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ThemaZuschüsse7 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / 343034
Datum13.06.2006 12:454329 x gelesen
Hallo.

In zeiten knapper Kassen sin die Zuschüsse die man einstreichen kann doch eine sehr gesehene sachen.In zeiten knapper Kassen sind aber auch Fahrzeuge so zu beschaffen dass Preis und Leistung stimmen. So sind wir letzt bei einer Diskussion auf das Thema Vorführfahrzeuge gekommen und daher kommt auch meine Frage.

Erhält man beim kauf eines Vorführfahrzeugs (zb HLF20/16) Zuschüsse? Wenn ja dann die kompletten wie bei eines erst bestellten Fahrzeug oder nur einen Teil?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

mfg Flo

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AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz343037
Datum13.06.2006 12:553682 x gelesen
Hallo,
welches Bundesland? (siehe auch Thread von Jürgen)

Gruß
Thomas


Plus auf Masse, das knallt klasse...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio343040
Datum13.06.2006 13:583674 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian HeidenreichErhält man beim kauf eines Vorführfahrzeugs (zb HLF20/16) Zuschüsse?

Ja, aber nur dann, wenn das Fahrzeug neuwertig oder überholt ist und vom Hersteller Gewähr wie für ein neues Fahrzeug gegeben wird. Siehe 4.5.5 der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien des StMI.

Geschrieben von Florian HeidenreichWenn ja dann die kompletten wie bei eines erst bestellten Fahrzeug oder nur einen Teil?

Den kompletten Festbetrag von derzeit 80.000 ?.

MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorSieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / Bayern343041
Datum13.06.2006 14:123707 x gelesen
Geschrieben von Florian HeidenreichErhält man beim kauf eines Vorführfahrzeugs (zb HLF20/16) Zuschüsse?
Ich hatte mal die Information bekommen, dass das Fahrzeug nicht älter als ein Jahr sein darf, dass es bezuschusst wird.
Ist halt immer die Frage, Ob ein Fahrzeughersteller ein Vorführfahrzeug nach so kurzer Zeit schon hergibt wenn er auf andere Weise ein neues zum vollen Preis verkaufen könnte?

Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Siggi

Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme,
um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / 343132
Datum14.06.2006 01:223698 x gelesen
Hallo.

Oh ja dass hab ich vergessen das Bundesland ist Bayern. Wie hoch die Zuschüsse maximal bei einen neuen HLF20/16 sind ist mir bekannt. Es geht hier wirklich nur darum, was muss es für Vorraussetzungen geben, dass auch ein Vorführfahrzeug bezuschusst wird. Wo genau kann man eine solche Regelung nachlesen, denn gesagt werden kann viel, aber wenn man etwas schriftlich hat, ist dass doch etwas schöner.

mfg Flo

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio343133
Datum14.06.2006 02:083688 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian HeidenreichWo genau kann man eine solche Regelung nachlesen, denn gesagt werden kann viel, aber wenn man etwas schriftlich hat, ist dass doch etwas schöner.

Hab ich doch vorhin geschrieben: In den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien des StMI. Die solltet ihr eigentlich haben, ansonsten kann man sie auch auf der Website des StMI runterladen (da hab ich die auch gefunden - ist ja nicht so, dass ich so'n Kram zuhause rumliegen habe).

MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / 343158
Datum14.06.2006 11:003658 x gelesen
ok danke des hab ich wohl überlesen ich schussel

mfg flo

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