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ThemaUrteil gegen Ersthelfer?3 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorThom8as 8M., Menden / NRW349799
Datum18.07.2006 09:446130 x gelesen
Hallo,

In einem Forum wurde folgende Behauptung/ Frage auf_gestellt


Da wäre noch mal eine Frage in welchen Ländern Europas darf ich eigentlich Erste Hilfe leisten ohne das ich regresansprüche fürchten muß ich meine ja in Deutschland ist man ja gesetzlich geschützt solange man nicht grob fahrlässig einen fehler bei der Ersten Hilfe macht aber ich meine in der Schweiz z.B. sieht das schon anders aus in den USA würde ich aus rechtlicher sicht die Finger gerade lassen da man mit hoher warscheinlichkeit eine Klage am Hals hat. Wer weiß genaueres.



Bei uns ist das klar, aber wer kann über Urteile aus dem Ausland berichten?


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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AutorClau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen349801
Datum18.07.2006 09:524333 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thomas Middekein welchen Ländern Europas darf ich eigentlich Erste Hilfe leisten ohne das ich regresansprüche fürchten muß ich meine ja in Deutschland ist man ja gesetzlich geschützt solange man nicht grob fahrlässig einen fehler bei der Ersten Hilfe macht aber ich meine in der Schweiz
Für die Schweiz gibt es kein ich DARF EH leisten, sondern genauso wie bei uns ein ich MUSS EH leisten. Siehe Strafgesetzbuch Schweiz, Art. 128:

Art. 128
Unterlassung der Nothilfe

Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte,

wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert,

wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.


Wenn andere mit solchen Sch***hausparolen um sich schmeissen, dann sollen DIE mal fein "Butter bei die Fische" packen und konkret sagen, was da wann wo und wie gewesen sein soll. Dann kommt nämlich i.d.R. von denen nichts mehr. Im Gegenzug wirst du nämlich gewaltige Probleme in solchen Diskussionen - denn wo es nix gegeben hat, da kann man auch keinen Gegenbeweis finden.


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg349802
Datum18.07.2006 10:004080 x gelesen
Moinsen,

ich habe vor ein paar Jahren auf der Autobahn kurz vor Lyon (Frankreich) bei einem schweren VU Erste Hilfe zusammen mit den dortigen Pompiers geleistet.
Da in Frankreich nur Ärzte und Krankenschwestern intravenöse Zugänge legen dürfen, habe ich dies dann mit Genehmigung des EL übernommen, bis der NA an der Einsatzstelle war.

Im Nachhinien habe ich mich dann bei diversen Anwälten erkundigt, wie denn die Rechtslage sei, ob deutsche RA im Ausland auch den rechtfetigenden Notstand (geschweige denn Notkompetenz) in Anspruch nehmen dürfen/müssen.

Leider hat auch eine Anfrage beim Gesundheitsministerium über die französische Botschaft keine Antwort ergeben, jedoch hat mit ein Staatsanwalt erklärt, dass, wenn man von der mutmaßlichen Einwilligung ausgehen könne, auch keine Strafbverfolgung passieren sollte.

In einem Fall wurde bei dem beschriebene VU mit die Einwilligung von einer spanischen Patientin, übersetzt von einem französischen Gendarmen, gegeben.
Das ist dann europäische Zsammenarbeit ;-)


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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