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ThemaFW-Brandstifer stellt eigenen Kollegen Fallen13 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • "Feuerteufel" aus Reihen der Feuerwehr auf frischer Tat geschnappt
  •  
    AutorKatj8a R8., Köln / NRW349650
    Datum17.07.2006 13:074860 x gelesen
    Mal wieder ein FW-Brandstifter, allerdings übersteigt das hier die Widerwärtigkeit von Feuerwehrbrandstiftern aufgrund der aufgebauten Retterfallen um einiges....

    Wochenspiegel Cochem


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorKlau8s U8lri8ch 8K., Wilhermsdorf / Bayern349661
    Datum17.07.2006 14:434270 x gelesen
    Hallo zusammen,

    also es tut mir wirklich leid, aber wenn ich sowas lese könnt ich kotzen. Was geht nur in den Köpfen solcher Typen vor ? Man, man, man.
    Mich würde abschließend die gerichtlicher Würdigung dieser Taten interessieren.

    MkG

    Uli


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW349665
    Datum17.07.2006 15:054193 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Klaus Ulrich KnorrMich würde abschließend die gerichtlicher Würdigung dieser Taten interessieren.

    Da es sich durch die Retter-Fallen um einen besonders schweren Fall der Brandstiftung handelt, ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren. Und das bei einem vergleichsweise "geringem" Schaden von 10.000,- EUR...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorJens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen349669
    Datum17.07.2006 15:204210 x gelesen
    Hallo,
    diese "Retter-Fallen"; werden diese "nur" als Verschlimmerung der Brandstiftung gewürdigt oder könnte man die sogar als versuchte Körperverletzung oder schlimmeres ahnden?
    Ein Stolperdraht zwischen 2 Bäumen ist eine Sache aber Fallen können ja auch perfider sein, wenn man nur an den Innenangriff denkt...

    Gruß JE


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW349673
    Datum17.07.2006 15:324234 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Jens Engelhardtwerden diese "nur" als Verschlimmerung der Brandstiftung gewürdigt

    Die Verschlimmerung der Brandstiftung durch die Fallen (gilt im übrigen für sämtliches Erschweren der Löschmaßnahmen, z.B. Hydranten beschädigen etc.) ist schon dermaßen gravierend, weil sie den Strafrahmen von mind. 1 Jahr Freiheitsstafe für eine "normale" Brandstiftung auf mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe hinaufsetzt. Dahinter fällt eine gefährliche Körperverletzung (durch den Draht) mit Mindestfreiheitstrafe von 6 Monaten deutlich zurück.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorGust8av 8S., Düsseldorf / NRW349674
    Datum17.07.2006 15:334398 x gelesen
    Geschrieben von Katja Midunsky
    um einen besonders schweren Fall der Brandstiftung handelt

    Selbst wenn der Staatsanwalt dieses als Anklagepunkt wählen würde, könnte es gut möglich sein das der Verteidiger mit sachen kommt wie schlimme Kindheit oder so.
    Und dann wird noch ein Gutachten erstellt das er seelische Probleme hat und bekommt ne milde Strafe.

    So geht es ja meißtens aus in solchen Fällen.

    (Das ist nur meine persönliche Meinung)


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW349679
    Datum17.07.2006 15:444296 x gelesen
    Geschrieben von Gustav SeltingSelbst wenn der Staatsanwalt dieses als Anklagepunkt wählen würde, könnte es gut möglich sein das der Verteidiger mit sachen kommt wie schlimme Kindheit oder so.
    Und dann wird noch ein Gutachten erstellt das er seelische Probleme hat und bekommt ne milde Strafe.

    So geht es ja meißtens aus in solchen Fällen.


    Wusste gar nicht, dass es hier im Forum auch Stammtische gibt....

    Aber so lange es noch Bild-Zeitungs-Leser gibt, lässt sich dieses Geschwätz wohl nie ausrotten. Da könnte ich vermutlich auch anfangen, Steine den Berg hinaufzurollen... :-/

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW349699
    Datum17.07.2006 17:314246 x gelesen
    Derartige Stolperfallen zw. Bäumen u. ä. können auch als Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr geahndet werden. ( sofern es z. B. ein Gehweg, Straße o. ä. ) betrifft. Würde dann in der Urteilskette erschwerend hinzukommen. Wäre z. B. der Fall, wenn so eine Falle i. d. Nähe des Gerätehauses angebracht wurde um die Kameraden am Einsatz zu hindern.

    Auch wenn der Schaden "relativ" gering geblieben ist, wird hier bei der Urteilsfindung die hohe kriminelle Energie bestimmt im Urteil erschwerend gewertet werden.



    horrido

    Ringo


    Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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    AutorStef8an 8W., Brandenburg / Deutschland349705
    Datum17.07.2006 18:184267 x gelesen
    Ich kenne ebendfalls eine Wehr, wo ein aktiver Kamerad mehrere Brände gelegt hatte! Der Brandstifter wurde dan endlich auf grund mehrerer Fehler seiner seits erwischt und auch Verurteilt wurde! Urteil war wohl laut meiner kenntnisse: 2 Jahre Bewährung ! Was ja wohl mehr als Lachhaft ist und ein ansporn für alle zukünftigen Spinner die gerne mal aus langeweile Brände legen wollen,also die zukünftigen Brandstifter! Begründung: Psyche im Privatleben, weil er sich als Versager sah und wohl auch mit seinem Vater nicht klar kamm,der übrigens ebendfalls Mitglied dieser Wehr war.Durch die Brände wollte er allen und vorallem seinem Vater Beweisen, das er doch was kann!
    Schlimm finde ich es immer, wen ich soetwas lese, das es so oft Kameraden sind, die natürlich dadurch den Ruf von allen Kameraden versauen. Oft hört man den Spruch: ihr legt doch eure Brände selber! Meine meinung ist, das soetwas viel härter Bestraft werden müßte, vorallem wen es ``Kameraden`` waren!


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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg349706
    Datum17.07.2006 18:304187 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Wolter
    Meine meinung ist, das soetwas viel härter Bestraft werden müßte, vorallem wen es ``Kameraden`` waren!

    Ich wage zu bezweifeln, dass eine härtere Bestrafung einen Pyromanen (was durchaus ein Psychisches Krankheitsbild ist) von irgendwas abhalten könnte. Du kannst maximal verhindern das DIESER eine Täter eben dann für X Jahre kein Feuer legen kann, aber einen neuen hältst du mit den Strafen nicht ab. Ich glaube kaum das ein Pyromane sich vorher im StGb beließt wieviel Jahre Bau ihm denn drohen und er dann den inneren Monolog führt "Och...ich muss mindestens für 3 Jahre in den Knast? Ne dann lass ichs, bei 2 Jahre auf Bewährung hätt ichs gemacht"


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen349709
    Datum17.07.2006 18:424184 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyDie Verschlimmerung der Brandstiftung durch die Fallen (gilt im übrigen für sämtliches Erschweren der Löschmaßnahmen, z.B. Hydranten beschädigen etc.) i

    Hat der Draht denn die Löschmaßnahmen behindert oder erschwert? Oder sind die Kameraden, weil sie ihn entdeckt haben, einfach drübergestiegen, drumrumgegangen oder haben das Ding abgeknipst?

    Als Verteidiger würde ich erstmal im Einsatzbericht der Feuerwehr nachlesen, ob das was von einer Behinderung oder Erschwernis steht.

    Nicht, dass ich das nicht auch unglaublich kriminell finde, aber mein Vertrauen in "der hat was ganz schlimmes gewollt, dann wird er auch schlimm bestraft" ist schon lange dahin.... :-)


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg349743
    Datum18.07.2006 07:344251 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Katja Midunsky

    Mal wieder ein FW-Brandstifter,

    Letzte Woche wurde in der "Hessenschau" ein TV-Bericht über zwei junge Brandstifter (18 u. 13 Jahre alt), die Mitglied der FF einer hessischen Großstadt sind, gesendet.
    Der Jüngere soll dabei die "treibende Kraft" gewesen sein.

    MkG

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern349780
    Datum18.07.2006 09:204271 x gelesen
    Eine Untersuchung über Brandstifter soll besagen, das zum typischen Täterprofil gehört :
    geringe Schulbildung
    einfache soziale Verhältnisse
    Mitglied in einer ehrenamtlichen Hilfsorganisation

    Demnach würden bei mehrfachen Brandstiftungen quasi automatisch alle Mitglieder der in Frage kommenden Feuerwehren nach Personen mit o.g. Grundprofil "durchforstet".

    V.L.


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