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Thema | Wehrleiter | 6 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 H.8, Gräfenhainichen / | 342188 | |||
Datum | 05.06.2006 13:09 | 6586 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, bei uns ist demnächst Wehrleiterwahl, da ich 16 Jahre alt bin aber schon mit zur Einsatzabteilung an den Ausbildungsdiensten teilnehme, wollte ich Fragen ob ich bzw. auch die Jugendfeuerwehr mit an der Wehrleiterwahl mitbestimmen können und so mit unseren Wehleiter aussuchen können, Für wen wäre es möglich für mich oder auch mit für die Jugendlichen der Jugendfeuerwehr? | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / | 342194 | |||
Datum | 05.06.2006 13:22 | 4976 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Höhne wollte ich Fragen ob ich bzw. auch die Jugendfeuerwehr mit an der Wehrleiterwahl mitbestimmen können Die Wahlformalitäten (Wer?Was?Wie?Wann?) sind in eurer Feuerwehrsatzung geregelt. Frag am besten deinen Jugendwart oder Wehrleiter, ob er dir ein Exemplar aushändigen kann. Ich vermute allerdings, daß die Jugendfeuerwehr nicht an der Wahl teilnehmen kann. MkG Sascha | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / | 342195 | |||
Datum | 05.06.2006 13:22 | 4992 x gelesen | |||
...ich denke nicht, das Du an der Wahl teilnehmen / mit abstimmen darfst. Weiß zwar nicht 100% wie es in BY gehandhabt wirdt, aber mit 16 Jahren gehörst Du immer noch der JF an. Auch wenn Du an den Übungen der aktiven Wehr teilnimmst - Du gehörst ihnen eben noch nicht an... Gruß | |||||
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Autor | Jan 8B., Dittweiler / | 342196 | |||
Datum | 05.06.2006 13:24 | 5092 x gelesen | |||
Hallo, ich hab' mal gerade in eurem Brandschutzgesetz nachgeschaut. Da steht halt nur, dass der Wehrleiter durch die Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen wird, d.h. wahrscheinlich darf die gesamte Wehr wählen, die JF aber nicht. Bei uns in RLP wird der Wehrleiter unter den Wehrführern gewählt. Gruß aus Dittweiler Jan Becker | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Gräfenhainichen / | 342201 | |||
Datum | 05.06.2006 13:39 | 4973 x gelesen | |||
Na ja gut, ich Frahe einfach mal unseren Wehrleiter oder Jugendwart. Trotzdem schönen Dank. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / | 342203 | |||
Datum | 05.06.2006 13:46 | 4947 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Höhnebei uns ist demnächst Wehrleiterwahl, da ich 16 Jahre alt bin aber schon mit zur Einsatzabteilung an den Ausbildungsdiensten teilnehme, wollte ich Fragen ob ich bzw. auch die Jugendfeuerwehr mit an der Wehrleiterwahl mitbestimmen können und so mit unseren Wehleiter aussuchen können, Für wen wäre es möglich für mich oder auch mit für die Jugendlichen der Jugendfeuerwehr? Hängt vom Bundesland ab. Hier in BY dürfen JF-Angehörige ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen. Wie es in deinem Bundesland aussieht, sagt dir das entsprechende FW-Gesetz bzw. die Ausfrührungsbestimmungen dazu. Wenn es dort nicht explizit geregelt ist gilt u.U. die Satzung deiner FW. Gruß Peter | |||||
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