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Thema | Mindestbreiten für Rettungswege bei Veranstaltungen im öff. Verkehrsraum | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen | 346342 | |||
Datum | 01.07.2006 14:19 | 6207 x gelesen | |||
Moin, weiß irgendjemand zufällig, wie es mit rechtlichen Vorschriften aussieht zu den mindestens freizuhaltenden Flächen bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum? Konkret geht es hier um: a) einen wöchentlich stattfindenden Markt b) um den verbleibenden Verkehrsraum bei Außenbestuhlung einer Gaststätte. Im Fall a) ist ein Befahren des entsprechenden Bereichs de facto gar nicht mehr möglich (teilweise nicht mal nach Einklappen der Wetterschutze der Verkaufswagen) Im Fall b) ragt die mit Blumenkübeln abgegrenzte Aussenbestuhlung inkl. Sonnenschirmen so weit in die hier als verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesene Straße rein, dass ein Passieren schon mit einem RTW nur mit äußerst aufwändigem Rangieren möglich ist. Ein Durchkommen mit LF oder DL wäre nicht möglich. Wie sieht es hier mit rechtlichen Bestimmungen aus? Falls wichtig zur Beantwortung: Es geht um Niedersachsen. Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 346353 | |||
Datum | 01.07.2006 14:56 | 4112 x gelesen | |||
Moin Claus, bei der Beantragung einer Aufstellgenehmigung für einen unserer LKW wurde uns diese verwehrt, da wir den verbleibenden Verkehrsraum auf unter 3 m eingeschränkt hätten. Das passt dann wohl zu b. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Fragen kostet nix! | |||||
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Autor | Jörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 346404 | |||
Datum | 01.07.2006 17:39 | 4051 x gelesen | |||
Hallo Claus, Geschrieben von Claus Kemp a) einen wöchentlich stattfindenden Markt Das wird das zuständige Ordnungsamt mit dem VB festlegen, zB in der Marktordnung. Geschrieben von Claus Kemp b) um den verbleibenden Verkehrsraum bei Außenbestuhlung einer Gaststätte. Ebenfalls die Gewerbeabt. des Ordnungsamtes, hier gibts aber ne klare Ansage in den §2,3 DVNBauO oder auch in den §§ 6 und 20 NBauO. Hier kannst es nachlesen. mkG Jörg Wißmann | |||||
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