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Thema | einsätze | 5 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | lars8 m.8, müden / nds | 347684 | |||
Datum | 07.07.2006 22:53 | 5977 x gelesen | |||
kann und darf ich in zwei verschiedenen wehren der gemeinde an einsätzen teilnehmem obwohl ich nur in einer aktiv mitglied bin? | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 347692 | |||
Datum | 07.07.2006 23:22 | 4459 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von lars meyer kann und darf ich in zwei verschiedenen wehren der gemeinde Natürlich, warum denn nicht? Bei uns wird das schon längere Zeit praktiziert! MkG. Christof | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Großhabersdorf / Bayern | 347694 | |||
Datum | 07.07.2006 23:36 | 4421 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von lars meyer kann und darf ich in zwei verschiedenen wehren der gemeinde Ja, ich bin auch nur in unserer Ortsfeuerwehr und rücke mit dieser und unserer Stützpunktwehr mit aus. Die Übungen besuche ich natürlich auch von der Stützpunktwehr. Gruß Christian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 347755 | |||
Datum | 08.07.2006 12:53 | 4419 x gelesen | |||
Geschrieben von lars meyerkann und darf ich in zwei verschiedenen wehren der gemeinde Definiere "aktiv Mitglied bin". Aktiv Mitglied ist für mich ein FM, der der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr angehört. Um diesen Status zu erreichen sehen die Feuerwehrgesetze der Länder unterschiedliche Aufnahmeprocedere vor. So von wegen Antrag, Zustimmung,... Wenn dies gewährleistet ist, kein Problem. Aber nur so mit einer Wehr der Gemeinde A ausrücken der man nicht angehört sondern man Angehöriger der Wehr der Gemeinde B ist ist m.E. ein Problem, da es dann am Dienstverhältnis zu A fehlt. Und da ein FM dienstlich tätig wird, der Dienstherr für den FM haftet,... ist die Begründung eine Dienstverhältnisses m.E. zwingend. Wobei Gemeinde = selbständige politische Einheit. Wer in einem Ortsteil einer Gemeinde bei einer Wehr ist kann natürlich da er der Gemeindefeuerwehr angehört auch in einem anderen Ortsteil mit ausrücken, wenn das intern nach Dienstanweisungen so möglich ist, da das Dienstverhältnis mit der Gemeinde ja grundsätzlich schon besteht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Lars8 S.8, Kaltenkirchen / Schleswig Holstein | 347763 | |||
Datum | 08.07.2006 13:09 | 4412 x gelesen | |||
Klar warum denn nicht? Bei uns in der Wehr wird das schón seitz Jhren so gemacht, das unter der Woch die Kameraden die im Umkreis wohnen und in den Nachbargemeinden Wer Schreibfehler findet kann sie behalten. Meine Finger sind einfach zu Wurstig für so eine graziele Tastatur | |||||
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