Markus Heldwir haben gute Schutzkleidung (einziges Manko vielleicht die geringe Fläche an Leuchtstreifen auf der Überjacke)

Du redest von der Bayern 2000 Bekleidung?



Gruß
Christian





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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382329
Datum23.01.2007 10:0919099 x gelesen
Geschrieben von Sven KellerCtrl (oder Strg in dt.) ist eine Tastaturentaste. Mit dieser + der Buchstabentaste "F" aktivierst du die Suchfunktion in deinem Browser.

Aha, Danke, man Lernt nie aus :- )

wobei ich die Arbeit von CP schon gefunden hatte :- )


Mit Grüßen

Michael

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Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW382334
Datum23.01.2007 10:4519080 x gelesen
Geschrieben von Michael Hilbertwobei ich die Arbeit von CP schon gefunden hatte :- )

War eh eine Autorenverwechselung, sorry!


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
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Natürlich, bewußte militärische Disziplin entsteht nicht von allein. Sie entsteht nur auf der Grundlage einer prinzipienfesten proletarischen Klassenposition und unerschütterlicher marxistisch-leninistischer Überzeugungen, einer festen Einstellung zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat und zu seinen Machtorganen.

Zivilverteidigung, Lehrbuch für die Klasse 9, 1979.

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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern382384
Datum23.01.2007 13:4719440 x gelesen
Fallen Wegeunfälle in den Bereich des Sicherheitsbeauftragten der FF (und ergibt sich daraus die Konsequenz, dass er für Fahrerbelehrungen, die bei FFen in Bayern nicht in einem bestimmten Turnus vorgeschrieben sind zuständig is)? Und Einsatzunfälle die nicht auf menschliches Versagen bzw. Fehlverhalten der Einsatzkräfte zurückgeführt werden können (oder wenn das Fehlverhalten von einer Führungskraft ausging, wie will er das als nicht-Führungskraft beurteilen und ihn darauf hinweisen können)?
Und ja, ich bin mit §22 SGB VII und den in Bayern gültigen GUV-V, R, I und G vertraut und weiß über die Arbeit eines normalen Sicherheitsbeauftragten in Betrieben bescheid.
Gibt es eigentlich eine Unfallstatistik, die Unfallzahlen und -ursachen in FF mit und ohne Sicherheitsbeauftragten vergleicht?
Ich meine nicht wirklich den Bayern 2000. Die normale Jacke ist Regen- bzw. Wasserdurchlässig (muss immer wieder neu imprägniert werden) und im Winter auch nicht als Einsatzjacke zu gebrauchen. Die Überjacke hat sich meines Erachtens bewährt und ist gut (nur, dass unser Modell eben dunkelblau ist und verhältnismäßig wenig Leuchtreflexstreifen hat und auf der FireEngineering in Köln hatten wir eine Diskussion, ob die Jacke so als Warnwestenersatz in anderen Bundesländern genehmigt worden wäre). Die Überhose ist in der Tat einlagig, wasserabweisend, nicht brennbar und mit Kniepolstern. Zudem hat jeder Atemschutzler eine Jogginghose im Spind hängen (für Sommer- und Nachteinsätze) und es gibt schon seit der Einführung des Bayern 2000 eine Dienstanweisung, dass eine lange Hose unter der Überhose zu tragen ist.
Natürlich gibt es besseres und der Markt hält auch nicht still, sondern es kommt immer neues und besseres heraus. Trotzdem ist gut natürlich relativ und verglichen zu den Vorgängermodellen ist die Schutzkleidung mehr als gut ;-) Es wird nicht möglich sein, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Ein weiteres Problem ist in Bayern, dass die Schutzkleidung immer einheitlich für alle Wehren eingeführt wird und es kein Mittelklasse-Produkt für alle Wehren gibt, weil die Aufgaben zu verschieden sind. Für eine Dorfwehr mit 5 Einsätzen im Jahr ohne jegliche Sonderaufgaben wäre das Preis-Leistungs-Verhältnis unangemessen und eine Stützpunktwehr mit Sonderaufgaben hat unter Umständen darunter zu leiden und könnte noch bessere Schutzkleidung brauchen.


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern382385
Datum23.01.2007 13:5619267 x gelesen
Geschrieben von Markus HeldIch meine nicht wirklich den Bayern 2000. Die normale Jacke ist Regen- bzw. Wasserdurchlässig (muss immer wieder neu imprägniert werden) und im Winter auch nicht als Einsatzjacke zu gebrauchen.

Gut auf den Punkt gebracht.


Geschrieben von Markus HeldDie Überjacke hat sich meines Erachtens bewährt und ist gut (nur, dass unser Modell eben dunkelblau ist und verhältnismäßig wenig Leuchtreflexstreifen hat und auf der FireEngineering in Köln hatten wir eine Diskussion, ob die Jacke so als Warnwestenersatz in anderen Bundesländern genehmigt worden wäre).

Tja, also ist sie doch nicht so gut, ich bezweifle das nämlich auch.


Geschrieben von Markus HeldDie Überhose ist in der Tat einlagig, wasserabweisend, nicht brennbar und mit Kniepolstern.

Das ist keine Überhose.


Geschrieben von Markus HeldZudem hat jeder Atemschutzler eine Jogginghose im Spind hängen (für Sommer- und Nachteinsätze) und es gibt schon seit der Einführung des Bayern 2000 eine Dienstanweisung, dass eine lange Hose unter der Überhose zu tragen ist.

Echt? Wie süß, was soll dir das helfen wenn heißes Wasser, Hitze ider Dampf durchschlägt? Mit Verlaub, das nutzt nicht viel, eine Überhose ist was anderes, und ein Schutz der Einsatzkräfte ist auch was anderes.


Geschrieben von Markus HeldEin weiteres Problem ist in Bayern, dass die Schutzkleidung immer einheitlich für alle Wehren eingeführt wird und es kein Mittelklasse-Produkt für alle Wehren gibt, weil die Aufgaben zu verschieden sind. Für eine Dorfwehr mit 5 Einsätzen im Jahr ohne jegliche Sonderaufgaben wäre das Preis-Leistungs-Verhältnis unangemessen und eine Stützpunktwehr mit Sonderaufgaben hat unter Umständen darunter zu leiden und könnte noch bessere Schutzkleidung brauchen.

1. Auf dem Dorf brennt es genauso wie in der Stadt, entweder braucht die Feuerwehr den kompletten Schutz oder gar keinen
2. Wer hindert euch daran "richtige" Bekleidung zu kaufen? Es gibt genug Wehren die den Bayern2000 Mist gar nie beschafft haben
3. Manchmal sollte man sich einfach mal umhören und informieren (gut, das tut ihr ja wenn ihr auch in Köln wart) und nicht blindlings was kaufen was ein paar Leute meinen propagieren zu müssen
4. Einheitlichkeit kann ich bei bayerischen Feuerwehren bei der Bekleidung nicht mehr erkennen, hier im Kreis gibts bei 27 Wehren mindestens 9 verschiedene Bekleidungen, reicht wahrscheinlich gar nicht



Gruß
Christian





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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern382387
Datum23.01.2007 14:1119112 x gelesen
Geschrieben von Christian Schorer2. Wer hindert euch daran "richtige" Bekleidung zu kaufen? Es gibt genug Wehren die den Bayern2000 Mist gar nie beschafft haben

Die Leute, die was zu sagen haben!

Oh Christian ich kanns nicht mehr hören! Da kann man mit noch so viel an Gefährdungsbeurteilung usw. auftauchen!


Siehe auch hier: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=382337


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern382390
Datum23.01.2007 14:1719207 x gelesen
Servus,


Geschrieben von Michael ZelenyOh Christian ich kanns nicht mehr hören! Da kann man mit noch so viel an Gefährdungsbeurteilung usw. auftauchen!

Geschrieben von Michael ZelenyDie Leute, die was zu sagen haben!

Stellt sich die Frage wer was zu sagen hat. Überhosen haben wir auch erst seit 2006 komplett (als erste im Landkreis) aber weißt du warum wir 1998 nicht mit Bayern 2000 ausgestattet wurden? Weil die Mannschaft einen Aufstand gemacht hat, das ging bis zum Streit mit dem damaligen KBR an der Generalversammlung, keiner wollte den Mist haben, naja, dann gabs halt was anderes. Es ist also immer relativ wer was zu sagen hat.
Da war von Gefährdungsbeurteilung noch gar keine Rede.

Ich kann dich aber auch verstehen, ja, alleine steht man dumm da ........ mal sehen was kommt. Bin gespannt wie man dann verargumentiert das es bisher Mist war, oder braucht nur mal wieder ein in Bayern ansässiger Hersteller einen Umsatzschub?


Gruß
Christian





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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern382391
Datum23.01.2007 14:2119130 x gelesen
Geschrieben von Christian Schoreroder braucht nur mal wieder ein in Bayern ansässiger Hersteller einen Umsatzschub?

Jetzt hast Du es gesagt! ;-) Fragt sich, wer da alles mitverdient!


Gruß
Michael




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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382523
Datum24.01.2007 01:1919265 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Markus HeldFallen Wegeunfälle in den Bereich des Sicherheitsbeauftragten der FF

Ja, natürlich.

Geschrieben von Markus Heldund ergibt sich daraus die Konsequenz, dass er für Fahrerbelehrungen, die bei FFen in Bayern nicht in einem bestimmten Turnus vorgeschrieben sind zuständig is)?

Nein, die Konsequenz ergibt sich keineswegs. Wie der Sicherheitsbeauftragte auch nicht für die Sicherheitsbelehrungen zuständig ist. Das Vorschriftenwerk ist da ganz eindeutig.

Geschrieben von Markus HeldUnd Einsatzunfälle die nicht auf menschliches Versagen bzw. Fehlverhalten der Einsatzkräfte zurückgeführt werden können (oder wenn das Fehlverhalten von einer Führungskraft ausging, wie will er das als nicht-Führungskraft beurteilen und ihn darauf hinweisen können)?

Was hat das mit der Unfallart/-ursache zu tun?

Geschrieben von Markus HeldGibt es eigentlich eine Unfallstatistik, die Unfallzahlen und -ursachen in FF mit und ohne Sicherheitsbeauftragten vergleicht?

Wäre mir nicht bekannt.

Geschrieben von Markus HeldDie Überjacke hat sich meines Erachtens bewährt und ist gut (nur, dass unser Modell eben dunkelblau ist und verhältnismäßig wenig Leuchtreflexstreifen hat und auf der FireEngineering in Köln hatten wir eine Diskussion, ob die Jacke so als Warnwestenersatz in anderen Bundesländern genehmigt worden wäre)

Vermutlich ja, da für den Bayern 2000 immerhin ein BASt-Gutachten zur Warnwirkung existiert.

Geschrieben von Markus HeldEs wird nicht möglich sein, immer auf dem neuesten Stand zu sein.

Stimmt. Die Frage ist nur, ob es Sinn macht PSA-mäßig auf dem Stand von vorgestern stehenzubleiben, während daneben ein SupaDupa LF mit CAFS-Anlage für 40k ? steht.

Geschrieben von Markus HeldEin weiteres Problem ist in Bayern, dass die Schutzkleidung immer einheitlich für alle Wehren eingeführt wird

Das ist schlichtweg falsch, weil Bayern nichtmal Regelungen bzgl. der Schutzkleidung erlassen hat.

Geschrieben von Markus Heldür eine Dorfwehr mit 5 Einsätzen im Jahr ohne jegliche Sonderaufgaben wäre das Preis-Leistungs-Verhältnis unangemessen und eine Stützpunktwehr mit Sonderaufgaben hat unter Umständen darunter zu leiden und könnte noch bessere Schutzkleidung brauchen.

Was hat die Einsatzanzahl mit der notwendigen Schutzkleidung zu tun?


MkG,
Christi@n

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Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg382529
Datum24.01.2007 07:0219073 x gelesen
Geschrieben von Markus Held
(oder soll in Zukunft mit jedem Feuerwehrler je ein Sicherheitsbeauftragter ausrücken ;-)... man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen...

Geschrieben von Michael Hilbert
Steht in Deiner Firma bei jeder Deiner tätigkeiten der Sicherheitsbeauftragter hinter Dir ??
Man kann wirklich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen .....
Kennst Du eigentlich die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten, wenn ich mal so Fragen darf??


Geschrieben von Josef MäschleDu könntest mal auf dieser Seite Ctrl F tippen, dann Pannier und return und dann mal gucken was passiert und Dir Deine Gedanken dazu machen ;-)

Diese Frage richtete ich nicht an C. Panier, sondern an Markus Held!

Sorry wenn das falsch verstanden wurde, aber ich ging davon aus, dass das zu erkennen ist ...


Mit Grüßen

Michael

Alles meine private und persönliche Meinung

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Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern382572
Datum24.01.2007 10:4019147 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierStimmt. Die Frage ist nur, ob es Sinn macht PSA-mäßig auf dem Stand von vorgestern stehenzubleiben, während daneben ein SupaDupa LF mit CAFS-Anlage für 40k ? steht.


Vollste Zustimmung!!!


Gruß
Michael




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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern382591
Datum24.01.2007 12:3619194 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyJetzt hast Du es gesagt! ;-) Fragt sich, wer da alles mitverdient!

Letzteres frage ich mich auch immer wenn ich diverse Mitteilungsblätter, Werbungen, offizielle Prospekte und ähnliches sehe. Und die PSA mancher Führungskräfte ........
Ich weiß jedenfalls wo wir damals gleich zweimal Latzhosen gekauft haben, zum ersten und zum letzten mal ....


Gruß
Christian





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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz382598
Datum24.01.2007 13:3119226 x gelesen
Mal zum Thema zurück:

Laut den BG muß jeder Betrieb in Deutschland der Mitarbeiter beschäftigt, einen Sicherheitsbeauftragten und einen Betriebsärztlichen Dienst benennen.
(Bei den Kommunen heißt die BG halt Unfallkasse.)
Diese muß der Betrieb oder die Kommune nicht selbst stellen, sondern kann per Vertrag mit geeigneten Firmen dies sicherstellen.
Die Feuerwehr ist per Gesetz ein Teil der kommunalen "Betriebe".
Der Sicherheitsbeauftragter muß also kein Feuerwehrmann sein, sondern kann eine von der Kommune bestellte für diesen Zweck ausgebildete Person sein. Der Zeitaufwand, den die Person für die Betriebssicherheit aufwenden muß, ist nach Anzahl der Mitarbeiter festgelegt.
Also kann ein für die Kommune verantwortlicher Sicherheitsbeauftragter durchaus auch für den Bauhof und für die Verwaltung zuständig sein. In der Feuerwehr, in der ich vorher in Hessen tätig war, ist dies auch so geregelt.


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen382604
Datum24.01.2007 14:0319123 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Heinz CapranoLaut den BG muß jeder Betrieb in Deutschland der Mitarbeiter beschäftigt, einen Sicherheitsbeauftragten und einen Betriebsärztlichen Dienst benennen.
Jein, ist zunächst per Gesetz geregelt: http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__22.html und http://bundesrecht.juris.de/asig/__2.html

Nicht jedes Unternehmen braucht einen Sicherheitsbeauftragten.


MkG Sascha

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382611
Datum24.01.2007 15:0419186 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Heinz CapranoLaut den BG muß jeder Betrieb in Deutschland der Mitarbeiter beschäftigt, einen Sicherheitsbeauftragten und einen Betriebsärztlichen Dienst benennen.
(Bei den Kommunen heißt die BG halt Unfallkasse.)
Diese muß der Betrieb oder die Kommune nicht selbst stellen, sondern kann per Vertrag mit geeigneten Firmen dies sicherstellen.
Die Feuerwehr ist per Gesetz ein Teil der kommunalen "Betriebe".
Der Sicherheitsbeauftragter muß also kein Feuerwehrmann sein, sondern kann eine von der Kommune bestellte für diesen Zweck ausgebildete Person sein. Der Zeitaufwand, den die Person für die Betriebssicherheit aufwenden muß, ist nach Anzahl der Mitarbeiter festgelegt.


Nein.
Du verwechselst den Sicherheitsbeauftragten (SGB VII, § 22 und BGV-V A1, § 9) mit der FachKraft für Arbeitssicherheit (ASiG, dritter Abschnitt).
Für Sicherheitsbeauftragte gibt es keine definierten Einsatzzeiten und man kann damit keinen externen Dienstleister beauftragen.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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