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ThemaRettungsdienst: minus 3 Prozent bei Fahrtkosten42 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorFran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW349183
Datum14.07.2006 18:3817528 x gelesen
Eckpunkte zur Gesundheitsreform A-Z vom BMG

Erstaunlich, über was man dann im Detail so stolpert:

Fahrtkosten
Um den überproportionalen Ausgabenanstieg bei Fahrtkosten zu kompensieren, werden Ausgabenabschläge in Höhe von 3 Prozent vorgenommen. In diese Abschläge sind auch Rettungsfahrten einzubeziehen.


Ein Grund für einen signifikanten Anstieg an Fahrtkosten in unserer Raumschaft (Mittelstädtisch/ländlich): die Absenkung der Entlohnung niedergelassener Ärzte für Hausbesuche.
Weil der Urologe für 4 Euro nicht mehr ins zwei Kilometer entfernte Seniorenwohnheim oder für 7 Euro rauf auf die Schwäbische Alb fährt, fährt der KTW (rund 100 Euro) oder der RTW (rund 600 Euro) den Patienetn hin und zurück. Gäbe man dem Arzt rund 50 Euro (wie zuvor), würde er vielleicht wieder selbst fahren.

hth
Frank


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.349213
Datum14.07.2006 21:2215521 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Frank Schweizerfährt der KTW (rund 100 Euro) oder der RTW (rund 600 Euro) den Patienetn hin und zurück

Stimmt nicht ganz! Egal ob RTW oder KTW, es kann "nur" ein Krankentransport abgerechnet werden!

Ansonsten stimme ich Dir absolut zu!


MkG.
Christof

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AutorSasc8ha 8E., Michelbach / Baden-Württemberg349219
Datum14.07.2006 21:4315438 x gelesen
Geschrieben von Frank Schweizer ...fährt der KTW (rund 100 Euro) oder der RTW (rund 600 Euro)...

Hi,

in dem Kreis möcht ich arbeiten wo es noch so viel kohle für ne ktw fahrt gibt :)
Also soweit mir bekannt gibts bei uns so ca. 50?.
In vielen Landkreisen lohnt sich der Krankentransport eh nicht mehr, weil für 50? oder weniger fähft vielleicht noch n Taxi, aber kein ktw mehr kostendeckend. Aber ist ja nicht anders gewollt von der Politik...


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349221
Datum14.07.2006 21:4715574 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblStimmt nicht ganz! Egal ob RTW oder KTW, es kann "nur" ein Krankentransport abgerechnet werden!


Kommt auf die Vereinbarung der Kassen und die ärztliche Anordnung an.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349224
Datum14.07.2006 21:5015520 x gelesen
Geschrieben von Sascha ElsserAlso soweit mir bekannt gibts bei uns so ca. 50?.

Ja. Leider gibt es immer mehr RD-Bereiche, wo soche Dumpingpreise für den qualifizierten KTP gezahlt werden.

Geschrieben von Sascha ElsserIn vielen Landkreisen lohnt sich der Krankentransport eh nicht mehr, weil für 50? oder weniger fähft vielleicht noch n Taxi, aber kein ktw mehr kostendeckend. Aber ist ja nicht anders gewollt von der Politik...

Richtig. Daran krankt dieser Bereich auch. Es gibt immer mehr unqualifizierte Mietwagenunternehmer, die angebliche "Krankentransporte" zum Taxi-Tarif fahren. Die Kassen freut es - gleiches gilt für die KH.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorSasc8ha 8E., Michelbach / Baden-Württemberg349225
Datum14.07.2006 21:5115464 x gelesen
Genau, wenn der Arzt n Ktw angeordnet hat, wirds schwer was anderes abzurechnen, denn was auf m t-schein steht gilt halt.
Aber wenns eine Einweisung ohne ärztliche Anordnung ist, dann lässt sich da recht leicht n Rtw draus machen


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AutorSasc8ha 8E., Michelbach / Baden-Württemberg349226
Datum14.07.2006 21:5415498 x gelesen
... und die leittragenden sind dann die Patienten, weil wenns da während dem Transport zum Notfall kommt, dann seh ich da echt schwarz.
Mal abgesehen von den ganzen arbeitslos werdenden RDler


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349227
Datum14.07.2006 21:5415403 x gelesen
Geschrieben von Sascha ElsserGenau, wenn der Arzt n Ktw angeordnet hat, wirds schwer was anderes abzurechnen, denn was auf m t-schein steht gilt halt.

Jain. Es gibt einige wenige Sonderfälle, wo z.B. eigentlich eine vorherige Genehmigung der Kasse nötig ist. In der Praxis ist das aber nunmal nicht immer möglich.

Geschrieben von Sascha ElsserAber wenns eine Einweisung ohne ärztliche Anordnung ist, dann lässt sich da recht leicht n Rtw draus machen

Ja.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349230
Datum14.07.2006 21:5615458 x gelesen
Geschrieben von Sascha Elsser.. und die leittragenden sind dann die Patienten, weil wenns da während dem Transport zum Notfall kommt, dann seh ich da echt schwarz.

Ja. Allerdings. Da brauch nichtmal ein Notfall eintreten: Es gibt einige niedergelassene Ärtze, die entweder den Unterschied nicht kennen oder es ignorieren. Ich hab in diesem Bereich schon den ein oder anderen Fall erlebt... :-(



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.349244
Datum14.07.2006 23:5115675 x gelesen
Geschrieben von Christof Strobl
Stimmt nicht ganz! Egal ob RTW oder KTW, es kann "nur" ein Krankentransport abgerechnet werden!


Geschrieben von Stefan BrüningKommt auf die Vereinbarung der Kassen und die ärztliche Anordnung an.

Es ging darum, dass manche Ärzte für so wenig Geld nicht x Kilometer für eine Ambulante Behandlung (z.B. Urologe) fahren.

Wenn ein Arzt für eine ambulante Behandlung einen Transport anordnet, kann dies nie einen Notfall darstellen, bzw. kann der RD keinen Notfall abrechnen! Die Vereinbarung mit der Kasse möchte ich sehen, die das möglich macht!

Auch die Leitstelle entscheidet NIE, ob ich einen Notfall abrechnen kann, oder nur einen Transport! Wenn ich "notfallmäßig" von der Lst. zum Einsatz geschickt werde, am Einsatz aber feststelle, es liegt kein Notfall vor, kann ich auch nur einen Krankentransport abrechnen (sonst müsste ich das RD-Protokoll gewaltig manipulieren)!!


MkG.
Christof

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349246
Datum15.07.2006 00:0415500 x gelesen
Nabend.

Geschrieben von Christof StroblEs ging darum, dass manche Ärzte für so wenig Geld nicht x Kilometer für eine Ambulante Behandlung (z.B. Urologe) fahren.

Ja. Das ist ja leider schon lange so. Und eigentlich sollte auch ein ärztlicher nicht-Urologe einen Katheter legen können - sofern nicht irgendwelche Besonderheiten vorliegen. Da gibt es durchaus Bedarf an Klärung.

Geschrieben von Christof StroblWenn ein Arzt für eine ambulante Behandlung einen Transport anordnet, kann dies nie einen Notfall darstellen, bzw. kann der RD keinen Notfall abrechnen! Die Vereinbarung mit der Kasse möchte ich sehen, die das möglich macht!

Da kommt jetzt leider die Bürokratie zum Zuge. Lustigerweise (so war es jedenfalls 2004) lief das manchmal folgendermaßen ab:
- Pflicht, eine ambu-Fahrt von der Kasse genehmigen zu lassen sonst wurde der KTW nicht bezahlt.
d.h. Einweisung (ohne Rückfahrt am selben Tag) wird bezahlt, Ambufahrt nicht.

Wird die Hinfahrt vom RTW als Notfall gemacht und ein KTW fährt den Pat. zurück, dann wird beides bezahlt. (=> z.B. Sturzverletzung aus AH)

Klingt komisch. Ist aber so. (oder war damals zumindest so)

Geschrieben von Christof StroblAuch die Leitstelle entscheidet NIE, ob ich einen Notfall abrechnen kann, oder nur einen Transport! Wenn ich "notfallmäßig" von der Lst. zum Einsatz geschickt werde, am Einsatz aber feststelle, es liegt kein Notfall vor, kann ich auch nur einen Krankentransport abrechnen (sonst müsste ich das RD-Protokoll gewaltig manipulieren)!!

Gut, das ist alles relativ. Die Grenze zwischen KTP und Notfall ist nunmal fliessend. Und auch ohne irgendwas zu "manipulieren" kann durch die Verdachtsdiagnose massiv (und völlig legal) das Transportmittel bestimmt werden.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.349248
Datum15.07.2006 00:2315514 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Stefan Brüning Pflicht, eine ambu-Fahrt von der Kasse genehmigen zu lassen sonst wurde der KTW nicht bezahlt.

Ist bei uns egal! Liegt ein TP-Schein (vom Arzt) beim Patienten, dann rechnen wir über die Kasse ab. Ist kein TP-Schein da gibt´s ne Privatrechnung (darüber müssen wir den Patienten natürlich vorher aufklären).

Geschrieben von Stefan BrüningWird die Hinfahrt vom RTW als Notfall gemacht und ein KTW fährt den Pat. zurück, dann wird beides bezahlt. (=> z.B. Sturzverletzung aus AH)

Bei uns würde eine K. Kasse NIE eine Hinfahrt zur amb. Behandlung als Notfall bezahlen!!

Geschrieben von Stefan BrüningGut, das ist alles relativ. Die Grenze zwischen KTP und Notfall ist nunmal fliessend

Tja, so einfach ist es bei uns leider schon lange nicht mehr! Bei uns verlangt die BG z.B. bei jedem Notfalleinsatz eine schriftliche Begründung, warum dies ein Notfall, und kein KTP ist! D.h. für uns, Stellungnahme schreiben, sonst zahlen die einfach nicht!


MkG.
Christof

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen349393
Datum16.07.2006 12:1515613 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblTja, so einfach ist es bei uns leider schon lange nicht mehr! Bei uns verlangt die BG z.B. bei jedem Notfalleinsatz eine schriftliche Begründung, warum dies ein Notfall, und kein KTP ist! D.h. für uns, Stellungnahme schreiben, sonst zahlen die einfach nicht!
Die Begründung ist doch ganz einfach: "Weil es die Leitstelle angeordnet hat!" Sie hat aufgrund ihrer Infos zum Einsatz geschickt und wenn sie der MEinung war, ein Leben war akut gefährdet, dann halt mit Dampf.
Für den Transport zum KH ist zumindest bei uns fast immer ein NA vor Ort (gewesen), wenn er/sie sagt, es muss schnell gehen, dann bitteschön.

Wie müsst ihr denn Notfälle begründen?


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349400
Datum16.07.2006 12:5515466 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseFür den Transport zum KH ist zumindest bei uns fast immer ein NA vor Ort (gewesen), wenn er/sie sagt, es muss schnell gehen, dann bitteschön.

Wie? Für fast jeden Einsatz nen NA? Wozu?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.349401
Datum16.07.2006 12:5715660 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Johannes KrauseDie Begründung ist doch ganz einfach: "Weil es die Leitstelle angeordnet hat!"

Für die Abechnung ist es ganz egal, ob die Lst. das Fahrz. notfallmäßig, oder "normal" zum Einsatz schickt!!
Es gibt (zumindest bei uns) eine Anweisung (Vorschrift), die besagt, wenn das RD Personal an der EST feststellt, dass kein Notfall vorliegt, darf nur ein Krankentransport abgerechnet werden.

Schreibt man eine Rechnung für einen Notfall, wird diese von der Kasse auf keinen Fall bezahlt!

Hier hat der RD auch schon vor Gericht verloren!

Auch kommt es ja leider vor, dass vom Disponenten bei der Alarmierung mal "überreagiert" wird, an der Est hast du dann einen Pat. mit einer Schnittverletzung am Finger.
Und man kann dann halt nur eine Schnittverletzung im Protokoll aufnehmen!
Dafür zahlt die Kasse aber (leider) nicht 600? und mehr!

Wir haben auch immer wieder die Situation, dass wir notfallmäßig zu einem Betriebsunfall geschickt werden.

An der EST findest du dann im San.- Raum einen Patienten, dem von dem Betriebssani ein Pflaster auf den Kopf geklebt, oder der Daumen eingebunden wurde.
Der Patient geht dann mit dir zum RTW, und wird zum KH gefahren (natürlich ohne SOSI)!!

Hierfür zahlt die BG (z. B.) NIEMALS einen Notfalleinsatz!!

Wenn das so wäre, würden wir doppelt so viel Geld "einfahren"!!

Bis vor ein bis zwei Jahren wurden für solche Einsätze schon mal Notfälle abgerechnet (hab ich gehört), aber heute wird jeder Einsatz von den Kassen überprüft!


MkG.
Christof

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AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW349402
Datum16.07.2006 13:0315578 x gelesen
Hallo,

mal ne andere provokante Frage:

Ist denn eine Schnittverletzung am Finger überhaupt eine Indikation für einen qualifizierten Krankentransport? Kann der Patient nicht auch mit dem Taxi fahren?


MkG

Christoph

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Nur meine persönliche Meinung

Christoph Kosian, Iserlohn (NRW)

www.lg-bremke.de
www.feuerwehr-iserlohn.de

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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein349404
Datum16.07.2006 13:0415359 x gelesen
Moin,
evtl. könnte er sogar zu Fuß zum nächsten Unfallarzt oder seinem Hausarzt gehen. Kommt auf die Verletzung an ;-)


MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön
meine Tochter

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.349405
Datum16.07.2006 13:0815507 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christoph KosianIst denn eine Schnittverletzung am Finger überhaupt eine Indikation für einen qualifizierten Krankentransport? Kann der Patient nicht auch mit dem Taxi fahren?

Kann er selbstverständlich! Ich würde da meinen Sohn auch selbst fahren, und keinen RTW anfordern.

Manche Betriebe haben/hatten aber von der BG die Anweisung, dass JEDER Patient, der ins KH (nicht zum DG Arzt) musste durch den RD transportiert werden muss (den Grund dafür kenne ich leider nicht).


MkG.
Christof

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AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW349409
Datum16.07.2006 13:1315541 x gelesen
Interessanterweise wird die Kategorisierung von Transporten von RD-Bereich zu RD-Breich unterschiedlich gehandhabt. Ich selber musste schon einige durchlaufen und habe so unterschiedliche Systeme erlebt.

Im einem Bereich, wurde vom qualifizierten KT alles gefahren: auch die Entlassung nach Hause, die Fahrt zum Hausarzt, die 'Katheterfahrt'

Im anderen Bereich wurden zwar keine Entlassungen gefahren, jedoch Katheterfahrten waren an der Tagesordnung.

Der dritte Bereich trennt sehr scharf zw. qualifiziertem und unqualifiziertem Krankentransport. Entlassugen nach Hause, Fahrten vom/zum Arzt sind absolut tabu und nicht abrechenbar.

Alles in Deutschland, alles im selben Bundesland. Kann das sein? An wem liegt diese unterschiedliche Auffassung der Katgoresierung? Am den Krankenkassen?


MkG

Christoph

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349410
Datum16.07.2006 13:1615632 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblFür die Abechnung ist es ganz egal, ob die Lst. das Fahrz. notfallmäßig, oder "normal" zum Einsatz schickt!!
Es gibt (zumindest bei uns) eine Anweisung (Vorschrift), die besagt, wenn das RD Personal an der EST feststellt, dass kein Notfall vorliegt, darf nur ein Krankentransport abgerechnet werden.


Das ist ja im Gewissen Rahmen auch vernünftig.

Geschrieben von Christof StroblHier hat der RD auch schon vor Gericht verloren!

Dann wurde da aber schon im Vorfeld bei Planung und Abrechnung Mist gebaut - denn sonst verliert man sowas nicht.

Geschrieben von Christof StroblSchreibt man eine Rechnung für einen Notfall, wird diese von der Kasse auf keinen Fall bezahlt!

Tja, das ist die Frage. Wie wird dann beurteilt, dass ein Notfall vorliegt?
Sicherlich ist es so, dass die Kassen gerne versuchen solche Dinge nicht zu bezahlen. Ganz losgelöst davon, ob das rechtens ist.


Geschrieben von Christof StroblAuch kommt es ja leider vor, dass vom Disponenten bei der Alarmierung mal "überreagiert" wird, an der Est hast du dann einen Pat. mit einer Schnittverletzung am Finger.

Das kann ja durchaus passieren und ich im Grund auch nicht schlimm.

Geschrieben von Christof StroblDafür zahlt die Kasse aber (leider) nicht 600? und mehr!


In so einem Fall könnte man es ja auch verstehen, da der Material und Zeitaufwand nicht sehr hoch ist.
Die Frage ist doch immer, welche Bezahlungsmodalitäten wurden mit der AOK (die das stellvertretend für alle Kassen macht) vereinbart. Da kann es tatsächlich eine exakte Aufstellung der Maßnahmen inkl. Materialverbrauch sein (wird dann Stichwortartig abgerechnet), es können Pauschalen von billig bis teuer je für Notfall und KTP sein, es kann zusätzlich noch die Dauer und/oder die Strecke berechnet werden. Da gibts viele verschiedene Modelle.

Geschrieben von Christof StroblAn der EST findest du dann im San.- Raum einen Patienten, dem von dem Betriebssani ein Pflaster auf den Kopf geklebt, oder der Daumen eingebunden wurde.
Der Patient geht dann mit dir zum RTW, und wird zum KH gefahren (natürlich ohne SOSI)!!


Ist doch kein Problem. Ich halte es hier nur für wichtig, dass auch KTP angemessen bezahlt werden. Und eben keine Dumping-Preise, wie es in einigen RD-Bereich leider üblich geworden ist, seit Taxi/Mietwagen in den Markt drängen.
Hier sollte der Gesetzgeber endlich brauchbare Grundlagen schaffen und diese (besonders gegenüber den Anfordernden (Ärzte und Soziale Einrichtungen (KH,AKH, usw.) durchsetzen.

Geschrieben von Christof StroblHierfür zahlt die BG (z. B.) NIEMALS einen Notfalleinsatz!!

Ich wäre mir da nicht so sicher. Das NIEMALS mag auf Euch bezogen sein - ich würde das nicht verallgemeinern. Zumal BG wieder eine andere Baustelle als die gesetzliche Krankenkasse ist.

Geschrieben von Christof StroblBis vor ein bis zwei Jahren wurden für solche Einsätze schon mal Notfälle abgerechnet (hab ich gehört), aber heute wird jeder Einsatz von den Kassen überprüft!


Tja. Ist ja schön. Mein ehem. Arbeitgeber hat es des öfteren mal auf Rechtsstreitigkeiten ankommen lassen. In der Regel hat die Kasse den kürzeren gezogen.
Daher bin ich immer Skeptisch, wenn RD-Anbieter sich zu viel gefallen lassen.

Ein wichtiger Punkt bei Euch ist Bayern. Dort ist der RD gänzlich anders organisiert als "im Rest der Welt" (naja, zumindest in D) ;-)

Aber ich fürchte, das könnte jetzt etwas zu weit führen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


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AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW349411
Datum16.07.2006 13:1715505 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblManche Betriebe haben/hatten aber von der BG die Anweisung, dass JEDER Patient, der ins KH (nicht zum DG Arzt) musste durch den RD transportiert werden muss (den Grund dafür kenne ich leider nicht).

BG-Fällen können hier die Ausnahmefälle darstellen.

Aber außerhalb von BUs? Muß man jeden Patienten mitnehmen. Heisst die Alarmierung von der Leitstelle und die Anwesenheit eines 'Patienten' immer automatisch eine Transport für den Rettungsdienst. Kann das qualifizierte RD-Personal nicht selektieren?


MkG

Christoph

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349412
Datum16.07.2006 13:1815427 x gelesen
Geschrieben von Christoph KosianIst denn eine Schnittverletzung am Finger überhaupt eine Indikation für einen qualifizierten Krankentransport? Kann der Patient nicht auch mit dem Taxi fahren?

Kommt auf die Schnittverletzung an. Ich kenne einige Leute, die bei sowas locker kolabieren, andere gehen mit einer Amputationsverletzung ganz easy in die Ambulanz... ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


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AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW349413
Datum16.07.2006 13:2115466 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningKommt auf die Schnittverletzung an. Ich kenne einige Leute, die bei sowas locker kolabieren, andere gehen mit einer Amputationsverletzung ganz easy in die Ambulanz... ;-)


Mal ganz im Ernst, heisst das, dass du jeden Patienten mitnimmst? Oder wägst du ab?


MkG

Christoph

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349414
Datum16.07.2006 13:2115386 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblManche Betriebe haben/hatten aber von der BG die Anweisung, dass JEDER Patient, der ins KH (nicht zum DG Arzt) musste durch den RD transportiert werden muss (den Grund dafür kenne ich leider nicht).


Ich kenne das Problem hauptsächlich aus dem Bereich "Schule". Dort gab es ein Problem: Lehrer.

Die waren scheinbar gar nicht in der Lage, wenigens ein bisschen zu entscheiden, ob der verletzte Schüler selbstständig zu Arzt gehen kann. Da wird dann auch mal die Schülerin mit hochgradigen Verbrühungen an beiden Händen mit dem Zivi zum Arzt geschickt.
Solange es sowas gibt, finde ich diese Vorgange zumindest tolerabel. Auch wenn sie nicht das optimum darstellen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg349417
Datum16.07.2006 13:2615412 x gelesen
Geschrieben von Sascha Elsser

In vielen Landkreisen lohnt sich der Krankentransport eh nicht mehr, weil für 50? oder weniger fähft vielleicht noch n Taxi, aber kein ktw mehr kostendeckend. Aber ist ja nicht anders gewollt von der Politik...

Oder ein Anbieter pokert solange um's Geschäft mit der AOK und muß dann mit dem Ergebnis (hier Kostensatz) leben bzw. abrechnen! :-)
Hier jammert das rote Plus auch (von Zeit zu Zeit in der örtlichen Presse zulesen).

MkG
Jörg


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349420
Datum16.07.2006 13:3015480 x gelesen
Geschrieben von Christoph KosianAlles in Deutschland, alles im selben Bundesland. Kann das sein? An wem liegt diese unterschiedliche Auffassung der Katgoresierung? Am den Krankenkassen?

Ja. Denn (wie ich bereits schrieb), wird in jedem Bereich neu zwischen Betreiber und Kasse verhandelt und so gibt es extremste Unterschiede in der Abrechnung.

Beispielweise kann es so aussehen:

Landkreis: KTP ca. 130 EUR + 2,50 pro km, RTW 350 + km
Nachbarstadt (Kreisfrei): KTP (innerstädtisch pauschal) 39 EUR, RTW 280 EUR.

In der besagte Stadt ist es kaum noch möglich, kostendeckend einen qualifizierten KTW zu besetzen. Dieser Preis kam daduch zu Stande, dass ein Taxi-Unternehmen "Krankenfahrten" für >40 EUR angeboten hat. Diese Taxis sahen (fast) aus wie Krankenwagen, da sitzen zwei Männeken drin, die haben ne Trage und nen Stuhl.
Für Otto-Normal-Krankenschwester ist es also ein Krankenwagen. Gleiches gilt für Otto-Normal-Hausarzt und sowieso für Schwester Olga aus der Kurzzeitpflege, die Omma Meier mit ner "Bronchitis" aka beginnendes Lungenödem im Krankenhaus haben möchten.

Da auf diesem "Krankenwagen" aber nur zwei "Träger" mit der qualifikation "Führerschein" sitzen, wird das aber nicht bemerkt und entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Hurra Deutschland!

*kotz*

Sorry, musste mal raus.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349422
Datum16.07.2006 13:3315481 x gelesen
Geschrieben von Christoph KosianMal ganz im Ernst, heisst das, dass du jeden Patienten mitnimmst? Oder wägst du ab?

Kommt drauf an. Ich nehme nicht jeden mit. Hängt aber auch von anderen Faktoren ab:

- wo ist der Einsatz? d.h. wie weit bis zum KH
- wird der Pat. evtl. tatsächlich kolabieren?
- ist grad der Teufel los? In der Landrettung durchaus wichtig.
- ...

So ein bisschen Bauchgefühl ist auch dabei.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.349423
Datum16.07.2006 13:3415391 x gelesen
Geschrieben von Christoph KosianMuß man jeden Patienten mitnehmen. Heisst die Alarmierung von der Leitstelle und die Anwesenheit eines 'Patienten' immer automatisch eine Transport für den Rettungsdienst. Kann das qualifizierte RD-Personal nicht selektieren?

Also ich würde keinem Patienten die Mitnahme verweigern! Natürlich kann man mit dem Patienten sprechen, ob er nicht z. B. zu seinem Hausarzt gehen möchte usw.
Besteht der Patient dennoch darauf, ins KH gebracht zu werden, würde ich ihn auch mitnehmen.

Ganz anders verhält es sich natürlich evtl. bei alkoholisierten Patienten, aber das ist ja jetzt nicht das Thema.


MkG.
Christof

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349424
Datum16.07.2006 13:3615494 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblAlso ich würde keinem Patienten die Mitnahme verweigern! Natürlich kann man mit dem Patienten sprechen, ob er nicht z. B. zu seinem Hausarzt gehen möchte usw.

Doch. Wenn es absolut keinen Grund gibt, dann würde ich dem Patienten deutlich zu verstehen geben, dass kein TP indiziert wird. (=> Kostenübernahmeerklärung kann da sehr hilfreich sein... ;-)

Geschrieben von Christof StroblBesteht der Patient dennoch darauf, ins KH gebracht zu werden, würde ich ihn auch mitnehmen.

Wenn es sein muss. (=>Kostenübernahmeerklärung)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.349427
Datum16.07.2006 13:5015413 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWenn es sein muss. (=>Kostenübernahmeerklärung)

Natürlich zahlt der Patient dann selbst!! Fahr zwar in Bayern, aber ganz doof bin ich trotzdem nicht..................


MkG.
Christof

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen349429
Datum16.07.2006 13:5615387 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWie? Für fast jeden Einsatz nen NA? Wozu?
Nein, nur bei Einsätzen, bei denen es auch möglich ist, dass der Transport mit Sonderrechten indiziert sein kann.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349435
Datum16.07.2006 14:0615387 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblNatürlich zahlt der Patient dann selbst!! Fahr zwar in Bayern, aber ganz doof bin ich trotzdem nicht..................


lol

OK. Aber so war das doch nicht gemeint... ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


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AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW349436
Datum16.07.2006 14:0715429 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseNein, nur bei Einsätzen, bei denen es auch möglich ist, dass der Transport mit Sonderrechten indiziert sein kann.

*kratz*, wirklich? OK, es gibt es recht wenige Einsätze, bei denen man die Patientenfahrt mit Sonderrechten durchführt und kein Notartzt dabei ist, aber dennoch gibt es sie! Sollte es sie geben!


MkG

Christoph

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349437
Datum16.07.2006 14:0715456 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseNein, nur bei Einsätzen, bei denen es auch möglich ist, dass der Transport mit Sonderrechten indiziert sein kann.


Dann stellt sich aber auch nicht die Frage, ob es ein Notfall ist oder nicht.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen349438
Datum16.07.2006 14:1015463 x gelesen
Geschrieben von Stefan Brüning- ist grad der Teufel los? In der Landrettung durchaus wichtig.

Obwohl ich auch Landrettung fahre, kann ich mich nicht erinnern aus diesem Grunde einen Patienten nicht transportiert zu haben.

Gruß
Ingo


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AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW349439
Datum16.07.2006 14:1715431 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeObwohl ich auch Landrettung fahre, kann ich mich nicht erinnern aus diesem Grunde einen Patienten nicht transportiert zu haben.


Die Argumentation finde ich auch relativ merkwürdig. Entweder ist ein Einsatz für den RD oder nicht. Ich lasse einem Patienten ja auch nicht weniger Therapie oder Sorgfalt zukommen, nur weil viel los ist und ich so schneller am KH frei bin.
Überhaupt, woran willst du denn fest machen ob gerade viel los ist? In Zeiten von Digitalalarm und Einsatzdepeschen dürfte das recht schwierig sein.
Ansonsten gibt es ja noch Fahrzeuge aus anderen RD-Breichen oder die Luftrettung.


MkG

Christoph

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349440
Datum16.07.2006 14:1715410 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeObwohl ich auch Landrettung fahre, kann ich mich nicht erinnern aus diesem Grunde einen Patienten nicht transportiert zu haben.

Wenn ich ehrlich bin: Nur aus diesem Grund ich sicherlich auch nicht. Aber man hat dann nicht besonders auf ein Mitfahren hingewirkt oder es kommen noch die anderen Gründe hinzug.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen349443
Datum16.07.2006 14:2615522 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningDann stellt sich aber auch nicht die Frage, ob es ein Notfall ist oder nicht.

Genau da liegt doch der Hase im Pfeffer.
Wo genau wird die Grenze gezogen zwischen einem Notfalltransport und einem Krankentransport. Ein Transfer zwischen zwei Krankenhäusern mit nem KTW ist denke ich klar. Wie sieht es aber mit ner KTW Einweisung aus? Da sind die Übergänge fließend.

Beim RTW Einsatz wird die Frage noch besser. Bei nem akuten HI wird kaum einer was sagen. Aber ab wann ist eine Schnittverletzung so schlimm, das es kein KT mehr ist?
Wer will das alles entscheiden? Der Sani auf dem KTW, der Assi auf dem RTW, ein NA, oder die Krankenkasse zwei Wochen später?

Also müssten man feste Grenzen ziehen, die einfachste wäre: "alles mit Dampf ist Notfalltransport, alles andere nicht".
Oder aber: Alles mit Transportschein ist ein Krankentransport.

Bei beiden Versionen entfällt die Stellungnahme, warum man einen Notfalltransport abrechnen möchte.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349447
Datum16.07.2006 14:3715413 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseWo genau wird die Grenze gezogen zwischen einem Notfalltransport und einem Krankentransport.

Die ist sicherlich fliessend. Daher bin ich auch kein großer Freund vom unqualifizierten KTP.

Geschrieben von Johannes Krause. Wie sieht es aber mit ner KTW Einweisung aus? Da sind die Übergänge fließend.


Aber Hallo! Da hat jeder, der mal eine Weile KTW gefahren ist bestimmt seine besten Erfahrungen gemacht.

Geschrieben von Johannes KrauseBeim RTW Einsatz wird die Frage noch besser. Bei nem akuten HI wird kaum einer was sagen. Aber ab wann ist eine Schnittverletzung so schlimm, das es kein KT mehr ist?
Geschrieben von Johannes KrauseWer will das alles entscheiden? Der Sani auf dem KTW, der Assi auf dem RTW, ein NA, oder die Krankenkasse zwei Wochen später?


Im Grunde genommen muss das Rettungspersonal in der Lage sein. Der RS muss merken, wenn es über seine Kompetenzen hinaus geht. Gleiches gilt für den RettAss.

Geschrieben von Johannes KrauseAlso müssten man feste Grenzen ziehen, die einfachste wäre: "alles mit Dampf ist Notfalltransport, alles andere nicht".

Nee, das kann man auch nicht. Auch Notfälle müssen nicht zwangsläufig mit SoSi gefahren werden. Da kommt es ja (trotz "Notfall") nicht auf wenigen Minuten an. Ein KTP ist IMO alles, was durchaus auch einige (<3) Stunden warten könnte, ohne das für den Patienten dadurch ein Schaden entsteht. (solche banale Dinge wie Dialyse mal ausgenommen)

Geschrieben von Johannes KrauseOder aber: Alles mit Transportschein ist ein Krankentransport.

Wenn ein TP-Schein vorhanden ist, dann stellt sich die Frage eigentlich nicht mehr. Zumindest aus Abrechnungssicht. Der ist nämlich erstmal bindend. Wenn die RTW-Besatzung daraus einen Notfalltransport macht, dann ist das für die Abrechnung ja erstmal unerheblich.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.349455
Datum16.07.2006 16:3715573 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Johannes KrauseAlso müssten man feste Grenzen ziehen, die einfachste wäre: "alles mit Dampf ist Notfalltransport, alles andere nicht".
Oder aber: Alles mit Transportschein ist ein Krankentransport.


So einfach ist es leider nicht! Der eine Disponent schickt Dich notfallmäßig zum Einsatz, der andere zwei Minuten später ein anderes Fahrzeug zum gleichen Meldebild "normal".

Darum gibt es eben die Anweisung, das RD Personal entscheidet an der EST, ob ein Notfalleinsatz vorliegt (das muss er auch begründen), oder nur ein Transport abgerechnet werden kann.

Wie der Patient ins KH gefahren wird (mit SOSI oder ohne), kann auch nicht entscheidend sein! Es gibt leider Kollegen, die mit einem verstauchten Bein mit SOSI zum KH düsen (bei uns würdest du das nur einmal machen).

Ob ein T.- Schein vorliegt oder nicht kann auch nicht entscheidend sein! Für den einen HA ist ein "frischer Schlaganfall" ein Notfall (Richtig!), für den anderen Arzt ist das nur ein Transport!
Auch hier muss wieder extra entschieden werden!


MkG.
Christof

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349458
Datum16.07.2006 16:5115397 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblAuch hier muss wieder extra entschieden werden!

Da hast Du aber ein heißes Eisen angesprochen.

Ich stehe mit meiner Meinung nicht alleine da, dass ein frischer Schlaganfall nichts anderes als ein (idR seeehr zeitkritischer) Notfall sein kann.

Leider wird uns ja täglich bewiesen, dass ein großteil der Menschen, darunter auch viele Ärzte, das leider anders sehen.

Geschrieben von Christof StroblSo einfach ist es leider nicht! Der eine Disponent schickt Dich notfallmäßig zum Einsatz, der andere zwei Minuten später ein anderes Fahrzeug zum gleichen Meldebild "normal".

Ja. Oft ist das Problem ja auch ein ausgeprägter Morbus Bosporus. Da hört es sich an, als würde es um Leben und Tod gehen, in Wirklichkeit ist das aber maximal etwas für den ÄND.



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Stefan


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen349502
Datum16.07.2006 17:5815361 x gelesen
Ich hänge mich ja nur an der Aussage auf, dass man jeden Nottransport extra begründen muss. Sollte es nicht möglich sein, der Crew zu vertrauen und nur Stellungnahmen bei strittigen Fragen einzufordern?
Ich bin kein großer Freund der Bürokratie und sehe bei dieser Verfahrensweise keinen sonderlichen Sinn,oder?


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