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Thema | Melder in der Jugend | 33 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8G., Burgau / | 340427 | |||
Datum | 26.05.2006 00:29 | 15726 x gelesen | |||
Guten Tag zusammen, hab eine kleine Frage an die Jugend und Jugendwarte sowie Komandante Wie sieht es eigentlich mit der rechtslage aus? Bin bei einer Freiw. Feuerwehr in Bayern Bin momentan 17 Jahre alt und werde im September 18, möchte aber jetzt gerne schon einen Melder anschaffen privat. Darf ich sowas oder nicht, weil ich benutze den Melder nur für meine Privaten Sachen, was bei uns los ist wie wenn ich 18 bin. Weil irgendwie hab ich es noch nicht geschafft es meinem Komandanten es übers Herz zu bringen, das ich mir nen Melder anschaffen will, wie wird er denn darauf reagieren ?? Drum die Frage an euch, was soll ich da genau machen, oder es niemanden sagen und einfach mir einen besorgen, weil Kanal und schleifen hab ich schon. mit freundlichen Grüßen Jürgen G. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Glauchau / | 340430 | |||
Datum | 26.05.2006 00:34 | 13358 x gelesen | |||
bin jugendgruppenleiter in Sachsen!!! lasse es sein mit dem melder!!! wenn du 18 bist und dei ZF oder WF meint es is zeit für nen funk bekommst ihn!!! Aber warte drauf | |||||
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Autor | Bern8d S8., Röttenbach / | 340431 | |||
Datum | 26.05.2006 00:36 | 13347 x gelesen | |||
Hi, bin Jugendwart in Bayern. Ich schließe mich der Meinung vom Thomas an. Geschrieben von Thomas Köhler lasse es sein mit dem melder!!! Tust dir damit selber einen Gefallen. Gruß, Bernd Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen..... | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Glauchau / | 340432 | |||
Datum | 26.05.2006 00:38 | 13187 x gelesen | |||
der eigne melder kann dir auf die füsse fallen Net jeder WF sieht es gern wenn sich die Kameraden nen eignen funk holen | |||||
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Autor | Eber8har8d C8., Marl / | 340433 | |||
Datum | 26.05.2006 00:40 | 13397 x gelesen | |||
Mhm jetzt mal ne persönliche Frage, benötigst du den Melder für dein Ego ??? Bekommst du als aktives Mitglied einen Melder, wenn ja, spare dir das Geld für sinnvollere Sachen. Denke nicht, daß es als Mitglied einer Feuerwehr verboten ist, sich privat einen Melder zuzulegen aber naja, wie werden es die Kameraden aufnehemen bzw. in welches Licht wirst du gerückt ?? Außerdem möchte doch die Gemeinde, daß du zur Feuerwehr kommst und dann soll sie zusehen wie sie dich alarmiert. War als Neuling auch heiß auf jeden Einsatz und ohne mich ging natürlich auch kein Feuer aus aber mit der Zeit wird man doch ruhiger und siehe da, auch andere können Feuer löschen. Spar dir das Geld - kannst dann deine Freundin nach einer "durch einen Einsatz" getrennten Nacht zum Essen einladen Bin als Betreuer bei der JF aktiv und wenn ein Junge aus meiner Gruppe mit soetwas zu mir kommen würde - also verbieten würde ich es nicht aber versuchen auszureden. Lg Ebi | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Glauchau / | 340435 | |||
Datum | 26.05.2006 00:43 | 13232 x gelesen | |||
so kann man es ausdrücken !!! Bin nie damit gegenübergestellt gewesen denn jder der aktiv war hat früher oder später sein fme erhalten | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / | 340448 | |||
Datum | 26.05.2006 07:44 | 13735 x gelesen | |||
Geschrieben von J. G.Darf ich sowas oder nicht, weil ich benutze den Melder nur für meine Privaten Sachen, was bei uns los ist wie wenn ich 18 bin. Also für Deine Privatfeuerwehr oder zur Informationsgewinnung über die Einsätze Deines LZ? Sprechen wir hier zufällig auch von einem "durchschaltbaren" FME im 4 m- Band? Dann ist es definitiv nicht zulässig, es ist vereinfacht gesagt kein dienstlicher Zweck, wenn Du Dir BOS- Informationen beschaffst, ohne daß Du das Empfangsgerät dienstlich geliefert bekommst. Geschrieben von J. G. Weil irgendwie hab ich es noch nicht geschafft es meinem Komandanten es übers Herz zu bringen, das ich mir nen Melder anschaffen will, wie wird er denn darauf reagieren ?? Oder anders formuliert: Du hast ein "Sch..gefühl dabei, weil Du weißt das es irgendwie nicht richtig ist. Tja, Deine LZ- Kollegen, besonders die Führung, könnten das auch finden, und aus deren Perspektive bist Du dann der "Verursacher". Geschrieben von J. G. Drum die Frage an euch, was soll ich da genau machen, oder es niemanden sagen und einfach mir einen besorgen, weil Kanal und schleifen hab ich schon. Du kannst davon ausgehen, daß es nach einem Post hier in der Regel schon irgendjemand aus Deinem LZ weiß, und "Wissens"diffusion in einer Feuerwehr ist auch schneller als Bakterienvermehrung. Noch ein Grund mehr dagegen. --------------------------------------------------- | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Burgau / | 340490 | |||
Datum | 26.05.2006 10:06 | 13247 x gelesen | |||
Also gut ihr habt mich überzeugt mit dem Melder, und ich werde es auch lassen bis meine Feuerwehr mir einen gibt. In den Post habt ihr alle recht, sollt es doch lieber lassen und danke nochmals für die Post´s | |||||
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Autor | Pete8r H8., Idstein / | 340493 | |||
Datum | 26.05.2006 10:16 | 13245 x gelesen | |||
Kurzer Nachtrag: Wer den BOS-Funk aus welchen Gründen auch immer meint mithören zu müssen, darf dies zwar tun, aber er darf die gewonnenen Informationen NICHT verwerten, wenn das Mithören ohne dienstlichen Auftrag geschieht. Wenn sich jemand nun privat (d.h. ohne dienstlichen Auftrag) einen Melder kauft, darf er den zwar haben, aber leider darf er die Infos (auch: eigene Alarmierung) nicht nutzen. (Von Rechtfertigenden Gründen mal abgesehen.) Somit: 100-300 ? für nix !!!! Ich weiss nicht aber davon könnt ich mal wieder in Urlaub fahren :-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 340515 | |||
Datum | 26.05.2006 12:33 | 13156 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter HauptvogelWer den BOS-Funk aus welchen Gründen auch immer meint mithören zu müssen, darf dies zwar tun, aber er darf die gewonnenen Informationen NICHT verwerten, Unfug. Schon das bloße Abhören der BOS-Funk ist nach TKG strafbar. Die Nutzung der Information (z.B. Anruf an einen Bekannten, der ein Abschleppunternehmen hat um ihn über einen VU zu informieren) ist dann einfach noch ein zusätzlicher Gesetzesverstoß. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 340517 | |||
Datum | 26.05.2006 12:49 | 13158 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Christian Fischer
Das ist der Unterschied zwischen dem alten und dem novellierten (2004) TKG. Im alten TKG war das bloße Abhören des BOS-Funks zwar auch verboten, wurde aber nicht unter Strafe gestellt. Im aktuellen TKG ist der Verstoß gegen § 88 eine Straftat i.S. des § 148 TKG (und nicht nur eine reine OWi nach § 149!) und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet. MkG, | |||||
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Autor | shan8e w8., dausenau / rlp | 418306 | |||
Datum | 01.08.2007 15:40 | 13184 x gelesen | |||
hallo ich selbst bin auch erst 17 und habe einen melder bei uns gab es damls keine problemme rechtlich gesehen muss man den wehrführer fragen oder wen man einen melder mit mithörfunktion(oder mehreren schleifen)hatt muss man es dem werleiter fragen die haben meistens nichts dagegen ABER die zuständige behörde wird dafon auch in kenntnis gesetzt und die haben was dagegen. machs am besten so wie ich ich hab meinen wehrleiter gefragt der kein problem damit hat sonst weiß keiner dafon mfg s.w. | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 418311 | |||
Datum | 01.08.2007 15:48 | 13111 x gelesen | |||
Geschrieben von shane wittlerch hab meinen wehrleiter gefragt der kein problem damit hat sonst weiß keiner dafon Was sich dann nun schlagartig geändert hat... Welche Behörde? Nichts dagegen? Kann Dein WL das TKG ändern? Interessant. *kopfschüttel* ...damit sind wir wieder bei dem beliebten Thema des gefährlichen Halbwissens i.V.m. GMv Ich möchte es einfach als "jungen natürlichen Heisssporn" abtun, aber auch ich möchte nochmal sagen: lasst den Mist mit den Privatbeschaffungen. Ihr werdet entsprechend ausgerüstet, wenn Eure Wehr der Meinung ist, Ihr seid soweit...alles andere rückt Euch in ein nicht ganz angenehmes Licht - meine Meinung. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 418314 | |||
Datum | 01.08.2007 15:50 | 13087 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von shane wittler ich hab meinen wehrleiter gefragt der kein problem damit hat sonst weiß keiner dafon Naja, abgesehen von ein paar Tausend Feuerwehrangehörigen in ganz Deutschland, inkl. Mitarbeitern diverser Firmen, Ministerien, Präsidien etc ;) MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Eckhaubertreffen 2007 2. Vockenhäuser Fachtagung THL abgesagt - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 418316 | |||
Datum | 01.08.2007 15:51 | 13149 x gelesen | |||
Ganz vergessen: Es gilt als unhöflich, die 'Shift'-Taste sowie die Satzzeichen-Tasten aus der Tastatur zu bauen & in einem Beitrag pauschal zu Missachten - zudem macht es einene Beitrag beinahe unlesbar. Denk doch künftig bitte daran. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Mark8us 8T., Köln / Nordrheinwestfalen | 418317 | |||
Datum | 01.08.2007 15:52 | 13222 x gelesen | |||
Geschrieben von ---shane wittler--- sonst weiß keiner dafon Gut, dass du dich einem Forum im Internet anvertraut hast. Gibt nur ein paar Hundert aktive Nutzer und Mitleser. Nein, das bleibt alles unter uns... Gruß Markus | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 418324 | |||
Datum | 01.08.2007 16:04 | 13157 x gelesen | |||
Verzeih es ihm, seine Muttersrpache ist Englisch.... ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 418325 | |||
Datum | 01.08.2007 16:16 | 13070 x gelesen | |||
Manchmal sollte man einfach erst denken, dann sprechen (schreiben). Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | marc8o d8., koblenz / rlp | 418345 | |||
Datum | 01.08.2007 18:17 | 13210 x gelesen | |||
an alle naja der Besitz selbst ist nicht strafbar nur was man daraus macht ist ein thema für sich da sollte man den bezirks beauftragten oder sonst irgend jemand fragen der damit tag täglich zu tun hat wehrleiter oder Führer haben meineswissens aber das recht darüber zu entscheiden.bei der bf ist das ein bisschen anders. und Leute wieviele Kameraden haben private Melder bei euch in den wehren und wieviele davon sind gemeldet .regt euch mal nicht so auf .klar sollte man sie melden damit man weis wieviele Melder im Umlauf sind (man brauch es nicht).ich habe es damals nicht eingesehen meinen zu melden wegen den bearbeitungs gebühren.wenn ich doch einen kaufe und ihn melden möchte damit die Zahlen stimmen und die dann noch 45 euro kassieren,dass seh ich dann nicht ein ok gute frage ob er denn einen brauch eine nicht so gut antwort ob er so lange warten soll bis er einen bekommt bei uns in der wehr ist es so eine sache wir sollten alle neue melder bekommen ,schon seit 4 jahren bis jetzt haben wir einen tipp :Macht einfach kein geheimnis draus es kommt sowiso raus und spätestens dann kann es ärger geben wenn man auf einer sammlung ist und dass ding geht los oder sonst was ich spreche aus erfahrung meinen jetzigen melder habe ich gemeldet Bei uns war es schoneinmal thema gewesen ich habe mit meinem vorgesetzten gesprochen (damals noch bei der BF gewessen)da es damals hies das ein gemeldeter melder dem bezirk oder kreis gehört.stimmt nicht !!! Bei weiteren fragen bitte eine email senden (s.asgdsd@gmx.net) habe einige auszüge aus den jeweiligen gesetzes texten kann ich dann ein scannen und zuschicken tipp für dich:schreib besser nichts wenn leute in der nähe sind die dir das übelnehmen als info wir sind hier in einem diskusionforum (für alle die das nicht verstehen wikipedia.org) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 418348 | |||
Datum | 01.08.2007 18:35 | 13126 x gelesen | |||
Hallo, Deutsche Sprache, schwere Sprache. Und das mit der Aufnahmeprüfung in die BF. Haben sich die Prüfer in der "ordographie" auch schwer getan Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 418356 | |||
Datum | 01.08.2007 18:59 | 13161 x gelesen | |||
Hallo zusammen, auch damit bin ich nach intensivem Studium der einschlägigen Paragraphen im TKG nicht ganz hundertprozentig einverstanden. Zwar heißt es im § 148 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder 2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage a) besitzt oder b) herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt. Um zunächst schon mal was auszuschließen: § 90 trifft hier überhaupt nicht zu, denn der bezieht sich einzig und allein auf Sendeanlagen, die Zit: "ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. (...)" Nun zum in Nr. 1 angesprochenen § 89: "§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt." Wenn überhaupt, dann ist hier für uns nur Satz 2 interessant, und der besagt auf gut deutsch: Der Inhalt von BOS-Nachrichten darf anderen nicht mitgeteilt werden. Das heißt im Umkehrschluss für mich: Empfangen darf ich sie nach wie vor, nur darf ich den Inhalt - so wie es bisher auch schon war - Dritten nicht mitteilen. Der § 88 trifft hier gar nicht, denn der wendet sich ausschließlich an Betreiber von Funkanlagen. Es bleibt, wie es schon immer war, das Ganze ein schwammiges Durcheinander deutscher Juristerei, in welchem keine S.... mehr durchblickt!!! Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 418359 | |||
Datum | 01.08.2007 19:34 | 13152 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco Heineauch damit bin ich nach intensivem Studium der einschlägigen Paragraphen im TKG nicht ganz hundertprozentig einverstanden. Pech für Dich ;-) Geschrieben von Marco Heine Wenn überhaupt, dann ist hier für uns nur Satz 2 interessant, und der besagt auf gut deutsch: Nein. Es ist auch §89 Satz 1 interessant Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Dies in Verbindung mit § 148 Strafvorschriften hat zur Folge, daß bereits das reine Abhören einen Tatbestand darstellt, der nach §148 Abs. 1 TKG strafbewehrt ist. Geschrieben von Marco Heine Es bleibt, wie es schon immer war, das Ganze ein schwammiges Durcheinander deutscher Juristerei, in welchem keine S.... mehr durchblickt!!! Nein. Das ist eigfentlich recht konkret. 1. Du darfst nicht (vorsätzlich) abhören. 2. Sollte das Abhören versehentlich passieren darfst Du das Gehörte es nicht weiter geben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Fabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü | 418380 | |||
Datum | 01.08.2007 21:57 | 13100 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von marco deich da sollte man den bezirks beauftragten oder sonst irgend jemand fragen der damit tag täglich zu tun hat Wen bitte soll man fragen? Bezirksbeauftragter von wem oder was? Geschrieben von marco deich und Leute wieviele Kameraden haben private Melder bei euch in den wehren Null! Geschrieben von marco deich klar sollte man sie melden damit man weis wieviele Melder im Umlauf sind (man brauch es nicht). Tragt Euch in Listen ein. Das bringt dann genau was? Geschrieben von marco deich ich habe es damals nicht eingesehen meinen zu melden wegen den bearbeitungs gebühren.wenn ich doch einen kaufe und ihn melden möchte damit die Zahlen stimmen und die dann noch 45 euro kassieren,dass seh ich dann nicht ein Ja ne ist klar - die anderen sollten sie melden, für Dich gilt das natürlich nicht. Wer oder was kassiert eigentlich 45 ? wofür? Geschrieben von marco deich spätestens dann kann es ärger geben wenn man auf einer sammlung ist und dass ding geht los oder sonst was Soviel Dummheit sollte IMHO mit Knast bestraft werden. mfG Fabian | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 418396 | |||
Datum | 01.08.2007 23:33 | 13248 x gelesen | |||
Läuft eigentlich jemand hier durch die Gegend und baut die Shift-Tasten aus? Schreibt ihr in der Schule auch alles klein? @Marco: In KO wird doch eh nur über Melder alarmiert, d.h. jeder Aktive hat einen. Warum also privat einen kaufen? Das in Deutschland viele private Melder unterwegs sind ist unbestritten. Aber wer entscheidet ob ein Melder illegal ist? Was ist z.b. mit durch einen Förderverein angeschafften Meldern? Wenn die von der Wehrleitung genehmigt wurden, sind die dann auch Illegal? Was ist mit Funkgeräten die so in die Wehr kommen? Das Jugendfeuerwehrleute keine Melder brauchen ist klar, aber stur auf der Aussage "wenn die Feuerwehr dich beim Einsatz haben soll sie zusehen das du alarmiert wirst" zu beharren halte ich für Quatsch. Sonst hätte man mir auch für 5 Jahre eine eigene Sirene bauen müssen. Oder einen Melder geben. Ist beides nicht geschehen. Und das als Wehrführer.... Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 418399 | |||
Datum | 01.08.2007 23:53 | 13090 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Linkenbachwenn die Feuerwehr dich beim Einsatz haben soll sie zusehen das du alarmiert wirst" zu beharren halte ich für Quatsch. Hallo, das halte ich nicht für Quatsch, sondern die zuständige Kommune ist dafür verantwortlich, dass im Einsatzfall auch jemand kommt, sprich jemand alarmiert wird! Geschrieben von Michael Linkenbach Sonst hätte man mir auch für 5 Jahre eine eigene Sirene bauen müssen. Oder einen Melder geben. Ist beides nicht geschehen. Und das als Wehrführer.... Wenn nur Indianer und keine Häuptlinge kommen, klappt es meistens auch....:-)))))) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Pete8r H8., Idstein / Hessen | 418400 | |||
Datum | 02.08.2007 00:18 | 13177 x gelesen | |||
Moin, moin, Geschrieben von Christi@n Pannier Das ist der Unterschied zwischen dem alten und dem novellierten (2004) TKG. Im alten TKG war das bloße Abhören des BOS-Funks zwar auch verboten, wurde aber nicht unter Strafe gestellt. Im aktuellen TKG ist der Verstoß gegen § 88 eine Straftat i.S. des § 148 TKG (und nicht nur eine reine OWi nach § 149!) und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet. Da war ich doch tatsächlich völlig veraltet, aber gut zu wissen, *händereib* dann hab ich was für meine Freunde mit dem Melder am Revers auf der Party. Schönen Tag euch allen Peter | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 418861 | |||
Datum | 05.08.2007 15:11 | 13228 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian Fischer Nein. Das ist eigfentlich recht konkret. Das heißt also nach deiner Aussage, es dürfte kein Problem damit geben, sich privat einen Melder anzuschaffen, mit dem ich 1. nicht vorsätzlich abhöre und 2. das Gehörte sowieso dann nicht weitergebe. Wenn der FME also einzig und allein zum Zweck der Alarmierungsmöglichkeit angeschafft wird, weil evtl. die Gemeinde nicht soviel Geld hat, massenhaft Melder zu bestellen, noch dazu, wenn man Bedenken haben muss, dass diese bei Umstellung auf Digitalfunk in absehbarer Zeit evtl. nutzlos sein könnten. Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Sven8 L.8, Prenzlau / Brandenburg | 418863 | |||
Datum | 05.08.2007 15:17 | 13116 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von ---M. Heine--- Wenn der FME also einzig und allein zum Zweck der Alarmierungsmöglichkeit angeschafft wird, weil evtl. die Gemeinde nicht soviel Geld hat, massenhaft Melder zu bestellen, noch dazu, wenn man Bedenken haben muss, dass diese bei Umstellung auf Digitalfunk in absehbarer Zeit evtl. nutzlos sein könnten. Wie tief sind wir denn schon gesunken??? Die Gemeinde ist Träger des Brandschutzes und somit hat sie nunmal dafür zu sorgen, dass die FREIWILLIGEN und EHRENAMTLICHEN (!!) Kameraden der Feuerwehr alarmiert werden können. Es kann doch nicht sein, dass sich einige bereit erklären teilweise einige hundert Euro aus eigener Tasche zu bezahlen, nur um am Einsatz teilnehmen zu können... Schönen Sonntag noch Mit freundlichen Grüßen Sven Lipinski --- Meine Beiträge drücken allein MEINE Meinung aus --- | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 418864 | |||
Datum | 05.08.2007 15:56 | 13142 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven LipinskiEs kann doch nicht sein, dass sich einige bereit erklären teilweise einige hundert Euro aus eigener Tasche zu bezahlen, nur um am Einsatz teilnehmen zu können... in kleineren FW leider im öfter anzutreffen. Ebenso die (bereits viel diskutierten) selbst bezahlten Führerscheine, nur um die großen roten Autos fahren zu dürfen. Es gibt halt viele, die bereit sind, der Kommune das Geld zu schenken. Wem´s gefällt .... Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 418865 | |||
Datum | 05.08.2007 15:59 | 13160 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Volker Ehrhardt kleineren FW leider im öfter anzutreffen. Ebenso die (bereits viel diskutierten) selbst bezahlten Führerscheine, nur um die großen roten Autos fahren zu dürfen. Vom Prinzip her volle Zustimmung, das kleinere Feuerwehr kannst Du aber getrost streichen , glaub mir... Gruß Andi | |||||
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Autor | Sven8 L.8, Prenzlau / Brandenburg | 418871 | |||
Datum | 05.08.2007 16:31 | 13046 x gelesen | |||
*Kopfschüttel* Ehremamt ist ja gut und schön, aber noch dafür zu bezahlen (Führerschein, FME)... Nein, danke! Mit freundlichen Grüßen Sven Lipinski --- Meine Beiträge drücken allein MEINE Meinung aus --- | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 418872 | |||
Datum | 05.08.2007 16:35 | 13027 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco HeineWenn der FME also einzig und allein zum Zweck der Alarmierungsmöglichkeit angeschafft wird,... Die Frage wäre, ob das Mitführen eines empfangsbereiten (d.h. richtiger Kanal, richtige Schleifen) "privaten" Melders (jetzt weniger die Frage wer ihn bezahlt hat, sondern mehr die Frage ob die Wehrführung damit konform geht daß Du einen Melder hast und wann er auslöst) schon ein Abhören i.S.d. TKG ist. m.E. kommt es nicht zwingend darauf an, daß nur Sprachnachrichten empfangen werden, sondern auch Datenversand (FMS, POCSAC, ZVEI) kann abgehört werden. Also wäre das Abhören wieder ein solches (auch wenn Du als Mensch gar nichts direkt hörst sondern nur das Ergebnis daraus in Form des alarms durch den FME), und damit strafbewährt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 418916 | |||
Datum | 05.08.2007 19:12 | 13078 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas RometschVom Prinzip her volle Zustimmung, das kleinere Feuerwehr kannst Du aber getrost streichen , glaub mir... richtig. Meinte auch kleinere Feuerwehr im Sinne von FW mit mehreren Einsätzen, aber nur äußerst beschränkter Anzahl von FME. beispiel meine Wehr: ca. 35 Einsätze / a bei etwa 70 aktiven Kameraden und nur 10 FME, davon noch 4 Stück aus der KFW Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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