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Thema | FW-Brandstifer stellt eigenen Kollegen Fallen | 13 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Infos: | |||||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 349650 | |||
Datum | 17.07.2006 13:07 | 4860 x gelesen | |||
Mal wieder ein FW-Brandstifter, allerdings übersteigt das hier die Widerwärtigkeit von Feuerwehrbrandstiftern aufgrund der aufgebauten Retterfallen um einiges.... Wochenspiegel Cochem "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Klau8s U8lri8ch 8K., Wilhermsdorf / Bayern | 349661 | |||
Datum | 17.07.2006 14:43 | 4270 x gelesen | |||
Hallo zusammen, also es tut mir wirklich leid, aber wenn ich sowas lese könnt ich kotzen. Was geht nur in den Köpfen solcher Typen vor ? Man, man, man. Mich würde abschließend die gerichtlicher Würdigung dieser Taten interessieren. MkG Uli | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 349665 | |||
Datum | 17.07.2006 15:05 | 4193 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Klaus Ulrich Knorr Mich würde abschließend die gerichtlicher Würdigung dieser Taten interessieren. Da es sich durch die Retter-Fallen um einen besonders schweren Fall der Brandstiftung handelt, ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren. Und das bei einem vergleichsweise "geringem" Schaden von 10.000,- EUR... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Jens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen | 349669 | |||
Datum | 17.07.2006 15:20 | 4210 x gelesen | |||
Hallo, diese "Retter-Fallen"; werden diese "nur" als Verschlimmerung der Brandstiftung gewürdigt oder könnte man die sogar als versuchte Körperverletzung oder schlimmeres ahnden? Ein Stolperdraht zwischen 2 Bäumen ist eine Sache aber Fallen können ja auch perfider sein, wenn man nur an den Innenangriff denkt... Gruß JE | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 349673 | |||
Datum | 17.07.2006 15:32 | 4234 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Jens Engelhardt werden diese "nur" als Verschlimmerung der Brandstiftung gewürdigt Die Verschlimmerung der Brandstiftung durch die Fallen (gilt im übrigen für sämtliches Erschweren der Löschmaßnahmen, z.B. Hydranten beschädigen etc.) ist schon dermaßen gravierend, weil sie den Strafrahmen von mind. 1 Jahr Freiheitsstafe für eine "normale" Brandstiftung auf mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe hinaufsetzt. Dahinter fällt eine gefährliche Körperverletzung (durch den Draht) mit Mindestfreiheitstrafe von 6 Monaten deutlich zurück. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Gust8av 8S., Düsseldorf / NRW | 349674 | |||
Datum | 17.07.2006 15:33 | 4398 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja Midunskyum einen besonders schweren Fall der Brandstiftung handelt Selbst wenn der Staatsanwalt dieses als Anklagepunkt wählen würde, könnte es gut möglich sein das der Verteidiger mit sachen kommt wie schlimme Kindheit oder so. Und dann wird noch ein Gutachten erstellt das er seelische Probleme hat und bekommt ne milde Strafe. So geht es ja meißtens aus in solchen Fällen. (Das ist nur meine persönliche Meinung) | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 349679 | |||
Datum | 17.07.2006 15:44 | 4296 x gelesen | |||
Geschrieben von Gustav SeltingSelbst wenn der Staatsanwalt dieses als Anklagepunkt wählen würde, könnte es gut möglich sein das der Verteidiger mit sachen kommt wie schlimme Kindheit oder so. Wusste gar nicht, dass es hier im Forum auch Stammtische gibt.... Aber so lange es noch Bild-Zeitungs-Leser gibt, lässt sich dieses Geschwätz wohl nie ausrotten. Da könnte ich vermutlich auch anfangen, Steine den Berg hinaufzurollen... :-/ Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 349699 | |||
Datum | 17.07.2006 17:31 | 4246 x gelesen | |||
Derartige Stolperfallen zw. Bäumen u. ä. können auch als Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr geahndet werden. ( sofern es z. B. ein Gehweg, Straße o. ä. ) betrifft. Würde dann in der Urteilskette erschwerend hinzukommen. Wäre z. B. der Fall, wenn so eine Falle i. d. Nähe des Gerätehauses angebracht wurde um die Kameraden am Einsatz zu hindern. Auch wenn der Schaden "relativ" gering geblieben ist, wird hier bei der Urteilsfindung die hohe kriminelle Energie bestimmt im Urteil erschwerend gewertet werden. horrido Ringo Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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Autor | Stef8an 8W., Brandenburg / Deutschland | 349705 | |||
Datum | 17.07.2006 18:18 | 4267 x gelesen | |||
Ich kenne ebendfalls eine Wehr, wo ein aktiver Kamerad mehrere Brände gelegt hatte! Der Brandstifter wurde dan endlich auf grund mehrerer Fehler seiner seits erwischt und auch Verurteilt wurde! Urteil war wohl laut meiner kenntnisse: 2 Jahre Bewährung ! Was ja wohl mehr als Lachhaft ist und ein ansporn für alle zukünftigen Spinner die gerne mal aus langeweile Brände legen wollen,also die zukünftigen Brandstifter! Begründung: Psyche im Privatleben, weil er sich als Versager sah und wohl auch mit seinem Vater nicht klar kamm,der übrigens ebendfalls Mitglied dieser Wehr war.Durch die Brände wollte er allen und vorallem seinem Vater Beweisen, das er doch was kann! Schlimm finde ich es immer, wen ich soetwas lese, das es so oft Kameraden sind, die natürlich dadurch den Ruf von allen Kameraden versauen. Oft hört man den Spruch: ihr legt doch eure Brände selber! Meine meinung ist, das soetwas viel härter Bestraft werden müßte, vorallem wen es ``Kameraden`` waren! | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 349706 | |||
Datum | 17.07.2006 18:30 | 4187 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan WolterMeine meinung ist, das soetwas viel härter Bestraft werden müßte, vorallem wen es ``Kameraden`` waren! Ich wage zu bezweifeln, dass eine härtere Bestrafung einen Pyromanen (was durchaus ein Psychisches Krankheitsbild ist) von irgendwas abhalten könnte. Du kannst maximal verhindern das DIESER eine Täter eben dann für X Jahre kein Feuer legen kann, aber einen neuen hältst du mit den Strafen nicht ab. Ich glaube kaum das ein Pyromane sich vorher im StGb beließt wieviel Jahre Bau ihm denn drohen und er dann den inneren Monolog führt "Och...ich muss mindestens für 3 Jahre in den Knast? Ne dann lass ichs, bei 2 Jahre auf Bewährung hätt ichs gemacht" Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 349709 | |||
Datum | 17.07.2006 18:42 | 4184 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyDie Verschlimmerung der Brandstiftung durch die Fallen (gilt im übrigen für sämtliches Erschweren der Löschmaßnahmen, z.B. Hydranten beschädigen etc.) i Hat der Draht denn die Löschmaßnahmen behindert oder erschwert? Oder sind die Kameraden, weil sie ihn entdeckt haben, einfach drübergestiegen, drumrumgegangen oder haben das Ding abgeknipst? Als Verteidiger würde ich erstmal im Einsatzbericht der Feuerwehr nachlesen, ob das was von einer Behinderung oder Erschwernis steht. Nicht, dass ich das nicht auch unglaublich kriminell finde, aber mein Vertrauen in "der hat was ganz schlimmes gewollt, dann wird er auch schlimm bestraft" ist schon lange dahin.... :-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 349743 | |||
Datum | 18.07.2006 07:34 | 4251 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Katja Midunsky Mal wieder ein FW-Brandstifter, Letzte Woche wurde in der "Hessenschau" ein TV-Bericht über zwei junge Brandstifter (18 u. 13 Jahre alt), die Mitglied der FF einer hessischen Großstadt sind, gesendet. Der Jüngere soll dabei die "treibende Kraft" gewesen sein. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 349780 | |||
Datum | 18.07.2006 09:20 | 4271 x gelesen | |||
Eine Untersuchung über Brandstifter soll besagen, das zum typischen Täterprofil gehört : geringe Schulbildung einfache soziale Verhältnisse Mitglied in einer ehrenamtlichen Hilfsorganisation Demnach würden bei mehrfachen Brandstiftungen quasi automatisch alle Mitglieder der in Frage kommenden Feuerwehren nach Personen mit o.g. Grundprofil "durchforstet". V.L. | |||||
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