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ThemaÖlspurbeseitigung21 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMark8us 8C., Wadgassen / 337840
Datum04.05.2006 11:5621079 x gelesen
Hallo Forum,

wo finde ich Gesetze, Verordnungen, Anweisungen o.ä. im Bezug auf Ölspurbeseitigung im Verkehrsraum (nicht Gewässer )durch die Feuerwehr und wer haftet für folgeschäden.



Hintergrund ist eine Fa. XY bietet ein füssigen "ölbinder" mit der Aussage : aufsprühen, einwirken lassen und abspülen ! - in Kanalisation !?



Ist sowas zugelassen ?



Gruß Markus

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AutorMatt8hia8s R8., Warstein / 337842
Datum04.05.2006 12:1514311 x gelesen
hallo,



ein merkblatt über oelbeseitigung auf verkehrsflächen gab es unter www.ltws.de/mb-oelbeseitigung. wird aber zur zeit überarbeitet und bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. ins netz gestellt. müßtest du mal bei www.dwa.de suchen.



mfg matze

man lernt nie aus!

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AutorJose8f M8., Gütersloh / 337844
Datum04.05.2006 12:2213681 x gelesen
Geschrieben von Markus ComteßeIst sowas zugelassen ?



Klick.



Problem: In den meisten Bundesländern haben die Anweisungen nur empfehlenden Charakter.



Tipp: Mit der UWB Maßnahmen absprechen und zwischen der Einleitung in Abwasserkanäle, Regenwasserkanäle, Oberflächenwasser sorgfältig Unterscheiden.

Für das Klärwerk ist die Sache normalerweise kein Problem, wenn die Verantwortlichen Bescheid wissen. Dort wird dann ein ggf. ein separates Becken aufgaeamcht und das Gemisch nach und anch so eindosiert, daß die biologische Klärstufe es verkraftet.



Anderes Problem: Folgeunfall nach Traktionsverlust nach der Behandlung der Ölspur...

Hier am bestem immer vom originär zuständigen Träger der Straßenverkehrslast wieder freigeben lassen, dann seid ihr raus.

---------------------------------------------------



Don`t use excessive force.



Get a bigger hammer!



Gruß



Jo(sef) Mäschle

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AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / 337851
Datum04.05.2006 12:5013309 x gelesen
Hai @ all,

vielleicht liege ich falsch, aber ist so etwas nicht Aufgabe des Straßenvekehrsamt? Die Feuerwéhr wird doch da nur zur Amtshilfe hinzugezogen? Aussnahme natürlich bei Bedrohung von Leib und Wert.



MkG Andreas

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

epilepsie-dollbergen



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AutorPete8r S8., Aholming / 337852
Datum04.05.2006 12:5313518 x gelesen
Geschrieben von Markus Comteßewo finde ich Gesetze, Verordnungen, Anweisungen o.ä. im Bezug auf Ölspurbeseitigung im Verkehrsraum



Ich glaube, du machst die hier zu viele Gedanken. Die fachgerechte Beseitigung einer Ölspur ist nicht unsere Aufgabe, sondern die des Straßenbaulastträgers (idR Bauhof).



Unsere Aufgabe ist lediglich die Beseitigung einer unmittelbaren Gefahr, die von einer ungesicherten Ölspur ausgehen kann und diese ist im Prinzip schon mit dem Aufstellen von Ölspurschildern erfüllt.



Wir gehen folgendermaßen vor:

Absichern der Einsatzstelle

Aufstreuen von ÖBM

Aufstellen von Ölspurschildern

Anfordern des Bauhofs zur weiteren (fachgerechten) Beseitigung.

Fertig.



Ob der Bauhof dann kommt oder nicht (meistens nicht) ist nicht mehr unser Problem. Wir haben unsere Aufgabe (Beseitigung der unmittelbaren Gefahr) bereits durch das Aufstellen der Warnschilder erfüllt. Wer jetzt noch verunglückt wird sich immer die "nicht angepasste Geschwindigkeit" vorhalten lassen müssen.



Gruß

Peter

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AutorMark8us 8C., Wadgassen / 337855
Datum04.05.2006 13:1813597 x gelesen
Hallo Peter,

also in unserer Gemeinde wird für solche Sachen die Feuerwehr alarmiert i.d.R. durch die Polizei

Bislang haben wir so verfahren: Warnschilder aufstellen, abstreuen der Ölspur

mit ÖBM aufnehmen des ÖBM nach Rücksprache mit der Polizei ( diese gibt Straße wieder frei ) Einsatzende

Jetzt kommt aber der Hersteller XY und sagt geht viel einfacher mit dem Zeug aufsprühen, einwirken lassen absprühen fertig. Dafür brauchtt man nur noch ein paar leute im gegensatz zur bislang ausgeführten Praxis.

Nur tue ich mir schwer damit das Gemisch hier in die Kanalisation einzuleiten.

Ich kenne es nur so das das aufgrabrachte Mittel von einem Fahrzeug wieder aufgenommen und entsorgt wird.

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AutorMark8us 8C., Wadgassen / 337859
Datum04.05.2006 13:3713257 x gelesen
Hallo Josef,

danke für den Link. Hier steht alles was ich wissen wollte super!!.



Gruß

Markus

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Autorwern8er 8n., reischach / 337860
Datum04.05.2006 13:4013322 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidWir gehen folgendermaßen vor:

Absichern der Einsatzstelle

Aufstreuen von ÖBM

Aufstellen von Ölspurschildern

Anfordern des Bauhofs zur weiteren (fachgerechten) Beseitigung.

Fertig.




Läuft bei uns genauso.

Die Wiederfreigabe der Straße incl.Entfernen der Ölspurtafeln übernimmt der Strassenbaulastträger, i.d.R. das Strassenbauamt.

Und die bringen uns die Schilder dann wieder schön brav ins Feuerwehrhaus.



Wir machen die ganze Gaudi nur besenrein.



mkg



WErner

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AutorPete8r S8., Aholming / 337866
Datum04.05.2006 13:5213254 x gelesen
Geschrieben von Markus Comteßealso in unserer Gemeinde wird für solche Sachen die Feuerwehr alarmiert i.d.R. durch die Polizei

..ist bei uns nicht anders. Trotzdem heisst das nicht, dass die FW für die komplette und fachgerechte Beseitigung der Ölspur zuständig und verantwortlich ist. Beseitigung der unmittelbaren Gefahr: JA, alles andere: NEIN.



Geschrieben von Markus ComteßeIch kenne es nur so das das aufgrabrachte Mittel von einem Fahrzeug wieder aufgenommen und entsorgt wird.



Ihr werdet doch nicht im ernst eine u.U. mehrere Kilometer lange Ölspur mit Besen und Schaufel wieder aufnehmen. Da soll gefälligst der Bauhof mit der Kehrmaschine antanzen.



Zum anderen bleibt deine Gemeinde auf den Kosten der Entsorgung sitzen, wenn kein Verursacher festgestellt werden kann. Schlimmstenfalls müsst ihr (FW) euch am Jahresende noch vorhalten lassen, was ihr wieder mal gekostet habt.



Ich halte mich an die Worte eines Ausbilders an der SFS: "Lasst den Dreck liegen, den sollen die abholen, die dafür zuständig sind."



Gruß

Peter

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 337876
Datum04.05.2006 15:1013786 x gelesen
Tach, Post!



Geschrieben von Matthias Rösnerein merkblatt über oelbeseitigung auf verkehrsflächen gab es unter www.ltws.de/mb-oelbeseitigung.



Wichtig sind hier insb. die BMI/BMU-Bekanntmachungen. Ich hab die irgendwo zu Hause, bin aber frühestens Montag wieder da. Christian Fischer hat die aber mal hier auf den Server gestellt, finde sie nur nicht mehr.

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



- This is my very own opinion... -





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AutorLüde8r P8., Kelkheim / 337883
Datum04.05.2006 16:1713237 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidDa soll gefälligst der Bauhof mit der Kehrmaschine antanzen.



;-) Bei Ottokraftstoff, Ölbindemitel und einer normalen Kehrmaschine kann das recht explosiv wewrden- ist aber deren Problem...



Gruß LP

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / 337892
Datum04.05.2006 17:4713317 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pott;-) Bei Ottokraftstoff, Ölbindemitel und einer normalen Kehrmaschine kann das recht explosiv wewrden- ist aber deren Problem...



danach dann wieder unseres ...... ;-)





Grüßle

Christian






TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!

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AutorUwe 8S., Hamm / 337893
Datum04.05.2006 18:0613206 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottGeschrieben von Peter Schmid

Da soll gefälligst der Bauhof mit der Kehrmaschine antanzen.





;-) Bei Ottokraftstoff, Ölbindemitel und einer normalen Kehrmaschine kann das recht explosiv wewrden- ist aber deren Problem...




Tja, bin gespannt auf die Diskussion zum Thema "der Ersatz für unsere alte DLK wird um 3 Jahre hinausgeschoben, weil der Bauhof unbedingt 2 EX-geschütze Kehrmaschinen haben wiil"



*grins*



Gruß Uwe Stegemann

Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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AutorDani8el 8F., Dortmund / 337923
Datum04.05.2006 22:0013862 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von ---Comteße---

etzt kommt aber der Hersteller XY und sagt geht viel einfacher mit dem Zeug aufsprühen, einwirken lassen absprühen fertig.



Ich mach das immer abhänig von der Art der Ölspur. Ist es eine dicke fette, dann das Ölbindemittel aufstreuen lassen, Einstatzstelle an die Polizei übergeben (wegen der weiteren Absicherung) und die Pol lässt es dann durch den Straßenbaulastträger entsorgen.



Bei dünnen Ölfilmen (besonders dann wenn es regnet und "schön" zerfließt) einen entsprechenden zertifizierten Ölneutralisator nehmen, Einsatzstelle an die Polzei übergeben und fertig.



Wenn größere Mengen in die Kanalisation gekommen sind, entsprechend Umweltamt oder wer auch immer bei euch zuständig ist, informieren, ggf. Kanalspülwagen anfordern und nachspülen. Alles weiter macht dann die dafür zuständige Behörde.



Bei besonders langen Ölspuren (also mehrere Kilometer) informiere ich gleich den Straßenbaulastträger, der dann unterstützt oder komplett übernimmt (ist leider meist eine Zeitfrage wann die kommen können). Letzteres ist für den Verursacher (sofern vorhanden) auch angenehmer, weil dann für ihn die Kosten vermutlich geringer ausfallen.



Eines mache ich aber bestimmt nicht, das Ölbindemittel wieder aufnehmen (durch aufkehren), weil es damit allein ja nicht gewährleistet ist, dass die Straße wieder topfit ist und ich dann das kontaminierte Mittel am Hals habe und entsorgen lassen muss.



















Mit freundlichem Gruße,



Daniel Friederichs

***************************

www.biogefahr.org & www.liso.de

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / 337934
Datum04.05.2006 22:4813888 x gelesen
Hallo,



im der Bekanntmachung des BMI von 1985 - also gute 20 Jahre alt! - ist die ordnungsgemäßes Ölspurbeseitigung zusammenfassend wie folgt vorgeschrieben:



2 maliges Abstreuen, Einarbeiten und Aufnehmen mit "Straßen"- Ölbindemittel,



danach Reinigung mit Tensid, Spülem mit viel Wasser, möglichst Aufnahme der Waschlösung.



Freigabe der Fläche durch Baulastträger.



Wer diesen Ablauf abarbeitet oder in welcher Arbeitsteilung dieser abegearbeitet wird, bleibt den örtlichen Gegebenheiten überlassen.



Dementsprechend dürfte ein einfaches Liegenlassen des ÖBM und Absichern durch Schilder nicht ausreichen...



Gruß LP







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AutorPete8r S8., Aholming / 337942
Datum05.05.2006 00:0413619 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottDementsprechend dürfte ein einfaches Liegenlassen des ÖBM und Absichern durch Schilder nicht ausreichen...



ich habe auch nie geschrieben, dass dies reicht. Ich schrieb, es ist nicht unsere Aufgabe.



Hier nochmal mein Text:

Wir gehen folgendermaßen vor:

Absichern der Einsatzstelle

Aufstreuen von ÖBM

Aufstellen von Ölspurschildern

Anfordern des Bauhofs zur weiteren (fachgerechten) Beseitigung.

Fertig.




Unsere Aufgabe ist es, schnellstmöglich die Gefahr, die von einer ungesicherten Ölspur ausgeht zu beseitigen. Diese Aufgabe ist erfüllt, wenn ich mit Schildern warne. Wer meint, er müsste trotzdem wie ein Irrer über die Ölspur brettern ist selbst schuld und als Bewerber für den Darwin-Award geeignet.



Die fachgerechte Beseitigung einer Ölspur ist definitiv nicht unsere Aufgabe. Wir fordern hierfür den Baulastträger an und fertig. Was die dann machen interessiert mich nicht mehr.



Gruß

Peter

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / 337944
Datum05.05.2006 00:4513392 x gelesen
Geschrieben von Peter Schmidich habe auch nie geschrieben, dass dies reicht. Ich schrieb, es ist nicht unsere Aufgabe.



Das schrieb ich auch ;-)



Wichtig war mir in dem Zusammenhang, daß man dafür sorgt, daß es den Zuständigen auch wieder trifft...notfalls muß das vorher zw. den entsprechenden Behörden ausgekaspert werden. Daran hakt es meistens...



Gruß LP

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / 337945
Datum05.05.2006 01:1713224 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Lüder Pott;-) Bei Ottokraftstoff, Ölbindemitel und einer normalen Kehrmaschine kann das recht explosiv wewrden- ist aber deren Problem...



danach dann wieder unseres ...... ;-)




"Unseres-ihres-unseres" - und die Straßenendreinigung nach dem Einsatz geht dann wieder an die andere Seite...jetzt weiss ich endlich, was mit "Regelkreis" wirklich gemeint ist! ;o)





(Achtung - dieser Beitrag ist weder ironiebereinigt noch Spiegel dessen, was ich an der LFS gelernt habe.)

mfG



Mathias Zimmer





#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / 337952
Datum05.05.2006 06:2813279 x gelesen
Moin @ all,

Hier bei Hannover gibt es noch eine Strecke auf der A2 die mit speziellem Flüsterasphalt gedeckt ist. Diese darf NIE mit Bindemittel aller Art bestreut werden. Da muß generell eine Firma mit Spezielmitteln ran. Da diese Decke grobporig ist um Feuchtigkeit schneller abzuleiten und das Aufwirbel der Feuchtigkeit vermeidet. Beziehungsweise den Schall besser schluckt.



MkG Andreas

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

epilepsie-dollbergen



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AutorWild8eri8ch 8v., Lichtenau / NRW492935
Datum04.07.2008 21:1111108 x gelesen
Es gibt Möglichkeiten der Ölspurbeseitigung zwischen herkömmlicher Trockenreinigung und (neue Methode) Naßreinigung.
Da ich die Regeln des Feuerwehr-Forum beachten will, darf ich vielleicht mein Telefon 05295-998931 oder Fax 05295-8145
mitteilen.


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AutorWild8eri8ch 8v., Lichtenau (Westfalen) / NRW569551
Datum11.07.2009 21:2410795 x gelesen
Sofern für die Reinigung von Verkehrsflächen nach Ölunfällen tensidhaltige Reinigungsmittel oder Ölbindemittel eingesetzt werden, ist
zu beachten, dass die bei der Reinigung anfallenden Gemische aus Tensiden beziehungsweise Ölbindemitteln und Restölmengen wasser-
gefährdende Stoffe sind.
Diese Gemische sind aufzunehmen und schadlos zu verwerten oder sachgerecht zu entsorgen. Die Wiederfreigabe der Verkehrsfläche für
den Verkehr darf erst erfolgen, sobald sichergestellt ist, dass der Eintrag in den Boden, in Gewässer oder in die Kanalisation verhindert ist.


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