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Thema | Urteil gegen Ersthelfer? | 3 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Thom8as 8M., Menden / NRW | 349799 | |||
Datum | 18.07.2006 09:44 | 6130 x gelesen | |||
Hallo, In einem Forum wurde folgende Behauptung/ Frage auf_gestellt Da wäre noch mal eine Frage in welchen Ländern Europas darf ich eigentlich Erste Hilfe leisten ohne das ich regresansprüche fürchten muß ich meine ja in Deutschland ist man ja gesetzlich geschützt solange man nicht grob fahrlässig einen fehler bei der Ersten Hilfe macht aber ich meine in der Schweiz z.B. sieht das schon anders aus in den USA würde ich aus rechtlicher sicht die Finger gerade lassen da man mit hoher warscheinlichkeit eine Klage am Hals hat. Wer weiß genaueres. Bei uns ist das klar, aber wer kann über Urteile aus dem Ausland berichten? Gut das wir mal drüber gesprochen haben! | |||||
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Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen | 349801 | |||
Datum | 18.07.2006 09:52 | 4333 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Thomas Middeke in welchen Ländern Europas darf ich eigentlich Erste Hilfe leisten ohne das ich regresansprüche fürchten muß ich meine ja in Deutschland ist man ja gesetzlich geschützt solange man nicht grob fahrlässig einen fehler bei der Ersten Hilfe macht aber ich meine in der Schweiz Für die Schweiz gibt es kein ich DARF EH leisten, sondern genauso wie bei uns ein ich MUSS EH leisten. Siehe Strafgesetzbuch Schweiz, Art. 128: Art. 128 Wenn andere mit solchen Sch***hausparolen um sich schmeissen, dann sollen DIE mal fein "Butter bei die Fische" packen und konkret sagen, was da wann wo und wie gewesen sein soll. Dann kommt nämlich i.d.R. von denen nichts mehr. Im Gegenzug wirst du nämlich gewaltige Probleme in solchen Diskussionen - denn wo es nix gegeben hat, da kann man auch keinen Gegenbeweis finden. Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 349802 | |||
Datum | 18.07.2006 10:00 | 4080 x gelesen | |||
Moinsen, ich habe vor ein paar Jahren auf der Autobahn kurz vor Lyon (Frankreich) bei einem schweren VU Erste Hilfe zusammen mit den dortigen Pompiers geleistet. Da in Frankreich nur Ärzte und Krankenschwestern intravenöse Zugänge legen dürfen, habe ich dies dann mit Genehmigung des EL übernommen, bis der NA an der Einsatzstelle war. Im Nachhinien habe ich mich dann bei diversen Anwälten erkundigt, wie denn die Rechtslage sei, ob deutsche RA im Ausland auch den rechtfetigenden Notstand (geschweige denn Notkompetenz) in Anspruch nehmen dürfen/müssen. Leider hat auch eine Anfrage beim Gesundheitsministerium über die französische Botschaft keine Antwort ergeben, jedoch hat mit ein Staatsanwalt erklärt, dass, wenn man von der mutmaßlichen Einwilligung ausgehen könne, auch keine Strafbverfolgung passieren sollte. In einem Fall wurde bei dem beschriebene VU mit die Einwilligung von einer spanischen Patientin, übersetzt von einem französischen Gendarmen, gegeben. Das ist dann europäische Zsammenarbeit ;-) Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | |||||
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