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Thema50kn- Winde an HLF35 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / 340284
Datum25.05.2006 14:049464 x gelesen
Tach zusammen,



gestern stand unser zukünftiges HLF zur "Bewunderung" auf dem Hof. Ausgerüstet mit allem Pipapo.

Jetzt würde mich mal die Sinnhaftigkeit einer 50kn- Winde auf solchen Fahrzeugen interessieren. Was meint ihr dazu?



Gruß

Daniel

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AutorJasp8er 8S., Holzminden / 340288
Datum25.05.2006 14:178729 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerJetzt würde mich mal die Sinnhaftigkeit einer 50kn- Winde auf solchen Fahrzeugen interessieren. Was meint ihr dazu?



Kommt drauf an... Habt ihr nen RW? Wie groß ist eure Wehr? Welches Einsatzspektrum und welche -häufigkeit habt ihr?



Generell bin ich der Meinung, dass das sinnvoll sein kann, weil das HLF ja bei einem VU an vorderster Front steht (oder stehen sollte...) Zum sichern oder auch freiziehen.

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 340290
Datum25.05.2006 14:308772 x gelesen
Geschrieben von Jasper SchwingelKommt drauf an... Habt ihr nen RW?

Nein. Im 8 Minuten-Kreis stehen 3 RW.



Geschrieben von Jasper SchwingelKommt drauf an... Habt ihr nen RW? Wie groß ist eure Wehr? Welches Einsatzspektrum und welche -häufigkeit habt ihr?

Was hat das mit der Sinnhaftigkeit von Winden auf HLF zu tun?!



Geschrieben von Jasper SchwingelGenerell bin ich der Meinung, dass das sinnvoll sein kann, weil das HLF ja bei einem VU an vorderster Front steht (oder stehen sollte...) Zum sichern oder auch freiziehen.

Aber beim Windeneinsatz einen generell anderen Fahrzeugstandpunkt hat... Deshalb frage ich ja gerade nach der Sinnhaftigkeit.



Gruß

Daniel

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AutorJörg8 N.8, Brakel / 340295
Datum25.05.2006 14:478746 x gelesen
Hallo,



vor allem bleibt dann auch immer noch die spannende Frage, ob man auch alles weitere erforderliche Material für einen Windeneinsatz auf dem Fahrzeug hat. Oft wird ein Fahrzeug mit Winde verkauft, wo aber kein Platz mehr für Rollen und Anschlagmaterial ist.



Wenn ein HLF an der Einsatzstelle steht, gerade als "Erstangriffsfahrzeug", dann stelle ich auch den Brandschutz über das Fahrzeug sicher, leuchte aus, .... und wenn es steht dann steht es. Sollte ein Umsetzen für den Windeneinsatz erforderlich werden, müsste alles andere gestoppt werden. Sehr sinnvoll. Es soll jetzt auch bitte keiner versuchen zu erklären, dass er das Fahrzeug gleich so stellen kann, dass man für einen evtl. Windeneinsatz gut steht und alles andere weiter machen kann.



Ist nur meine Meinung.



Jörg

Irgendwer wird sich dabei schon was gedacht haben!

...und wenn es nichts war!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 340297
Datum25.05.2006 14:568773 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerJetzt würde mich mal die Sinnhaftigkeit einer 50kn- Winde auf solchen Fahrzeugen interessieren.



Winde an LF/ HLF/ TLF = Potenzersatz der 3. Stufe (Stufe 1 = Wasser an Bord, Stufe 2 = Rettungssatz an Bord, Stufe 3 = Winde an Bord).



Wer ziehen will. der muß auch Gegenzug aufbauen können. D.h. ein Mehrzweckzug muß mit drauf. Incl. Zubehör wie Erdanker,...

Und natürlich jede Menge Anschlagmaterial, Umlenkrolle(n),...

Das kostet außer einer Menge Gewicht auch noch mindestens einen gute halben Geräteraum an Platz, wenn man das wirklich annähernd ernsthaft betreiben will.

Das ganze verursacht natürlich neben der Anschaffung auch noch eine Menge an Folgekosten.



Und auch einsatztaktisch ist das mehr als fraglich. Ein HLF steht an einer Ensatzstelle i.d.R. überall, aber nicht so daß es für eienn Windeneinsatz richtig stehen würde. Und dann im laufenden Einsatz das Fahrzeug umzusetzen (das Fahrzeug stellt i.d.R. den Brandschutz, versorgt mit Strom, trägt den Einsatz,...). Viel Spaß.



Darüber hinaus sind echte Windeneinsätze i.d.R. nicht so dringlich, daß man nicht auf einen parallel alarmierten RW auch mit etwas weiterer Anfahrt warten könnte. Muß man eben seine AAO so vorsehen, daß bei entsprechenden THL-Stichworten ein immer RW dazu kommt (was ohnehin Sinn macht).



Bleibt wie immer nur cineastisch festzustellen "...denn sie wissen nicht, was sie tun".







Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 340298
Datum25.05.2006 15:008713 x gelesen
Geschrieben von Jörg Noltevor allem bleibt dann auch immer noch die spannende Frage, ob man auch alles weitere erforderliche Material für einen Windeneinsatz auf dem Fahrzeug hat.

Das ist drauf, und tlw. auch schon auf anderen Fahrzeugen vorhanden.



Geschrieben von Jörg NolteWenn ein HLF an der Einsatzstelle steht, gerade als "Erstangriffsfahrzeug", dann stelle ich auch den Brandschutz über das Fahrzeug sicher, leuchte aus, .... und wenn es steht dann steht es. Sollte ein Umsetzen für den Windeneinsatz erforderlich werden, müsste alles andere gestoppt werden. Sehr sinnvoll.

Genau das ist nämlich der springende Punkt an der Geschichte! Deshalb erschließt sich mir nicht ganz die Sinnhaftigkeit von Winden an HLF. Kein Mensch wird das Fahrzeug so positionieren, um später noch evtl.- wenn erforderlich- Windenbetrieb zu fahren.



Gruß

Daniel

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 340300
Datum25.05.2006 15:058656 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnd auch einsatztaktisch ist das mehr als fraglich. Ein HLF steht an einer Ensatzstelle i.d.R. überall, aber nicht so daß es für eienn Windeneinsatz richtig stehen würde. Und dann im laufenden Einsatz das Fahrzeug umzusetzen (das Fahrzeug stellt i.d.R. den Brandschutz, versorgt mit Strom, trägt den Einsatz,...). Viel Spaß.



Genau das ist der Knackpunkt. Ich versteh auch nicht, warum wir ne Winde kriegen sollen/müssen! Wie geschrieben, im Umkreis von 8 Minuten stehen 3 RW. Also auf unserem zukünftigen Fahrzeug (ist halt´n Vorführwagen) schon zweimal nicht mehr zwingend erforderlich.



Gruß

Daniel



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AutorJose8f M8., Gütersloh / 340306
Datum25.05.2006 15:218728 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerDeshalb erschließt sich mir nicht ganz die Sinnhaftigkeit von Winden an HLF.



Wenn Geländefahrgestell, dann u. U. so wie ursprünglich gedacht zur Selbstbefreiung bei Festfahren.



Das Bergen vom über die Böschung gegangenen Fzg, IMO das zweite Anwendungsgebiet neben dem Aufrichten, ist eigentlich schon wieder ein Bergungseinsatz, damit könnte man die Zuständigkeit der Feuerwehr dafür anzweifeln.



Die gelben Engel wollen ja auch leben ;-)

---------------------------------------------------



Don`t use excessive force.



Get a bigger hammer!



Gruß



Jo(sef) Mäschle

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 340308
Datum25.05.2006 15:278734 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleWenn Geländefahrgestell, dann u. U. so wie ursprünglich gedacht zur Selbstbefreiung bei Festfahren.

Nix Gelände! Straßenfahrgestell.



Geschrieben von Josef MäschleDas Bergen vom über die Böschung gegangenen Fzg, IMO das zweite Anwendungsgebiet neben dem Aufrichten, ist eigentlich schon wieder ein Bergungseinsatz, damit könnte man die Zuständigkeit der Feuerwehr dafür anzweifeln.

Das Sichern gegen weiteres Abrutschen lasse ich mir gefallen, allerdings muß das Fahrzeug dann schon von vorneherein richtig positioniert werden. Bergen geht uns nix an, dafür gibts Abschleppunternehmen.



Gruß

Daniel

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / 340310
Datum25.05.2006 15:478707 x gelesen
Hi,



wir ersetzen momentan einen RW1 und ein LF8 durch ein HLF20/16 und einen GWL. Ein RW (nach neuer Norm) wäre für uns aus verschiedenen Gründen nicht in Frage gekommen.

Der nächste RW steht in 17 Km entfernung.

Unser neues HLF wurde ebenfalls mit einer Winde ausgerüstet. Alle Gerätschaften (Anschlagmaterial,Umlenkrollen) sind auf dem Fahrzeug, einschl. ein Greifzug.

Alles was für den Windeneinsatz gebraucht wird ist also dabei! Notstrom u. Ausleuchtung wurden vorher natürlich auch vom RW gestellt.

Der Brandschutz muss dann natürlich von einem anderen Fahrz. (bei uns TLF) sichergestellt werden.

Ich möchte hier nicht behaupten, dass ein HLF mit Winde die "beste Lösung" ist, doch muss man auch mal Kompromisse eingehen können!



Ich finde es auf jeden Fall sinnvoller, als mit einem RW als "Erstangreifer" zum VU auszurücken!!

MkG.

Christof

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 340311
Datum25.05.2006 16:058749 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblUnser neues HLF wurde ebenfalls mit einer Winde ausgerüstet. Alle Gerätschaften (Anschlagmaterial,Umlenkrollen) sind auf dem Fahrzeug, einschl. ein Greifzug.

Alles was für den Windeneinsatz gebraucht wird ist also dabei!


Das wird zukünftig auch bei uns so sein.



Geschrieben von Christof StroblDer Brandschutz muss dann natürlich von einem anderen Fahrz. (bei uns TLF) sichergestellt werden.

Und das geht bei uns dann nicht mehr. Momentan fahren wir bei VU so raus: ELW1, LF8 Erstangreifer (Rettungssatz), TLF16 (Brandschutz), MZF (Logistik).

Das TLF16 fällt zukünftig ja weg und der Rettungssatz vom LF8 kommt aufs HLF20. Da kann ich mit 1/8 bei TH nicht vernünftig arbeiten, wenn ich alles von einem Fahrzeug aus mache.



Geschrieben von Christof StroblIch finde es auf jeden Fall sinnvoller, als mit einem RW als "Erstangreifer" zum VU auszurücken!!

Wer macht den sowas?



Gruß

Daniel

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AutorStef8an 8B., Aachen/Alpen / 340312
Datum25.05.2006 16:078691 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerDa kann ich mit 1/8 bei TH nicht vernünftig arbeiten, wenn ich alles von einem Fahrzeug aus mache.



Warum reicht 1/8 beim VU nicht aus?




Mit kameradschaftlichen Grüßen

Stefan



Feuerwehr Alpen



Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / 340314
Datum25.05.2006 16:158674 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Daniel MetzgerGeschrieben von Christof Strobl

Ich finde es auf jeden Fall sinnvoller, als mit einem RW als "Erstangreifer" zum VU auszurücken!!




Geschrieben von Daniel MetzgerWer macht den sowas?



In unserem Lankreis z.B. fast jede Feuerwehr die über einen RW verfügt.

Aber sicher, nicht nur bei uns ist das so!!

Es gibt noch genügend Kameraden, die der Meinung sind, ein RW ist das wichtigste Fahrzeug bei einem VU, und deshalb rückt es auch als erstes aus!

















MkG.

Christof

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AutorJako8b T8., Bischheim / 340315
Datum25.05.2006 16:158684 x gelesen
Hallo!



Geschrieben von Daniel MetzgerNein. Im 8 Minuten-Kreis stehen 3 RW.



Da frage ich mich nach der Sinnhaftigkeit eines HLF. Sorry.



Ich halte es für Unsinn ein Löschfahrzeug mit Straßenantrieb mit einer Winde auszustatten. Bei einer Allrad-Version die auch mal ins Gelände soll (also keine Allrad-SpezialkoffertiefbaumitHaspelhintenundtotalüberladentiefergelgtmitunmengeanwasserversion) kann sie ja zur Selbstbefreiung sehr sinnvoll sein, aber sonst?



Na gut, macht schon was her und verschafft das gute "man könnte wenn man wollte" Gefühl.



Gruß vom Donnersberg



Jakob

Alles meine ganz private Meinung!



"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".



"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzen zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."





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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 340316
Datum25.05.2006 16:168714 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWarum reicht 1/8 beim VU nicht aus?



IMO reichen 1/8 nicht aus, um einen VU durch ein HLF abzuarbeiten, bzw eine patientengerechte Rettung durchzuführen. Ich finde man kann es dem Atr nicht zumuten eine Stunde mit hydraulischem Rettungsgerät rumzuhantieren, ohne mal ne Pause zu machen. Dann wirds schon eng, wenn der Brandschutz richtig sichergestellt werden soll (also nicht wie oft gesehen: P12 auf die Straße gestellt, SA nebendrangelegt).



Gruß

Daniel

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 340317
Datum25.05.2006 16:228681 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldGeschrieben von Daniel Metzger

Nein. Im 8 Minuten-Kreis stehen 3 RW.



Da frage ich mich nach der Sinnhaftigkeit eines HLF. Sorry.


Es sind rechnerisch inkl. Alarm- und Ausrückezeit 13 Minuten-> war eben kurz in einem der RW-Standorte. :-) Wir fahren als Stützpunkt die VU in unserer VG sogar komplett ohne RW- deshalb HLF.





Geschrieben von Jakob TheobaldIch halte es für Unsinn ein Löschfahrzeug mit Straßenantrieb mit einer Winde auszustatten.

Deswegen ja mein Thread, weil ich es irgendwie auch nicht so ganz verstehe warum Winde.



Gruß

Daniel

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AutorStef8an 8B., Aachen/Alpen / 340318
Datum25.05.2006 16:238739 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerIMO reichen 1/8 nicht aus, um einen VU durch ein HLF abzuarbeiten, bzw eine patientengerechte Rettung durchzuführen.



Warum nicht? Ich persönlich halte es oftmals sogar für besser, wenn nicht mehr als diese Zahl an (vernünftig ausgebildeten) Leuten vor Ort ist. Stichwort "Rettungstraube".

Du darfst nicht vergessen, dass der RD auch noch mit min. 3-4 Mann (eher mehr) vor Ort ist. Die eigentliche Rettung ist durchaus mit zwei Trupps + RD zu machen.

Dabei setze ich mal vorraus, dass nicht ein Trupp dauerhaft für die Absicherung der EST gebunden ist.



Wenn von diesen acht arbeitenden Leuten natürlich die Hälfte nicht mit dem Gerät umgehen kann oder keine Ahnung von der Rettung hat, dann ist eine Gruppe natürlich zu wenig.



Das einzige Problem ist in der Situation 1 HLF in meinen Augen der fehlende zweite Rettungssatz. Dieser sollte beim VU obligatorisch sein und wird in der Regel auch mit entsprechender Besatzung vor Ort sein. (RW, (H)LF).




Mit kameradschaftlichen Grüßen

Stefan



Feuerwehr Alpen



Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Aachen/Alpen / 340319
Datum25.05.2006 16:278685 x gelesen
Ich vergaß:



Geschrieben von Daniel MetzgerIch finde man kann es dem Atr nicht zumuten eine Stunde mit hydraulischem Rettungsgerät rumzuhantieren, ohne mal ne Pause zu machen.



Richig. Dafür hat man ja notfalls noch zwei weitere Trupps.



Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich sehe das auch als Problematisch an, einen VU grundsätzlich mit nur einem LF (das ja oft nicht mit einer Gruppe besetzt ist) zu bearbeiten. Allerdings kann man mit einer (entsprechend ausgebildeten) Gruppe durchaus die meisten THL gut abarbeiten. Denn wirklich nicht jeder Einsatz in diesem Bereich fordert 60 min. Schneiden und Spreizen.



Ich sehe nur zu schnell die Gefahr, dass die Einsatzstelle mit Feuerwehrleute "erschlagen" wird.




Mit kameradschaftlichen Grüßen

Stefan



Feuerwehr Alpen



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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 340321
Datum25.05.2006 16:298654 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWarum nicht? Ich persönlich halte es oftmals sogar für besser, wenn nicht mehr als diese Zahl an (vernünftig ausgebildeten) Leuten vor Ort ist. Stichwort "Rettungstraube".

Das meinte ich damit auch nicht, Stefan. Das ist eh tabu bei uns- GF, Atr und sonst hat keiner von FW was am Unfallfahrzeug zu suchen.



Geschrieben von Stefan BrüningWenn von diesen acht arbeitenden Leuten natürlich die Hälfte nicht mit dem Gerät umgehen kann oder keine Ahnung von der Rettung hat, dann ist eine Gruppe natürlich zu wenig.

Die gehen beim VU schon von alleine nicht auf den Erstangreifer.



Geschrieben von Stefan BrüningDas einzige Problem ist in der Situation 1 HLF in meinen Augen der fehlende zweite Rettungssatz. Dieser sollte beim VU obligatorisch sein und wird in der Regel auch mit entsprechender Besatzung vor Ort sein. (RW, (H)LF).

Der kommt momentan noch vom LF10 einer unserer Ortswehr. Zukünftig werden wir den aber sekbst mitbringen--> der alte RettSatz vom LF8 kommt wieder auf selbiges Fzg, der "große" Satz aufs HLF20.



Gruß

Daniel

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AutorStef8an 8B., Aachen/Alpen / 340323
Datum25.05.2006 16:318675 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerEs sind rechnerisch inkl. Alarm- und Ausrückezeit 13 Minuten



13 Minuten sind doch wohl kein Problem. Die kann man problemlos in Kauf nehmen, da ohnehin selten in den ersten Einsatzminuten direkt des hydraulische Gerät eingesetzt wird. Bei den 13 Minuten wäre der Zeitunterschied zwischen Ortsfeuerwehr und RW also vermutlich <5-8 Minuten.



Da sehe ich kein Problem.Geschrieben von Daniel MetzgerWir fahren als Stützpunkt die VU in unserer VG sogar komplett ohne RW- deshalb HLF.



Wozu gibt es die RW dann überhaupt in der Masse? Kommt da überhaupt ein zweiter Rettungssatz?






Mit kameradschaftlichen Grüßen

Stefan



Feuerwehr Alpen



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AutorJako8b T8., Bischheim / 340326
Datum25.05.2006 16:358724 x gelesen
Hallo!



Geschrieben von Daniel MetzgerDeswegen ja mein Thread, weil ich es irgendwie auch nicht so ganz verstehe warum Winde.



Das war ein Vorführfahrzeug? Dann ist die Winde leicht zu verstehen. Sie war halt schon drangebaut!



Manchmal gibt es die einfachsten Erklärungen :-)



Ich denke wenn es ein "Neufahrzeug" gewesen wäre, hätte man auf die Winde allein schon aus Kostengründen verzichtet.



Die Einsätze bei denen ich die Winde wirklich brauche sind in der Regel nicht "Zeitkritisch" da reicht es aus ein entsprechendes Fahrzeug nachzualarmieren. Es gibt ja auch Wehren, die sogar bei einem RW auf eine feste Winde verzichten!



Gruß vom Donnersberg



Jockel

Alles meine ganz private Meinung!



"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".



"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzen zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."





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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 340332
Datum25.05.2006 16:438608 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldDas war ein Vorführfahrzeug?

Es ist immernoch ein Vorführfahrzeug. Ich nehm mal an, dass es in zwei Wochen im Stall steht.



Geschrieben von Jakob TheobaldDann ist die Winde leicht zu verstehen. Sie war halt schon drangebaut!

Ja doch, das ist schon klar! Mein Thread sollte eigentlich die generelle Sinnhaftigkeit an HLF (nicht nur an unserem) herausstellen.



Geschrieben von Jakob TheobaldIch denke wenn es ein "Neufahrzeug" gewesen wäre, hätte man auf die Winde allein schon aus Kostengründen verzichtet.

Hhmm, ich glaube nicht! Aber ein Mitarbeiter der LFKS, der Fahrzeuge abnimmt, tut sich sehr schwer Winden an FF- Fahrzeugen abzunehmen.



Geschrieben von Jakob TheobaldDie Einsätze bei denen ich die Winde wirklich brauche sind in der Regel nicht "Zeitkritisch" da reicht es aus ein entsprechendes Fahrzeug nachzualarmieren.

Eben.



Gruß

Daniel

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / 340333
Datum25.05.2006 16:448980 x gelesen
Geschrieben von Jasper SchwingelGenerell bin ich der Meinung, dass das sinnvoll sein kann, weil das HLF ja bei einem VU an vorderster Front steht (oder stehen sollte...) Zum sichern oder auch freiziehen.



Aua, das ERSTE Fahrzeug steht zum Einsatz der Winde i.d.R. NIE richtig, daher hab ich auch nie verstanden, warum gerade die Erstangreifer immer mehr damit ausgestattet werden...



Auszug aus Einsatzfahrzeuge - Technik, www.einsatzpraxis.org:



4.10.2Anforderungen an Fahrzeuge mit Seilwinden (Ci)



Vermehrt werden Seilwinden fest in andere Fahrzeuge als Rüstwagen verbaut. Durch die ?Streichung? von RW 1 aus der Norm und/oder Landesbeschaffungen wurden und werden immer mehr LF 16/12, (H)TLF 16/25, (H)LF 20/16 (o.ä.) mit Seilwinden versehen, um über ein ?H?LF zu verfügen, das die Möglichkeiten eines LF und eines RW (1) haben soll. Außerdem wird aus Kostengründen (Redundanz für das Fahrgestell) teilweise ein RW durch einen AB-Rüst auf WLF ersetzt.





4.10.2.1Voraussetzungen und Anforderungen für den Windeneinbau



Das zusätzliche Gewicht der Zugeinrichtung muss immer auf dem (T-, W-)LF o.ä. mitgeführt werden. Es muss im Rahmen der zulässigen Gesamtmasse bei der vorgesehenen Beladung inkl. Besatzung liegen.

Eine fest eingebaute Seilwinde liegt bei ca. 300 - 500 kg (je nach Typ und Leistung). Sie führt dann bei der Fahrzeugklasse der 14-Tonner (T)LFs gern zu grenzwertigen Problemen in der Gewichtsklasse.

Das Fahrzeug muss die Zugkräfte im Fahrgestell aufnehmen können. Aus der Vergangenheit sind mehrere Fahrzeuge mit schiefen Rahmen nach (erlaubtem!) Schrägzug bekannt.

Die Gewichtsverteilung (Vorder-/Hinterachse; linke/rechte Seite) nach Einbau muss mit und ohne Besatzung bzw. Beladung im Fahrzeug im Rahmen der Toleranzen des Fahrgestellherstellers liegen.

Es ist immer ein zusätzlicher Nebenantrieb oder ein kombinierter Nebenantrieb für mehrere ?Verbraucher? (z.B. hydrostatischer Antrieb, vgl. Kap. 4.11.2) erforderlich. Das erhöht den Bau- und Unterhaltungsaufwand. Außerdem ist ein paralleler Einsatz von z.B. FP und Seilwinde (und ggf. noch Stromerzeuger) nur in Grenzen gleichzeitig möglich.l

Die notwendige Zusatz-Beladung nur für die Winde (!) bekommt man sinnvoll nicht auf einem (T)LF unter, ohne auf anderes Material (z.B. Wasser beim TLF, bzw. Sprungretter beim LF!) verzichten zu müssen. Es werden mindestens zur Seilwinde benötigt: Mehrzweckzug groß (z.B. Z 32), Umlenkrolle, doppelten Satz Anschlagmaterial für verschiedene Festpunkte (Seilwinde + Gegenzug!).



Abb. 4.10.2.1/1: HLF mit Seilwinde verfügen i.d.R. aus Platz- und Gewichtsgründen nicht über die notwendige Zusatzbeladung (Mehrzweckzug in angepasster Leistung sowie unterschiedliche Anschlagmittel für Zug- und Gegenzug, inkl. Unterbau und Sicherungsmaterial), oder liegen weit jenseits der genormten (H)LF. Hier ein HLF der BF Hannover auf dem 18 t-Chassis des MB Econic. (Foto: Zawadke)



Abb. 4.10.2.1/2: Einige Fahrzeuge für extreme Einsatzgebiete (Gelände) verfügen ebenfalls über Seilwinden. Diese dienen aber weniger der Hilfe für andere, sondern sind v.a. ein Mittel, um sich ggf. selbst aus dem Schlamm(assel) ziehen, oder auch ein Hindernis aus dem (Wald-)Weg ?räumen? zu können. (Foto: Zawadke)



Abb. 4.10.2/1/3: ?Miniaturseilwinden? aus dem ?Hobbybereich? sind für die Verwendung an Einsatzfahrzeugen nicht nur ggf. ein rechtliches Problem, sondern schlicht i.d.R. für die geforderten Belastungen ungeeignet. (Foto: Zawadke)





4.10.2.2Taktische Anforderungen



Das ?Halten? einer Last bei drohender Absturzgefahr funktioniert grundsätzlich auch über den Festpunkt (z.B. Anhängekupplung) an jedem geeigneten Fahrzeug mit entsprechendem Anschlagmaterial.



Das Fahrzeug mit der Seilwinde ist ? falls es das erste Fahrzeug (z.B. HLF) an der Einsatzstelle ist ? in der Regel falsch positioniert, um die Winde direkt einsetzen zu können. Vor dem Windeneinsatz ist immer eine genaue Erkundung der Lage des zu haltenden bzw. zu ziehenden Objektes und des diesbezüglichen optimalen Standortes des Zugfahrzeuges notwendig.



Der Windeneinsatz erfordert immer zusätzliche Arbeiten:

-Sicherung des eigenen Fahrzeugs.

-Sicheres Anschlagen des Fremdfahrzeuges.

-Beim Aufrichten i.d.R. Gegenzug notwendig.

-Freihalten des Seilbereiches auf 1,5-fache Seillänge.



I.d.R. kann kein Fahrzeug zum Windeneinsatz mit der ersten Anfahrt und Aufstellung so positioniert werden, dass die Winde sofort und ansatzlos eingesetzt werden könnte.

Zuerst muss der Fahrzeugführer erkunden und sich mit dem Einsatz- bzw. Abschnittsleiter absprechen, bevor er den Maschinisten so eingewiesen hat, wie er die Winde braucht.

Die "restliche" sehr umfangreiche und wichtige Beladung zur ?schweren? Technischen Hilfeleistung des RW bekommt man auf keinem normalen ?H?(T)LF der Welt verladen. Man benötigt diese Beladung aber bei vielen Technischen Hilfeleistungen mit Personenschaden trotzdem. Je moderner die Fahrzeuge werden, je mehr Schwerverkehr läuft, umso früher und öfter! Über die Alarm- und Ausrückeordnung muss also immer ein RW bei den entsprechenden Stichwörtern mit alarmiert werden.



Mehr zum Thema Windeneinsatz (Grafiken, Beladung im Rüsteinsatz usw.) in den Büchern der Reihe Einsatzpraxis, Ecomed zum Thema Technische Hilfeleistung ? PKW, - Bus, - LKW.





4.10.2.3WLF (+ AB Rüst) und Seilwinde:



In der Diskussion um den Einbau einer Seilwinde in ein WLF muss VOR der Diskussion über einem möglichen Ersatz eines RW durch ein WLF mit AB-Rüst unbedingt noch die Grundsatzfrage gestellt werden, ob das überhaupt Sinn macht!

Gegen den Ersatz eines RW durch WLF mit AB-Rüst spricht:

- Die Kombination aus WLF + AB erfordert i.d.R. eine größere (Aufstell-)Fläche (sowohl auf- wie erst recht abgesattelt).

- Ein WLF hat aufgesattelt mit dem AB-Rüst ein viel höheres Gewicht (Bodenlast) bei wesentlich schlechteren Geländeeigenschaften (von Ausnahmen auf teuren und spezialisierten Fahrgestellen abgesehen), als ein RW.

- Allrad-WLF sind noch unbeweglicher (größer und schwerer) als RW, v.a. sind sie deutlich höher, da sie immer mindestens aus der 18 t-Klasse (Zweiachser) bzw. 26 - 40 t-Klasse (Drei- bzw. Vierachser) stammen. WLF liegen damit immer in der Gewichtsklasse S nach DIN EN 1846-1, vgl. Kap. 3.4!

- Abgesattelt kann man die heute üblichen Rollbehälter aus der seitlichen Beladung der AB-Rüst nur dann entnehmen, wenn man die übliche Landstraße mittig mit dem AB blockiert (bzw. das überhaupt kann). I.d.R. steht man aber mit der einen Seite entweder am Straßengraben, oder am Mittelstreifen oder neben PKW... I.d.R. kann man die Rollbehälter im "Gelände" sowieso nicht "rollen", weil die relativ schmalen Räder bei der relativ hohen Last versinken.

- Die Seilwinde am Fahrzeug (egal welches!) benötigt IMMER ein entsprechendes "Gewicht" auf den Achsen, sonst hebt es das Fahrzeug schnell über die untergelegten Keile an der (Vorder-)Achse. Ist also der AB abgesattelt, fehlt die notwendige Achslast. (Mit aufgesatteltem AB kommt man aber weder an das Anschlagmaterial, noch an Greifzug etc.)

- Die Seilwinde am WLF (Redundanzdiskussion) erfordert eigentlich immer ein zweites Trägerfahrzeug mit der gleichen Ausstattung (Allrad und Seilwinde). Wo ist dann die Kostenersparnis? (Zumal damit ja zumindest mit dem ersten WLF kein anderer AB transportiert werden kann, da das WLF mit AB Rüst immer ein Primär-Alarmfahrzeug ist.)



Abb. 4.10.2.3/1: WLF (mit Seilwinde) und AB-Rüst (hier sogar mit Kran) der Feuerwehr Zurzach. Das Fahrzeug hat mit diesem AB ein reales Gewicht von fast 20 t, dies führt zumindest in Deutschland zu erheblichen Zulassungsproblemen, wenn nicht gar zur Zulassungsverweigerung (vgl. Diskussion um die HLF 24/14-S der DB AG, CIMOLINO, 2001 und 2002 sowie RÖSKE, 2001). (Foto: Zawadke)

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mit privaten und kommunikativen Grüßen





Cimolino

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / 340338
Datum25.05.2006 17:058676 x gelesen
Herr Cimolino,



ich kenne diese Bücher, und es macht ja auch Sinn, wie die Situationen hier dargestellt werden.

Aber Sie können eine kleine FF nicht mit der BF DüDo vergleichen!

Dort werden Fahrzeuge so beschafft, wie man es für richtig hält. Das können wir leider nicht!

Wir müssen die Fahrzeuge so beschaffen, wie sie uns vorgegeben werden.

Und da kommen halt manchmal solche "Kombinationen" zu Stande!

Ich denke, wir haben aus unserer Situation das beste gemacht, und sind künftig ohne RW besser ausgerüstet als vorher!

Natürlich müssen einige Aurüstungsgegenstände künftig (bei Bedarf) mit dem GWL "nachgebracht" werden.

Jedoch kann ich den kleinen Zeitnachteil in kauf nehmen.

MkG.

Christof

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AutorSven8 K.8, Hamburg / 340348
Datum25.05.2006 18:028730 x gelesen
Moin, moin!



Geschrieben von Christof StroblAber Sie können eine kleine FF nicht mit der BF DüDo vergleichen!



Darum geht es hier auch nicht. Es will keiner die Feuerwehr Düsseldorf mit deiner Feuerwehr vergleichen. Es geht darum, ob eine Seilwinde am erstangreifenden Fahrzeug sinnvoll ist oder nicht. Und dies entscheidet man nach dem taktischen Sinn.



Geschrieben von Christof StroblDort werden Fahrzeuge so beschafft, wie man es für richtig hält.



Die Feuerwehr D'dorf gehört zu den großen Feuerwehren Deutschlands, die bewiesen haben, dass man das Gefahrenpotenzial einer Großstadt wunderbar mit dem Fahrzeugspektrum an Normfahrzeugen ergänzt durch wenige Sonderfahrzeuge abdecken kann.



Geschrieben von Christof StroblDas können wir leider nicht!

Wir müssen die Fahrzeuge so beschaffen, wie sie uns vorgegeben werden.




Wer macht diese Vorgaben?



Nur mal so am Rande:



Für welche Tätigkeiten brauche ich zwingend eine Seilwinde? Wie oft kommen diese Tätigkeiten vor?



Welche dieser Tätigkeiten kann ich genauso mit einem Mehrzweckzug erledigen?



Wie muss das Fahrzeug relativ zum Objekt stehen, an das ich die Seilwinde anschlagen muss? Wie steht im Vergelich dazu meistens der Erstangreifer bei der THL?



Beste Grüße Sven





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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / 340366
Datum25.05.2006 18:568696 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Sven KoopmannWer macht diese Vorgaben?



Dass wir ein HLF und keinen RW bekommen, bestimmte bei uns "der Zuschußgeber" - Regierung der Oberpfalz.



Sicher hätten wir die Winde weglassen können, aber unabhängig davon,

ist bei uns kein RW im Alarmplan berücksichtigt!

Auf die Gestaltung des Alarmplans haben wir auch keinen Einfluss!





Geschrieben von Sven KoopmannWie oft kommen diese Tätigkeiten vor?

Eben, nicht sehr oft, darum schickt bei uns auch keiner einen RW ca. 20 Km

durch den Lankreis. Stellt sich dann heraus, dass doch eine Winde benötigt wird, muss diese erst nachalarmiert werden!



Die Winde stellt bei unserem Fahrzeug auch kein Problem dar, weil wir auf keinerlei Ausrüstung wegen der Winde verzichten mussten!

MkG.

Christof

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 340373
Datum25.05.2006 19:348716 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblSicher hätten wir die Winde weglassen können, aber unabhängig davon,

ist bei uns kein RW im Alarmplan berücksichtigt!

Auf die Gestaltung des Alarmplans haben wir auch keinen Einfluss!






???

Normalerweise legt immer noch die jeweilige Gemeinde fest, wer bei welchem Sichwort in ihrem Zuständigkeitsbereich zu alarmieren ist.





Geschrieben von Christof StroblEben, nicht sehr oft, darum schickt bei uns auch keiner einen RW ca. 20 Km

durch den Lankreis.




Wäre aber immer noch sinnvoller, als Fahrzeuge mit Winden auszurüsten an denen sie keinen taktischen Wert haben.







Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / 340379
Datum25.05.2006 19:508690 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer???

Normalerweise legt immer noch die jeweilige Gemeinde fest, wer bei welchem Sichwort in ihrem Zuständigkeitsbereich zu alarmieren ist.




Wer oder was bei welchem Stichwort alarmiert wird, entscheidet bei uns einzig die Landkreisführung (Kreisbrandrat).



In den meisten Bereichen unseres Landkreises ist im Alarmplan kein RW berücksichtigt!



Klingt komisch, is aber so!

MkG.

Christof

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / 340522
Datum26.05.2006 15:338705 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblDass wir ein HLF und keinen RW bekommen, bestimmte bei uns "der Zuschußgeber" - Regierung der Oberpfalz.



soweit korrekt





Geschrieben von Christof StroblSicher hätten wir die Winde weglassen können



eben!





Geschrieben von Christof Stroblist bei uns kein RW im Alarmplan berücksichtigt!Auf die Gestaltung des Alarmplans haben wir auch keinen Einfluss!



???

m.W. schreibt in Bayern jede Feuerwehr ihren Alarmplan immer noch selbst und reicht den über den KBM/KBI/KBR ein.

D.h. es ist m.E. EURE Aufgabe, in den Alarmplan für die THL einen RW zu berücksichtigen - und zwar UNABHÄNGIG vom HLF!





Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Sven KoopmannWie oft kommen diese Tätigkeiten vor?

Eben, nicht sehr oft, darum schickt bei uns auch keiner einen RW ca. 20 Km

durch den Lankreis.




Nochmal, Du kannst mit keinem LF einen RW ersetzen, wenn Du den RW brauchst.



Und das HLF als Windenträger und Erstangreifer für die THL steht dafür garantiert falsch!

-----



mit privaten und kommunikativen Grüßen





Cimolino

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / 340551
Datum26.05.2006 17:248704 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Ulrich Cimolino???

m.W. schreibt in Bayern jede Feuerwehr ihren Alarmplan immer noch selbst und reicht den über den KBM/KBI/KBR ein.




Richtig! Aber was dabei rauskommt entscheidet der Kreisbrandrat, und noch mal, in den meisten Teilen unseres Landkreises, ist bei Alarmstufe 5/Person eingeklemmt kein RW im Alarmplan berücksichtigt.



Da wir im Gemeindebereich eine weitere Wehr haben, die über einen Hilfeleistungssatz verfügt, sind wir mit dem HLF auch nicht immer als erstes Fahrzeug an der Einsatzstelle, bzw. treffen wir oft mit dieser gleichzeitig am Unfallort ein.

Auch in den Nachbargemeinden sind wir logischerweise mit dem HLF nicht das erste Fahrzeug, und auch dort kommen keine RW zum VU.

MkG.

Christof

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AutorAlex8and8er 8S., Jockgrim / Rheinland-Pfalz344130
Datum21.06.2006 12:138643 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerNix Gelände! Straßenfahrgestell.

das fahrzeug hatte allradfahrgestell =P

außerdem bekommen wir nich dieses sondern ein anderes vorführfahrzeug (HLF 20/20) und ein 14,5 tonnen schweres fahrzeug hat denke ich selbst mit allradfahrgestell nicht viel im gelände zu suchen


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AutorThom8as 8M., Menden / NRW344180
Datum21.06.2006 13:478739 x gelesen
Das einzige Problem ist in der Situation 1 HLF in meinen Augen der fehlende zweite Rettungssatz. Dieser sollte beim VU obligatorisch sein und wird in der Regel auch mit entsprechender Besatzung vor Ort sein. (RW, (H)LF).

Was soll denn der Rettungssatz vom RW machen?
Ich mein wegen der Winde kann er doch garnicht eingestezt werden, dito wie es hier beim HLF bemängelt wird.

;)


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen344296
Datum21.06.2006 17:248687 x gelesen
Geschrieben von Thomas Middeke

Was soll denn der Rettungssatz vom RW machen?
Ich mein wegen der Winde kann er doch garnicht eingestezt werden, dito wie es hier beim HLF bemängelt wird.


Wieso? Den kann man bei Bedarf auch vom RW runter nehmen. Der RW ist das Ergänzungsfahrzeug. Bei Sicherstellung der Wasserversorgung geht das im Gegensatz dazu nicht mit dem LF. (es sei denn Du kannst Tank, Pumpe, usw. absatteln.)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern344441
Datum22.06.2006 06:078672 x gelesen
Geschrieben von Alexander Scharfdas fahrzeug hatte allradfahrgestell =P

außerdem bekommen wir nich dieses sondern ein anderes vorführfahrzeug (HLF 20/20) und ein 14,5 tonnen schweres fahrzeug hat denke ich selbst mit allradfahrgestell nicht viel im gelände zu suchen


Ah, jetzt bringt mal jemand Fakten anstatt Vermutungen.


Gruß
Christian





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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz344530
Datum22.06.2006 15:278723 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerAh, jetzt bringt mal jemand Fakten anstatt Vermutungen.
Am 21.5. wäre es noch das vorgestellte Vorführfahrzeug gewesen. Mittlerweile hat sich das Blatt etwas gewendet und wir bekommen ein anderes. Daher weht der Wind.


MfG
Daniel

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