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| Thema | Personenbefürderung mit LF ? --> Bus-Schein? | 36 Beträge | |||
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
| Autor | Seba8sti8an 8H., Luhe-Wildenau / Bayern | 348243 | |||
| Datum | 10.07.2006 17:13 | 12231 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, sicherlich wurde folgendes Thema hier schon einmal diskutiert, dennoch folgende Frage. In einem LF finden 9 Leute Platz. Im normalen Leben braucht man für den Transport dieser Personenzahl (1+8) einen Bus-Schein/Personenförderung. Wo findet man hierzu die Befreiung für den FF -Dienst? Mit den besten Grüßen Sebastian Hartl | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 348244 | |||
| Datum | 10.07.2006 17:18 | 11359 x gelesen | |||
| hallo auch im "normalen" Leben braucht man bei 9 Personen (egal ob Bus oder LKW - bei geeigneten Sitzplätzen) kein Busführerschein. Somit auch nicht für das LF. MkG Jürgen Mayer | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 348245 | |||
| Datum | 10.07.2006 17:19 | 11289 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian HartlIm normalen Leben braucht man für den Transport dieser Personenzahl (1+8) einen Bus-Schein/Personenförderung. Nein. Der Fahrer zählt nicht mit. Und eine gewerbliche Personenbeförderung liegt auch nicht vor. Geschrieben von Sebastian Hartl Wo findet man hierzu die Befreiung für den FF -Dienst? Gibt es nicht. Brauch man aber auch nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Niko8las8 H.8, Osnabrück / Wuppertal / Niedersachsen | 348246 | |||
| Datum | 10.07.2006 17:19 | 11338 x gelesen | |||
| Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) für Mietwagen, Taxi, PKW im Linienverkehr, PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr /Ferienzielverkehr wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu 8 Personen befördern möchte.... Alles was ich schreibe kann (muss aber nicht) die Meinung meiner Feuerwehr sein... Immer einen Besuch wert: | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 348249 | |||
| Datum | 10.07.2006 17:24 | 11351 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerauch im "normalen" Leben braucht man bei 9 Personen (egal ob Bus oder LKW - bei geeigneten Sitzplätzen) kein Busführerschein. Somit auch nicht für das LF. Ähm, nicht ganz. Wenn der Bus mehr als acht Sitzplätze hat, dann brauchst Du ihn wohl. Zumindest steht es so in der FeV.
Die Ausnahme ist nur das hier:
Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 348254 | |||
| Datum | 10.07.2006 17:36 | 11345 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningWenn der Bus mehr als acht Sitzplätze hat, dann brauchst Du ihn wohl. Zumindest steht es so in der FeV. Richtig, es kommt ausschliesslich bauf die Anzahl der Sitzplätze an, wenn es um den Führerschein geht. Selbst wenn ich in meinem 9-Sitzer-Kleinbus 10 oder 11 Personen befördere (unter gewissen Umständen ist dies durchaus ganz legal möglich), reicht Klasse B, da nur 1+8 Sitzplätze vorhanden sind. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 348257 | |||
| Datum | 10.07.2006 17:51 | 11329 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Schmid Selbst wenn ich in meinem 9-Sitzer-Kleinbus 10 oder 11 Personen befördere (unter gewissen Umständen ist dies durchaus ganz legal möglich), reicht Klasse B, da nur 1+8 Sitzplätze vorhanden sind. Das ist definitiv so falsch! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Fragen kostet nix! | |||||
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| Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 348260 | |||
| Datum | 10.07.2006 17:59 | 11294 x gelesen | |||
Geschrieben von FeVKlasse B: Kraftfahrzeuge ? ausgenommen Krafträder ? mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) Geschrieben von STVO §21 Personenbeförderung Du müsstest also nichtgewerblich ein Fahrzeug führen, das nur 8 Passagierplätze hat, von der Gurtpflicht befreit ist (BJ?) in dem aber Stehplätze ZUGELASSEN sind. Recht ungewöhnlich! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Fragen kostet nix! | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 348262 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:01 | 11291 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen HäfnerDas ist definitiv so falsch! Nein, ist es definitv nicht. Ich habe mich diesbezüglich sowohl bei den Gesetzeshütern, als auch bei der Führerscheinstelle im Landratsamt erkundigt und beide Male die selbe Auskunft erhalten. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 348263 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:01 | 11336 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen HäfnerDas ist definitiv so falsch! Ja? Warum? IIRC wurde der Passus, dass man nur so viele Personen mitnehmen darf, wie es Sitzplätze gibt, vor längerer Zeit (aus unerfindlichen Gründen) gestrichen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 348267 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:05 | 11254 x gelesen | |||
| Es dreht sich doch ganz einfach um die Anzahl an geeigneten Rückhaltesystemen. Damit schränkt der Gesetzgeber das ganz elegant ein. Und alte Busse mit 8 Plätzen ausser Fahrer, die noch nicht der Gurtpflicht unterliegen, aber Stehplätze eingetragen haben, gibt es bestimmt wenige im Land. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Fragen kostet nix! | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 348268 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:06 | 11312 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Schmidch habe mich diesbezüglich sowohl bei den Gesetzeshütern OT: Oftmals leider die falscheste Anlaufstelle für rechtliche Auskünfte. Traurig aber wahr. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 348272 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:09 | 11303 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningOftmals leider die falscheste Anlaufstelle für rechtliche Auskünfte. Traurig aber wahr. Genau deshalb habe ich mich bei der Führerscheinstelle nochmal rückversichert. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 348273 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:11 | 11338 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Peter Schmid---
Wann hast du denn diese Auskünfte erhalten? Die von Jürgen zitierte Regelung der StVO ist noch nagelneu und erst vor ca. 2 Monaten in Kraft getreten. Gruß, Henning | |||||
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| Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 348275 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:13 | 11307 x gelesen | |||
| Aber Peter, die Führerscheinstelle weiss doch garnicht, mit welchem Fahrzeug du unterwegs bist? Hast du denn nen Oldtimer-Bus ohne Gurte und mit 4 Stehplätzen? Du gehst den falschen Weg, die Anzahl der Plätze regelt die STVO. Und was ein geeigneter Sitzplatz ist, sagt dir der KFZ-Sachverständige, wenn du z.B. in einem Wohnaufbau zusätzlich zwei Sitzplätze eintragen lassen willst. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Fragen kostet nix! | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 348279 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:22 | 11308 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochWann hast du denn diese Auskünfte erhalten? War im März 2004. Mag ja sein, dass zwischenzeitlich sich was geändert hat. Aber selbst wenn der Transport von mehr als 9 Personen nicht mehr zulässig ist, ändert sich nichts am benötigten Führerschein. Dann gibts halt eins wegen §21 STVO zwischen die Hörner, nicht aber wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 348281 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:26 | 11319 x gelesen | |||
| Mein erstes Zitat der FeV ist auch jung und besagt, mit B nur 8!! Sitzplätze ausser Fahrer. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Fragen kostet nix! | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 348287 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:34 | 11293 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen HäfnerMein erstes Zitat der FeV ist auch jung und besagt, mit B nur 8!! Sitzplätze ausser Fahrer. Eben, Sitzplätze! Wenn ich nun, egal ob legal oder nicht legal, mehr als 9 Personen im Bus hab, brauche ich trotzdem keine Klasse D, weil der Bus eben nur 8+1 Sitzplätze hat. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 348294 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:42 | 11358 x gelesen | |||
| Schon gut Peter, wir machen das jetzt anders: Du darfst das natürlich! Hallo Ursprungsposter, nein, Du brauchst keine Sondererlaubniss für 8+Fahrer, aber mehr darfst Du auch nicht! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Fragen kostet nix! | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 348296 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:45 | 11298 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Ähm, nicht ganz. Wenn der Bus mehr als acht Sitzplätze hat, dann brauchst Du ihn wohl. Zumindest steht es so in der FeV. richtig - das ist bei einem "richtigen" Bus so korrekt. Aber der Poster bezieht sich auf das LF mit insgesamt 9 Sitzplätzen. MkG Jürgen Mayer | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 348298 | |||
| Datum | 10.07.2006 18:47 | 11290 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerrichtig - das ist bei einem "richtigen" Bus so korrekt. Aber der Poster bezieht sich auf das LF mit insgesamt 9 Sitzplätzen. Dann fang doch nicht mit Bussen an... ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 348307 | |||
| Datum | 10.07.2006 19:10 | 11278 x gelesen | |||
| Hab das grad noch mal quer gelesen: Stefans Ansatz mit dem (richtigen) Bus stimmt natürlich auch! Ich (gültige Kl II ) darf einen leeren Linienbus fahren, aber sobald ich einen Mitfahrer habe (nicht Werkstattfahrt), benötige ich die Klasse D(?). Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Fragen kostet nix! | |||||
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| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen | 348317 | |||
| Datum | 10.07.2006 19:30 | 11354 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidWar im März 2004. Mag ja sein, dass zwischenzeitlich sich was geändert hat. Jo, definitiv - ist neu. Ich habe das ~2000 beim CE auch noch anders gelernt. Die Änderung stammt aus der Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und ist erst seit Mai 2006 in Kraft. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 348319 | |||
| Datum | 10.07.2006 19:39 | 11256 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias ZimmerJo, definitiv - ist neu. Ich habe das ~2000 beim CE auch noch anders gelernt. Hab grad gegoogelt. Im Netz findet sich auch die alte Version noch ziemlich häufig. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 348322 | |||
| Datum | 10.07.2006 19:47 | 11337 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen HäfnerSchon gut Peter, Nun, wenn du mit der Deutung des Wortes "Sitzplätze" überfordert bist, kann ich dir leider auch nicht helfen. Ich dachte, dass die Sache mit §21 STVO geklärt wäre. Hier habe ich tatsächlich eine ältere Version vorliegen (die übrigens noch vielfach im Internet so veröffentlicht ist), als die von dir zitierte. Ich darf also nicht (mehr) mehr als 9 Personen befördern. Falls ich dies trotzdem mache, verstosse ich zwar gegen §21 STVO, NICHT aber gegen die FEV, da die erforderliche Klasse einzig und allein von der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze und nicht von der Anzahl der tatsächlich beförderten Personen abhängt. FEV: Klasse D: Gruß Peter | |||||
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| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 348338 | |||
| Datum | 10.07.2006 20:42 | 11419 x gelesen | |||
| Hallo! Bei Fragen zum Thema Führerschein verlinke ich gerne hier hin. Da findet man auch Antworten auf Fragen die noch nicht gestellt wurden. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen". "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 348339 | |||
| Datum | 10.07.2006 20:47 | 11345 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldDa findet man auch Antworten auf Fragen die noch nicht gestellt wurden. Oooch, ich glaube, dass kommt hier im Forum auch schonmal vor... ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 348340 | |||
| Datum | 10.07.2006 20:52 | 11309 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Stefan Brüning Oooch, ich glaube, dass kommt hier im Forum auch schonmal vor... ;-) Nicht immer! Aber immer öfter! ![]() Und es ist Sommer!! Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen". "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | |||||
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| Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 348393 | |||
| Datum | 11.07.2006 08:25 | 11274 x gelesen | |||
| Hallo Sebastian! Ich kehre mal zu Deiner Frage zurück! Schaut man mal in die Fahrerlaubnisverordnung löst sich die Sache ganz einfach auf: Für das LF benötigt man zum Führen die Fahrerlaubnisklasse C. Gemäß § 8 FeVO berechtigt die Klasse C zum Fühhren von Kfz über 3500 kg zulässige Gesamtmasse und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. D.h. der Fahrer des LF und weitere 8 Personen dürfen mitfahren, also insgesamt 9 Personen auf dem LF. Somit ist klar, dass Du keine Führerscheinklasse D für das Feuerwehrfahrzeug benötigst und auch keine Außnahmen nötig sind. Ferner werden die Fahrerlaubnisbehörden auch keine Außnahmen zulassen, da auch für die Polizei oder Bundeswehr und Kat-Schutz-Organisationen, HiOs etc. entsprechende Führerscheine obligat sind. MkG Markus Nur wer ankommt, kann helfen. | |||||
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| Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 348395 | |||
| Datum | 11.07.2006 08:58 | 11305 x gelesen | |||
| Und wie ist das wenn ich einen Einsatz fahr für den ich über die gebührenordnung abrechne? Bin ich dann gewerblich? | |||||
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| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 348397 | |||
| Datum | 11.07.2006 09:06 | 11279 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Holger Seelbach Und wie ist das wenn ich einen Einsatz fahr für den ich über die gebührenordnung abrechne? Bin ich dann gewerblich? ... warum, müssen dann die Feuerwehrleute zahlen, dass sie mitfahren dürfen ? Gewerblich bezieht sich hier auf das Gewerbe "Personenbeförderung" - auch wenn ich z.B. eine Firma zur Gebäudereinigung betreibe, kann ich meine Mitarbeiter (max, 8 + Fahrer) auch ohne "Personenbeförderungsschein" transportieren. Gruss Gerhard | |||||
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| Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 348400 | |||
| Datum | 11.07.2006 09:29 | 11253 x gelesen | |||
| Hallo! Die Feuerwehr ist auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts tätig und als Teil der Gemeindeverwaltung für die Daseinsvorsorge zuständig, daher kann sie für bestimmte Tätigkeiten auch Verwaltungsgebühren erheben. Verwaltungsgebühren sollen lediglich die Kosten der Tätigkeit decken (z.B. Ausstellung eines Reisepasses etc.), sie dienen nicht der Gewinnerzielung. Somit ist klar, dass ein Verwaltungsteil (Feuerwehr) nicht als Gewerbe (privatwirtschaftlich betrieben, nach Profit strebende Privateinrichtung) gilt sondern eine öffentliche Einrichtung (von jederman anforderbar) ist. Daher kann Du auch keinen gewerblichen Personentransport durchführen. MkG Markus Nur wer ankommt, kann helfen. | |||||
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| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 348402 | |||
| Datum | 11.07.2006 09:35 | 11316 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Jürgen Häfner Ich (gültige Kl II ) darf einen leeren Linienbus fahren, aber sobald ich einen Mitfahrer habe (nicht Werkstattfahrt), benötige ich die Klasse D(?). richtig. Umgekehrt darf ich (gültige Klasse D und C1E) zwar einen 20to schweren Buss mit 60 Insassen fahren, nicht aber ein gleichschweren LKW mit leeren Holzpaletten... Gruß, otti | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 348404 | |||
| Datum | 11.07.2006 09:39 | 11298 x gelesen | |||
Umgekehrt darf ich (gültige Klasse D und C1E) zwar einen 20to schweren Buss mit 60 Insassen fahren, nicht aber ein gleichschweren LKW mit leeren Holzpaletten... Mußte man nicht früher den FS Kl. II haben bevor man den Schein für KOM machen dürfte? Ist das heute nicht mehr so vorgesehen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 348407 | |||
| Datum | 11.07.2006 09:44 | 11241 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Marc Dickey Mußte man nicht früher den FS Kl. II haben bevor man den Schein für KOM machen dürfte? Ist das heute nicht mehr so vorgesehen? musste man, ist heute nicht mehr so vorgesehen. Die Klassen C und D sind gänzlich voneinander unabhängige Klassen - was den Spaß für jemanden der Bus- und LKW-Schein haben möchte ungleich teurer macht... Gruß, otti | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 348427 | |||
| Datum | 11.07.2006 11:08 | 11255 x gelesen | |||
| Hallo, genau das schrieb ich in meinen Beiträgen ganz am Anfang. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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