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ThemaMelder in der Jugend33 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorJürg8en 8G., Burgau / 340427
Datum26.05.2006 00:2915726 x gelesen
Guten Tag zusammen,



hab eine kleine Frage an die Jugend und Jugendwarte sowie Komandante

Wie sieht es eigentlich mit der rechtslage aus?

Bin bei einer Freiw. Feuerwehr in Bayern

Bin momentan 17 Jahre alt und werde im September 18, möchte aber jetzt gerne schon einen Melder anschaffen privat.

Darf ich sowas oder nicht, weil ich benutze den Melder nur für meine Privaten Sachen, was bei uns los ist wie wenn ich 18 bin.



Weil irgendwie hab ich es noch nicht geschafft es meinem Komandanten es übers Herz zu bringen, das ich mir nen Melder anschaffen will, wie wird er denn darauf reagieren ??



Drum die Frage an euch, was soll ich da genau machen, oder es niemanden sagen und einfach mir einen besorgen, weil Kanal und schleifen hab ich schon.



mit freundlichen Grüßen

Jürgen G.

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AutorThom8as 8K., Glauchau / 340430
Datum26.05.2006 00:3413358 x gelesen
bin jugendgruppenleiter in Sachsen!!!





lasse es sein mit dem melder!!!



wenn du 18 bist und dei ZF oder WF meint es is zeit für nen funk bekommst ihn!!!







Aber warte drauf

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AutorBern8d S8., Röttenbach / 340431
Datum26.05.2006 00:3613347 x gelesen
Hi,

bin Jugendwart in Bayern.

Ich schließe mich der Meinung vom Thomas an.

Geschrieben von Thomas Köhler

lasse es sein mit dem melder!!!

Tust dir damit selber einen Gefallen.



Gruß,

Bernd

Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

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AutorThom8as 8K., Glauchau / 340432
Datum26.05.2006 00:3813187 x gelesen
der eigne melder kann dir auf die füsse fallen



Net jeder WF sieht es gern wenn sich die Kameraden nen eignen funk holen

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AutorEber8har8d C8., Marl / 340433
Datum26.05.2006 00:4013397 x gelesen
Mhm jetzt mal ne persönliche Frage, benötigst du den Melder für dein Ego ???

Bekommst du als aktives Mitglied einen Melder, wenn ja, spare dir das Geld für sinnvollere Sachen. Denke nicht, daß es als Mitglied einer Feuerwehr verboten ist, sich privat einen Melder zuzulegen aber naja, wie werden es die Kameraden aufnehemen bzw. in welches Licht wirst du gerückt ??

Außerdem möchte doch die Gemeinde, daß du zur Feuerwehr kommst und dann soll sie zusehen wie sie dich alarmiert. War als Neuling auch heiß auf jeden Einsatz und ohne mich ging natürlich auch kein Feuer aus aber mit der Zeit wird man doch ruhiger und siehe da, auch andere können Feuer löschen.

Spar dir das Geld - kannst dann deine Freundin nach einer "durch einen Einsatz" getrennten Nacht zum Essen einladen

Bin als Betreuer bei der JF aktiv und wenn ein Junge aus meiner Gruppe mit soetwas zu mir kommen würde - also verbieten würde ich es nicht aber versuchen auszureden.

Lg Ebi

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AutorThom8as 8K., Glauchau / 340435
Datum26.05.2006 00:4313232 x gelesen
so kann man es ausdrücken !!!



Bin nie damit gegenübergestellt gewesen denn



jder der aktiv war hat früher oder später sein fme erhalten

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AutorJose8f M8., Gütersloh / 340448
Datum26.05.2006 07:4413735 x gelesen
Geschrieben von J. G.Darf ich sowas oder nicht, weil ich benutze den Melder nur für meine Privaten Sachen, was bei uns los ist wie wenn ich 18 bin.



Also für Deine Privatfeuerwehr oder zur Informationsgewinnung über die Einsätze Deines LZ?



Sprechen wir hier zufällig auch von einem "durchschaltbaren" FME im 4 m- Band?



Dann ist es definitiv nicht zulässig, es ist vereinfacht gesagt kein dienstlicher Zweck, wenn Du Dir BOS- Informationen beschaffst, ohne daß Du das Empfangsgerät dienstlich geliefert bekommst.





Geschrieben von J. G.Weil irgendwie hab ich es noch nicht geschafft es meinem Komandanten es übers Herz zu bringen, das ich mir nen Melder anschaffen will, wie wird er denn darauf reagieren ??



Oder anders formuliert: Du hast ein "Sch..gefühl dabei, weil Du weißt das es irgendwie nicht richtig ist. Tja, Deine LZ- Kollegen, besonders die Führung, könnten das auch finden, und aus deren Perspektive bist Du dann der "Verursacher".



Geschrieben von J. G.Drum die Frage an euch, was soll ich da genau machen, oder es niemanden sagen und einfach mir einen besorgen, weil Kanal und schleifen hab ich schon.



Du kannst davon ausgehen, daß es nach einem Post hier in der Regel schon irgendjemand aus Deinem LZ weiß, und "Wissens"diffusion in einer Feuerwehr ist auch schneller als Bakterienvermehrung.



Noch ein Grund mehr dagegen.

---------------------------------------------------



Don`t use excessive force.



Get a bigger hammer!



Gruß



Jo(sef) Mäschle

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AutorJürg8en 8G., Burgau / 340490
Datum26.05.2006 10:0613247 x gelesen
Also gut ihr habt mich überzeugt mit dem Melder, und ich werde es auch lassen bis meine Feuerwehr mir einen gibt.



In den Post habt ihr alle recht, sollt es doch lieber lassen



und danke nochmals für die Post´s

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AutorPete8r H8., Idstein / 340493
Datum26.05.2006 10:1613245 x gelesen
Kurzer Nachtrag:

Wer den BOS-Funk aus welchen Gründen auch immer meint mithören zu müssen, darf dies zwar tun, aber er darf die gewonnenen Informationen NICHT verwerten, wenn das Mithören ohne dienstlichen Auftrag geschieht. Wenn sich jemand nun privat (d.h. ohne dienstlichen Auftrag) einen Melder kauft, darf er den zwar haben, aber leider darf er die Infos (auch: eigene Alarmierung) nicht nutzen. (Von Rechtfertigenden Gründen mal abgesehen.)



Somit: 100-300 ? für nix !!!!

Ich weiss nicht aber davon könnt ich mal wieder in Urlaub fahren :-)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 340515
Datum26.05.2006 12:3313156 x gelesen
Geschrieben von Peter HauptvogelWer den BOS-Funk aus welchen Gründen auch immer meint mithören zu müssen, darf dies zwar tun, aber er darf die gewonnenen Informationen NICHT verwerten,



Unfug. Schon das bloße Abhören der BOS-Funk ist nach TKG strafbar.

Die Nutzung der Information (z.B. Anruf an einen Bekannten, der ein Abschleppunternehmen hat um ihn über einen VU zu informieren) ist dann einfach noch ein zusätzlicher Gesetzesverstoß.





Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de



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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 340517
Datum26.05.2006 12:4913158 x gelesen
Tach, Post!



Geschrieben von Christian Fischer



Geschrieben von Peter Hauptvogel

Wer den BOS-Funk aus welchen Gründen auch immer meint mithören zu müssen, darf dies zwar tun, aber er darf die gewonnenen Informationen NICHT verwerten,





Unfug. Schon das bloße Abhören der BOS-Funk ist nach TKG strafbar.




Das ist der Unterschied zwischen dem alten und dem novellierten (2004) TKG. Im alten TKG war das bloße Abhören des BOS-Funks zwar auch verboten, wurde aber nicht unter Strafe gestellt. Im aktuellen TKG ist der Verstoß gegen § 88 eine Straftat i.S. des § 148 TKG (und nicht nur eine reine OWi nach § 149!) und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet.

MkG,

Christi@n



-------------------------------------------------

Fumus ignem



- This is my very own opinion... -





TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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Autorshan8e w8., dausenau / rlp418306
Datum01.08.2007 15:4013184 x gelesen
hallo ich selbst bin auch erst 17 und habe einen melder bei uns gab es damls keine problemme

rechtlich gesehen muss man den wehrführer fragen oder wen man einen melder mit mithörfunktion(oder mehreren schleifen)hatt muss man es dem werleiter fragen die haben meistens nichts dagegen ABER die zuständige behörde wird dafon auch in kenntnis gesetzt und die haben was dagegen.

machs am besten so wie ich
ich hab meinen wehrleiter gefragt der kein problem damit hat sonst weiß keiner dafon


mfg s.w.


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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW418311
Datum01.08.2007 15:4813111 x gelesen
Geschrieben von shane wittlerch hab meinen wehrleiter gefragt der kein problem damit hat sonst weiß keiner dafon

Was sich dann nun schlagartig geändert hat...

Welche Behörde? Nichts dagegen? Kann Dein WL das TKG ändern? Interessant.

*kopfschüttel* ...damit sind wir wieder bei dem beliebten Thema des gefährlichen Halbwissens i.V.m. GMv

Ich möchte es einfach als "jungen natürlichen Heisssporn" abtun, aber auch ich möchte nochmal sagen: lasst den Mist mit den Privatbeschaffungen.
Ihr werdet entsprechend ausgerüstet, wenn Eure Wehr der Meinung ist, Ihr seid soweit...alles andere rückt Euch in ein nicht ganz angenehmes Licht - meine Meinung.


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen418314
Datum01.08.2007 15:5013087 x gelesen
Hi,

Geschrieben von shane wittlerich hab meinen wehrleiter gefragt der kein problem damit hat sonst weiß keiner dafon

Naja, abgesehen von ein paar Tausend Feuerwehrangehörigen in ganz Deutschland, inkl. Mitarbeitern diverser Firmen, Ministerien, Präsidien etc ;)

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Eckhaubertreffen 2007

2. Vockenhäuser Fachtagung THL abgesagt
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW418316
Datum01.08.2007 15:5113149 x gelesen
Ganz vergessen: Es gilt als unhöflich, die 'Shift'-Taste sowie die Satzzeichen-Tasten aus der Tastatur zu bauen & in einem Beitrag pauschal zu Missachten - zudem macht es einene Beitrag beinahe unlesbar.
Denk doch künftig bitte daran.


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

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AutorMark8us 8T., Köln / Nordrheinwestfalen418317
Datum01.08.2007 15:5213222 x gelesen
Geschrieben von ---shane wittler--- sonst weiß keiner dafon

Gut, dass du dich einem Forum im Internet anvertraut hast. Gibt nur ein paar Hundert aktive Nutzer und Mitleser. Nein, das bleibt alles unter uns...

Gruß

Markus


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP418324
Datum01.08.2007 16:0413157 x gelesen
Verzeih es ihm, seine Muttersrpache ist Englisch....

ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP418325
Datum01.08.2007 16:1613070 x gelesen
Manchmal sollte man einfach erst denken, dann sprechen (schreiben).

Gruß
ML


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Autormarc8o d8., koblenz / rlp418345
Datum01.08.2007 18:1713210 x gelesen
an alle

naja der Besitz selbst ist nicht strafbar nur was man daraus macht ist ein thema für sich da sollte man den bezirks beauftragten oder sonst irgend jemand fragen der damit tag täglich zu tun hat
wehrleiter oder Führer haben meineswissens aber das recht darüber zu entscheiden.bei der bf ist das ein bisschen anders.

und Leute wieviele Kameraden haben private Melder bei euch in den wehren und wieviele davon sind gemeldet .regt euch mal nicht so auf .klar sollte man sie melden damit man weis wieviele Melder im Umlauf sind (man brauch es nicht).ich habe es damals nicht eingesehen meinen zu melden wegen den bearbeitungs gebühren.wenn ich doch einen kaufe und ihn melden möchte damit die Zahlen stimmen und die dann noch 45 euro kassieren,dass seh ich dann nicht ein

ok gute frage ob er denn einen brauch eine nicht so gut antwort ob er so lange warten soll bis er einen bekommt
bei uns in der wehr ist es so eine sache wir sollten alle neue melder bekommen ,schon seit 4 jahren bis jetzt haben wir einen

tipp :Macht einfach kein geheimnis draus es kommt sowiso raus und spätestens dann kann es ärger geben wenn man auf einer sammlung ist und dass ding geht los oder sonst was ich spreche aus erfahrung meinen jetzigen melder habe ich gemeldet

Bei uns war es schoneinmal thema gewesen ich habe mit meinem vorgesetzten gesprochen (damals noch bei der BF gewessen)da es damals hies das ein gemeldeter melder dem bezirk oder kreis gehört.stimmt nicht !!!

Bei weiteren fragen bitte eine email senden (s.asgdsd@gmx.net) habe einige auszüge aus den jeweiligen gesetzes texten kann ich dann ein scannen und zuschicken


tipp für dich:schreib besser nichts wenn leute in der nähe sind die dir das übelnehmen

als info wir sind hier in einem diskusionforum (für alle die das nicht verstehen wikipedia.org)


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY418348
Datum01.08.2007 18:3513126 x gelesen
Hallo,

Deutsche Sprache, schwere Sprache.

Und das mit der Aufnahmeprüfung in die BF.
Haben sich die Prüfer in der "ordographie" auch schwer getan


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern418356
Datum01.08.2007 18:5913161 x gelesen
Hallo zusammen,

auch damit bin ich nach intensivem Studium der einschlägigen Paragraphen im TKG nicht ganz hundertprozentig einverstanden.

Zwar heißt es im

§ 148 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht
oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder
2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage
a) besitzt oder
b) herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes
verbringt.

Um zunächst schon mal was auszuschließen:

§ 90 trifft hier überhaupt nicht zu, denn der bezieht sich einzig und allein auf Sendeanlagen, die

Zit: "ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. (...)"

Nun zum in Nr. 1 angesprochenen § 89:

"§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage,
Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S.
1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört
werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres
Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen,
für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht
mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von
Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt."

Wenn überhaupt, dann ist hier für uns nur Satz 2 interessant, und der besagt auf gut deutsch:
Der Inhalt von BOS-Nachrichten darf anderen nicht mitgeteilt werden.

Das heißt im Umkehrschluss für mich: Empfangen darf ich sie nach wie vor, nur darf ich den Inhalt - so wie es bisher auch schon war - Dritten nicht mitteilen.

Der § 88 trifft hier gar nicht, denn der wendet sich ausschließlich an Betreiber von Funkanlagen.


Es bleibt, wie es schon immer war, das Ganze ein schwammiges Durcheinander deutscher Juristerei, in welchem keine S.... mehr durchblickt!!!


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg418359
Datum01.08.2007 19:3413152 x gelesen
Geschrieben von Marco Heineauch damit bin ich nach intensivem Studium der einschlägigen Paragraphen im TKG nicht ganz hundertprozentig einverstanden.


Pech für Dich ;-)


Geschrieben von Marco HeineWenn überhaupt, dann ist hier für uns nur Satz 2 interessant, und der besagt auf gut deutsch:
Der Inhalt von BOS-Nachrichten darf anderen nicht mitgeteilt werden.


Nein. Es ist auch §89 Satz 1 interessant

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage,
Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S.
1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört
werden.


Dies in Verbindung mit

§ 148 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder...


hat zur Folge, daß bereits das reine Abhören einen Tatbestand darstellt, der nach §148 Abs. 1 TKG strafbewehrt ist.


Geschrieben von Marco HeineEs bleibt, wie es schon immer war, das Ganze ein schwammiges Durcheinander deutscher Juristerei, in welchem keine S.... mehr durchblickt!!!

Nein. Das ist eigfentlich recht konkret.

1. Du darfst nicht (vorsätzlich) abhören.
2. Sollte das Abhören versehentlich passieren darfst Du das Gehörte es nicht weiter geben.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü418380
Datum01.08.2007 21:5713100 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von marco deichda sollte man den bezirks beauftragten oder sonst irgend jemand fragen der damit tag täglich zu tun hat

Wen bitte soll man fragen? Bezirksbeauftragter von wem oder was?

Geschrieben von marco deichund Leute wieviele Kameraden haben private Melder bei euch in den wehren

Null!

Geschrieben von marco deichklar sollte man sie melden damit man weis wieviele Melder im Umlauf sind (man brauch es nicht).

Tragt Euch in Listen ein. Das bringt dann genau was?

Geschrieben von marco deichich habe es damals nicht eingesehen meinen zu melden wegen den bearbeitungs gebühren.wenn ich doch einen kaufe und ihn melden möchte damit die Zahlen stimmen und die dann noch 45 euro kassieren,dass seh ich dann nicht ein

Ja ne ist klar - die anderen sollten sie melden, für Dich gilt das natürlich nicht. Wer oder was kassiert eigentlich 45 ? wofür?

Geschrieben von marco deichspätestens dann kann es ärger geben wenn man auf einer sammlung ist und dass ding geht los oder sonst was

Soviel Dummheit sollte IMHO mit Knast bestraft werden.

mfG Fabian


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP418396
Datum01.08.2007 23:3313248 x gelesen
Läuft eigentlich jemand hier durch die Gegend und baut die Shift-Tasten aus? Schreibt ihr in der Schule auch alles klein?

@Marco: In KO wird doch eh nur über Melder alarmiert, d.h. jeder Aktive hat einen. Warum also privat einen kaufen?

Das in Deutschland viele private Melder unterwegs sind ist unbestritten. Aber wer entscheidet ob ein Melder illegal ist? Was ist z.b. mit durch einen Förderverein angeschafften Meldern?
Wenn die von der Wehrleitung genehmigt wurden, sind die dann auch Illegal?
Was ist mit Funkgeräten die so in die Wehr kommen?

Das Jugendfeuerwehrleute keine Melder brauchen ist klar, aber stur auf der Aussage "wenn die Feuerwehr dich beim Einsatz haben soll sie zusehen das du alarmiert wirst" zu beharren halte ich für Quatsch.
Sonst hätte man mir auch für 5 Jahre eine eigene Sirene bauen müssen. Oder einen Melder geben. Ist beides nicht geschehen. Und das als Wehrführer....


Gruß
ML


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Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg418399
Datum01.08.2007 23:5313090 x gelesen
Geschrieben von Michael Linkenbachwenn die Feuerwehr dich beim Einsatz haben soll sie zusehen das du alarmiert wirst" zu beharren halte ich für Quatsch.

Hallo,

das halte ich nicht für Quatsch, sondern die zuständige Kommune ist dafür verantwortlich, dass im Einsatzfall auch jemand kommt, sprich jemand alarmiert wird!

Geschrieben von Michael LinkenbachSonst hätte man mir auch für 5 Jahre eine eigene Sirene bauen müssen. Oder einen Melder geben. Ist beides nicht geschehen. Und das als Wehrführer....

Wenn nur Indianer und keine Häuptlinge kommen, klappt es meistens auch....:-))))))

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorPete8r H8., Idstein / Hessen418400
Datum02.08.2007 00:1813177 x gelesen
Moin, moin,

Geschrieben von Christi@n PannierDas ist der Unterschied zwischen dem alten und dem novellierten (2004) TKG. Im alten TKG war das bloße Abhören des BOS-Funks zwar auch verboten, wurde aber nicht unter Strafe gestellt. Im aktuellen TKG ist der Verstoß gegen § 88 eine Straftat i.S. des § 148 TKG (und nicht nur eine reine OWi nach § 149!) und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet.

Da war ich doch tatsächlich völlig veraltet, aber gut zu wissen, *händereib* dann hab ich was für meine Freunde mit dem Melder am Revers auf der Party.

Schönen Tag euch allen

Peter


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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern418861
Datum05.08.2007 15:1113228 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian FischerNein. Das ist eigfentlich recht konkret.

1. Du darfst nicht (vorsätzlich) abhören.
2. Sollte das Abhören versehentlich passieren darfst Du das Gehörte es nicht weiter geben.


Das heißt also nach deiner Aussage, es dürfte kein Problem damit geben, sich privat einen Melder anzuschaffen, mit dem ich
1. nicht vorsätzlich abhöre und
2. das Gehörte sowieso dann nicht weitergebe.

Wenn der FME also einzig und allein zum Zweck der Alarmierungsmöglichkeit angeschafft wird, weil evtl. die Gemeinde nicht soviel Geld hat, massenhaft Melder zu bestellen, noch dazu, wenn man Bedenken haben muss, dass diese bei Umstellung auf Digitalfunk in absehbarer Zeit evtl. nutzlos sein könnten.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorSven8 L.8, Prenzlau / Brandenburg418863
Datum05.08.2007 15:1713116 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---M. Heine---
Wenn der FME also einzig und allein zum Zweck der Alarmierungsmöglichkeit angeschafft wird, weil evtl. die Gemeinde nicht soviel Geld hat, massenhaft Melder zu bestellen, noch dazu, wenn man Bedenken haben muss, dass diese bei Umstellung auf Digitalfunk in absehbarer Zeit evtl. nutzlos sein könnten.


Wie tief sind wir denn schon gesunken??? Die Gemeinde ist Träger des Brandschutzes und somit hat sie nunmal dafür zu sorgen, dass die FREIWILLIGEN und EHRENAMTLICHEN (!!) Kameraden der Feuerwehr alarmiert werden können.
Es kann doch nicht sein, dass sich einige bereit erklären teilweise einige hundert Euro aus eigener Tasche zu bezahlen, nur um am Einsatz teilnehmen zu können...

Schönen Sonntag noch


Mit freundlichen Grüßen

Sven Lipinski

--- Meine Beiträge drücken allein MEINE Meinung aus ---

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen418864
Datum05.08.2007 15:5613142 x gelesen
Geschrieben von Sven Lipinski
Es kann doch nicht sein, dass sich einige bereit erklären teilweise einige hundert Euro aus eigener Tasche zu bezahlen, nur um am Einsatz teilnehmen zu können...

in kleineren FW leider im öfter anzutreffen. Ebenso die (bereits viel diskutierten) selbst bezahlten Führerscheine, nur um die großen roten Autos fahren zu dürfen.

Es gibt halt viele, die bereit sind, der Kommune das Geld zu schenken. Wem´s gefällt ....


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü418865
Datum05.08.2007 15:5913160 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Volker Ehrhardt kleineren FW leider im öfter anzutreffen. Ebenso die (bereits viel diskutierten) selbst bezahlten Führerscheine, nur um die großen roten Autos fahren zu dürfen.

Es gibt halt viele, die bereit sind, der Kommune das Geld zu schenken. Wem´s gefällt ....



Vom Prinzip her volle Zustimmung, das kleinere Feuerwehr kannst Du aber getrost streichen , glaub mir...


Gruß Andi


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AutorSven8 L.8, Prenzlau / Brandenburg418871
Datum05.08.2007 16:3113046 x gelesen
*Kopfschüttel*

Ehremamt ist ja gut und schön, aber noch dafür zu bezahlen (Führerschein, FME)... Nein, danke!


Mit freundlichen Grüßen

Sven Lipinski

--- Meine Beiträge drücken allein MEINE Meinung aus ---

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg418872
Datum05.08.2007 16:3513027 x gelesen
Geschrieben von Marco HeineWenn der FME also einzig und allein zum Zweck der Alarmierungsmöglichkeit angeschafft wird,...


Die Frage wäre, ob das Mitführen eines empfangsbereiten (d.h. richtiger Kanal, richtige Schleifen) "privaten" Melders (jetzt weniger die Frage wer ihn bezahlt hat, sondern mehr die Frage ob die Wehrführung damit konform geht daß Du einen Melder hast und wann er auslöst) schon ein Abhören i.S.d. TKG ist.
m.E. kommt es nicht zwingend darauf an, daß nur Sprachnachrichten empfangen werden, sondern auch Datenversand (FMS, POCSAC, ZVEI) kann abgehört werden.
Also wäre das Abhören wieder ein solches (auch wenn Du als Mensch gar nichts direkt hörst sondern nur das Ergebnis daraus in Form des alarms durch den FME), und damit strafbewährt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen418916
Datum05.08.2007 19:1213078 x gelesen
Geschrieben von Andreas Rometsch
Vom Prinzip her volle Zustimmung, das kleinere Feuerwehr kannst Du aber getrost streichen , glaub mir...

richtig. Meinte auch kleinere Feuerwehr im Sinne von FW mit mehreren Einsätzen, aber nur äußerst beschränkter Anzahl von FME. beispiel meine Wehr: ca. 35 Einsätze / a bei etwa 70 aktiven Kameraden und nur 10 FME, davon noch 4 Stück aus der KFW


Gruß,
Volker

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