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ThemaKann ich den untersuchenden Arzt (g26.3) vorgeben?16 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW349379
Datum16.07.2006 09:1612151 x gelesen
Vor einiger zeit wurde dieses Thema schoneinmal im Forum besprochen.
Soweit ich mich richtig erinnere kann der untersuchende Arzt vorgeschrieben werden, wenn es einen Vertrag seitens der Stadt bezüglich Arbeitsmedizinische Vorsorge untersuchungen gibt.

Kann mir da nochmal jemand weiterhelfen?


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg349381
Datum16.07.2006 09:2510688 x gelesen
Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz

Soweit ich mich richtig erinnere kann der untersuchende Arzt vorgeschrieben werden, wenn es einen Vertrag seitens der Stadt bezüglich Arbeitsmedizinische Vorsorge untersuchungen gibt.

Das ist, soweit ich die Diskussion bzw. deren Ergebniss noch richtig im Kopf habe, so richtig.
Ich denke gegen Mittag, wird der Auslöser der damaligen Diskussion, wieder "Online" sein.

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen349396
Datum16.07.2006 12:4610561 x gelesen
Hallo,


so nicht ganz richtig:

Grundsätzlich kannst Du zu jedem Arbeitsmediziner Deiner Wahl gehen.
Die Stadt wird Dir aber nur die Kosten ersetzen des Arbeitsmediziners,den sie vorgibt.

Dirk


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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen349399
Datum16.07.2006 12:5210838 x gelesen
Hallo Matthias,
Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzSoweit ich mich richtig erinnere kann der untersuchende Arzt vorgeschrieben werden
das ist richtig. Sonst gibts Probleme mit der Rechnung.
Wenn man Geld zuviel und Verstand zu wenig hat kann man auch zu einem anderen gehen, wenn man die Rechnung dann selber trägt.
Kommt dann vor, wenn andere Ärzte nicht ganz so hart untersuchen.
Gruß André


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg349403
Datum16.07.2006 13:0410715 x gelesen
Hallo,

grundsätzlich kannst Du zu dem Arbeitsmediziner Deines Vertrauens gehen. Der Arbeitsmediziner muss natürlich die Zulassung zur G 26-Untersuchung haben.

Die andere Seite ist, ob Dir dann von der Kommune Kostenersatz geleistet wird. Oft bestehen Verträge mit festgelegten (ausgehandelten) Vergütungen und deren verwaltungstechnische Abwicklung.

Es kann also durchaus sein, dass Dir die Kommune dann nur die festgelegte Vergütung mit dem Vertragsarzt erstattet oder einen Kostenersatz grundsätzlich ablehnt, da die verwaltungstechnische Abwicklung zu aufwändig wäre.

Wenn die Kosten für Dich keine Rolle spielen kannst Du Deine G 26 bei dem zugelassenen Arbeitsmediziner Deines Vertrauens machen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Vertragsarzt die Bestätigung eines zugelassenen Kollegen ablehnen würde. Bei den zugelassenen Arbeitsmedizinern gibt es bezüglich der Beurteilungsfähigkeit ja keine Unterschiede, vor allem da es klare Prüfung- und Untersuchungsvorgaben gibt.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg349407
Datum16.07.2006 13:1010641 x gelesen
Geschrieben von André Döring

Kommt dann vor, wenn andere Ärzte nicht ganz so hart untersuchen.

Der Fall kann sich ja auch ganz anders darstellen, oder?

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen349415
Datum16.07.2006 13:2510720 x gelesen
Hallo,


weiß jemand wo eine G 26.3 ungefähr preislich liegt?

Dirk


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü349416
Datum16.07.2006 13:2610615 x gelesen
Hallo Gerhard,

Geschrieben von Gerhard PfeifferBei den zugelassenen Arbeitsmedizinern gibt es bezüglich der Beurteilungsfähigkeit ja keine Unterschiede, vor allem da es klare Prüfung- und Untersuchungsvorgaben gibt.


Theoretisch schon....praktisch nicht....


Gruß Andi


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü349419
Datum16.07.2006 13:2810716 x gelesen
Tach Dirk,

Geschrieben von Dirk Ruzickaweiß jemand wo eine G 26.3 ungefähr preislich liegt?


Siehe zum Beispiel hier.


Gruß Andi


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AutorCars8ten8 M.8, Moritzburg / Sachsen349431
Datum16.07.2006 13:5910763 x gelesen
Kurze Frage,

hab gerade auf der Seite hinter dem Link gesehen ->5135 Röntgenaufnahme des Thorax

ist das Pflicht? Ist bei mir bei keiner G26.3 Untersuchung vorgenommen wurden.


Meine Meinung

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen349442
Datum16.07.2006 14:2210598 x gelesen
Geschrieben von Carsten MaudrichKurze Frage,

hab gerade auf der Seite hinter dem Link gesehen ->5135 Röntgenaufnahme des Thorax

ist das Pflicht? Ist bei mir bei keiner G26.3 Untersuchung vorgenommen wurden.


Ja, würde ich mal annehmen, wenn es da steht. Irgendwo gibt es noch eine andere www-Quelle, die den Umfang, aber nicht die Gebühren auflistet, da taucht das auch auf. Vielleicht hat ja jemand ein Originaldokument zur Hand, um das mal nachschlagen zu können?

Bei uns wird wohl grundsätzlich nur bei der Erstuntersuchung geröntgt. Bei den Wiederholungsuntersuchungen in besonderen Fällen - z.B. wenn der Tuberkulintest positiv ausfällt.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorTimo8 B.8, Stuttgart / 349527
Datum16.07.2006 18:4910682 x gelesen
Geschrieben von André DöringWenn man Geld zuviel und Verstand zu wenig hat kann man auch zu einem anderen gehen, wenn man die Rechnung dann selber trägt.

Möglicherweise zeugt es auch von Verantwortungsbewusstsein, dafür Sorge zu tragen, dass man tatsächlich nach G26.3 untersucht wird - und nicht nur auf dem Papier bestanden hat. Es soll ja Ärzte geben, die nicht (vollständig) nach G26.3 untersuchen und es trotzdem bescheinigen. Und es soll Verantwortliche in Feuerwehren geben, denen das egal ist.

Gruß, Timo


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AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg349528
Datum16.07.2006 18:5511594 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzKann mir da nochmal jemand weiterhelfen?
erstmal muss man unterscheiden, ob es um die Kostenübernahme oder um die Anerkennung der G 26-Untersuchung geht. Zur Kostenfrage wurde ja schon einiges gesagt. Da hier oftmals Rahmenabkommen bestehen, muss die Gemeide die Kosten von anderen Ärzten nicht tragen.

Bei der Frage der Anerkennung gibt es meistens größere Probleme, vor allem dann, wenn sich einzelne Kameraden einen Arzt suchen, der nicht so streng untersucht (und dann ggf. die Kosten selbst tragen).

Hierzu zwei Zitate aus einer alten Diskussion zu diesem Thema:

Geschrieben von Andreas Bräutigam am 26.05.05:
Die Feuerwehr bzw. die Gemeinde ist im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung der "Unternehmer". Und der Unternehmer kann durchaus entscheiden, wer seine Beschäftigten im Hinblick auf den Gesundheitsschutz bei der Arbeit untersuchen soll und wer nicht.
Geschrieben von Christian Pannier am 26.05.05:
Die ganze G26 stellt eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung dar, der Feuerwehrangehörige ist aus den Regelungen des ArbSchG bzw. der UVV "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, sich einer notwendigen Vorsorgeuntersuchung zu unterziehen. Der Mitarbeiter kann sich nhier nicht auf die freie Arztwahl berufen, da dieses Recht aus der Privatsphäre kommt, die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist aber im Zusammenhang mit dem Dienst in der Feuerwehr zu sehen.

Das sollte eigentlich alle Fragen zu diesem Thema beantworten, ansonsten sind die beiden bestimmt zu weiteren Erläuterungen bereit.

MfG


Daniel Nagel
FF Malsch Abt. Völkersbach

Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorTimo8 B.8, Stuttgart / 349533
Datum16.07.2006 19:0510594 x gelesen
Geschrieben von Daniel NagelBei der Frage der Anerkennung gibt es meistens größere Probleme, vor allem dann, wenn sich einzelne Kameraden einen Arzt suchen, der nicht so streng untersucht (und dann ggf. die Kosten selbst tragen).

Interessant ist aber auch und gerade der andersherum gelagerte Fall: Einzelne Kameraden gehen zu einem anderen als dem Vertragsarzt, weil der nicht vorschriftsgemäß untersucht (und das den Dienstherrn nicht gesteigert interessiert).

Gruß, Timo


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio349613
Datum17.07.2006 09:0410729 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Timo BentenInteressant ist aber auch und gerade der andersherum gelagerte Fall: Einzelne Kameraden gehen zu einem anderen als dem Vertragsarzt, weil der nicht vorschriftsgemäß untersucht (und das den Dienstherrn nicht gesteigert interessiert).

Es steht dem Dienstherrn frei, diese Untersuchung eines anderen Arztes abzulehnen.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg349638
Datum17.07.2006 11:4410713 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierEs steht dem Dienstherrn frei, diese Untersuchung eines anderen Arztes abzulehnen.

Hallo,

darüber gibt es offensichtlich verschiedene Rechtsauffassungen.

Wird die Untersuchung eines Beamten über einen Amtsarzt oder amtsärtlichen Dienst angeordnet ist diese Weisung zu befolgen.

Wird die Untersuchung in Anlehnung an die BG-Vorgaben bei niedergelassenen Ärzten mit G 26-Zulassung oder bei externen arbeitsmedizinischen Untersuchungszentren durchgeführt, gibt es das Wahlrecht aber nicht das Recht auf Kostenerstattung (wenn nicht der vom AG vorgegebene Arzt in Anspruch genommen wird) durch die zu einer Kommune (in BaWü) gehörenden Feuerwehr.

Mit dieser Regelung wird auch verhindert, dass Beamte einer BF die in ihrem Wohnort (außerhalb des BF-Standortes) Mitglieder einer FF sind die Untersuchung 2 x machen müssen.

Ich bin morgen in meinem Büro auf der FRW und sehe nach ob ich den Vorgang noch finde.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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