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ThemaAbsicherung einer Radtour6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKlau8s H8., Münkeboe / Niedersachsen344873
Datum23.06.2006 23:006108 x gelesen
Wurden gefragt ob wir bei einer Radtour die Absicherung an Kreuzungen machen können, so dass die Fahrradfahrer auf einmal sicher über die Strassen kommen.
Die Gruppe besteht aus 50 Kindern mit Betreuer. Ist dieses rechtlich möglich das die Feuerwehr die Absicherung ubernehmen darf?


Die ist meine eigene Meinung und Vertritt nucht die Allgemeinheit

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AutorBenj8ami8n K8., Wuppertal / NRW344889
Datum23.06.2006 23:504592 x gelesen
Hallo Klaus,

soweit ich weiß sind dafür ( fast nur ) die Kollegen der Polizei da und befugt.

Mit Ausnahme von Bayern ist mir jedenfalls kein ( Bundes- ) Land bekannt, indem die Feuerwehr solche Maßnahmen "nur" zur Absicherung vornehmen darf, solange es sich dabei nicht um einen echten Feuerwehreinsatz handelt.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Ben
www.wuppertalmodifikation.de

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AutorCars8ten8 W.8, Wolzhausen / Hessen344897
Datum24.06.2006 00:114626 x gelesen
Hallo Klaus,


Die Absperrung an Kreuzungen ist ein Eingriff in den Straßenverkehr.

Dieses ist Aufgabe der Polizei und ist wenn überhaupt nur im rahmen der Amtshilfe für die Feuerwehr möglich. Die Amtshilfe muß von der Polizei angefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen. Carsten


alles meine Meinung:

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg344910
Datum24.06.2006 09:444538 x gelesen
Geschrieben von Carsten WagnerDieses ist Aufgabe der Polizei und ist wenn überhaupt nur im rahmen der Amtshilfe für die Feuerwehr möglich. Die Amtshilfe muß von der Polizei angefordert werden.


Da es sich dabei um eine hoheitliche tätigkeit handelt, kann dieses nicht geschehen. Diese kann nicht durch amtshilfe durch andere Enrichtungen ausgeübt werden.
Also fällt dieses auch weg.


Ferner sollte man bei 50 Teilnehmern auch mal an §§ 27 und 29 StVo denken.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW344912
Datum24.06.2006 10:464589 x gelesen
Moin Klaus,

Geschrieben von Klaus HinrichsWurden gefragt ob wir bei einer Radtour die Absicherung an Kreuzungen machen können, so dass die Fahrradfahrer auf einmal sicher über die Strassen kommen.
Die Gruppe besteht aus 50 Kindern mit Betreuer. Ist dieses rechtlich möglich das die Feuerwehr die Absicherung ubernehmen darf?


Habe wie die anderen Poster auch meine Zweifel ob das realisierbar ist; würde sagen nein.

Wir haben in der Vergangenheit schon mehrfach bei Volksradfahren eine Verkehrswarnung durchgeführt. Wir haben uns an vorher festgelegten Kreuzungen postiert, Warndreiecke mit Warnlampen aufgestellt, und zusätzlich Helfer mit einer roten Warnfahne vor dem Kreuzungsbereich positioniert. So wurde nicht in den laufenden Straßenverkehr eingegriffen, sondern lediglich gewarnt. An sehr gefahrenträchtigen Kreuzungen bleibt nichts anderes als der Einsatz der Polizei.

Vielleicht wäre das ja auch eine Lösung für Euch.

Gut auch die Anregung vom Christian Fischer die Radfahrer darauf hinzuweisen das sie in Kolonne fahren mögen und sich auch dementsprechend zu verhalten haben.


.....................................
Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

Ralf Röhling

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AutorKlau8s H8., Münkeboe / Niedersachsen344966
Datum24.06.2006 16:544523 x gelesen
Ich bedanke mich das ihr mir darauf antworten konntet. Habe mir schon fast so was gedacht. Werde auch mal die Paragrapfen nachlesen.
MFG K.Hinrichs


Die ist meine eigene Meinung und Vertritt nucht die Allgemeinheit

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