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ThemaPersonenbefürderung mit LF ? --> Bus-Schein?36 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorSeba8sti8an 8H., Luhe-Wildenau / Bayern348243
Datum10.07.2006 17:1312231 x gelesen
Hallo zusammen,

sicherlich wurde folgendes Thema hier schon einmal diskutiert, dennoch folgende Frage.

In einem LF finden 9 Leute Platz. Im normalen Leben braucht man für den Transport dieser Personenzahl (1+8) einen Bus-Schein/Personenförderung. Wo findet man hierzu die Befreiung für den FF -Dienst?

Mit den besten Grüßen
Sebastian Hartl


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg348244
Datum10.07.2006 17:1811359 x gelesen
hallo

auch im "normalen" Leben braucht man bei 9 Personen (egal ob Bus oder LKW - bei geeigneten Sitzplätzen) kein Busführerschein. Somit auch nicht für das LF.


MkG Jürgen Mayer

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348245
Datum10.07.2006 17:1911289 x gelesen
Geschrieben von Sebastian HartlIm normalen Leben braucht man für den Transport dieser Personenzahl (1+8) einen Bus-Schein/Personenförderung.

Nein. Der Fahrer zählt nicht mit. Und eine gewerbliche Personenbeförderung liegt auch nicht vor.

Geschrieben von Sebastian HartlWo findet man hierzu die Befreiung für den FF -Dienst?

Gibt es nicht. Brauch man aber auch nicht.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorNiko8las8 H.8, Osnabrück / Wuppertal / Niedersachsen348246
Datum10.07.2006 17:1911338 x gelesen
Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) für Mietwagen, Taxi, PKW im Linienverkehr, PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr /Ferienzielverkehr wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu 8 Personen befördern möchte....


Alles was ich schreibe kann (muss aber nicht) die Meinung meiner Feuerwehr sein...

Immer einen Besuch wert:
Feuerwehr Voxtrup

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348249
Datum10.07.2006 17:2411351 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerauch im "normalen" Leben braucht man bei 9 Personen (egal ob Bus oder LKW - bei geeigneten Sitzplätzen) kein Busführerschein. Somit auch nicht für das LF.

Ähm, nicht ganz. Wenn der Bus mehr als acht Sitzplätze hat, dann brauchst Du ihn wohl. Zumindest steht es so in der FeV.


Klasse D: Kraftfahrzeuge ? ausgenommen Krafträder ? zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)


Die Ausnahme ist nur das hier:


(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen ? gegebenenfalls mit Anhänger ? mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.




Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorPete8r S8., Aholming / BY348254
Datum10.07.2006 17:3611345 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWenn der Bus mehr als acht Sitzplätze hat, dann brauchst Du ihn wohl. Zumindest steht es so in der FeV.

Richtig, es kommt ausschliesslich bauf die Anzahl der Sitzplätze an, wenn es um den Führerschein geht.

Selbst wenn ich in meinem 9-Sitzer-Kleinbus 10 oder 11 Personen befördere (unter gewissen Umständen ist dies durchaus ganz legal möglich), reicht Klasse B, da nur 1+8 Sitzplätze vorhanden sind.

Gruß
Peter


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW348257
Datum10.07.2006 17:5111329 x gelesen
Geschrieben von Peter Schmid Selbst wenn ich in meinem 9-Sitzer-Kleinbus 10 oder 11 Personen befördere (unter gewissen Umständen ist dies durchaus ganz legal möglich), reicht Klasse B, da nur 1+8 Sitzplätze vorhanden sind.

Das ist definitiv so falsch!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW348260
Datum10.07.2006 17:5911294 x gelesen
Geschrieben von FeVKlasse B: Kraftfahrzeuge ? ausgenommen Krafträder ? mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Geschrieben von STVO §21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.


Du müsstest also nichtgewerblich ein Fahrzeug führen, das nur 8 Passagierplätze hat, von der Gurtpflicht befreit ist (BJ?) in dem aber Stehplätze ZUGELASSEN sind. Recht ungewöhnlich!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

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AutorPete8r S8., Aholming / BY348262
Datum10.07.2006 18:0111291 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerDas ist definitiv so falsch!

Nein, ist es definitv nicht. Ich habe mich diesbezüglich sowohl bei den Gesetzeshütern, als auch bei der Führerscheinstelle im Landratsamt erkundigt und beide Male die selbe Auskunft erhalten.

Gruß
Peter


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348263
Datum10.07.2006 18:0111336 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerDas ist definitiv so falsch!

Ja? Warum?

IIRC wurde der Passus, dass man nur so viele Personen mitnehmen darf, wie es Sitzplätze gibt, vor längerer Zeit (aus unerfindlichen Gründen) gestrichen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJürg8en 8H., Herne / NW348267
Datum10.07.2006 18:0511254 x gelesen
Es dreht sich doch ganz einfach um die Anzahl an geeigneten Rückhaltesystemen. Damit schränkt der Gesetzgeber das ganz elegant ein. Und alte Busse mit 8 Plätzen ausser Fahrer, die noch nicht der Gurtpflicht unterliegen, aber Stehplätze eingetragen haben, gibt es bestimmt wenige im Land.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348268
Datum10.07.2006 18:0611312 x gelesen
Geschrieben von Peter Schmidch habe mich diesbezüglich sowohl bei den Gesetzeshütern

OT: Oftmals leider die falscheste Anlaufstelle für rechtliche Auskünfte. Traurig aber wahr.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorPete8r S8., Aholming / BY348272
Datum10.07.2006 18:0911303 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningOftmals leider die falscheste Anlaufstelle für rechtliche Auskünfte. Traurig aber wahr.

Genau deshalb habe ich mich bei der Führerscheinstelle nochmal rückversichert.

Gruß
Peter


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW348273
Datum10.07.2006 18:1111338 x gelesen
Geschrieben von ---Peter Schmid---

Geschrieben von Jürgen Häfner
"Das ist definitiv so falsch!"

Nein, ist es definitv nicht. Ich habe mich diesbezüglich sowohl bei den Gesetzeshütern, als auch bei der Führerscheinstelle im Landratsamt erkundigt und beide Male die selbe Auskunft erhalten.


Wann hast du denn diese Auskünfte erhalten?

Die von Jürgen zitierte Regelung der StVO ist noch nagelneu und erst vor ca. 2 Monaten in Kraft getreten.

Gruß,
Henning


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW348275
Datum10.07.2006 18:1311307 x gelesen
Aber Peter,

die Führerscheinstelle weiss doch garnicht, mit welchem Fahrzeug du unterwegs bist? Hast du denn nen Oldtimer-Bus ohne Gurte und mit 4 Stehplätzen?

Du gehst den falschen Weg, die Anzahl der Plätze regelt die STVO. Und was ein geeigneter Sitzplatz ist, sagt dir der KFZ-Sachverständige, wenn du z.B. in einem Wohnaufbau zusätzlich zwei Sitzplätze eintragen lassen willst.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

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AutorPete8r S8., Aholming / BY348279
Datum10.07.2006 18:2211308 x gelesen
Geschrieben von Henning KochWann hast du denn diese Auskünfte erhalten?

Die von Jürgen zitierte Regelung der StVO ist noch nagelneu und erst vor ca. 2 Monaten in Kraft getreten.


War im März 2004. Mag ja sein, dass zwischenzeitlich sich was geändert hat.

Aber selbst wenn der Transport von mehr als 9 Personen nicht mehr zulässig ist, ändert sich nichts am benötigten Führerschein. Dann gibts halt eins wegen §21 STVO zwischen die Hörner, nicht aber wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Gruß
Peter


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW348281
Datum10.07.2006 18:2611319 x gelesen
Mein erstes Zitat der FeV ist auch jung und besagt, mit B nur 8!! Sitzplätze ausser Fahrer.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

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AutorPete8r S8., Aholming / BY348287
Datum10.07.2006 18:3411293 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerMein erstes Zitat der FeV ist auch jung und besagt, mit B nur 8!! Sitzplätze ausser Fahrer.

Eben, Sitzplätze! Wenn ich nun, egal ob legal oder nicht legal, mehr als 9 Personen im Bus hab, brauche ich trotzdem keine Klasse D, weil der Bus eben nur 8+1 Sitzplätze hat.

Gruß
Peter


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW348294
Datum10.07.2006 18:4211358 x gelesen
Schon gut Peter,

wir machen das jetzt anders:

Du darfst das natürlich!


Hallo Ursprungsposter,

nein, Du brauchst keine Sondererlaubniss für 8+Fahrer, aber mehr darfst Du auch nicht!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg348296
Datum10.07.2006 18:4511298 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Stefan BrüningÄhm, nicht ganz. Wenn der Bus mehr als acht Sitzplätze hat, dann brauchst Du ihn wohl. Zumindest steht es so in der FeV.

richtig - das ist bei einem "richtigen" Bus so korrekt. Aber der Poster bezieht sich auf das LF mit insgesamt 9 Sitzplätzen.


MkG Jürgen Mayer

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348298
Datum10.07.2006 18:4711290 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerrichtig - das ist bei einem "richtigen" Bus so korrekt. Aber der Poster bezieht sich auf das LF mit insgesamt 9 Sitzplätzen.


Dann fang doch nicht mit Bussen an... ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJürg8en 8H., Herne / NW348307
Datum10.07.2006 19:1011278 x gelesen
Hab das grad noch mal quer gelesen:

Stefans Ansatz mit dem (richtigen) Bus stimmt natürlich auch!

Ich (gültige Kl II ) darf einen leeren Linienbus fahren, aber sobald ich einen Mitfahrer habe (nicht Werkstattfahrt), benötige ich die Klasse D(?).


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen348317
Datum10.07.2006 19:3011355 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidWar im März 2004. Mag ja sein, dass zwischenzeitlich sich was geändert hat.

Jo, definitiv - ist neu. Ich habe das ~2000 beim CE auch noch anders gelernt.

Die Änderung stammt aus der Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
und ist erst seit Mai 2006 in Kraft.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorPete8r S8., Aholming / BY348319
Datum10.07.2006 19:3911256 x gelesen
Geschrieben von Mathias ZimmerJo, definitiv - ist neu. Ich habe das ~2000 beim CE auch noch anders gelernt.

Hab grad gegoogelt. Im Netz findet sich auch die alte Version noch ziemlich häufig.

Gruß
Peter


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AutorPete8r S8., Aholming / BY348322
Datum10.07.2006 19:4711337 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerSchon gut Peter,

wir machen das jetzt anders:

Du darfst das natürlich!


Nun, wenn du mit der Deutung des Wortes "Sitzplätze" überfordert bist, kann ich dir leider auch nicht helfen.

Ich dachte, dass die Sache mit §21 STVO geklärt wäre. Hier habe ich tatsächlich eine ältere Version vorliegen (die übrigens noch vielfach im Internet so veröffentlicht ist), als die von dir zitierte. Ich darf also nicht (mehr) mehr als 9 Personen befördern. Falls ich dies trotzdem mache, verstosse ich zwar gegen §21 STVO, NICHT aber gegen die FEV, da die erforderliche Klasse einzig und allein von der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze und nicht von der Anzahl der tatsächlich beförderten Personen abhängt.

FEV:
Klasse D:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)


Gruß
Peter


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz348338
Datum10.07.2006 20:4211419 x gelesen
Hallo!

Bei Fragen zum Thema Führerschein verlinke ich gerne hier hin.

Da findet man auch Antworten auf Fragen die noch nicht gestellt wurden.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348339
Datum10.07.2006 20:4711345 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldDa findet man auch Antworten auf Fragen die noch nicht gestellt wurden.

Oooch, ich glaube, dass kommt hier im Forum auch schonmal vor... ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz348340
Datum10.07.2006 20:5211309 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Stefan BrüningOooch, ich glaube, dass kommt hier im Forum auch schonmal vor... ;-)

Nicht immer! Aber immer öfter!



Und es ist Sommer!!

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"


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AutorMark8us 8G., Berlin / Berlin348393
Datum11.07.2006 08:2511274 x gelesen
Hallo Sebastian!
Ich kehre mal zu Deiner Frage zurück!
Schaut man mal in die Fahrerlaubnisverordnung löst sich die Sache ganz einfach auf:
Für das LF benötigt man zum Führen die Fahrerlaubnisklasse C.
Gemäß § 8 FeVO berechtigt die Klasse C zum Fühhren von Kfz über 3500 kg zulässige Gesamtmasse und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

D.h. der Fahrer des LF und weitere 8 Personen dürfen mitfahren, also insgesamt 9 Personen auf dem LF.
Somit ist klar, dass Du keine Führerscheinklasse D für das Feuerwehrfahrzeug benötigst und auch keine Außnahmen nötig sind.
Ferner werden die Fahrerlaubnisbehörden auch keine Außnahmen zulassen, da auch für die Polizei oder Bundeswehr und Kat-Schutz-Organisationen, HiOs etc. entsprechende Führerscheine obligat sind.

MkG

Markus


Nur wer ankommt, kann helfen.

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AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern348395
Datum11.07.2006 08:5811305 x gelesen
Und wie ist das wenn ich einen Einsatz fahr für den ich über die gebührenordnung abrechne? Bin ich dann gewerblich?


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen348397
Datum11.07.2006 09:0611279 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Holger SeelbachUnd wie ist das wenn ich einen Einsatz fahr für den ich über die gebührenordnung abrechne? Bin ich dann gewerblich?

... warum, müssen dann die Feuerwehrleute zahlen, dass sie mitfahren dürfen ?

Gewerblich bezieht sich hier auf das Gewerbe "Personenbeförderung" - auch wenn ich z.B. eine Firma zur Gebäudereinigung betreibe, kann ich meine Mitarbeiter (max, 8 + Fahrer) auch ohne "Personenbeförderungsschein" transportieren.

Gruss
Gerhard


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AutorMark8us 8G., Berlin / Berlin348400
Datum11.07.2006 09:2911253 x gelesen
Hallo!
Die Feuerwehr ist auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts tätig und als Teil der Gemeindeverwaltung für die Daseinsvorsorge zuständig, daher kann sie für bestimmte Tätigkeiten auch Verwaltungsgebühren erheben.
Verwaltungsgebühren sollen lediglich die Kosten der Tätigkeit decken (z.B. Ausstellung eines Reisepasses etc.), sie dienen nicht der Gewinnerzielung.
Somit ist klar, dass ein Verwaltungsteil (Feuerwehr) nicht als Gewerbe (privatwirtschaftlich betrieben, nach Profit strebende Privateinrichtung) gilt sondern eine öffentliche Einrichtung (von jederman anforderbar) ist.

Daher kann Du auch keinen gewerblichen Personentransport durchführen.

MkG

Markus


Nur wer ankommt, kann helfen.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen348402
Datum11.07.2006 09:3511317 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jürgen HäfnerIch (gültige Kl II ) darf einen leeren Linienbus fahren, aber sobald ich einen Mitfahrer habe (nicht Werkstattfahrt), benötige ich die Klasse D(?).

richtig. Umgekehrt darf ich (gültige Klasse D und C1E) zwar einen 20to schweren Buss mit 60 Insassen fahren, nicht aber ein gleichschweren LKW mit leeren Holzpaletten...

Gruß, otti


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen348404
Datum11.07.2006 09:3911298 x gelesen
Umgekehrt darf ich (gültige Klasse D und C1E) zwar einen 20to schweren Buss mit 60 Insassen fahren, nicht aber ein gleichschweren LKW mit leeren Holzpaletten...

Mußte man nicht früher den FS Kl. II haben bevor man den Schein für KOM machen dürfte? Ist das heute nicht mehr so vorgesehen?

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen348407
Datum11.07.2006 09:4411241 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Marc DickeyMußte man nicht früher den FS Kl. II haben bevor man den Schein für KOM machen dürfte? Ist das heute nicht mehr so vorgesehen?

musste man, ist heute nicht mehr so vorgesehen. Die Klassen C und D sind gänzlich voneinander unabhängige Klassen - was den Spaß für jemanden der Bus- und LKW-Schein haben möchte ungleich teurer macht...

Gruß, otti


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348427
Datum11.07.2006 11:0811255 x gelesen
Hallo,

genau das schrieb ich in meinen Beiträgen ganz am Anfang.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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