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ThemaRichtlinie 89/336 EWG ('e1-Richtlinie') gilt nicht mehr für BOS, Quelle ?7 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorJörg8 S.8, Grünberg / 346655
Datum03.07.2006 13:105820 x gelesen
Ich hab gerade mal intensiv gesucht, finde aber die Quelle (war glaube ich ein Erlass des BMI), nach dem die e1-Richtline nicht mehr u.a. für die BOS gilt. Hat die mal jemand zur Hand ?

Viele Grüße, Jörg


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen346661
Datum03.07.2006 13:304527 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jörg SprankelIch hab gerade mal intensiv gesucht, finde aber die Quelle (war glaube ich ein Erlass des BMI), nach dem die e1-Richtline nicht mehr u.a. für die BOS gilt. Hat die mal jemand zur Hand ?

... konkreter Erlass ist mir nicht bekannt. Mir ist nur ein internes Schreiben vom BMVBW an das BMI bekannt, das besagten Sachverhalt mitteilt (wie gesagt "Intern" - werde ich daher auch nicht veröffentlichen).

Öffentlich zugänglich ist jedoch das Papier des Polizeitechnischen Institutes NRW zu dem Thema unter:
http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/Funk/Regelungen/EU-Richtlinien%20-%20Gesetze/Aenderungen_Kfz-Richtlinie.pdf
-> siehe dort Punkt 8

Gruss
Gerhard


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW346691
Datum03.07.2006 16:464330 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerÖffentlich zugänglich ist jedoch das Papier des Polizeitechnischen Institutes NRW zu dem Thema unter:
http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/Funk/Regelungen/EU-Richtlinien%20-%20Gesetze/Aenderungen_Kfz-Richtlinie.pdf
-> siehe dort Punkt 8


Und ich weiß nach wie vor nicht, ob das auch wirklich so einfach von der Polizei so mitgeteilt werden kann, weils m.W. vor allem die KFZ-Hersteller sind, die da durchaus eigene Bedenken haben.
Im Zweifel daher IMMER den Hersteller des KFZ fragen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen346699
Datum03.07.2006 17:164468 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoIm Zweifel daher IMMER den Hersteller des KFZ fragen...

... was meinst Du was in ich hauptberuflicher Funktion getan habe (Anfang des Jahres) ? Schon die Frage stieß dort auf Verwunderung ...
Auf die eine Antwort warte ich noch immer, die andere war sowas von ausweichend, dass sie für "Radio Eriwan" geeignet wäre ...

... zumindest weiss ich definitiv von der Bundespolizei, dass sie wieder alte e-lose Funkgeräte in neue Fzg. einbauen / einbauen lassen.

Gruss
Gerhard


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AutorPete8r S8., Aholming / BY346748
Datum03.07.2006 22:034339 x gelesen
Siehe hierzu auch Stellungnahme des LFV Bayern

Gruß
Peter


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AutorJörg8 S.8, Grünberg / 346877
Datum04.07.2006 14:304373 x gelesen
Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, müsste man also die Forderung nach einer verbindlichen Erklärung, ob in ein angebotenes Fahrgestell Altgeräte eingebaut werden dürfen, bereits ins Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung integrieren...

Trifft z.B. die Kommunen, die jetzt in den Umruchzeiten Richtung Digitalfunk (kann noch dauern, ich weiss :-) ) z.B. einen ELW 1 beschaffen müssen und noch FuG 8b-1 zur Verfügung haben.

Grüße, Jörg


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW346890
Datum04.07.2006 15:374267 x gelesen
Geschrieben von Jörg SprankelUm auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, müsste man also die Forderung nach einer verbindlichen Erklärung, ob in ein angebotenes Fahrgestell Altgeräte eingebaut werden dürfen, bereits ins Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung integrieren...


Wir verlangen das vom GU, wenn er das nicht macht (sich vom Fahrgestellhersteller die Freigabe zu holen), hat er ggf. den Schwarzen Peter, wenns mal wieder elektronische Wunderwellen gibt...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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