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ThemaMotorsäge8 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorThom8as 8S., Wenden / 338914
Datum12.05.2006 21:548443 x gelesen
Hallo Leute. Habe gehört das man für die Motorsäge einen Motorsägen Lehrgang (bietet das Forstamt an) benötigt? Wer kennt sich aus und wenn das stimmt wo steht das?



Thomas

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AutorErik8 H.8, Alzenau - Michelbach / 338916
Datum12.05.2006 22:107661 x gelesen
Hallo,

in Bayern regelt das meiner Meinung nach die GUV-I 8624 (Hier)



MfG Erik Hufnagel

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AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / 338917
Datum12.05.2006 22:127668 x gelesen
Hallo,



das steht in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Feuerwehren in §14:



"...Die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch

regelmäßige Übungen und erforderlichenfalls durch zusätzliche

Aus- und Fortbildung erweitert. Dies gilt insbesondere

für Atemschutzgeräteträger, Taucher, Maschinisten,

Drehleitermaschinen, Motorkettensägenführer.

Zur fachlichen Voraussetzung gehört auch die Kenntnis

der Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahren des

Feuerwehrdienstes."



Hier der Link dazu.



Gruß Mathias

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / 338918
Datum12.05.2006 22:157618 x gelesen
Hallo Thomas,



Geschrieben von Thomas Schwarz

Hallo Leute. Habe gehört das man für die Motorsäge einen Motorsägen Lehrgang (bietet das Forstamt an) benötigt? Wer kennt sich aus und wenn das stimmt wo steht das?

Bei uns in Ba- Wü wurde dieser Block aus de GA (TM1) rausgenommen und eigene Unterrichtsblöcke gemäß GUV-I 8624 Ausbildung ? Arbeiten mit der Motorsäge (Ausgabe September 2004) erstellt.



Gruß

Michael



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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 338920
Datum12.05.2006 22:187647 x gelesen
Hallo Thomas,



Geschrieben von Thomas SchwarzHabe gehört das man für die Motorsäge einen Motorsägen Lehrgang (bietet das Forstamt an) benötigt?

Richtig. Wobei es kein Lehrgang ist, sondern mehr eine Unterweisung an der Kettensäge durch einen Fachkundigen (i.d.R. Forstwirt).



Geschrieben von Thomas SchwarzWer kennt sich aus und wenn das stimmt wo steht das?

In der FwDV 1/2 steht nichts darüber. Im Ordner GUV 27.1 (Faltblätter C16/C17) steht was drin.



Gruß

Daniel

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AutorThom8as 8S., Wenden / 338921
Datum12.05.2006 22:267674 x gelesen
Also ich komme aus nrw und arbeiten wir nach GUV-Vc 53 früher GUV 7.13.

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / 338922
Datum12.05.2006 22:327608 x gelesen
Geschrieben von Thomas SchwarzAlso ich komme aus nrw und arbeiten wir nach GUV-Vc 53 früher GUV 7.13.

Ja also, dann hast du ja deinen Anhaltspunkt, den du laut Thread suchst... Im Ordner 27.1 der GUV, welchen dein Sicherheitsbeauftragter haben müsste, steht was darüber drin! Vmtl. an die GUV-V C53 angelehnt...



Jetzt klarer?!



Gruß

Daniel

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AutorChri8sti8an 8A., Siegen / 338925
Datum13.05.2006 00:157579 x gelesen
Moin,

also in deinem Nachbarkreis ;) sieht es folgendermaßen aus:



Es gibt den sog. TH-Wald wo du von fachkundigem Personal (Feuerwehr+ evtl. Forstamt) durchgeführt. Danach bist du in eigentl. in der Lage eine Motorsäge zu bedienen. Da wir aber auch bereits im TM Modul 4 mit der Motorsäge hantieren (nicht wirklich viel) liegt es auch im Ermessen deines GF/ ZF ob er es dir zutraut mit ner MS umzugehen.



Im "Zivilleben" gibt es den sogenannten Motorsägenführerschein, was ein 2 tägiger Lehrgang beim Forstamt Siegen ist. Damit bist du dann befähigt eine Motorsäge zu führen um evtl. Holz im Wald zu schlagen. Dieser Lehrgang wird auch dem TH-Wald gleichgesetzt( zumindest in unserm Zug). Der Nachteil ist das Ding kostet zw. 80 und 120 ?, wenn du nicht Anteilseigener in einer Waldgenossenschaft bist...



hoffe konnte zur Aufklärung beitragen



P.S. Ich würde jedem Raten der mit ner Motorsäge arbeitet so einen Schein zu machen( ob Feuerwehr oder "Zivil").

Alles nur meine Meinung.

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