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ThemaLautstärke von Martinshörnern26 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW345989
Datum29.06.2006 14:0411240 x gelesen
Hallo zusammen

Ich habe gestern in Radio (Einslive) gehört, dass es eine neue EU-Richtlinie geben soll, die dafür sorgen soll, das die Lärmbelastung von Einsatzkräftzen in Fahrzeugen durch das Martinshorn gering gehalten wird. Bei der Polizei wurde eine Lautstärke von 104 dB gemessen. Ist es bei dieser Lautstärke nicht schon Pflcht Gehörschutz zu tragen?

Wer weiß nähres dazu?


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorMich8ael8 S.8, Ottweiler / Saarland345991
Datum29.06.2006 14:1010047 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanIst es bei dieser Lautstärke nicht schon Pflcht Gehörschutz zu tragen?


In einer Umgebung mit hohem Schallpegel, wie bei der Arbeit in der Nähe von lauten Maschinen (Flughafen, Straßenbau, Industriemaschinen, etc.) ist das Tragen eines Gehörschutzes ab 85 dB(A) gesetzlich vorgeschrieben.

Gefunden bei Wikipedia.

Geschrieben von Axel Urbanin Fahrzeugen

Jetzt mal ehrlich: Kann mir nicht vorstellen, dass es im Inneren des Fahrzeuges so laut ist. Hatten die die Fenster auf? :-)


Gruß
Michel


Wo immer man hingeht...dort ist man dann.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW345992
Datum29.06.2006 14:159984 x gelesen
Geschrieben von Michael SticherJetzt mal ehrlich: Kann mir nicht vorstellen, dass es im Inneren des Fahrzeuges so laut ist. Hatten die die Fenster auf? :-)

doch, das ist ein bekanntes Problem - und wir schreiben die 85 dB(A) daher auch in unseren Leistungsbeschreibungen seit Jahren als Maximalwert vor - und wir überprüfen das auch.
Sollte der allerdings reduziert werden, wirds für die Einsatzfahrzeuge für mich irgendwann nur noch mit Interkom (Sprechgarnituren wie beim Kampfpanzer) lösbar, wie sie genau aus dem Grund in den USA schon lang üblich sind (nur haben die da so gut wie keine Dämmung zwischen Mannschaft und 400 PS).


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP345994
Datum29.06.2006 15:089934 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowir schreiben die 85 dB(A) daher auch in unseren Leistungsbeschreibungen seit Jahren als Maximalwert vor
Erfolgt der Aufbau der Hörner auf der Mannschaftskabine oder an der Fahrzeugfront (evtl. hinter Kühlergrill), oder ist das den Herstellern freigestellt?.
Sind die 85 db(A) aufgrund der gesetzlichen Höchstgrenze gewählt, oder wurde untersucht, welche Lautstärke zum "Aufwecken" der Verkehrsteilnehmer die sinnvollste ist?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW345996
Datum29.06.2006 15:319986 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppErfolgt der Aufbau der Hörner auf der Mannschaftskabine oder an der Fahrzeugfront (evtl. hinter Kühlergrill), oder ist das den Herstellern freigestellt?.

Je nach Aufbau- bzw. Fahrzeugtyp.


Geschrieben von Sebastian KruppSind die 85 db(A) aufgrund der gesetzlichen Höchstgrenze gewählt,

Die gilt nur INNEN und da wegen der Schutzverpflichtung gegenüber den Mitarbeitern..


Geschrieben von Sebastian Kruppwelche Lautstärke zum "Aufwecken" der Verkehrsteilnehmer die sinnvollste ist?

das hat doch damit nur eingeschränkt was zu tun, weil das wäre ja "außen"...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP345998
Datum29.06.2006 15:519972 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas hat doch damit nur eingeschränkt was zu tun, weil das wäre ja "außen"...Also hat die Lautstärke nach außen, bzw. die Schallwirkung der Martinshörner keinen/nur geringen Einfluss auf diese Vorgabe. Das wollt ich doch nur wissen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW345999
Datum29.06.2006 15:549971 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppMartinshörner

Die Fa. Martin baut ein druckluftbetriebenes Sondersignalgerät, das heißt Martinhorn.

Wir verwenden bis auf wenige Ausnahmen auch aus Gründen des Lärmschutzes (von uns selbst und der Nachbarn) sowie wegen der Durchsagemöglichkeiten nur elektronische Anlagen verschiedener Hersteller.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGreg8or 8M., Roth / Rheinland Pfalz346000
Datum29.06.2006 16:229987 x gelesen
Hallo

Geschrieben von ---Wikipedia---
Der Begriff ?Martinshorn? oder ?Martin-Horn?

?Martinshorn? ? seltener, aber korrekt: ?Martin-Horn? (auch: ?Martinhorn?) ? ist vor allem in Deutschland ein umgangssprachlicher Begriff für das Folgetonhorn. Der Name leitet sich ab vom Unternehmen Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin , eines Herstellers von Kompressor-Tonfolgeanlagen mit Sitz in Philippsburg.

Das 1880 gegründete Unternehmen für Jagdhörner und Kavallerietrompeten entwickelte 1932 gemeinsam mit Polizei und Feuerwehren ein Mehrtonhorn, das in der Folge für Einsatzfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben wurde. Da die Fertigung bis zum Zweiten Weltkrieg exklusiv dem Unternehmen Martin oblag, wurde der Markenname ?Martin-Horn? zum Begriffsmonopol für Folgetonhörner.


ohne weiteren Kommentar

Gruß Gregor

Jetzt brauch ich mal ein Tempo. Oh Endschuldigung ein Papiertaschentuch natürlich. ;-)


Gruß Gregor

P.S. Meine Meinung....

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP346003
Datum29.06.2006 16:5310190 x gelesen
Geschrieben von Gregor Mehligohne weiteren Kommentar
Grad deshalb kam auch von mir keiner mehr...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorJan-8H. 8L., Hilter a.T.W. / 346019
Datum29.06.2006 17:5510041 x gelesen
Hallo,
ich arbeite bei einem dieser Herrsteller für Feuerwehrfahrzeuge.
Bei uns wird natürlich auch nach dem Einbau des Martinhorn.
[Klugscheißen an](ohne S)[Klugscheißen aus]
Nur sind die meisten Elektriker so nett und kü+ndigen dieses mit den
einem lauten Ruf durch die Halle an. (Vorsicht laut !!!)
Aber ich muss ehrlich sagen das ich mir bei elektro Hörnchen schon lange die Ohren nciht mehr zu halte. Bei kraftvollen Presslufthörnern ist das natürlich schon was anderes.

Nun ein Frage an euch.
Sollte es nciht "verboten" werden Fzg. der 16 Klasse mit Elektrohorn auszurüsten.
Die Unfälle mit Feuerwerhfahrzeugen häufen sich. Und ich bin der Meinung das man
Großfahrzeuge (wie wir sie nennen) mit einem "großen Horn" ausstatten sollte.
Ein 24/50 mit Elektrohorn ist doch schon ein Witz oder???

Das ist wie immer nur meine Meinung.

MKG
JHL


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg346023
Datum29.06.2006 18:079982 x gelesen
Geschrieben von Jan-H. LüneSollte es nciht "verboten" werden Fzg. der 16 Klasse mit Elektrohorn auszurüsten.


Nein. Elektrohörner haben i.d.R: noch weitere Vorteile wie Durchsagemöglichkeiten,...


Geschrieben von Jan-H. LüneDie Unfälle mit Feuerwerhfahrzeugen häufen sich.

Das liegt aber bestimmt nicht an der Signalanlage, sondern i.d.R. em, der links vorne sitzt.


Geschrieben von Jan-H. LüneUnd ich bin der Meinung das man
Großfahrzeuge (wie wir sie nennen) mit einem "großen Horn" ausstatten sollte.
Ein 24/50 mit Elektrohorn ist doch schon ein Witz oder???


[X] Du willst Dir § 35 Abs. 1 und 8 StVO noch mals durchlesen und ihn verstehen....


Wir haben uns im Straßenverkehr gefälligst so zu verhalten, daß niemand anderes gefährdet wird. Und wenn ich als Maschinist nicht die Vorfahrt habe, dann muß ich meine Karre im Zweifel bis zum Stillstand bringen bis ich sicher bin daß mich alle wahrgenommen haben. Egal wie "laut" oder "leise" das Horn ist.
Lieber komme ich da eine Minute später an, dafür überhaupt.
Wer das nicht begriffen hat, der hat links vorne in einem Einsatzfahrzeug nichts zu suchen.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW346026
Datum29.06.2006 18:109948 x gelesen
Geschrieben von Gregor MehligJetzt brauch ich mal ein Tempo. Oh Endschuldigung ein Papiertaschentuch natürlich. ;-)

Soweit für den normalen Sprachgebrauch o.k., aber Du kannst ja mal versuchen, ein Martin-Horn in eine Ausschreibung zu schreiben...
Wenn Du viel Glück hast, hast Du eines gewollt - und bekommst es auch, keiner bemerkt, dass mit dieser ausschließlichen Vorgabe die Ausschreibung an sich schon problematisch bis anfechtbar wird.
Du kannst auch Pech haben, Du wolltest ein elektronisches Folgesignal (hast halt nur das "gängige" Wort benutzt) , bekommst aber eines mit Druckluft, von der Fa. Fiam. (Das geht dann auch in jeder beliebigen Kombination von "Varianten".)

Merkst Du was?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen346027
Datum29.06.2006 18:119884 x gelesen
Geschrieben von Jan-H. LüneSollte es nciht "verboten" werden Fzg. der 16 Klasse mit Elektrohorn auszurüsten
Ahja, naja, also das ist etwas durcheinander. Ein echtes Elektrohorn (Aufschlaghupen + Relais) sind üblicherweise am unteren Wert der zulässigen Lautstärke. Martin und die meisten elektronischen Anlagen in Vollversion liegen meist am oberen Ende der zulässigen Bandbreite.

Wer nur reine Aufschlaghupen beschafft hat wenig Verkehr oder ist an der Realität vorbei. Allerdings kann man diese schön als leisere Variante für die NAcht verwenden.

Gruß LP


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AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern346036
Datum29.06.2006 18:5110012 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoSoweit für den normalen Sprachgebrauch o.k., aber Du kannst ja mal versuchen, ein Martin-Horn in eine Ausschreibung zu schreiben...
Wenn Du viel Glück hast, hast Du eines gewollt - und bekommst es auch, keiner bemerkt, dass mit dieser ausschließlichen Vorgabe die Ausschreibung an sich schon problematisch bis anfechtbar wird.

Hallo,

wie kann man dann eine Ausschreibung formulieren, damit alle Anbieter das Martinhorn anbieten? Wenn ich z.B. eine Druckluft-Fanfare will, mir der Ton der Fiamm aber nicht gefällt, die aber angeboten wird, weil billiger?

Hat da wer Tips für die Ausschreibung?


MkG


Jürgen Dichtl



Meine persönliche Meinung!


Meine Feuerwehr

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AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen346044
Datum29.06.2006 20:239960 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jürgen Dichtl:
wie kann man dann eine Ausschreibung formulieren, damit alle Anbieter das Martinhorn anbieten? Wenn ich z.B. eine Druckluft-Fanfare will, mir der Ton der Fiamm aber nicht gefällt, die aber angeboten wird, weil billiger?

Na in der Ausschreibung unter Pos. XYZ eben DAS Martin-Horn fordern.

Und wenn es den doch ein Elektronisches werden soll, auch dieses fordern, und 2 Hersteller zur auswahl stellen. Z.B. Hella RTK XX oder Techno-Design XY.


Gruß
Jürgen Linne

Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung.

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AutorClau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen346046
Datum29.06.2006 20:319943 x gelesen
Nabend,

ich will ja jetzt nicht fies sein, aber der Sinn einer Ausschreibung ist euch schon irgendwie bewußt, oder? Da gehts nicht um "schöner wohnen", sondern darum eine sachlich möglichst klar definierte Leistung zu den bestmöglichen Konditionen zu bekommen...


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen346050
Datum29.06.2006 20:499961 x gelesen
Hm, wenn es nur einen Anbieter gibt...

Die Fiamm Anlage ist auch mit vier Schallbechern leiser als Martin. Man muß dann die Lautstärke fordern...

Gruß LP


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AutorClau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen346051
Datum29.06.2006 20:5510056 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottMan muß dann die Lautstärke fordern...
Wenn man begründbar ein technisches Kriterium fordert, das eben nur XY erbringt, dann ist das was anderes als es in dem Beitrag beschreiben wurde, auf den ich geantwortet habe: "in der Ausschreibung eben DAS Martin-Horn fordern" oder beim E-Horn namentlich nur zwei Produkte zuzulassen (und damit X andere Anbieter auszuschließen).


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen346053
Datum29.06.2006 21:399653 x gelesen
Hallo Claus,

Geschrieben von Claus Kemp:
"in der Ausschreibung eben DAS Martin-Horn fordern" oder beim E-Horn namentlich nur zwei Produkte zuzulassen (und damit X andere Anbieter auszuschließen).

warum sollte ich zig andere Anbieter durch die explizite forderung von Teil X ausschliessen?

Meines wissens werden von allen Aufbauherstellern alle möglichen gewünschten SoSi-Anlagen verbaut.
Da ich aber das Fahrzeug als ganzes Ausschreibe und damit die Aufbauhersteller zur Teilnahme an der Ausschreibung auffordere, muss ich ja wohl die Spezifikation des Fahrzeuges festlegen, damit eben diese ein Angebot unterbreiten können. Wenn ich dann für Teil X mehrere Varianten zulasse, wovon "nur" 2 genannt werden, schliesse ich doch keinen aus oder?


Gruß
Jürgen Linne

Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung.

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AutorClau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen346057
Datum29.06.2006 22:109687 x gelesen
Nabend Jürgen,

ich überlege gerade, ob wir aneinander vorbeireden...

Wenn du beispielhaft für die Gattung zwei Vertreter einer Gruppe nennst ist es ja was ganz anderes als wenn du nur diese beiden zuläßt. Wenn du als Beispiel für eine Kompressorfanfare das Martin-Horn anführst ist es natürlich was anderes als wenn du das explizit forderst, weil der Klang der Fiamm dir nicht gefällt (wie es dein Vorredner schrieb).

Aber ohne nachvollziehbare sachliche Begründung das Ganze von vorneherein einzuschränken (ist dabei ja letztlich egal, ob es um die Hornanlage geht oder den Fahrgestellhersteller) wäre ein unnötiger Gang aufs Glatteis...


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen346059
Datum29.06.2006 22:429637 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischerein. Elektrohörner haben i.d.R: noch weitere Vorteile wie Durchsagemöglichkeiten,...

Ich denke, er meint die guten, alten Bosch-Hupen...
Denn die aktuellen E-Hörner sind meisten ausreichend laut.

Geschrieben von Christian FischerWir haben uns im Straßenverkehr gefälligst so zu verhalten, daß niemand anderes gefährdet wird. Und wenn ich als Maschinist nicht die Vorfahrt habe, dann muß ich meine Karre im Zweifel bis zum Stillstand bringen bis ich sicher bin daß mich alle wahrgenommen haben. Egal wie "laut" oder "leise" das Horn ist.
Lieber komme ich da eine Minute später an, dafür überhaupt.
Wer das nicht begriffen hat, der hat links vorne in einem Einsatzfahrzeug nichts zu suchen.


Losgelöst davon, dass ich Dir grundsätzlich Recht gebe, hat die Art der SoSi-Ausrüstung durchaus einen Sicherheitsaspekt.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern346061
Datum29.06.2006 22:479708 x gelesen
Ausschreibungstrick, um zumindest mal die Preise zu erhalten.

Signalhorn allgemein anhand technischer Eckdaten ausschreiben und den Bieter das Fabrikat angeben lassen. (Achtung, genaue Bezeichnung fordern).
Dies als sog. Normalposition. Damit ist der Forderung nach Neutralität der Ausschreibung gemäß der Verdingungsordnung genüge getan.
Das Martin-Horn, mit verbindlicher Angabe des Typs, als sog. Eventualposition zusätzlich ausschreiben. In den Vorbemerkungen ausdrücklich die Wertung der Evtl-Pos. als Vorbehalt einstellen.

Und dann hoffen, daß der Preisunterschied zwischen Normalposition und Eventualposition nicht kriegsentscheidend ist und dann bei der Angebotswertung bei allen entsprechend die Eventualposition mitwerten. Funktioniert in der Regel.
Zu beachten ist allerdings auch, daß die Anzahl und der wirtschaftliche Umfang der sog. Eventualpositionen nicht zu hoch werden darf.

mkg

Werner


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AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen346091
Datum30.06.2006 10:249595 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Claus Kemp:
ch überlege gerade, ob wir aneinander vorbeireden

nein, ich hab deinen Einwand schon verstanden. Ich würde das heute so auch nicht mehr machen.

Nur Jürgen Dichtl fragte wie man das Ausschreibt und ich hab ihm geantwortet wie es machbar ist. Daß das so nicht ganz Wasserdicht ist, schreibt Ulrich ja im anderen Thema.

Bisher haben wir alle Ausschreibungen so gemacht, das die Sache, welche wir haben möchten recht eng umschrieben wurde und dazu 2 Beispiele genannt.

Bisher mit dem erfolg das auch mal nicht das kam was gewünscht war, aber z.b. fast 30% günstiger.


Gruß
Jürgen Linne

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio346245
Datum01.07.2006 00:589628 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael SticherIn einer Umgebung mit hohem Schallpegel, wie bei der Arbeit in der Nähe von lauten Maschinen (Flughafen, Straßenbau, Industriemaschinen, etc.) ist das Tragen eines Gehörschutzes ab 85 dB(A) gesetzlich vorgeschrieben.

Das ist gleich doppelt falsch.
Zum einen ist die Grenze zum Tragen von Gehörschutz immer noch 90 dB(A) (§ 10 Abs. 2 der UVV "Lärm" - eine Absenkung dieser Grenze auf 85 dB(A) wird erst mit der Umsetzung der EU-Lärmrichtlinie 2003/10/EG ab 2007 kommen), zum anderen beziehen sich besagte 85 dB(A) auf den Beurteilungspegel (UVV Lärm) bzw. den oberen Auslösewert (2993/10/EG). Beide kennzeichnet eine Expositionsdauer von acht Stunden, was bei Mitfahrt in einem Feuerwehrfahrzeug gerade nicht der Fall ist.
Der Beurteilungspegel von 85 dB(A) wird auch erreicht, wenn eine höhere Lärmexposition über einen geringeren Zeitraum aufgenommen wird, so z.B. bei 105 dB(A) (das dürfte mehr sein, als die gängigen Warnanlagen überhaupt leisten) über eine Zeitdauer von 4,8 Minuten.
Es braucht also bei SoSi-Fahrt nicht gleich jeder Angst um sein Gehör zu haben.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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AutorMich8ael8 S.8, Ottweiler / Saarland346281
Datum01.07.2006 11:209662 x gelesen
Hallöchen,

Geschrieben von Christi@n PannierDas ist gleich doppelt falsch.

wie bereits erwähnt stammt meine Info von Wikipedia. Genauer aus dem Artikel "Gehörschutz". Da hat der Autor sich wohl nicht ganz genau informiert.

Geschrieben von Christi@n PannierEs braucht also bei SoSi-Fahrt nicht gleich jeder Angst um sein Gehör zu haben.

Würde mich auch wundern, wenn plötzlich alle Mann mit Mickey-Mäusen oder Ohropax im Mannschaftsraum säßen... :-D


Schönes Wochenende!
Michel


Wo immer man hingeht...dort ist man dann.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio346299
Datum01.07.2006 12:329617 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael Sticherwie bereits erwähnt stammt meine Info von Wikipedia.

'Tschuldigung, war von mir falsch zitiert.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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