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ThemaUmfeldbeleuchtung Nachrüsten?27 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorSven8 S.8, Nümbrecht / NRW345582
Datum27.06.2006 19:0416611 x gelesen
Hallo zusammen!

Mich würde mal Interessieren ob es sich lohnt eine Umfeldbeleuchtung am Löschfahrzeug nachzurüsten.

Man sieht es ja fast bei allen neueren Fahrzeugen und hab es auch schon bei einigen älteren Fahrzeugen gesehen.

Wie ist eure Erfahrung mit sowas? Bringt es wirklich merklich mehr Sicht und somit mehr Sicherheit?

Wie hoch würden ca. die Kosten für eine solche Nachrüstung werden?

Gruß Sven


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AutorThom8as 8M., Menden / NRW345597
Datum27.06.2006 20:2712053 x gelesen
Komische Frage.

Also Grundsätzlich ist es immer gut zu sehen wo man gerade tritt.
Ob es mehr Licht bringt ist wohl eine Frage der Beleuchtung, wenn der Geräteraum eh auf ist und mit Hlfe von 55W beleuchtet wird kann das schon reichen.

Preise für den Arbeitsscheinwerfer fangen bei 10? an und sind mehr oder weniger open end.
Vernünftig bei Eigenmontage sollten man aber mit ~250? rechnen.
Dabei sind dann 5Stk Hella Ultra Beam FF (2Li 2Re 1Hi)
Relais
Kabel
Schalter


Übrigens erleichtern sie auch Fahrt im dunklen Wald oder Gassen ;)


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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AutorPete8r S8., Aholming / BY345599
Datum27.06.2006 20:4011543 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeÜbrigens erleichtern sie auch Fahrt im dunklen Wald oder Gassen ;)

Und sind besser als jeder herkömmliche Rückfahrscheinwerfer, wenn du sie zugleich an den Rückwärtsgang koppelst: Licht an, RW-Gang rein ==> Umfeldbeleuchtung autom. an.

Gruß
Peter


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AutorClau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen345600
Datum27.06.2006 21:0212094 x gelesen
Nabend,

wo wir gerade dabei sind: Ist der Betrieb der Umfeldbeleuchtung denn beim rollenden Fahrzeug überhaupt zulässig?

Nachdem unsere letzten Generationen RTW die nämlich alle hatten (und ich sie nicht mehr missen möchte beim Suchen von Hausnummern, beim Rangieren und Wenden - und beim Ausleuchten des Umfelds beim stehenden RTW natürlich), ist die Umfeldbeleuchtung bei unseren neueren RTW so geschaltet, dass sie sich nur anschalten läßt, wenn die Handbremse angezogen ist (das Fahrzeug also definitiv steht). Begründung dafür war eben die, dass es beim rollenden Fahrzeug nicht zulässig sei, die UFB zu benutzen und es deshalb technisch zu verhindern sei...

Weiß da jemand Genaueres zu irgendwelchen Vorschriften etc.?


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorSven8 S.8, Nümbrecht / NRW345625
Datum28.06.2006 00:1011342 x gelesen
Mal noch ne Frage.

Wäre es sinnvoll wenn man die Beleuchtung vom Führerhaus und Pumpenstand jeweils über eine Tasterschaltung Ein und Aus schalten könnte oder sollte die nur vom Führerhaus aus geschaltet werden können?

Oder gibt es da auch bestimmte Vorschriften vom TÜV wie diese zu Schalten ist?

Gruß Sven


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen345632
Datum28.06.2006 00:4511368 x gelesen
Moin

Geschrieben von Claus KempBegründung dafür war eben die, dass es beim rollenden Fahrzeug nicht zulässig sei, die UFB zu benutzen und es deshalb technisch zu verhindern sei...
Weiß da jemand Genaueres zu irgendwelchen Vorschriften etc.?

Jepp, die Straßenverkehrszulassungsordnung weiß da was.

Auf die Schnelle hab ich jetzt §52 Absatz 7 StVZO gefunden:
"(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."

Ob das "dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden" so interpretiert werden muss, dass es unmöglich zu machen ist, weiß ich nicht. Vom Wortlaut her könnte man auch meinen, dass es eben einfach nur verboten ist, die Teile einzuschalten. Hat mal jemand 'nen Kommentar zur StVZO greifbar? ;o)

Was das "widerrechtliche" Einschalten während langsamer Fahrt zwecks Hausnummernsuche angeht, könnte da eventuell §70 Absatz 4 Abhilfe schaffen: "(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig."

Aber hier Obacht, in der Aufzählung fehlt der Rettungsdienst, sofern er nicht KatS ist, gilt also wenn überhaupt wohl nur für Feuerwehr-RTWs ;o)
So, die Zitate hab ich geliefert, die Bewertung überlasse ich anderen.

Gruß
Sebastian


--
Erfahrung macht man leider meist kurz nachdem man sie gebraucht hätte...

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW345633
Datum28.06.2006 00:5611057 x gelesen
Hallo,

die Zusatzscheinwerfer an den gewerblichen LKW oben am Fahrerhaus sind als Arbeitsscheinwerfer deklariert und sind sehr wohl in der Fahrt zu schalten. Ich interpretieren das ganze als: Verboten, aber nicht technisch unmöglich, die UFB während der Fahrt einzuschalten. Aber eben nur meine Meinung!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Fragen kostet nix!

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen345636
Datum28.06.2006 01:3011046 x gelesen
Moin

Geschrieben von Jürgen HäfnerIch interpretieren das ganze als: Verboten, aber nicht technisch unmöglich, die UFB während der Fahrt einzuschalten.Jepp, ich wie gesagt ja auch, unter anderem weil ich dies:
Geschrieben von Jürgen Häfnerdie Zusatzscheinwerfer an den gewerblichen LKW oben am Fahrerhaus sind als Arbeitsscheinwerfer deklariert und sind sehr wohl in der Fahrt zu schalten aus eigener Erfahrung um landwirtschaftliche Fahrzeuge verschiedenster Baujahre und Typen erweitern kann.
Wäre ja auch reichlich sinnfrei, beim nächtlichen arbeiten immer anhalten zu müssen, wenn man sehen will, wohin man fährt ;o)

Nehmen wir also an, eine technische Zwangsschaltung ist nicht erforderlich, dann müsste das Trotzdem-Einschalten wohl über §70 StVZO abzufangen sein.

Gruß
Sebastian


--
Erfahrung macht man leider meist kurz nachdem man sie gebraucht hätte...

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AutorMark8us 8E., Trabitz / Bayern/Oberpfalz345648
Datum28.06.2006 07:5510716 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WeißWas das "widerrechtliche" Einschalten während langsamer Fahrt zwecks Hausnummernsuche angeht, könnte da eventuell §70 Absatz 4 Abhilfe schaffen: "(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung

Oder du ziehst einfach die Handbremse einen Zahn an dann brennt sie auch.

gruss Markus


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern345649
Datum28.06.2006 08:0010832 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Weiß aus eigener Erfahrung um landwirtschaftliche Fahrzeuge verschiedenster Baujahre und Typen erweitern kann.
Wäre ja auch reichlich sinnfrei, beim nächtlichen arbeiten immer anhalten zu müssen, wenn man sehen will, wohin man fährt ;o)


Wobei man sich dabei i.d.R. nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen bewegt und somit die StVZO nicht greift, solange sie nur die Benutzung aber nicht den Anbau verbietet.

mkg

WErner


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AutorSieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / Bayern345651
Datum28.06.2006 08:1710823 x gelesen
Hallo auch,
hat irgendjemand Bilder einer erfolgreichen Nachrüstung einer Umfeldbeleuchtung?



Geschrieben von Thomas MiddekeRelais
Kabel
Schalter


Warum Ralais?


Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Siggi

Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme,
um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen

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AutorSeba8sti8an 8H., Hohegeiß/Harz / Nds345653
Datum28.06.2006 08:5110846 x gelesen
Hallo,

gabs vor einiger Zeit hier schonmal:

Wenn Umfeldbeleuchtung = Arbeitsscheinwerfer, gibts hier interessante infos

http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf



Grußausdemharz


Für alle stillen und nicht stillen Mitleser:
Ich vertrete hier meine persönliche Meinung, nicht mehr und nicht weniger.


Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.
(Henry Ford I.)

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AutorSeba8sti8an 8H., Hohegeiß/Harz / Nds345654
Datum28.06.2006 08:5510732 x gelesen
Ach, hab ich noch vergessen:

Aus eigener Erfahrung sollte die Beleuchtung unbeding vom Fahrerplatz aus schaltbar sein, sonst kann es passieren, dass man mit angezogener Feststellbremse an der Ampel steht und leuchtet wie ein Weihnachtsbaum ;-)



Grußausdemharz


Für alle stillen und nicht stillen Mitleser:
Ich vertrete hier meine persönliche Meinung, nicht mehr und nicht weniger.


Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.
(Henry Ford I.)

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AutorThom8as 8M., Menden / NRW345656
Datum28.06.2006 08:5711008 x gelesen
Geschrieben von Siegfried FaustWarum Ralais?
Weil es sonst den Schalter durchbrennt.


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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AutorKai 8S., Oldenburg / Niedersachsen345658
Datum28.06.2006 09:3010841 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerIch interpretieren das ganze als: Verboten, aber nicht technisch unmöglich, die UFB während der Fahrt einzuschalten.

Wir haben an unserem FüKomKW (eine rollende Fernmeldezentrale) auch eine seitliche Umfeldbeleuchtung die vom Fahrer angeschaltet werden kann und einen Arbeitsscheinwerfer am Heck.
Im Fahrzeugschein sind diese eingetragen mit dem Vermerk "Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum verboten".

Gruß Kai Stollberg


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AutorStef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen345685
Datum28.06.2006 11:5010818 x gelesen
Hallo,

welche Leistung sollten die Arbeitsleuchten haben, wenn man
5 Stück (2 re, 2 li, 1 hi) montiert?

Es gibt ja 12V/35W und 12V/55W und sogar 24V/70W

Reichen die 35W-Scheinwerfer?


Gruß
Stefan

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen345693
Datum28.06.2006 12:3110718 x gelesen
Geschrieben von Stefan HanneReichen die 35W-Scheinwerfer?

Mehr als ausreichend.

Dirk


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AutorStef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen345711
Datum28.06.2006 13:2610736 x gelesen
Hallo Dirk,

sind 35W schon zu viel? Würden auch kleinere reichen?

Gibt es von anderen Herstellern vergleichbare Arbeitsleuchten?


Gruß
Stefan

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AutorThom8as 8M., Menden / NRW345718
Datum28.06.2006 13:5710764 x gelesen
Geschrieben von Dirk RuzickaGeschrieben von Stefan Hanne
Reichen die 35W-Scheinwerfer?


Mehr als ausreichend.


Wo gibt es 35W H1 Leuchtnittel?

Soweit ich weiß gibt es 35W 12V H3 nur als Sonderanfertigung für Stk. 18,96 EUR?


Anbei, welchen Vorteil haben 35W ABScheinwerfer?


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland345748
Datum28.06.2006 16:0410807 x gelesen
Hallo Siegfried,

hier kommt ein Lösungsvorschlag :
http://www.feuerwehr-eppelborn.de/show_image.php?bild_id=290,
ist eine 230V-Leuchte (500W) auf jeder Seite mittig über dem Aufbau, über den Generator angetrieben, zusätzlich sind auf jeder Seite zwei Nebelscheinwerfer unter dem Aufbau montiert, die seitenweise schaltbar sind, die erleichtern nachts das Rangieren ungemein ( sind schwer zu erkennen, unter dem Aufbau, der erste sitzt zwischen Batteriekasten und der gelben Kiste mit den Zughaken, der hintere sitzt unter dem Generator (v.l.n.r.: Trittbrett, roter Unterlegkeil, Lampe,

so, viel Erfolg beim basteln,
Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen345879
Datum28.06.2006 22:1310709 x gelesen
Moin

Geschrieben von Markus EichermüllerOder du ziehst einfach die Handbremse einen Zahn an dann brennt sie auch. ...was du mir bei einer Druckluftbremsanlage mit Federspeicherbremszylindern gerne mal zeigen darfst ;o) Da funktioniert die Handbremse doch eher "digital".

Gruß
Sebastian


--
Erfahrung macht man leider meist kurz nachdem man sie gebraucht hätte...

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AutorMark8us 8E., Trabitz / Bayern/Oberpfalz345880
Datum28.06.2006 22:1810659 x gelesen
Die hat auch keine Zähne aber bei einer analogen gehts auf alle fälle und die Umfeldbeleuchtung ist auch sehr hilfreich beim Rückwärtseinparken.

Digital is halt doch nicht immer das beste ;-)


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AutorHans8 M.8, Waldenhofen / Bayern612388
Datum03.03.2010 15:088218 x gelesen
Wir wollen evtl. auch an unserem LF eine Umfeldbeleuchtung nachrüsten.

Habe aber bisher nur Lampen bei der Fa. Rauwers entdeckt.

Weiß jemand evtl. noch andere Hersteller von Lampen für die Umfeldbeleuchtung?

Danke!


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW612390
Datum03.03.2010 15:138073 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Hans MeyerWeiß jemand evtl. noch andere Hersteller von Lampen für die Umfeldbeleuchtung?

Arbeitsscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer gibt es von diversen Herstellern in allen Preisklassen.
Die Suchmaschine deiner Wahl sollte dein Freund sein.

Gruß,
Henning


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen612393
Datum03.03.2010 15:178196 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Henning Koch
Arbeitsscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer gibt es von diversen Herstellern in allen Preisklassen.
Die Suchmaschine deiner Wahl sollte dein Freund sein.


Im Landmaschinenhandel sogar ohne die 300% Fw-Aufschlag...
Oder muss es unbedingt die versenkte Leuchtröhrenausführung sein?


Gibts eigentlich noch Fahrzeuge mit klassischer Dachreling statt den Plastikwänden? Gibts da Einwände seiten UK, Probleme mit Ästen etc. oder findet alle Welt die vollverkleidete Ausführung nur cooler?


Gruß,
Thorben


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AutorThom8as 8B., Limbach / Saarland612395
Datum03.03.2010 15:438111 x gelesen
Also wir haben bis jetzt damit positive Erfahrungen gemacht.
Haben allerdings Xenonscheinwerfer eingebaut mit externem Steuergerät.
War etwas Arbeit hat sich aber gelohnt.
Schalter haben wir im Pumpenbedienpaneel untergebracht, beide jeweils getrennt schaltbar


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