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ThemaKindersitze im Feuerwehrfahrzeug bei Rundfahrten6 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / 341090
Datum30.05.2006 12:197948 x gelesen
Hallo zusammen,

vor längerer Zeit gabs mal eine Diskussion zu Kindersitzen in Feuerwehrfahrzeugen bei Rundfahrten anlässlich einer Öffentlichkeitsarbeitsveranstaltungdingens.

Anlass war damals ein Unfall bei einer eben solchen Rundfahrt, bei dem mehrere Kinder verletzt wurden.

Gab es damals nicht auch eine Art Stellungnahme einer Versicherung oder einer staatlichen Stelle, dass Kindersitze verwendet werden müssen?

Dubiose Ansichten bekommt man über den Goggl ausreichend, vielleicht weiß aber einer von Euch was wirklich relevantes.





Dankschee awal,

FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.





Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit



Besucht uns unter:

Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz

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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / 341095
Datum30.05.2006 12:336151 x gelesen
Hallo Franz-Peter!







Du hast Post! ;-)

Hoffe es hilft Dir!





Gruß

Michael

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AutorDani8el 8R., Ulm / 341096
Datum30.05.2006 12:336054 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter Lösslvielleicht weiß aber einer von Euch was wirklich relevantes



Hallo,



vom Innenministerium Baden-Württemberg gibt es dieses Schreiben, in dem zum einen die Rechtslage erläutert wird, zum anderen - verständlicherweise - dringend angeraten wird, Ausfahrten nur mit mit Gurten ausgerüsteten Fahrzeugen sowie erforderlichenfalls geeigneten Kindersitzsystemen durchzuführen.



Hope that helps,

Daniel

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AutorSven8 T.8, Monheim / 341097
Datum30.05.2006 12:346218 x gelesen
Hallo FP!

Geschrieben von Franz-Peter Lösslvor längerer Zeit gabs mal eine Diskussion zu Kindersitzen in Feuerwehrfahrzeugen



Die Diskussion gibt es insbesondere im Zusammenhang mit der Jugendfeuerwehr. Dazu gibt es auch ein Schreiben von FUK Nord.

Sicherheitsgurte in Feuerwehrfahrzeugen



Wenn das schon für die JF gilt, dann erst Recht für fremde Kinder!

Im Übrigen unterscheidet die StVO nicht nach Fahrzeugen, sondern verlangt das Anlegen vorgeschriebener Sicherheitsgurte und die Verwendung von Kinderrückhaltesystemen.



Geschrieben von Franz-Peter LösslDubiose Ansichten bekommt man über den Goggl ausreichend, vielleicht weiß aber einer von Euch was wirklich relevantes

Wirklich relevant ist für Dich die StVO in § 21:

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, wenn wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht.



(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.




Ach ja und ganz spektakulär spannend: Eure Versicherungsbedingungen! Möglicherweise dürft ihr gar keine Personen mitnehmen die nicht Feuerwehrmitglieder sind.



Viele Grüße

Sven

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AutorMarc8 G.8, Linkenheim-Hochstetten / 341130
Datum30.05.2006 14:246441 x gelesen
Huhu Forum,





Ich möchte jetzt nicht anfangen welche Gesetze es gibt etc. Jeder weiss das wenn Gurte im Fahrzeug vorhanden sind, dass man sich und seine Mitfahrer (auch grosse*g*) dementsprechend zu sichern hat. Ausgenommen natürlich Taxis Fahrer muss während einer Fahrt mit Fahrgast nicht angeschnallt sein) und Personenbeförderungsunternehmen mit Sondergenehmigung.Ich kann dir nur sagen wie es in unserer FF gehandhabt wird. Bei uns in der FF mache ich die Brandschutzerziehung mit Kindergärten (Vorschulkindern) und 4. Klassen.Zu mir kam die Mutter eines Kindes und machte mich auf diese Sache aufmerksam.Nun habe ich mich an unser zuständiges LRA gewandt mit der Bitte um Klärung und wer im Falle eines Unfalles die Haftung übernimmt. Schriftlich liegt mir ein Schreiben vor, indem gesagt wird das alle Kinder in Feuerwehrfahrzeugen mit Gurten ausreichend zu sichern sind. In Feuerwehrfahrzeugen die bauartbedingt keine Gurte im Fahrzeug haben muss dies auch nicht geschehen.Alle Mitfahrer ob Aktive,Jugend oder "Feuerwehrfremde" sind ganz normal über die Versicherung der Gemeinde mitversichert (Natürlich nur wenn sie auch richtig gesichert sind) Schlussendlich sind auch "Feuerwehrfremde" Kinder wie ein Feuerwehraktiver während des Besuchs bei der Feuerwehr versichert. Da wir auch das Problem mit den Kindersitzen hatten haben wir uns umgeschaut und ein System Namens Safe fit gefunden. Das sind gepolsterte "Brustgurte"(anderes Wort fällt mir grade nicht ein bei Bedarf reiche ich gerne ein Bild weiter) die in den Gurt eingeschoben werden. Dieses System zieht den Gurt vom Hals des Kindes nach unten (Wenn das Kind zu klein für einen Gurt ist) und legt den Gurt ordnungsgemäss um das Schlüsselbein, so kann keine Strangulation durch den Gurt erfolgen.Dieses Safe Fit System benutzen wir auch bei Fahrten mit der Jugend.Wo dieses System gekauft worden ist kann ich jetzt mit 100%iger Sicherheit nicht genau sagen da müsste ich bei unserem Jugendwart nachfragen.Kleiner Tipp für deine FF. Erkundige dich mal an "höherer" Stelle Landratsamt,KBM etc. ob und welche Regelung des Versicherungsschutzes es bei dir im LK gibt



Gruss MArc

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469359
Datum11.03.2008 18:396079 x gelesen
Geschrieben von Daniel Ruoppvom Innenministerium Baden-Württemberg gibt es dieses Schreiben, in dem zum einen die Rechtslage erläutert wird, zum anderen - verständlicherweise - dringend angeraten wird, Ausfahrten nur mit mit Gurten ausgerüsteten Fahrzeugen sowie erforderlichenfalls geeigneten Kindersitzsystemen durchzuführen.

Kindersitze ggf. nochmal prüfen und ggf. ersetzen!
http://www.autokiste.de/index.htm?site=/psg/0803/6949.htm


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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