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ThemaEinsatzfahrt nach StVO?25 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorPhil8ipp8 K.8, Claußnitz / 341579
Datum01.06.2006 23:0215492 x gelesen
Kann mir jemand sagen ob es eine Gesetzliche Regelung zum Thema Einsatzfahrt mit privat PKW vom Wohnort zum Gerätehaus gibt?

Da es im §35 StVO keine deutliche Aussage gibt!

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AutorJose8f M8., Gütersloh / 341581
Datum01.06.2006 23:1213425 x gelesen
Geschrieben von Philipp KlemmDa es im §35 StVO keine deutliche Aussage gibt!



Doch, gibt es. Die Sonderrechte sind an die Feuerwehr als Organisation, nicht an spezifische Fahrzeuge gekoppelt.



Ob es sinnvoll ist, diese mit einem nicht "erkennbaren Fzg" anzuwenden ist eine gaaanz andere Sache.



Das Thema wurde schon ein oder zwei mal hier diskutiert, aber ich bin gerade zu faul zum suchen und verlinken.

---------------------------------------------------



Don`t use excessive force.



Get a bigger hammer!



Gruß



Jo(sef) Mäschle

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / 341585
Datum01.06.2006 23:4013476 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Josef Mäschle

Doch, gibt es. Die Sonderrechte sind an die Feuerwehr als Organisation, nicht an spezifische Fahrzeuge gekoppelt.




mit dieser Auffassung wäre ich vorsichtig, denn deine Begründung ist reine Auslegungssache! Die derzeitige Rechtsauffassung und entsprechende Urteile argumentieren in zwei Richtugnen.



1. Richtung:

Die Fahrt zum Gerätehaus/Feuerwache ist Teil der zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendigen Tätigkeiten. -> Auch der Privat-PKW hat Sonderrechte.



2. Richtung:

Die Fahrt zum Gerätehaus/Feuerwache ist eine lediglich vorbereitende Tätigkeit und dient nicht unmittelbar der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.

-> Dem Privat-PKW werden keine Sonderrechte gewährt.



Ich meine, dass es zu dem Thema vor nicht allzu langer Zeit einen Artikel in der Fw-Bravo gab.





Gruß

Sebastian

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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / 341588
Datum01.06.2006 23:4813272 x gelesen
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.



Hängt von Richter zu Richter und Fall zu Fall ab, wie hier entschieden wird.



Passiert was biste dran, wirste vielleicht nur geblitzt drücken sie ein Auge zu.



Grüße

Christian

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AutorMarc8el 8K., Ostdorf / 341589
Datum01.06.2006 23:5013373 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakIch meine, dass es zu dem Thema vor nicht allzu langer Zeit einen Artikel in der Fw-Bravo gab.



Das ist nicht nur ein Artikel in der FW-Bravo, sondern eines der Lieblingsthemen hier und wenn du jetzt noch sagst, dass Dachaufsetzer schlecht oder gut sind, dann hast hier ne tagelange Diskussion.



:-D



Gruß Marcel

Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / 341590
Datum01.06.2006 23:5313447 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Marcel KesslerDas ist nicht nur ein Artikel in der FW-Bravo, sondern eines der Lieblingsthemen hier und wenn du jetzt noch sagst, dass Dachaufsetzer schlecht oder gut sind, dann hast hier ne tagelange Diskussion.





die Fragen ist nur, ob hier Juristen darüber diskutieren???



Zum Thema Dachaufsetzer:

Ich hab einen und benutze ihn auch!



Sebastian

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / 341592
Datum01.06.2006 23:5713295 x gelesen
Hm,

das Quintessenz der letzten 10 Diskussionen war wohl, daß es nur ein Urteil in Richtung "dienstvorbereitend" geht, und der Großteil in Richtung "bereits im Dienst"...



Schön auch eine pps bei der Feuerwehr Frankfurt...



Gruß LP

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AutorMarc8el 8K., Ostdorf / 341593
Datum01.06.2006 23:5913336 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Rakdie Fragen ist nur, ob hier Juristen darüber diskutieren???



Kaaaaaaaaaaaaaaaatjaaaaaaaaaaaa?! ;-)



Geschrieben von Sebastian RakZum Thema Dachaufsetzer:

Ich hab einen und benutze ihn auch!




Warum? Ernst gemeinte Frage: Warum?



MkG Marcel

Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 341597
Datum02.06.2006 00:1413314 x gelesen
Tach, Post!



Geschrieben von Sebastian Rakdie Fragen ist nur, ob hier Juristen darüber diskutieren???



Ja, und zwar mehr als einer.

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



- This is my very own opinion... -





TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorChri8sti8an 8P., Iserlohn / 341608
Datum02.06.2006 02:4613422 x gelesen
Wie schon einige vor mir sagten hat es diese diskussion schon ewige male gegeben allerdings bin ich bis jetzt noch zu keinem klaren Urteil gekommen bzw ich mach das was mir von meiner Fw gesagt wird und das heißt ganz klar Sonderrechte aber aufpassen.......In einem anderen Thread habe ich bereits berichtet das ein FA in einer Nachbarstadt die aber zu unser FW gehört auf dem weg ins Gh in die DL gefahren ist.....wies in der zeitung stand wird der schaden von einer kasse (kein plan wie die heisst) reguliert. Was nen Dachaufstzer bringen soll weiß ich nicht weil noch nie gesehen und noch nie von jemandem gehört. Es gibt allerdings Kreuzungen bei mir inner Stadt wo ich nach Alarmierung sicherlich nicht bei rot rüber fahren würde weils einfach dumm wäre...selbst nicht mit dachaufsetzer;-) (selbst wenn ich einen hätte)











so short

Don´t breath under water

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / 341616
Datum02.06.2006 08:1113332 x gelesen
Hallo Christian,



Satzzeichen können die Lesbarkeit eines Textes enorm erhöhen. Auch Absätze tragen dazu bei.






Mit kameradschaftlichen Grüßen

Stefan



Feuerwehr Alpen



Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorKatj8a R8., Köln / 341650
Datum02.06.2006 09:5113549 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Marcel KesslerKaaaaaaaaaaaaaaaatjaaaaaaaaaaaa?! ;-)



Wollte mich eigentlich aus dieser Diskussion raushalten aber wenn ich so laut gerufen werde.... :o)



Ganz einfach deshalb, weil es für mich nichts mehr zu diskutieren gibt. Das Urteil vom OLG Frankfurt (keine Sonderrechte, da nur vorbereitende Tätigkeit) ist bisher das einzige mir bekannt in seiner Art. Wohnst du in diesem Einzugsbereich wäre ich mit Sonderrechten sehr vorsichtig.



Alle anderen Juristen in Deutschland (sowohl Rechtsprechung als Literatur) sind sich aber eigentlich einig darüber, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen. Ob das sinnvoll ist (stell dir vor, du hast mit Sonderrechten 30 sek rausgeholt. Die sind spätestens dann wieder weg, wenn du auf der Wache auf die restlichen Kollegen warten musst, bis das Fahrzeug voll ist...) ist wieder eine ganze andere Frage.



Sven und ich versprechen, dass wir uns mit dem Schreiben des Juristen- Feuerwehrbuchs beeilen, dann gibt es das schön zum Nachlesen :-)





Gruß

Katja

"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."









Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorSven8 T.8, Monheim / 341655
Datum02.06.2006 10:2013508 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Katja MidunskyAlle anderen Juristen in Deutschland (sowohl Rechtsprechung als Literatur) sind sich aber eigentlich einig darüber

Nun ja, es gab da im vergangen Jahr auch noch zwei wenig überzeugende Artikel in Fachzeitschriften, wo diese Mindermeinung leider vertreten wurde und so die FA verunsichert.



Neben dem OLG Stuttgart gibt es auch seit einigen Jahren eine entsprechende Stellungnahme des Bund-Länder-Fachausschusses der an der Gestaltung der StVO mitwirkt, in der gesagt wird: Die Sonderrechte gelten auch für den Privat-PKW.



Das man sagt, dass es ein solches Recht gibt, sagt selbstverständlich noch nichts darüber aus, wie dieses Recht ausgeübt werden darf (nämlich nur sehr vorsichtig!). Letzteres lässt sich aber nicht allgemein sagen, da es von der konkreten Verkehrssituation abhängt, wie schnell man z.B. fahren kann ohne jemanden zu gefährden.



Um die Ausgangsfrage zu beantworten: gesetzliche Regelung zu dem Thema ist ausschließlich § 35 StVO.



Gruß

Sven

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / 341665
Datum02.06.2006 10:5913622 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Philipp KlemmKann mir jemand sagen ob es eine Gesetzliche Regelung zum Thema Einsatzfahrt mit privat PKW vom Wohnort zum Gerätehaus gibt?

Da es im §35 StVO keine deutliche Aussage gibt!


Zu diesem Thema hatte ich vor einigen Jahren eine Anfrage direkt an das Bundesverkehrsministerium gerichtet.

Hier die Antwort.

Gruß

Markus

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AutorMart8in 8D., Kaarst (NRW) / 341680
Datum02.06.2006 12:2013463 x gelesen
Beim THW wurde Bundesweit verfügt das bei der Anfahrt zur Unterkunft nach Alarmierung keine Sonderrechte im Privat PKW in Anspruch genommen werden dürfen.



Besser 1 Minute später ankommen als nie.

Gruß Martin




THW OV-Neuss


Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp


http://www.thw-neuss.de





Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW.

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AutorKatj8a R8., Köln / 341690
Datum02.06.2006 12:4713451 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Martin DropmannBeim THW wurde Bundesweit verfügt das bei der Anfahrt zur Unterkunft nach Alarmierung keine Sonderrechte im Privat PKW in Anspruch genommen werden dürfen.



Ja, so komische "Dienstanweisungen" schwirren im ganzen Land durch die Gegend. Ändert aber nichts daran, dass sie die Rechte aus der StVO nicht einschränken können. Könnten m.E. höchstens disziplinarrechtlich relevant werden.



Und selbst wenn man davon ausgeht, dass diese Dienstanweisung konkludent meint, die Sonderrechtsfahrt sei nicht dringend geboten, dann bleibt die Frage offen, woher man das "dringend geboten" plötzlich nehmen will, wenn man in der Untekunft angekommen ist und in einem THW-Fahrzeug sitzt, wenn man es vorher abgelehnt hat...



Geschrieben von Martin DropmannBesser 1 Minute später ankommen als nie.



Volle Zustimmung.



Gruß

Katja

"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."









Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorKatj8a R8., Köln / 341695
Datum02.06.2006 12:5513338 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Sven TönnemannNun ja, es gab da im vergangen Jahr auch noch zwei wenig überzeugende Artikel in Fachzeitschriften, wo diese Mindermeinung leider vertreten wurde und so die FA verunsichert.



Deshalb habe ich ja "eigentlich" geschrieben. Einigen wir uns auf die juristische Fachzeitschriften. Geschrieben von Sven Tönnemann OLG Stuttgart



Geschrieben von Sven Tönnemann Neben dem OLG Stuttgart



Wenn die das ganze wegen der abweichenden Rechtsauffassung von einem anderen OLG dem BGH vorgelegt hätten, wäre die Sache klar und alle Diskussion völlig überflüssig. Naja, vielleicht habe ich ja irgendwann mal Gelegenheit das ganze bis nach oben durchzuklagen. :-)



Gruß

Katja

"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."









Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / 341710
Datum02.06.2006 13:1513410 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Katja MidunskyAlle anderen Juristen in Deutschland (sowohl Rechtsprechung als Literatur) sind sich aber eigentlich einig darüber, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen.



Der Zusatz "Unter gebührender Rücksichtnahme" ist dabei aber doch AFAIK extrem wichtig. Kleines Beispiel aus der Erzählung eines Polizisten:



Der FA wurde alarmiert und ist wohl recht zügig auf ner Hauptstraße unterwegs gewesen. Hat eine Fahrzeugschlange überholt und einen Linksabbieger aus der Schlange von der Straße geputzt. Der FA hat sich dann auf Sonderrechte berufen, was wohl ein wenig ungünstig war, da die Ermittlungsrichtung dann Richtung Vorsatz ging. Wie die Geschichte ausgegangen ist, kann ich leider nicht sagen. Die Erzählung war IMHO recht glaubwürdig.



Will sagen, solange es um mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen geht, sollte die Sonderrechts-Geschichte hinhauen. Ganz andere Probleme hat man allerdings, wenn es zu einem Schaden oder sogar Personenschaden kommt. Richtig?



Und wenn man sich das vor Augen hält und dazu



Geschrieben von Katja MidunskyOb das sinnvoll ist (stell dir vor, du hast mit Sonderrechten 30 sek rausgeholt. Die sind spätestens dann wieder weg, wenn du auf der Wache auf die restlichen Kollegen warten musst, bis das Fahrzeug voll ist...) ist wieder eine ganze andere Frage.



sieht, frag ich mich, warum alle so geil auf Sonderrechte im Privat-PKW sind.

Gruß,

Christian Rieke



"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."

(Albert Einstein)

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 341714
Datum02.06.2006 13:1913351 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyJa, so komische "Dienstanweisungen" schwirren im ganzen Land durch die Gegend. Ändert aber nichts daran, dass sie die Rechte aus der StVO nicht einschränken können.





Das nicht. Aber wenn der Dienstherr im Widerspruchsverfahren zum Bußgeldbescheid (oder in einem anderen Verfahren) mit Hinweid auf die DA (oder beim THW RV) einfach nicht bestätigt, daß die Inanspruchnahme der Sonderrechte zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten war, sondern er genau das Gegenteil schreibt?





Geschrieben von Katja MidunskyUnd selbst wenn man davon ausgeht, dass diese Dienstanweisung konkludent meint, die Sonderrechtsfahrt sei nicht dringend geboten, dann bleibt die Frage offen, woher man das "dringend geboten" plötzlich nehmen will, wenn man in der Untekunft angekommen ist und in einem THW-Fahrzeug sitzt, wenn man es vorher abgelehnt hat...



Weil ein Unterschied besteht ob es sich um ein (voll)besetztes Einsatzfahrzeug mit entsprechender Ausrüstung handelt oder ob es um einen einzelnen Helfer geht der, nur ein Rädchen im Getriebe ist und wenn er nicht gerade der letzte Mann ist der auf dem Fahrzeug fehlt es auch keine Relevanz hat ob er eine Minute früher oder später ankommt.







Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de



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AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / 341721
Datum02.06.2006 13:4013269 x gelesen
oh merksam und wunderwürdig ....



Geschrieben von ---Martin Dropmann---

Beim THW wurde Bundesweit verfügt das bei der Anfahrt zur Unterkunft nach Alarmierung keine Sonderrechte im Privat PKW in Anspruch genommen werden dürfen.





eigentlich schade, dass "unsere Oberen" so eine klare Aussage nicht hinbekommen.



mkg Klaus





***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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AutorKatj8a R8., Köln / 341743
Datum02.06.2006 14:5113384 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Christian RiekeKleines Beispiel aus der Erzählung eines Polizisten: Die Erzählung war IMHO recht glaubwürdig.



Naja, seit der OLG Stuttgartentscheidung bin ich mit entsprechenden Äußerungen von Polizisten vorsichtig. Das Gericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass der Polizist die FM so belehrt hat, sie es also gar nicht besser hätten wissen können... :-)



Geschrieben von Christian RiekeHat eine Fahrzeugschlange überholt und einen Linksabbieger aus der Schlange von der Straße geputzt.



Wäre im normalen Verkehrsleben eine Teilschuld des Linksabbiegers, weil man sich vor dem Abbiegen zu vergewissern hat, ob man ungefährdet abbiegen kann (kennt jeder noch aus der Fahrschule, Innenspiegel, Außenspiegel, Schulterblick :-)



Geschrieben von Christian RiekeDer FA hat sich dann auf Sonderrechte berufen, was wohl ein wenig ungünstig war, da die Ermittlungsrichtung dann Richtung Vorsatz ging.

Kann ich mir kaum vorstellen. Man nimmt doch keinen Unfall billigend in Kauf bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten, sondern man ist immer der Ansicht, dass es noch gut geht, sonst würde man es ja nicht machen.



Geschrieben von Christian RiekeGanz andere Probleme hat man allerdings, wenn es zu einem Schaden oder sogar Personenschaden kommt. Richtig?



Ja.



Gruß

Katja

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 341746
Datum02.06.2006 15:0013481 x gelesen
Geschrieben von Klaus Pilgereigentlich schade, dass "unsere Oberen" so eine klare Aussage nicht hinbekommen.



"Unsere Oberen" können das ganz einfach regeln.

Laß Dir von einem THVler diese RV ausrucken, tippe sie an Deine Wehr angepaßt in Word, drucke sie aus und lasse sie als Dienstanweisung von Deinem Wehrführer (oder sofern nach Gemeindesatzungslage erforderlich) auch vom Bürgermeister unterzeichnen.

Dann haben "unsere Oberen" dies getan. Denn sonst kann dies für uns niemand tun, so lange die Wehr Aufgabe der Kommune ist.





Darüber hinaus wäre dies aber vergleichsweise unsinnig, da dannn auch solche Delikte wie Halten im Halteverbot (z.B. wenn rund um das Feuerwehrhaus keine/ zu wenige Parkplätze zur Verfügung stehen) nicht mehr über Sonderrechte abgedeckt würden.



Es bleibt also nur, durch entsprechende Ausbildung und Sensibilisierung der FM Auswüchsen vorzubeugen und ggfs. durch disziplinare Maßnahmen (wie Entzug des FME bei krassen Fällen) zu reagieren.









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Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de















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AutorMich8ael8 R.8, Markkleeberg / 341791
Datum02.06.2006 19:1513299 x gelesen
Moin, moin,



musste mich gerade neu anmelden, warum weiß ich nicht. Aber zum Thema:



In Sachsen ist es eindeutig geregelt. Ich habe mal ein Schreiben des Innenministeriums Sachsen eingescannt und unter



http://www.firepic.de/puffer/Sonderrechte.pdf



online gestellt. Leider ist beim scannen / zusammenbauen die Rückseite als Seite 1 und die Vorderseite als Seite 2 gebaut worden. Sorry.



Vielleichts hilft´s ja, die ständigen Diskussionen um dieses Thema zu beenden.



Ciao

mICHael

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / 341814
Datum02.06.2006 22:2513191 x gelesen
Hallo!



Geschrieben von Philipp KlemmKann mir jemand sagen ob es eine Gesetzliche Regelung zum Thema Einsatzfahrt mit privat PKW vom Wohnort zum Gerätehaus gibt?

Der KSA führt dazu (und zu Wegerecht, Schadensregulierung...) sehr interessante Vorträge durch. Ladet ihn doch mal in eure Feuerwehr ein (über die Gemeinde).

MkG Sascha



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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 341888
Datum03.06.2006 15:1813246 x gelesen
Geschrieben von Michael ScheeweVielleichts hilft´s ja, die ständigen Diskussionen um dieses Thema zu beenden.



Das ist jetzt nicht wirklich was neues. Um nicht zu sagen nichts, was nicht jeder der des Lesens mächtig ist aus StVO und StVZO heraus lesen könnte.





Aber wieder mit dem immer gleichen netten Fehler, daß bei Sonderrechten auf eine Kenntlichmachung hingewiesen wird, die so zwingend in der StVO nicht als zwingende Voraussetzung vorgesehen ist (sondern nur in einer Ausführungsverordnung und da m.W. mit der Formulierung "wo möglich und zulässig"). Daß die Leute das nicht lernen...









Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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