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Thema | Ein Fall für die FUK, oder nicht? | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Timo8 L.8, Langerwehe / | 341480 | |||
Datum | 01.06.2006 11:31 | 6380 x gelesen | |||
Hallo Forum! Folgender Fall ist einmal angenommen: Entstehungsbrand in einem Wohnhaus in NRW. Der Nachbar dieses Hause ist FM (SB) in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr. Er wird auf das Feuer aufmerksam und leitet mittels Feuerlöscher Löschmaßnahmen ein und bringt gefährdete Person aus dem Gefahrenbereich. Gleichzeitig wird die Feuerwehr alarmiert. Bei Eintreffen der FW ist das Feuer bereits gelöscht und es befindet sich keine Person mehr im Gefahrenbereich. Lediglich ist das Haus noch stark verraucht und muss belüftet werden. Der FM zieht sich bei seinen durchaus erfolgreichen Löschversuchen eine leichte Rauchgasvergiftung zu und wird mit dem RTW ins KH gebracht. So, jetzt die Frage: Ist das ganze ein Fall für die FUK? Mein Bauchgefühl sagt mir nein, aber wer übernimmt dann für den Ersthelfer die entstanden Kosten (angefangen bei 10 EUR Praxisgebühr, Anteil RTW und was das so sonst noch kommen mag)? Ich bin mir sicher, hier fundierte Antworten zu erhalten ;-) Danke und Gruß, Timo | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / | 341482 | |||
Datum | 01.06.2006 11:48 | 4955 x gelesen | |||
...in solchen Fällen zahlt der Gemeindeunfallversicherungsträger, das gleiche gilt auch für Ersthelfer bei Verkehrsunfällen etc... Gruß Carsten | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / | 341483 | |||
Datum | 01.06.2006 11:54 | 4866 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten Syben...in solchen Fällen zahlt der Gemeindeunfallversicherungsträger, das gleiche gilt auch für Ersthelfer bei Verkehrsunfällen etc... Und das tut die gesetzliche Unfallversicherung gemäß §2 VII. SGB zu finden im Absatz 1 Ziffer 13. a)! Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Timo8 L.8, Langerwehe / | 341489 | |||
Datum | 01.06.2006 12:48 | 4830 x gelesen | |||
Damit ist dann wohl alles gesagt... Danke Euch beiden! Gruß Timo | |||||
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