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ThemaNachfrage: Verkehrsregelung durch Feuerwehren25 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAlex8and8er 8B., Leinfelden-Echterdingen/Barby / Baden-Württemberg/S-A347078
Datum05.07.2006 14:4214210 x gelesen
Es ist zwar an sich ein "alter Hut", aber trotzdem noch einmal eine Nachfrage von mir, damit ich auch sicher gehe: Ist es zutreffend, dass nur in Bayern und in keinem anderen deutschen Bundesland die Feuerwehren Verkehrsregelungen vornehmen dürfen?

Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß

Alex


"Stell' Dir vor, was das für ein Feuer wär', geb' es nicht die Feuerwehr" (In Gedenken an meinen lieben Großvater)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg347088
Datum05.07.2006 15:089957 x gelesen
Geschrieben von Alexander BlasczykIst es zutreffend, dass nur in Bayern und in keinem anderen deutschen Bundesland die Feuerwehren Verkehrsregelungen vornehmen dürfen?


Ja.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMark8us 8G., Berlin / Berlin347239
Datum06.07.2006 08:279952 x gelesen
Hallo!

Was verstehst Du unter Verkehrsregelung?


Nur wer ankommt, kann helfen.

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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg347280
Datum06.07.2006 10:0510090 x gelesen
Ich würde sagen alle verkehrsleitenden Maßnahmen die über "Straße zu" und "Straße auf" hinaus gehen.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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AutorMatt8hia8s F8., Sankt Augustin / NRW347282
Datum06.07.2006 10:079659 x gelesen
Richtig.
Bei uns gab es jetzt eine Dienstanweisung, in der noch einmal drauf hingewiesen wurde, das wir nur dasmachen dürfen und für den Rest die Pol zuständig ist.


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AutorMark8us 8G., Berlin / Berlin347507
Datum07.07.2006 08:3110100 x gelesen
Moin aus der Hauptstadt!
Hallo Jens!

Wenn Du von Verkehrsregelung bzw -Lenkung sprichst, sehe ich die Sache eher kritisch, da in der Straßenverkehrsordnung die Regelung des Verkehrs durch Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten (§ 36 StVO) klar geregelt ist.

Ich auch naheliegend, da dies Bestandteil der Ausbildung der Polizei ist. Für die Verkehrsregelung gibt es verkehrstaktische Grundsätze zu beachten und setzt entsprechendes Fachwissen, welches über das des Führerscheininhabers hinausgeht, voraus, da durch Zeichen und Weisungen des Pol-Beamten andere Verkehrsregelungen außer Kraft gesetzt werden.

Was Du vielleicht meinst, ist die Absicherung von Arbeits- oder Unfallstellen mittels Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO). hierunter fallen z.B. die rotweißen Fahnen, die durch Bauarbeiter geschwenkt werden oder die Verkehrsleitkegel, die an Eurer Einsatzstelle aufgestellt werden.
Diese sind lediglich Warneinrichtungen und entbinden nicht von den vor Ort geltenden Verkehrsregelungen.

Allerdings ist dass genannte lediglich Rechtstheorie, da es in der Praxsis auch in Berlin vorkommt, dass die Fw mal eine Kreuzung sperrt und den Verkehr durch eine Nebenstraße ableitet, trotz hoher Polizeidichte in der Stadt.
Allerdings ist dies nicht der Regelfall und wird mehr als gefahrenabwehrende Maßnahme gesehen, da für die Verkehrsregelung einfach die sachliche Zuständigkeit fehlt.

Problematisch wird die Sache nämlich dann, wenn es zum Schaden kommt, weil falsch geregelt wurde, zahlt die Feuerwehr oder zieht sich sich davon zurück, weil die Zuständigkeit fehlt und es an der Aufgabenzuweisung mangelt.

Im Zweifelsfall würde ich sagen, Verkehr sichern ja und Kameraden schützen ja, Verkehrsregelung lieber den Grünen überlassen.

Die Fragen, die sich mir stellen sind, ist eine Verkehrsregelung durch die Fw bei euch überhaupt erforderlich, trifft die Pol bei euch immer später ein oder sind nicht genügend Pol-Kräfte vor Ort?


MkG

Markus


Nur wer ankommt, kann helfen.

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen347509
Datum07.07.2006 08:359765 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus GültzowProblematisch wird die Sache nämlich dann, wenn es zum Schaden kommt, weil falsch geregelt wurde, zahlt die Feuerwehr oder zieht sich sich davon zurück, weil die Zuständigkeit fehlt und es an der Aufgabenzuweisung mangelt.
Die Feuerwehr zahlt schon aufgrund der Amtshaftung.

Der Mitarbeiter darf allerdings mit Regress rechnen. Er hat nämlich Sachen gemacht, die er nicht machen darf (Verkehrsregelung) und das allem Anschein nach vorsätzlich.


Gruß
Markus

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AutorNico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg433222
Datum15.10.2007 21:499726 x gelesen
Hallo Alexander,

hier ist Obacht geboten! Bei der Verkehrsregelung handelt es sich auch in Bayern um eine "orginäre" Aufgabe der Polizeibehörden. Das heisst, selbst im Rahmen eines Amtshilfegesuchs ist es keiner anderen Behörde oder Organisation erlaubt regelnd in den Fahrzeugverkehr einzugreifen. Solange nix passiert gut. Wenn was passiert handelt es sich schnell um einen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" und das ist ein Straftatbestand!

Die StVO und entsprechende Regelungen sind Bundesrecht und das bricht Landesrecht...

Das Absperren (halb / ganzseitig) von Einsatzstellen ist der Feuerwehr zum Eigenschutz natürlich erlaubt. Streng genommen muss aber für die Auflösung der Absperrmaßnahme die Landes oder Kreispolizeibehörde hinzugezogen werden.


Grüße
Nico


Technik ohne Taktik? Nein Danke

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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern433233
Datum15.10.2007 23:569914 x gelesen
Hallo Nico,

Geschrieben von Nico Peperhier ist Obacht geboten! Bei der Verkehrsregelung handelt es sich auch in Bayern um eine "orginäre" Aufgabe der Polizeibehörden. Das heisst, selbst im Rahmen eines Amtshilfegesuchs ist es keiner anderen Behörde oder Organisation erlaubt regelnd in den Fahrzeugverkehr einzugreifen. Solange nix passiert gut. Wenn was passiert handelt es sich schnell um einen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" und das ist ein Straftatbestand!

Die StVO und entsprechende Regelungen sind Bundesrecht und das bricht Landesrecht...


Sorry, aber die Aussage ist definitiv falsch.

Geregelt ist das Ganze hier:

Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen
(ZustGVerk)

Vom 28. Juni 1990
Fundstelle: GVBl 1990, S. 220

Art. 7a
Feuerwehr und Technisches Hilfswerk

1. Zu der erforderlichen Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen können - vorbehaltlich anderer Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden oder der Polizei - Führungsdienstgrade der Feuerwehr und Führungskräfte des Technischen Hilfswerks oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade oder Helfer die Befugnisse nach § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ausüben, soweit Polizei im Sinn des Art. 1 des Polizeiaufgabengesetzes nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung steht. 2 Für die Sicherung von Veranstaltungen durch die Feuerwehren ist die Zustimmung des zuständigen Gemeindeorgans erforderlich.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern433255
Datum16.10.2007 10:369700 x gelesen
Tja, und die Pol ist aufgrund notorischer Unterbesetzung (traurig aber wahr) bei uns soweit, dass die Verkehrsregelung bei Veranstaltungen nur noch über die FF läuft. Es wird von der Kommune eine entsprechende VRA (Verkehrsrechtliche Anordnung) ausgegeben und schon kann die Feuerwehr loslegen.
Was einst nur für die Regelung an der EST gedacht war, beschert nun um einiges mehr an Diensten für sämtliche Veranstaltungen.

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen433259
Datum16.10.2007 11:029643 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelTja, und die Pol ist aufgrund notorischer Unterbesetzung (traurig aber wahr) bei uns soweit, dass die Verkehrsregelung bei Veranstaltungen nur noch über die FF läuft.

Traurig sowas.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern433263
Datum16.10.2007 12:029829 x gelesen
Hallo Sascha,

Geschrieben von Sascha JoerchelWas einst nur für die Regelung an der EST gedacht war, beschert nun um einiges mehr an Diensten für sämtliche Veranstaltungen.

Nun ja, jede Medaille hat zwei Seiten:

Vom Grundsatz her ist eine super Sache das wir uns endlich nicht mehr im rechtsfreien Raum bewegen müssen (und sind wir mal ehrlich: gemacht haben wir das alle) und mit entsprechenden Rechten und Möglichkeiten ausgestattet wurden.

Im Einsatz ist es keine Frage: Besser geht es nicht, uns stehen alle Optionen zur Verfügung.
Und die Kollegen von der Pol sind oftmals recht dankbar das wir das dürfen....denn die können nichts dafür das ihre Personaldecke immer mehr ausgedünnt wurde und müssten sich theoretisch an jeder Unfallstelle zerreissen: Absichern, Spuren sichern, Beteiligte und Zeugen befragen etc. Da meistens nur eine Streife verfügbar ist: Wie sollte das gehen ohne die Unterstützung beim Absichern bzw. Verkehr regeln durch die örtliche Fw? Irgend etwas würde zwangsläufig auf der Strecke bleiben von den umfangreichen Aufgaben die die Pol bei einem Unfall hat.

Die unangenehme Seite der Medaille für die Feuerwehr ist dann die Übernahme von Verkehrsregelungen bei lokalen Anlässen wie Prozessionen, Umzüge, etc.
Wobei: Das wurde doch auch schon in der Vergangenheit gemacht, als wir die gesetzliche Neuregelung noch nicht hatten und wird heute von vielen Kommandanten (und Vereinsvorständen) als Selbstverständlichkeit angesehen. Man hat ja innerörtliche Verpflichtungen gegenüber den anderen Vereinen denen man nachkommen will (und sicherlich teilweise auch muss).

Was mich als völlig überflüssig und fern unserer eigentlichen Aufgaben ansehe sind Veranstaltungen die jetzt plötzlich (gehäuft) neu hinzukommen, wie z.B. Parkplatzdienste bei Festen, Messen, Ausstellungen, Großveranstaltungen aller Art, aber auch "Sicherheitsdienste" (keine Brandsicherheitswachen!) und "Sanitätsdienst". Hier ist der Hintergrund wohl eher im Sparwillen des Veranstalters zu suchen: die Feuerwehr macht das i.d.R. (fast) umsonst, während gewerbliche Sicherheitsdienste dafür jede Arbeitsstunde ordentlich berechnen. Sowas ist keine Aufgabe der Feuerwehr und hierfür fehlt mir auch jedes Verständnis wenn Kommandanten sich zu solchen Aktionen überreden lassen!

Mal abgesehen davon das die meisten FA keine Lust haben, zusätzlich zum normalen Übungs- und Einsatzdienst und den Vereinsveranstaltungen, für Null in der Gegend rumzustehen und den Parkplatzwächter o. ä. zu spielen, während der Veranstalter gewerblich Umsatz macht, ist es eine Tatsache das man damit einem Sicherheitsunternehmen das Geschäft wegnimmt und damit Arbeitsplätze gefährdet / vernichtet. Das kann nicht angehen und da müssen viele Kommandanten noch lernen mal NEIN zu sagen wenn ein Veranstalter anfragt.

Mich wundert es sowieso, das die gewerblichen Diensteanbieter da noch nicht dagegen angehen.........aber wenn der erste Beschwerdeführer beim Bürgermeister auf der Matte steht dürfte sich das für die Zukunft ganz schnell erledigt haben mit diesen Diensten.

MkG MB


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen433269
Datum16.10.2007 12:149669 x gelesen
Geschrieben von Michael Bleck(und sind wir mal ehrlich: gemacht haben wir das alle)

Richtig. Und aus guten Gründen haben wir sowas vor Jahren abgeschafft und darüber bin ich froh.

Die Veranstalter von z.B. Gewerbefesten schaufeln sich an solchen Tagen riesige Gewinne ein und die Feuerwehr soll für ne Currywurst und ne Kiste $Kaltgetränk (bestenfalls noch für nen Hunnie in die Kasse) den ganzen Tag den Parkplatz bewachen.

Hinzu kommt, dass wir durch Einsatz und Ausbildung genug Stunden mit der Feuerwehr verbringen - da sollte man sich nicht unnötig Ballast an die Backe binden.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern433273
Datum16.10.2007 12:299697 x gelesen
Hi Stefan,

Geschrieben von Stefan BrüningRichtig. Und aus guten Gründen haben wir sowas vor Jahren abgeschafft und darüber bin ich froh.

Ihr habt auch einen cleveren Wehrführer mit Durchsetzungsvermögen....;-)

Geschrieben von Stefan BrüningDie Veranstalter von z.B. Gewerbefesten schaufeln sich an solchen Tagen riesige Gewinne ein und die Feuerwehr soll für ne Currywurst und ne Kiste $Kaltgetränk (bestenfalls noch für nen Hunnie in die Kasse) den ganzen Tag den Parkplatz bewachen.

Hinzu kommt, dass wir durch Einsatz und Ausbildung genug Stunden mit der Feuerwehr verbringen - da sollte man sich nicht unnötig Ballast an die Backe binden.


Da Jedermanns verfügbare (Frei-)Zeit begrenzt ist wird die Anzahl der aufgewendeten Stunden für Feuerwehrdienst im weitesten Sinne wohl nicht anwachsen (können). Also muss zwangsläufig an anderen Stellen Zeit eingespart werden.......und nun denken wir mal kurz nach: Wo könnte das wohl sein......Einsatz oder Ausbildung? Rrrrichtig: Die Ausbildungszeit ist die einzige Variable an der man zunächst problemlos Änderungen vornehmen kann......mittel- und langfristig rächt sich das dann.....aber wen interessierts: man hat ja kurzfristig alles auf Reihe, auch wenn es eigentlich nicht zu unserem Aufgabengebiet gehört.:-((

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.433302
Datum16.10.2007 14:349715 x gelesen
Geschrieben von Michael BleckUnd die Kollegen von der Pol sind oftmals recht dankbar das wir das dürfen....
Richtig, halte ich auch für sinnvoll, denn bei uns stehen bei einem VU auf jeden Fall ausreichend Kräfte zur Verfügung.

Geschrieben von Michael Bleckund "Sanitätsdienst".
Hier wäre ich sehr vorsichtig! Eine FW die nicht im RD eingebunden ist, hat davon IMO ihre Finger zu lassen. Klar die Gemeinde würde sich (bei eigenen Veranstaltungen) einiges an Geld sparen (San Dienste sind ja nicht umsonst), aber dies ist sicher nicht Aufgabe der FF!

Geschrieben von Michael Bleckwie z.B. Parkplatzdienste bei Festen, Messen, Ausstellungen
Würde ich auch nicht machen, wie von Stefan schon angesprochen, machen die Veranstalter da ihr Geld, und sollen sich dafür auch die jeweiligen Anbieter holen.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern433311
Datum16.10.2007 15:009520 x gelesen
Geschrieben von Michael BleckWas mich als völlig überflüssig und fern unserer eigentlichen Aufgaben ansehe sind Veranstaltungen die jetzt plötzlich (gehäuft) neu hinzukommen, wie z.B. Parkplatzdienste bei Festen, Messen, Ausstellungen, Großveranstaltungen aller Art, aber auch "Sicherheitsdienste" (keine Brandsicherheitswachen!) und "Sanitätsdienst". Hier ist der Hintergrund wohl eher im Sparwillen des Veranstalters zu suchen: die Feuerwehr macht das i.d.R. (fast) umsonst, während gewerbliche Sicherheitsdienste dafür jede Arbeitsstunde ordentlich berechnen. Sowas ist keine Aufgabe der Feuerwehr und hierfür fehlt mir auch jedes Verständnis wenn Kommandanten sich zu solchen Aktionen überreden lassen

Also, Michael, da muß ich sagen, selber schuld, wenn ihr das tut!
Bei uns wird das jährliche Wiesenfest (Volksfest) abgesichert (fesztug) dauert etwa pro Festzug ne halbe Stunde.
Wenn auf den eingemeindeten Ortschaften eine größere Festivitätstattfindet übernimmt dies die zuständige Ortswehr.

Würd mir mal einfallen, bei einer Ausstellung oder Messe den Verkehr regeln.
Grüße

Bernd


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 433315
Datum16.10.2007 15:079694 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Michael BleckDie unangenehme Seite der Medaille für die Feuerwehr ist dann die Übernahme von Verkehrsregelungen bei lokalen Anlässen wie Prozessionen, Umzüge, etc.
Wobei: Das wurde doch auch schon in der Vergangenheit gemacht, als wir die gesetzliche Neuregelung noch nicht hatten und wird heute von vielen Kommandanten (und Vereinsvorständen) als Selbstverständlichkeit angesehen. Man hat ja innerörtliche Verpflichtungen gegenüber den anderen Vereinen denen man nachkommen will (und sicherlich teilweise auch muss)....


Zu einem Missbrauch gehören immer 2; einer der missbraucht und einer der sich missbrauchen lässt. Was wenn morgen die ganze Feuerwehr bei so einer Aktion sagt "Nö, machen wir nicht ?"

Aber eine handvoll einsatzgeiler die sich mit Warnweste und Winkerkelle als der König der Welt fühlen werden solchen Scheiß sich immer wieder annehmen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY433331
Datum16.10.2007 15:319614 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschZu einem Missbrauch gehören immer 2; einer der missbraucht und einer der sich missbrauchen lässt. Was wenn morgen die ganze Feuerwehr bei so einer Aktion sagt "Nö, machen wir nicht ?"

Aber eine handvoll einsatzgeiler die sich mit Warnweste und Winkerkelle als der König der Welt fühlen werden solchen Scheiß sich immer wieder annehmen


Hallo Florian,

auf dem Dorf ist es üblich, dass man sowas für einen anderen Verein macht. Man weiß ja nicht, ob man diesen Verein nicht mal für was anderes braucht.
Ich habe auch kein Problem damit, den Martinszug der Kindergärten abzusichern, da waren meine Kinder ja auch mal dabei.
Was anderes ist es, für private Veranstalter so etwas zu machen. Wir haben aber auch schon ein privates Großfeuerwerk abgesichert, aber dann auch dementsprechend was bekommen.

Ich denke halt, auf dem Dorf ist es etwas anders als in der Stadt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW433336
Datum16.10.2007 15:389937 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Christof Strobl Geschrieben von Michael BleckUnd die Kollegen von der Pol sind oftmals recht dankbar das wir das dürfen....
Richtig, halte ich auch für sinnvoll, denn bei uns stehen bei einem VU auf jeden Fall ausreichend Kräfte zur Verfügung.


In Einsatzberichten ist allerdings regelmässig zu lesen, dass extra für diesen Zweck weitere Kräfte nachalarmiert werden.

Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Michael Bleckund "Sanitätsdienst".
Hier wäre ich sehr vorsichtig! Eine FW die nicht im RD eingebunden ist, hat davon IMO ihre Finger zu lassen


Dann übernimmt es eine HO, die nicht in den RD eingebunden ist.

Das finde ich dann zwar auch richtig so, aber das hat für mich nichts mit der (nicht-) Einbindung in den RD zu tun.

Gruß,
Henning


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.433340
Datum16.10.2007 15:469646 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDann übernimmt es eine HO, die nicht in den RD eingebunden ist.
Richtig.

Geschrieben von Henning KochDas finde ich dann zwar auch richtig so, aber das hat für mich nichts mit der (nicht-) Einbindung in den RD zu tun.
Auch richtig, ich hab mich wohl falsch ausgedrückt. Meinte das ist nichts für FW, die nicht das ausgebildete Personal usw. dafür haben. FW die auch im RD und / oder SEG usw. eingebunden sind, könnten natürlich auch den Sanitätsdienst übernehmen.
Sonst meint die Gemeinde vielleicht, "im neuen Fahrzeug ist doch ein Notfallrucksack, das reicht doch" (und wir sparen uns Geld).
Das sollte man IMO dann schon den HiO überlassen.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen433342
Datum16.10.2007 15:529513 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblAuch richtig, ich hab mich wohl falsch ausgedrückt. Meinte das ist nichts für FW, die nicht das ausgebildete Personal usw. dafür haben.

Wenn kein Personal dafür da ist, wird wohl hoffentlich niemand auf die Idee kommen, einen SAN-Dienst zu machen. (hängt natürlich auch davon ab, was da angeordnet wurde)

Geschrieben von Christof StroblDas sollte man IMO dann schon den HiO überlassen.

Das sollte man denen überlassen, die das können. Ob das ne HiOrg, Feuerwehr, privater Unternehmer ist, sollte dabei völlig egal sein.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen433344
Datum16.10.2007 15:549631 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerauf dem Dorf ist es üblich, dass man sowas für einen anderen Verein macht.

Das ist eben eine Frage des selbstverständnisses und offensichtlich des Bundeslandes. Bei uns ist die Feuerwehr eben kein Verein und ich finde das gut.

Geschrieben von Anton KastnerWas anderes ist es, für private Veranstalter so etwas zu machen. Wir haben aber auch schon ein privates Großfeuerwerk abgesichert, aber dann auch dementsprechend was bekommen.

Das absichern eines Großfeuerwerkes könnte man durchaus als Brandsicherheitswache bezeichnen.

Geschrieben von Anton Kastner
Ich denke halt, auf dem Dorf ist es etwas anders als in der Stadt.


Nicht unbedingt.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorNico8 M.8, Langhagen / Mecklenburg-Vorpommern433384
Datum16.10.2007 18:119815 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Alexander BlasczykIst es zutreffend, dass nur in Bayern und in keinem anderen deutschen Bundesland die Feuerwehren Verkehrsregelungen vornehmen dürfen?

Wenn man die Ansicht teilt, dass ein Verkehrsicherungsanhänger der Verkehrregelung dient (Siehe Rotes Heft Nr.205 "Absicherung von Einsatzstellen"), dann haben auch Feuerwehren an der Ostseeautobahn A20 dieses Recht. Dort sind nämlich im Zuge des Autobahnbaus entsprechende VSA beschafft worden. Mir ist ein Fall sicher bekannt, nämlich bei der FF Bad Sülze südöstlich von Rostock. Auf welcher rechtlichen Grundlage dort gearbeitet wird, ist mir allerdings nicht bekannt.

MkG


Gruß
Nico
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AutorNico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg433627
Datum17.10.2007 21:149677 x gelesen
Hallo Michael.

sorry für die Falschinfo, Du hast recht. Meine Quelle war das Heft "
Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz" von Ralf Fischer (2006).

Bayern ist das einzige Bundesland in dem das Innenministerium eine entsprechende Zuständigkeitsververordnung erlassen hat.

In BaWü gibt es keine solche Zuständigkeitsverordnung. Dementsprechend darf die Feuerwehr nur Absperren.
Es gibt kein Verwaltungshandeln ohne Rechtsgrundlage. Und da Bayern die Ausnahme darstellt dürften die Kameraden als einziges auch Regelnd eingreifen.

Grüße
Nico


Technik ohne Taktik? Nein Danke

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