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ThemaFeuerschutzabgabe27 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / 336639
Datum25.04.2006 15:1118082 x gelesen
Hallo auch,

bei einer Diskussion sind wir gestern auf das Thema "Feuerschutzabgabe" zu sprechen gekommen, die in Bayern bis mitte der 90 er Jahre von den Gemeinden erhoben wurde.



Von Dieser Abgabe befreit waren alle Aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.

(ich denke mal, das es in den Meisten Bundesländern so war)



Die Feuerwehren kontnen sich auf diese Quelle als direkte Steuereinnahme, die für die Feuerwehr zu verwenden ist, berufen, die aktiven hatten ienen gewissen Anreiz Dienst zu tun (auch wenn man sagen muss, wenn jemand nur um Ged zu sparen bei der Feuerwehr ist, dann ist er fehl am Platze).



Auf jeden Fall wurde in dieser Diskussion angeregt, dass eine solche oder ähnliche Feuerschutzabgabe wieder eingeführt werden sollte.

Natürlich wären Polizisten und Soldaten sowie Menschen in sozialen berufen ausgenommen so war das damals glaube ich auch).



Was haltet Ihr davon?

Gäbe es einen Modus, solch eine Abgabe zu erheben?

Ist es rechtlich möglich?

wäre es sinnvoll?

Bringt es etwas für die Feuerwehr?



Bin gespannt auf eure Beiträge!

Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten



Mit kameradschaftlichen Grüßen



Siggi



Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme,
um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen

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AutorSasc8ha 8K., Buch / 336643
Datum25.04.2006 15:1512085 x gelesen
Ich bin absolut dafür, weil die paar Mark die das damals gekostet hat, taten keinem weh und so wärs heutzutage auch und die Feuerwehren hätte was davon, könnten sich besser ausrüsten, und das kommt ja schlussendlich dem Bürger wieder zu gute. Wenn einer sagt, "zahl ich nicht schon genug Steuern", ist das ein gutes Argument aber meiner Meinung nach, muss heutzutage die Feuerwehr immer mehr leisten und das sollte auch durch höhere Zuschüsse anerkannt werden.

Wie immer, meine Meinung.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 336706
Datum25.04.2006 18:4411973 x gelesen
Tach, Post!



Geschrieben von Siegfried FaustWas haltet Ihr davon?

Gäbe es einen Modus, solch eine Abgabe zu erheben?

Ist es rechtlich möglich?




Es gibt dazu ein Urteil des BVG, wonach die Feuerwehrabgabe in der damals üblichen Form unzulässig ist. NICHT (nur), weil sie nur auf männliche Gemeindeinwohner erhoben wurde, sondern insbesondere, weil sie eine sog. parafiskalische Abgabe darstellte, die in dieser Form unzulässig ist.

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 336715
Datum25.04.2006 19:1911853 x gelesen
Geschrieben von Siegfried FaustWas haltet Ihr davon?



Was wir davor halten ist vlöllig egal.

Denn was das BVerfG davon hält ist maßgeblich. Und das hat damals gesagt: Feuerwehrabgabe? Ist nicht.



Geschrieben von Siegfried FaustBringt es etwas für die Feuerwehr?





Nein.



Wegen der paar euronen/ jahr kommt keiner zur Feuerwehr (es sei denn, Du machst das vierstellig) und mehr Geld bekommen wir auch nicht, denn dann wird einfach aus anderen Quellen weniger zugeschossen.







Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 336717
Datum25.04.2006 19:2711954 x gelesen
Geschrieben von Sascha KaufmannIch bin absolut dafür, weil die paar Mark die das damals gekostet hat, taten keinem weh



Dann hat eine Gemeinde andere Möglichkeiten die Einnahmen zu erhlhen. z.B. Erhöhung der Grundsteuer.





Geschrieben von Sascha Kaufmannund die Feuerwehren hätte was davon, könnten sich besser ausrüsten,



Die Feuerwehr hätte gar nichts davon. Dei Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde und von dieser zu finanzieren.

Wenn eine Feuerwehr heute 10.000 ? im Jahr bekommt die von der Gemeinde aus Gewerbesteuer, Grundsteuer, Schlüsselzuweisungen,.... eingenommen wurden, dann bekommt sie wenn es diese Abgabe geben würde weiterhin 10.000?, von der dann eben 4.000? aus dieser Abgabe und nur noch 6.000? aus anderen Töpfen stammen. Und nein, an anderer Stelle würden dann keine Steuern gesenkt...





Geschrieben von Sascha Kaufmannaber meiner Meinung nach, muss heutzutage die Feuerwehr immer mehr leisten



Dann muß sie mehr Haushaltsmittel beantragen.





Geschrieben von Sascha Kaufmannund das sollte auch durch höhere Zuschüsse anerkannt werden.



Welche Zuschüsse? Wenn die Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde Geld braucht, dann muß sie das beantragen. Ebenso wie der Bauhof, die allgemeine Verwaltung,...

Gibt die Gemeinde nicht genug um die Aufgaben zu erfüllen, dann müssen das die gewählten Vertreter der Gemeinde schlußendlich vor den Bürgern verantworten.









Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 336742
Datum25.04.2006 21:3811753 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Siegfried Faust



, die in Bayern bis mitte der 90 er Jahre von den Gemeinden erhoben wurde.





Auch BaWü und Sachsen (?).



Von Dieser Abgabe befreit waren alle Aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.



Und Mitglieder diverser HiOrg, Polizeibeamte, Soldaten, Wehrübende über x Tage WÜ, Schwerbeschädigte, usw. usw. usw.



Natürlich wären Polizisten und Soldaten sowie Menschen in sozialen berufen ausgenommen so war das damals glaube ich auch).



s.o.



Was haltet Ihr davon?



Nix, und unsere Gemeinde hielt auch nichts davon und schaffte schon in den 60-ziger Jahren des vergangenen JH die FW-Abgabe ab.

Der Aufwand stand in keinem Verhältnis zum Nutzen (viele Ausnahmeregelungen etc.), kein Gemeindeeinwohner ging zur FF nur um die Feuerwehrabgabe zu sparen.



Ist es rechtlich möglich?



Nicht mehr. Und sie würde eine Klagewelle auf die Gemeinden zukommen lassen.



MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)



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AutorSieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / 336801
Datum26.04.2006 10:1211631 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannDer Aufwand stand in keinem Verhältnis zum Nutzen (viele Ausnahmeregelungen etc.)



Naja, da kommt es wohl auf die größe der Gemeinde an.

Bei un wurde diese Abgabe so lange es mölich war erhoben.



Geschrieben von Bernhard Deimannkein Gemeindeeinwohner ging zur FF nur um die Feuerwehrabgabe zu sparen.



Mag sein.

aber so hat man wenigstens eine kleine Entschädigung derer, die Übungen und Einsätze leisten.



Für komplett sinnlos halte ich diese Abgabe wirklich nicht.

Da es eben einen Einnahmeposten gäbe, der zu 100% der FW zugeschrieben werden könnte.



Das mit den Männlichen Gemeindeangehörigen würde sich auch erledigen, da auch weibliche Einwohner Feuerwehrdienst leisten könnten.



Ich frage mich, ob es da nicht nen Modus gäbe....



Wies aber aussieht stehe ich mit dieser Einstellung recht alleine da.

Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten



Mit kameradschaftlichen Grüßen



Siggi



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AutorMari8o B8., Friolzheim / 336817
Datum26.04.2006 11:1611671 x gelesen
Geschrieben von Siegfried FaustWas haltet Ihr davon?



Fände ich gut und würde wahrscheinlich vielen Politikern in den Kram passen.



Geschrieben von Siegfried Faustwäre es sinnvoll?

Bringt es etwas für die Feuerwehr?




Genau das ist wohl der springende Punkt. Von diesem Geld würden die Feuerwehren wohl kaum viel sehen.

Oder glaubst du, dass z.B. die Studenten bald viel davon haben, wenn sie bald Studiengebühren zahlen müssen?



Grüssle ausm Schwäbische

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AutorPete8r S8., Aholming / 336819
Datum26.04.2006 11:2111612 x gelesen
Geschrieben von Mario BerardiGeschrieben von Siegfried Faustwäre es sinnvoll?

Bringt es etwas für die Feuerwehr?



Genau das ist wohl der springende Punkt. Von diesem Geld würden die Feuerwehren wohl kaum viel sehen.






So sehe ich das auch. Lediglich die Städte und Gemeinden würden sich die Finger reiben, weil eine zusätzliche Einnahmequelle die Bereitstellung des FW-Etats erleichtert. Am Etat selbst würde sich sicherlich nichts ändern.



Gruß

Peter

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AutorMatt8hia8s B8., Offenau / 336854
Datum26.04.2006 13:2611799 x gelesen
Moin,





Was wir davor halten ist vlöllig egal.

Denn was das BVerfG davon hält ist maßgeblich.


"Interessantes" Verständnis von Demokratie.....aber leider in der Realität zutreffend.

Aber entschuldigung, ich vergaß: die Bürger sind ja eh zu blöd und blos keine bösen Volksentscheide, gelle?!





Nein.



Wegen der paar euronen/ jahr kommt keiner zur Feuerwehr (es sei denn, Du machst das vierstellig) und mehr Geld bekommen wir auch nicht, denn dann wird einfach aus anderen Quellen weniger zugeschossen.


Das letztere ist zu befürchten. Aber unser armer Staat ist ja ohnehin unterfinanziert...

Was allerdings m.E. angemessen wäre: Steuervergünstigungen für Mitarbeiter des Katastrophenschutzes (also querbeet von Pol über HiOrgs bis Fw). Es sollte nicht darum gehen, die Leute für ehrenamtliches Engagement zu bezahlen, sondern in Sachen Anerkennung und Anreize mal ein paar Taten folgen zu lassen anstelle der üblichen Sonntagsreden...





MkG Matthias

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AutorSven8 T.8, Monheim / 336884
Datum26.04.2006 15:1211840 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Matthias Besemer"Interessantes" Verständnis von Demokratie.....



Wieso? Zur Demokratie gehört es, dass die vom Volk gewählten Vertreter Gesetze verabschieden und diese eingehalten werden. Darüber wacht unter anderem das BVerfG.



Geschrieben von Matthias Besemerdie Bürger sind ja eh zu blöd und blos keine bösen Volksentscheide, gelle?!



Ich will es mal vorsichtig formulieren: Viele Sachverhalte sind zu komplex, als das jeder Wahlberechtigte sie nachvollziehen und beurteilen kann. Ich empfehle mal das Stück "Chez Henri" auf der CD von Volker Pisper zu hören. ;-)



Geschrieben von Matthias BesemerEs sollte nicht darum gehen, die Leute für ehrenamtliches Engagement zu bezahlen, sondern in Sachen Anerkennung und Anreize mal ein paar Taten folgen

Sehe ich genauso, stellenweise wird man hier aber schon angefeindet, wenn man nur seine Auslagen ersetzt haben möchte (z.B. Fahrtkosten). ;-)



Gruß

Sven

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 336887
Datum26.04.2006 15:1611745 x gelesen
Tach, Post!



Geschrieben von Siegfried FaustDas mit den Männlichen Gemeindeangehörigen würde sich auch erledigen, da auch weibliche Einwohner Feuerwehrdienst leisten könnten.



Ich frage mich, ob es da nicht nen Modus gäbe....




Nochmal, zum allgemeinen Verständnis: Das BVG hat ganz eindeutig festgestellt, dass eine Feuerwehrabgabe finanzverfassungsrechtlich unzurechtlich ist. Das hat mit Männlein/Weiblein nichts zu tun.

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



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AutorSieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / 336891
Datum26.04.2006 15:3011596 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDas BVG hat ganz eindeutig festgestellt, dass eine Feuerwehrabgabe finanzverfassungsrechtlich unzurechtlich ist.



Gibts das Urteil und die Urteilsbegründung irgendwo?

Würde mich mal so allgemein interessieren!

Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten



Mit kameradschaftlichen Grüßen



Siggi



Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme,
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AutorMari8o B8., Friolzheim / 336897
Datum26.04.2006 15:5511707 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannWieso? Zur Demokratie gehört es, dass die vom Volk gewählten Vertreter Gesetze verabschieden und diese eingehalten werden. Darüber wacht unter anderem das BVerfG.



Ich glaube er wollte eher damit sagen, das jeder durchaus seine

Meinung darüber äußern kann und auch anderer Meinung sein kann!



Geschrieben von Sven TönnemannIch will es mal vorsichtig formulieren: Viele Sachverhalte sind zu komplex, als das jeder Wahlberechtigte sie nachvollziehen und beurteilen kann.



Achso, das scheint dann aber vorsichtig formuliert nur für Deutschland zu gelten. In anderen Ländern scheint es zu funktionieren.





Grüssle ausm Schwäbische

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AutorSven8 T.8, Monheim / 336903
Datum26.04.2006 16:2111791 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Mario BerardiAchso, das scheint dann aber vorsichtig formuliert nur für Deutschland zu gelten. In anderen Ländern scheint es zu funktionieren.



Das es technisch funktioniert, habe ich keine Zweifel. Lediglich glaube ich nicht, das es inhaltlich funktioniert. Z.B. wurde die EU-Verfassung in diesen Ländern abgelehnt, die hatte aber kaum einer mal gelesen. Die Antwort "Nein" galt nicht der Verfassung, sondern der bisherigen EU-Politik.

Wenn die Abstimmer auf eine andere Frage, als die gestellte antworten, würde ich das nicht als funktionieren bezeichnen. ;-)



Aber das ist "Wirtschaftspolitik", wenn Du mal hier in der Nähe bist unterhalten wir uns in einer Wirtschaft darüber. ;-)



Damit das noch was mit Feuerwehr zu tun hat und ich als Mod nicht gleich meinen Beitrag wieder löschen muss: DAS Urteil zum Thema Frauen/Männer ab Rn. 63 und zur "Sonderabgabe" ab Rn. 73. Viel Spaß!





Gruß

Sven

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 336905
Datum26.04.2006 16:3111584 x gelesen
Tach, Post!



Geschrieben von Siegfried FaustGibts das Urteil und die Urteilsbegründung irgendwo?

Würde mich mal so allgemein interessieren!




Natürlich, z.B. hier.

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



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AutorHans8 Ru8dol8f M8., Wimmis / 336906
Datum26.04.2006 16:3611637 x gelesen
Wir kennen bei uns (CH) eine solche Abgabe. Männer u. Frauen bis zum 50. Altersjahr bezahlen eine solche.

Zum Glück gibt es bei uns keine Verfassungsgeichtsbarkeit. Die Mehrheit der Stimmberechtigtgten war an der Gemeindeversammlung dafür und damit wurde diese Abgabe (welche in der CH gang und gäbe ist) eingeführt. Das Volk hat bei uns halt mehr zu sagen als ein Gericht oder eine Behörde.



Unsere Feuerwehr finanziert sich aus:

- Betriebsbeitrag Gebäudeversicherung

- Einnahmen aus der Ersatzabgabe (proportional zum Einkommen, min 50.-, max 400.- sfr/Jahr

- "Defizitgarantie" aus der ordentlichen Verwaltungsrechnung

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 336907
Datum26.04.2006 16:3711927 x gelesen
Geschrieben von Matthias Besemer"Interessantes" Verständnis von Demokratie.....aber leider in der Realität zutreffend.

Aber entschuldigung, ich vergaß: die Bürger sind ja eh zu blöd und blos keine bösen Volksentscheide, gelle?!




Ich bin eigentlich ganz froh, daß wir heute ein weitgehend homogenes Steuersystem haben, auch wenn man darüber geteilter Meinung sein kann.

Ansonsten würde jedes jand anfangen irgend welche Zusatzabgaben nach eigenem Gutdünken zu erfinden.





Geschrieben von Matthias BesemerWas allerdings m.E. angemessen wäre: Steuervergünstigungen für Mitarbeiter des Katastrophenschutzes (also querbeet von Pol über HiOrgs bis Fw).



Finger weg vom Steuersystem. Da ist heute schon genügend Blödsinn an Förderungen und Umverteilung drinne, die da nichts zu suchen haben.

Wenn, dann klar als Zuschuß/ Subvention oder sonstige Zahlung die in ihrer Wirkung für alle Seiten nachvollziehbar ist.





Geschrieben von Matthias BesemerEs sollte nicht darum gehen, die Leute für ehrenamtliches Engagement zu bezahlen,...



Ob jemand weniger Steuern zahlt oder vom Dienstherrn monatlich einen Betrag X bekommt ist egal.

Nur ist der Betrag X offensichtlich, klar in Wirkung und Herkunft zuordenbar,...



Geschrieben von Matthias Besemer...sondern in Sachen Anerkennung und Anreize mal ein paar Taten folgen zu lassen anstelle der üblichen Sonntagsreden...



In dem Augenblick wo es mehr als (pauschalierte) Aufwandsentschädigung und/ oder Auslagenersatz gibt ist es eben nicht mehr ehrenamtlich, sondern wir nähern uns dann langsam dem System der Teilzeitkräfte an.

Der nächste Schritt wäre dann statt sagen wir 50 Mann einer heute bestehende Wehr je 1000?/ Jahr zu bezahlen nur noch 20 Leuten einer Wehr die das Gebiet von heute 5 Wehren abdeckt ?12.500,- zu zahlen, dafür haben die dann aber auch immer bereit zu sein.

Das ganze nennen wir dan Parttimer-Lösung.







Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





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AutorMatt8hia8s B8., Offenau / 336976
Datum27.04.2006 08:3212124 x gelesen
Guten Morgen,



Ob jemand weniger Steuern zahlt oder vom Dienstherrn monatlich einen Betrag X bekommt ist egal.

Nein, es ist eben nicht egal. Ehrenamt kommt immer noch von unbezahlt. Die Art und Weise einer Anerkennung spielt hier m.E. schon eine sehr große Rolle. Einfach einen "Betrag X" auszuzahlen ist m.E. nicht mit dem Ehrenamt zu vereinbaren (Aufwandsentschädigungen für Kdt. usw. fallen nicht darunter, da diese tatsächlich entstandene persönliche finanzielle Ausgaben für das Ehrenamt abdecken sollen). Vielmehr sollte diese Anerkennung mittels einer Entlastung in bestimmten Bereichen erfolgen. Das kann eben durch Steuer-/Abgabenvergünstigungen oder Sachleistungen erfolgen. Und deshalb:



Ansonsten würde jedes jand anfangen irgend welche Zusatzabgaben nach eigenem Gutdünken zu erfinden.

Warum nicht bundeseinheitlich eindeutig zuordenbare Abgaben? Gerade die Feuerwehrabgabe ist eigenlich eine gute Sache. Allerdings sollte sie in ihrem Anwendungsbereich und v.a. ihrer Höhe ausgedehnt werden zu einer Katastrophenschutzabgabe (oder vl. besser "Sicherheitsabgabe") und 100% zweckgebunden sein.



Finger weg vom Steuersystem. Da ist heute schon genügend Blödsinn an Förderungen und Umverteilung drinne, die da nichts zu suchen haben.

Wenn, dann klar als Zuschuß/ Subvention oder sonstige Zahlung die in ihrer Wirkung für alle Seiten nachvollziehbar ist.


Sorry, aber dieser Absatz klingt wie Hohn in meinen Ohren. Die Abgaben, die uns vom Staat abverlangt werden sind doch alles andere als nachvollziehbar! Es sollte viel mehr zweckgebundene Abgaben geben - ich erwähne nochmals die "Sicherheitsabgabe". Möglicherweise würden dann auch nicht mehr soviel Gelder verbraten werden oder in irgendwelchen Kanälen verschwinden.



In dem Augenblick wo es mehr als (pauschalierte) Aufwandsentschädigung und/ oder Auslagenersatz gibt ist es eben nicht mehr ehrenamtlich, sondern wir nähern uns dann langsam dem System der Teilzeitkräfte an.

Du wolltest "einen Betrag X auszahlen". Ich nicht. Und wenn den Herrschaften eine Feuerwehrabgabe nicht in den Kram passt, muss diese Anerkennung eben auf andere Weise zugesprochen werden, ohne dass aus Ehrenamt Hauptamt wird.





MkG Matthias

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AutorMatt8hia8s B8., Offenau / 336977
Datum27.04.2006 08:4611724 x gelesen
Moin Sven,



Das es technisch funktioniert, habe ich keine Zweifel. Lediglich glaube ich nicht, das es inhaltlich funktioniert. Z.B. wurde die EU-Verfassung in diesen Ländern abgelehnt, die hatte aber kaum einer mal gelesen. Die Antwort "Nein" galt nicht der Verfassung, sondern der bisherigen EU-Politik.

Wenn die Abstimmer auf eine andere Frage, als die gestellte antworten, würde ich das nicht als funktionieren bezeichnen. ;-)


Schlechtes Beispiel ;-)

Weil man es auch so sehen könnte: Die Bürger in diesen Ländern haben "Nein" gesagt, da sie sich durch die Politik der EU nicht vertreten fühlen. Warum sollten sie dann "Ja" zur Verfassung eben dieser EU sagen?



Was aber wenn die Leute gefragt werden würden "Sollten die Einnahmen und Ausgaben für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in eine nachvollziehbare zweckgebundene Abgabe mit sozialem Faktor umgewandelt werden UND sollten in den BOS tätige Personen von dieser Abgabe befreit werden?"?

Ist der "gemeine Bürger" wirklich zu dumm, diese Frage zu beantworten?





MkG Matthias

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AutorPete8r S8., Aholming / 336984
Datum27.04.2006 09:1511632 x gelesen
Geschrieben von Matthias BesemerSollten die Einnahmen und Ausgaben für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in eine nachvollziehbare zweckgebundene Abgabe mit sozialem Faktor umgewandelt werden



Was heißt hier umgewandelt?

Es geht doch nicht darum, bereits vorhandene Einnahmen umzuwandeln, sondern es ginge bei der Einführung einer Feuerschutzabgabe um einen neuerlichen Griff in die Geldbörse.



Gruß

Peter

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AutorMari8o B8., Friolzheim / 336999
Datum27.04.2006 10:4011530 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannAber das ist "Wirtschaftspolitik", wenn Du mal hier in der Nähe bist unterhalten wir uns in einer Wirtschaft darüber. ;-)



Ja würde ich auch vorschlagen, ich will das auch nicht näher ausführen.

Wir sind ja schließlich nicht in einem Politikforum ;-).

Eines noch, mich hat zum Bsp. keiner gefragt, ob ich überhaupt den EU-Beitritt möchte. Und die Aussage eines Politikers dazu, dass die Deutschen zu "dumm" wären für so eine Entscheidung, gibt mir schon zu denken.



Geschrieben von Sven TönnemannDamit das noch was mit Feuerwehr zu tun hat und ich als Mod nicht gleich meinen Beitrag wieder löschen muss: DAS Urteil zum Thema Frauen/Männer ab Rn. 63 und zur "Sonderabgabe" ab Rn. 73. Viel Spaß!



Ich zweifel das Urteil in keinster Weise an. Aber danke für den Link, wenns mir mal richtig langweilig ist, mach ich mich darüber her. :-)

Grüssle ausm Schwäbische

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AutorMatt8hia8s B8., Offenau / 337020
Datum27.04.2006 12:0611537 x gelesen
Hallo,



Was heißt hier umgewandelt?

Es geht doch nicht darum, bereits vorhandene Einnahmen umzuwandeln, sondern es ginge bei der Einführung einer Feuerschutzabgabe um einen neuerlichen Griff in die Geldbörse.


Doch, genau darum ginge es. Sonst wäre es ja vom Regen in die Traufe gekommen. Die bisher für diesen Bereich aufgewandten Einnahmen vom Normalbürger müssten über Abgabensenkung an anderer Stelle (allgemeine Abgaben wie MWSt, Lohnsteuer) in der Geldbörse verbleiben. Die "Behandlung" juristischer Personen könnten hingegen weiterhin über Feuerschutzsteuer etc. erfolgen.





MkG Matthias

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 337022
Datum27.04.2006 12:2411704 x gelesen
Geschrieben von Matthias BesemerNein, es ist eben nicht egal.



Ist es. Ob ich im Jahr einen Betrag von sagen wir 1.000? über einen Freibetrag nicht an Steuern zahle (bzw. ihn über die Antragsveranlagung wieder bekomme) oder ob ich ihn am Ende des Jahres direkt vom Dienstherrn ausbezahlt bekomme ist für das Ergebnis das selbe.

Meine Leistung ist nicht mehr ehrenamtlich.



Dazu kommt bei der Steuerproblematik, daß all diejenigen die sich in Deinem Modell betätigen aber deren Steuerlast heute schon = Null ist (z.B. Personen ohne eigenes steuerpflichtiges Einkommen wie Schüler, Studenten, Partner ohne Einkommen und getrennter Veranlagung,... von diesem System überhaupt nicht erfaßt werden.



Das nächste Problem ist die Frage, ob der FM, der in einer Wehr mit TSA alle 4 Wochen die Riegelstellung beim Scheunenbrand übt finanziell gleich "anerkannt" werden soll/ kann, wie derjenige FM der sich in einer Wehr mit X Sonderfahrezugen 2-3 x wöchentlich in verschiedenen Funktionen (ggfs. noch FüPersonal,...) den Wolf arbeitet (und nein, ich will die TSA Wehren nicht herabsetzen, aber es gibt da schon unterschiede.



Das alles könnte (wenn man schon finanzielle Anreize ins Spiel bringt) mit einem System von Zahlungen wesentlich effizienter geregelt werden.





Geschrieben von Matthias BesemerVielmehr sollte diese Anerkennung mittels einer Entlastung in bestimmten Bereichen erfolgen. Das kann eben durch Steuer-/Abgabenvergünstigungen oder Sachleistungen erfolgen.



Ich habe studienbedingt meine ersten "richtigen" Steuern vom Einkommen so ca. mit 25 bezahlt. War da aber schon 7 Jahre in der FF engagiert. Diese 7 Jahre hätte ich nach Deinem Modell nichts von der Anerkennung gehabt.





Geschrieben von Matthias BesemerDu wolltest "einen Betrag X auszahlen".





Nochmal. Ob ich Geld das ich zahlen müßte nicht zahle bzw. es am Ende des Jahres von bereits gezahltem Geld erstattet bekomme oder ob ich einfach nur am Ende des AJhres Geld bekomme ist für die Systemwirkung 1:1 die selbe, nur ist die blanke Zahlung verwaltungstechnisch und was die effizient betrifft wesentlich einfacher zu handhaben.



Beide! Modelle würden jedoch eine Abkehr vom jetzt bestehenden ehrenamtlichen System bedeuten.





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Christian Fischer

Wernau





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AutorSven8 T.8, Monheim / 337036
Datum27.04.2006 13:0911653 x gelesen
Hallo BWL-Christian, ;-)



Geschrieben von Christian FischerOb ich Geld das ich zahlen müßte nicht zahle bzw. es am Ende des Jahres von bereits gezahltem Geld erstattet bekomme oder ob ich einfach nur am Ende des AJhres Geld bekomme ist für die Systemwirkung 1:1 die selbe, nur ist die blanke Zahlung verwaltungstechnisch und was die effizient betrifft wesentlich einfacher zu handhaben.



Hast Du nicht ziemlich viele Worte dafür aufgewendet, um weiter oben in Deinem Beitrag darzulegen, warum es nicht dasselbe ist?



Geschrieben von Christian FischerPersonen ohne eigenes steuerpflichtiges Einkommen wie Schüler, Studenten, Partner ohne Einkommen und getrennter Veranlagung,... von diesem System überhaupt nicht erfaßt werden.



Das System der Erstattung würde insofern weniger ausschütten als das der Direktzahlung. Oder habe ich da was Mißverstanden?



Gruß

Sven

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 337108
Datum27.04.2006 19:0111614 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannHast Du nicht ziemlich viele Worte dafür aufgewendet, um weiter oben in Deinem Beitrag darzulegen, warum es nicht dasselbe ist?





Nein. Man muß zwei Ebenen trennen.

Die erste Ebene ist das, was beim Begünstigten ankommt.

Und das sollte bei beiden Systemen das selbe sein. Sprich alle Personen der selben Grundgesamtheit sollten unterm Strich die selbe Begünstigung bekommen.





Die andere Ebene ist die Frage, auf welchem Weg das Geld ankommt, welche Probleme es auf diesem Weg geben kann, welche Verwerfungen es auf dem Weg dahin geben kann.





Wenn ich jedem Begünstigsten 1000?/ Jahr an Anerkennung zu Teil werden lassen will, dann ist das für ihn das selbe egal ob als direkte Zahlung, Erstattung oder Verzicht auf eine Zahlungsverpflichtung.



Für mich der diese Anerkennung gewähren soll ist es aber je nach gewählten Weg unterschiedlich aufwändig, diese Anerkennung allgemein allen zu Begünstigenden und speziell eben auch mit gleichem Wert zukommen zu lassen.





Geschrieben von Sven TönnemannDas System der Erstattung würde insofern weniger ausschütten als das der Direktzahlung. Oder habe ich da was Mißverstanden?



Ja. Das ist zu erwarten. Da zunächst mal alle diejenigen die heute keine Steuern zahlen nichts davon haben.

Das sollte ja aber nicht Ziel eines solchen Systems sein (denn das würde erheblche Unzufriedenheiten auslösen).

Dazu kommt, daß bei einem steuerlichen System bei dem z.B. ein zusätzlicher Freibetrag gewährt wird dieser i.d.R. auf die Bemessungsgrundlage angewandt wird und damit einkommensabhängig über die Progression unterschiedliche Auswirkungen hat.







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Christian Fischer

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AutorMark8us 8K., Schesslitz / Bayern615504
Datum22.03.2010 01:309307 x gelesen
Um einmal das Thema wieder aufzugreifen.

http://www.br-online.de/studio-franken/aktuelles-aus-franken/marktredwitz-oberbuergermeister-2010-kw11-ID1268977740911.xml


Wird wohl aber trotzdem im Sand verlaufen


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