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Thema | Abstände Brandlasten zu Gebäuden | 7 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / | 342830 | |||
Datum | 11.06.2006 15:35 | 8184 x gelesen | |||
Hallo, Wo kann ich Informationen über Abstände von Brandlasten zu Gebäuden finden? z.B. Außen gelagertes Stroh bei Lanfdwirtschaftlichen Betrieben... gibt es da Vorschriften oder kann jeder Bauer sein Stroh in unbegrenzten Mengen unter dem Vordach seines Wohnhauses lagern. | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / | 343033 | |||
Datum | 13.06.2006 12:44 | 5785 x gelesen | |||
Kennt keiner eine Quelle dafür? | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 343038 | |||
Datum | 13.06.2006 13:37 | 5796 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Alex Diedler Kennt keiner eine Quelle dafür? Doch. Ich. Aber nicht für Dich. Weil Du nicht im glückseligen Land der VVB-Gesegneten wohnst. Die Verordnung über die Verhütung von Bränden in Bayern sagt nämlich folgendes aus: § 15 Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien (1) Im Freien und unter offenen Schutzdächern gelagerte leicht entzündbare Ernteerzeugnisse müssen folgende Abstände haben: 1. Mindestens 50 m zu Wäldern, Mooren und Heiden, Gebäuden mit weicher Bedachung oder Gebäuden, deren Umfassungswände nicht mindestens feuerhemmend hergestellt sind, 2. mindestens 25 m zu allen anderen Gebäuden, anderen brennbaren Stoffen, öffentlichen Verkehrswegen oder seitlich zu Hochspannungsleitungen. Mal ganz abgesehen davon, in jedem Bundesland ist ein Wohnhaus ein Wohnhaus und kein Lagerhaus. Dann würde praktisch eine ungenehmigte Nutzungsänderung vorliegen. So könnte man ggf. die Sache angehen, außer man erwischt grad den Großbauern, der Ex-Bürgermeister, Feuerwehrvereinsvorstand und Landrat ist. Dann darf er wahrscheinlich alles lagern, weil ihm keiner was ans Knie nageln will. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / | 343053 | |||
Datum | 13.06.2006 15:31 | 5664 x gelesen | |||
Achso, dass ist also Landesrechtliche Sache. Aber diese Abstände habe ich auch schon mal im Zusammenhang mit Niedersachsen gehört. Dann muss ich mal weiter suchen, wo man sowas finden könnte. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 343054 | |||
Datum | 13.06.2006 15:48 | 5917 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alex Diedler Wo kann ich Informationen über Abstände von Brandlasten zu Gebäuden finden? z.B. Außen gelagertes Stroh bei Lanfdwirtschaftlichen Betrieben... gibt es da Vorschriften oder kann jeder Bauer sein Stroh in unbegrenzten Mengen unter dem Vordach seines Wohnhauses lagern. Bin mir nicht sicher, aber ich meine in VdS Richtlinie 2242 sei dazu was vermerkt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 343063 | |||
Datum | 13.06.2006 16:52 | 6263 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier VdS Richtlinie 2242 Tatsache. Da stehts so in etwa gleichwertig drinne. Geschrieben von VdS 5 Ernteerzeugnisse Da ich ja vornehmlich im Baurecht zuhause bin, hatte ich die Versicherer-Eigenheiten leider nicht bedacht. Grüßla, Franz-Peter (Ich gelobe Besserung und werde zur vollständigen und richtigen Beantwortung der nächsten VB-Frage nicht nur die Eigenheits-Pamphlete des VdS durchforsten sondern auch die des örtlich zuständigen Taubengoogerers-Vereins und des Kleintier-Obst-und-Gemüsebauern-Verbandes sowie auch die Apotheken-Umschau nach Hinweisen durchstöbern!) SCNR ;-)) Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | |||||
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Autor | Albe8rt 8E., Großköllnbach / Niederbayern | 343074 | |||
Datum | 13.06.2006 18:09 | 5757 x gelesen | |||
Geschrieben von VdS Irgendwie sieht die Realität of aber ganz anders aus...:-( oder gilt diese Regelung nur bei loser Ware? Gruß Albert --> mei Meinung | |||||
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