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Thema | Feuerschutzabgabe | 27 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Sieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / | 336639 | |||
Datum | 25.04.2006 15:11 | 18082 x gelesen | |||
Hallo auch, bei einer Diskussion sind wir gestern auf das Thema "Feuerschutzabgabe" zu sprechen gekommen, die in Bayern bis mitte der 90 er Jahre von den Gemeinden erhoben wurde. Von Dieser Abgabe befreit waren alle Aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. (ich denke mal, das es in den Meisten Bundesländern so war) Die Feuerwehren kontnen sich auf diese Quelle als direkte Steuereinnahme, die für die Feuerwehr zu verwenden ist, berufen, die aktiven hatten ienen gewissen Anreiz Dienst zu tun (auch wenn man sagen muss, wenn jemand nur um Ged zu sparen bei der Feuerwehr ist, dann ist er fehl am Platze). Auf jeden Fall wurde in dieser Diskussion angeregt, dass eine solche oder ähnliche Feuerschutzabgabe wieder eingeführt werden sollte. Natürlich wären Polizisten und Soldaten sowie Menschen in sozialen berufen ausgenommen so war das damals glaube ich auch). Was haltet Ihr davon? Gäbe es einen Modus, solch eine Abgabe zu erheben? Ist es rechtlich möglich? wäre es sinnvoll? Bringt es etwas für die Feuerwehr? Bin gespannt auf eure Beiträge! Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten | |||||
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Autor | Sasc8ha 8K., Buch / | 336643 | |||
Datum | 25.04.2006 15:15 | 12085 x gelesen | |||
Ich bin absolut dafür, weil die paar Mark die das damals gekostet hat, taten keinem weh und so wärs heutzutage auch und die Feuerwehren hätte was davon, könnten sich besser ausrüsten, und das kommt ja schlussendlich dem Bürger wieder zu gute. Wenn einer sagt, "zahl ich nicht schon genug Steuern", ist das ein gutes Argument aber meiner Meinung nach, muss heutzutage die Feuerwehr immer mehr leisten und das sollte auch durch höhere Zuschüsse anerkannt werden. Wie immer, meine Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 336706 | |||
Datum | 25.04.2006 18:44 | 11973 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Siegfried Faust Was haltet Ihr davon? Es gibt dazu ein Urteil des BVG, wonach die Feuerwehrabgabe in der damals üblichen Form unzulässig ist. NICHT (nur), weil sie nur auf männliche Gemeindeinwohner erhoben wurde, sondern insbesondere, weil sie eine sog. parafiskalische Abgabe darstellte, die in dieser Form unzulässig ist. MkG, | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 336715 | |||
Datum | 25.04.2006 19:19 | 11853 x gelesen | |||
Geschrieben von Siegfried FaustWas haltet Ihr davon? Was wir davor halten ist vlöllig egal. Denn was das BVerfG davon hält ist maßgeblich. Und das hat damals gesagt: Feuerwehrabgabe? Ist nicht. Geschrieben von Siegfried Faust Bringt es etwas für die Feuerwehr? Nein. Wegen der paar euronen/ jahr kommt keiner zur Feuerwehr (es sei denn, Du machst das vierstellig) und mehr Geld bekommen wir auch nicht, denn dann wird einfach aus anderen Quellen weniger zugeschossen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 336717 | |||
Datum | 25.04.2006 19:27 | 11954 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha KaufmannIch bin absolut dafür, weil die paar Mark die das damals gekostet hat, taten keinem weh Dann hat eine Gemeinde andere Möglichkeiten die Einnahmen zu erhlhen. z.B. Erhöhung der Grundsteuer. Geschrieben von Sascha Kaufmann und die Feuerwehren hätte was davon, könnten sich besser ausrüsten, Die Feuerwehr hätte gar nichts davon. Dei Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde und von dieser zu finanzieren. Wenn eine Feuerwehr heute 10.000 ? im Jahr bekommt die von der Gemeinde aus Gewerbesteuer, Grundsteuer, Schlüsselzuweisungen,.... eingenommen wurden, dann bekommt sie wenn es diese Abgabe geben würde weiterhin 10.000?, von der dann eben 4.000? aus dieser Abgabe und nur noch 6.000? aus anderen Töpfen stammen. Und nein, an anderer Stelle würden dann keine Steuern gesenkt... Geschrieben von Sascha Kaufmann aber meiner Meinung nach, muss heutzutage die Feuerwehr immer mehr leisten Dann muß sie mehr Haushaltsmittel beantragen. Geschrieben von Sascha Kaufmann und das sollte auch durch höhere Zuschüsse anerkannt werden. Welche Zuschüsse? Wenn die Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde Geld braucht, dann muß sie das beantragen. Ebenso wie der Bauhof, die allgemeine Verwaltung,... Gibt die Gemeinde nicht genug um die Aufgaben zu erfüllen, dann müssen das die gewählten Vertreter der Gemeinde schlußendlich vor den Bürgern verantworten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / | 336742 | |||
Datum | 25.04.2006 21:38 | 11753 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Siegfried Faust , die in Bayern bis mitte der 90 er Jahre von den Gemeinden erhoben wurde. Auch BaWü und Sachsen (?). Von Dieser Abgabe befreit waren alle Aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Und Mitglieder diverser HiOrg, Polizeibeamte, Soldaten, Wehrübende über x Tage WÜ, Schwerbeschädigte, usw. usw. usw. Natürlich wären Polizisten und Soldaten sowie Menschen in sozialen berufen ausgenommen so war das damals glaube ich auch). s.o. Was haltet Ihr davon? Nix, und unsere Gemeinde hielt auch nichts davon und schaffte schon in den 60-ziger Jahren des vergangenen JH die FW-Abgabe ab. Der Aufwand stand in keinem Verhältnis zum Nutzen (viele Ausnahmeregelungen etc.), kein Gemeindeeinwohner ging zur FF nur um die Feuerwehrabgabe zu sparen. Ist es rechtlich möglich? Nicht mehr. Und sie würde eine Klagewelle auf die Gemeinden zukommen lassen. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" | |||||
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Autor | Sieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / | 336801 | |||
Datum | 26.04.2006 10:12 | 11631 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannDer Aufwand stand in keinem Verhältnis zum Nutzen (viele Ausnahmeregelungen etc.) Naja, da kommt es wohl auf die größe der Gemeinde an. Bei un wurde diese Abgabe so lange es mölich war erhoben. Geschrieben von Bernhard Deimann kein Gemeindeeinwohner ging zur FF nur um die Feuerwehrabgabe zu sparen. Mag sein. aber so hat man wenigstens eine kleine Entschädigung derer, die Übungen und Einsätze leisten. Für komplett sinnlos halte ich diese Abgabe wirklich nicht. Da es eben einen Einnahmeposten gäbe, der zu 100% der FW zugeschrieben werden könnte. Das mit den Männlichen Gemeindeangehörigen würde sich auch erledigen, da auch weibliche Einwohner Feuerwehrdienst leisten könnten. Ich frage mich, ob es da nicht nen Modus gäbe.... Wies aber aussieht stehe ich mit dieser Einstellung recht alleine da. Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten | |||||
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Autor | Mari8o B8., Friolzheim / | 336817 | |||
Datum | 26.04.2006 11:16 | 11671 x gelesen | |||
Geschrieben von Siegfried FaustWas haltet Ihr davon? Fände ich gut und würde wahrscheinlich vielen Politikern in den Kram passen. Geschrieben von Siegfried Faust wäre es sinnvoll? Genau das ist wohl der springende Punkt. Von diesem Geld würden die Feuerwehren wohl kaum viel sehen. Oder glaubst du, dass z.B. die Studenten bald viel davon haben, wenn sie bald Studiengebühren zahlen müssen? Grüssle ausm Schwäbische | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / | 336819 | |||
Datum | 26.04.2006 11:21 | 11612 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario BerardiGeschrieben von Siegfried Faustwäre es sinnvoll? So sehe ich das auch. Lediglich die Städte und Gemeinden würden sich die Finger reiben, weil eine zusätzliche Einnahmequelle die Bereitstellung des FW-Etats erleichtert. Am Etat selbst würde sich sicherlich nichts ändern. Gruß Peter | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Offenau / | 336854 | |||
Datum | 26.04.2006 13:26 | 11799 x gelesen | |||
Moin,Was wir davor halten ist vlöllig egal. "Interessantes" Verständnis von Demokratie.....aber leider in der Realität zutreffend. Aber entschuldigung, ich vergaß: die Bürger sind ja eh zu blöd und blos keine bösen Volksentscheide, gelle?! Nein. Das letztere ist zu befürchten. Aber unser armer Staat ist ja ohnehin unterfinanziert... Was allerdings m.E. angemessen wäre: Steuervergünstigungen für Mitarbeiter des Katastrophenschutzes (also querbeet von Pol über HiOrgs bis Fw). Es sollte nicht darum gehen, die Leute für ehrenamtliches Engagement zu bezahlen, sondern in Sachen Anerkennung und Anreize mal ein paar Taten folgen zu lassen anstelle der üblichen Sonntagsreden... MkG Matthias | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 336884 | |||
Datum | 26.04.2006 15:12 | 11840 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Matthias Besemer "Interessantes" Verständnis von Demokratie..... Wieso? Zur Demokratie gehört es, dass die vom Volk gewählten Vertreter Gesetze verabschieden und diese eingehalten werden. Darüber wacht unter anderem das BVerfG. Geschrieben von Matthias Besemer die Bürger sind ja eh zu blöd und blos keine bösen Volksentscheide, gelle?! Ich will es mal vorsichtig formulieren: Viele Sachverhalte sind zu komplex, als das jeder Wahlberechtigte sie nachvollziehen und beurteilen kann. Ich empfehle mal das Stück "Chez Henri" auf der CD von Volker Pisper zu hören. ;-) Geschrieben von Matthias Besemer Es sollte nicht darum gehen, die Leute für ehrenamtliches Engagement zu bezahlen, sondern in Sachen Anerkennung und Anreize mal ein paar Taten folgen Sehe ich genauso, stellenweise wird man hier aber schon angefeindet, wenn man nur seine Auslagen ersetzt haben möchte (z.B. Fahrtkosten). ;-) Gruß Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 336887 | |||
Datum | 26.04.2006 15:16 | 11745 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Siegfried Faust Das mit den Männlichen Gemeindeangehörigen würde sich auch erledigen, da auch weibliche Einwohner Feuerwehrdienst leisten könnten. Nochmal, zum allgemeinen Verständnis: Das BVG hat ganz eindeutig festgestellt, dass eine Feuerwehrabgabe finanzverfassungsrechtlich unzurechtlich ist. Das hat mit Männlein/Weiblein nichts zu tun. MkG, | |||||
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Autor | Sieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / | 336891 | |||
Datum | 26.04.2006 15:30 | 11596 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDas BVG hat ganz eindeutig festgestellt, dass eine Feuerwehrabgabe finanzverfassungsrechtlich unzurechtlich ist. Gibts das Urteil und die Urteilsbegründung irgendwo? Würde mich mal so allgemein interessieren! Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten | |||||
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Autor | Mari8o B8., Friolzheim / | 336897 | |||
Datum | 26.04.2006 15:55 | 11707 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannWieso? Zur Demokratie gehört es, dass die vom Volk gewählten Vertreter Gesetze verabschieden und diese eingehalten werden. Darüber wacht unter anderem das BVerfG. Ich glaube er wollte eher damit sagen, das jeder durchaus seine Meinung darüber äußern kann und auch anderer Meinung sein kann! Geschrieben von Sven Tönnemann Ich will es mal vorsichtig formulieren: Viele Sachverhalte sind zu komplex, als das jeder Wahlberechtigte sie nachvollziehen und beurteilen kann. Achso, das scheint dann aber vorsichtig formuliert nur für Deutschland zu gelten. In anderen Ländern scheint es zu funktionieren. Grüssle ausm Schwäbische | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 336903 | |||
Datum | 26.04.2006 16:21 | 11791 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Mario Berardi Achso, das scheint dann aber vorsichtig formuliert nur für Deutschland zu gelten. In anderen Ländern scheint es zu funktionieren. Das es technisch funktioniert, habe ich keine Zweifel. Lediglich glaube ich nicht, das es inhaltlich funktioniert. Z.B. wurde die EU-Verfassung in diesen Ländern abgelehnt, die hatte aber kaum einer mal gelesen. Die Antwort "Nein" galt nicht der Verfassung, sondern der bisherigen EU-Politik. Wenn die Abstimmer auf eine andere Frage, als die gestellte antworten, würde ich das nicht als funktionieren bezeichnen. ;-) Aber das ist "Wirtschaftspolitik", wenn Du mal hier in der Nähe bist unterhalten wir uns in einer Wirtschaft darüber. ;-) Damit das noch was mit Feuerwehr zu tun hat und ich als Mod nicht gleich meinen Beitrag wieder löschen muss: DAS Urteil zum Thema Frauen/Männer ab Rn. 63 und zur "Sonderabgabe" ab Rn. 73. Viel Spaß! Gruß Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 336905 | |||
Datum | 26.04.2006 16:31 | 11584 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Siegfried Faust Gibts das Urteil und die Urteilsbegründung irgendwo? Natürlich, z.B. hier. MkG, | |||||
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Autor | Hans8 Ru8dol8f M8., Wimmis / | 336906 | |||
Datum | 26.04.2006 16:36 | 11637 x gelesen | |||
Wir kennen bei uns (CH) eine solche Abgabe. Männer u. Frauen bis zum 50. Altersjahr bezahlen eine solche. Zum Glück gibt es bei uns keine Verfassungsgeichtsbarkeit. Die Mehrheit der Stimmberechtigtgten war an der Gemeindeversammlung dafür und damit wurde diese Abgabe (welche in der CH gang und gäbe ist) eingeführt. Das Volk hat bei uns halt mehr zu sagen als ein Gericht oder eine Behörde. Unsere Feuerwehr finanziert sich aus: - Betriebsbeitrag Gebäudeversicherung - Einnahmen aus der Ersatzabgabe (proportional zum Einkommen, min 50.-, max 400.- sfr/Jahr - "Defizitgarantie" aus der ordentlichen Verwaltungsrechnung | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 336907 | |||
Datum | 26.04.2006 16:37 | 11927 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Besemer"Interessantes" Verständnis von Demokratie.....aber leider in der Realität zutreffend. Ich bin eigentlich ganz froh, daß wir heute ein weitgehend homogenes Steuersystem haben, auch wenn man darüber geteilter Meinung sein kann. Ansonsten würde jedes jand anfangen irgend welche Zusatzabgaben nach eigenem Gutdünken zu erfinden. Geschrieben von Matthias Besemer Was allerdings m.E. angemessen wäre: Steuervergünstigungen für Mitarbeiter des Katastrophenschutzes (also querbeet von Pol über HiOrgs bis Fw). Finger weg vom Steuersystem. Da ist heute schon genügend Blödsinn an Förderungen und Umverteilung drinne, die da nichts zu suchen haben. Wenn, dann klar als Zuschuß/ Subvention oder sonstige Zahlung die in ihrer Wirkung für alle Seiten nachvollziehbar ist. Geschrieben von Matthias Besemer Es sollte nicht darum gehen, die Leute für ehrenamtliches Engagement zu bezahlen,... Ob jemand weniger Steuern zahlt oder vom Dienstherrn monatlich einen Betrag X bekommt ist egal. Nur ist der Betrag X offensichtlich, klar in Wirkung und Herkunft zuordenbar,... Geschrieben von Matthias Besemer ...sondern in Sachen Anerkennung und Anreize mal ein paar Taten folgen zu lassen anstelle der üblichen Sonntagsreden... In dem Augenblick wo es mehr als (pauschalierte) Aufwandsentschädigung und/ oder Auslagenersatz gibt ist es eben nicht mehr ehrenamtlich, sondern wir nähern uns dann langsam dem System der Teilzeitkräfte an. Der nächste Schritt wäre dann statt sagen wir 50 Mann einer heute bestehende Wehr je 1000?/ Jahr zu bezahlen nur noch 20 Leuten einer Wehr die das Gebiet von heute 5 Wehren abdeckt ?12.500,- zu zahlen, dafür haben die dann aber auch immer bereit zu sein. Das ganze nennen wir dan Parttimer-Lösung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Offenau / | 336976 | |||
Datum | 27.04.2006 08:32 | 12124 x gelesen | |||
Guten Morgen,Ob jemand weniger Steuern zahlt oder vom Dienstherrn monatlich einen Betrag X bekommt ist egal. Nein, es ist eben nicht egal. Ehrenamt kommt immer noch von unbezahlt. Die Art und Weise einer Anerkennung spielt hier m.E. schon eine sehr große Rolle. Einfach einen "Betrag X" auszuzahlen ist m.E. nicht mit dem Ehrenamt zu vereinbaren (Aufwandsentschädigungen für Kdt. usw. fallen nicht darunter, da diese tatsächlich entstandene persönliche finanzielle Ausgaben für das Ehrenamt abdecken sollen). Vielmehr sollte diese Anerkennung mittels einer Entlastung in bestimmten Bereichen erfolgen. Das kann eben durch Steuer-/Abgabenvergünstigungen oder Sachleistungen erfolgen. Und deshalb: Ansonsten würde jedes jand anfangen irgend welche Zusatzabgaben nach eigenem Gutdünken zu erfinden. Warum nicht bundeseinheitlich eindeutig zuordenbare Abgaben? Gerade die Feuerwehrabgabe ist eigenlich eine gute Sache. Allerdings sollte sie in ihrem Anwendungsbereich und v.a. ihrer Höhe ausgedehnt werden zu einer Katastrophenschutzabgabe (oder vl. besser "Sicherheitsabgabe") und 100% zweckgebunden sein. Finger weg vom Steuersystem. Da ist heute schon genügend Blödsinn an Förderungen und Umverteilung drinne, die da nichts zu suchen haben. Sorry, aber dieser Absatz klingt wie Hohn in meinen Ohren. Die Abgaben, die uns vom Staat abverlangt werden sind doch alles andere als nachvollziehbar! Es sollte viel mehr zweckgebundene Abgaben geben - ich erwähne nochmals die "Sicherheitsabgabe". Möglicherweise würden dann auch nicht mehr soviel Gelder verbraten werden oder in irgendwelchen Kanälen verschwinden. In dem Augenblick wo es mehr als (pauschalierte) Aufwandsentschädigung und/ oder Auslagenersatz gibt ist es eben nicht mehr ehrenamtlich, sondern wir nähern uns dann langsam dem System der Teilzeitkräfte an. Du wolltest "einen Betrag X auszahlen". Ich nicht. Und wenn den Herrschaften eine Feuerwehrabgabe nicht in den Kram passt, muss diese Anerkennung eben auf andere Weise zugesprochen werden, ohne dass aus Ehrenamt Hauptamt wird. MkG Matthias | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Offenau / | 336977 | |||
Datum | 27.04.2006 08:46 | 11724 x gelesen | |||
Moin Sven,Das es technisch funktioniert, habe ich keine Zweifel. Lediglich glaube ich nicht, das es inhaltlich funktioniert. Z.B. wurde die EU-Verfassung in diesen Ländern abgelehnt, die hatte aber kaum einer mal gelesen. Die Antwort "Nein" galt nicht der Verfassung, sondern der bisherigen EU-Politik. Schlechtes Beispiel ;-) Weil man es auch so sehen könnte: Die Bürger in diesen Ländern haben "Nein" gesagt, da sie sich durch die Politik der EU nicht vertreten fühlen. Warum sollten sie dann "Ja" zur Verfassung eben dieser EU sagen? Was aber wenn die Leute gefragt werden würden "Sollten die Einnahmen und Ausgaben für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in eine nachvollziehbare zweckgebundene Abgabe mit sozialem Faktor umgewandelt werden UND sollten in den BOS tätige Personen von dieser Abgabe befreit werden?"? Ist der "gemeine Bürger" wirklich zu dumm, diese Frage zu beantworten? MkG Matthias | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / | 336984 | |||
Datum | 27.04.2006 09:15 | 11632 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias BesemerSollten die Einnahmen und Ausgaben für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in eine nachvollziehbare zweckgebundene Abgabe mit sozialem Faktor umgewandelt werden Was heißt hier umgewandelt? Es geht doch nicht darum, bereits vorhandene Einnahmen umzuwandeln, sondern es ginge bei der Einführung einer Feuerschutzabgabe um einen neuerlichen Griff in die Geldbörse. Gruß Peter | |||||
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Autor | Mari8o B8., Friolzheim / | 336999 | |||
Datum | 27.04.2006 10:40 | 11530 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannAber das ist "Wirtschaftspolitik", wenn Du mal hier in der Nähe bist unterhalten wir uns in einer Wirtschaft darüber. ;-) Ja würde ich auch vorschlagen, ich will das auch nicht näher ausführen. Wir sind ja schließlich nicht in einem Politikforum ;-). Eines noch, mich hat zum Bsp. keiner gefragt, ob ich überhaupt den EU-Beitritt möchte. Und die Aussage eines Politikers dazu, dass die Deutschen zu "dumm" wären für so eine Entscheidung, gibt mir schon zu denken. Geschrieben von Sven Tönnemann Damit das noch was mit Feuerwehr zu tun hat und ich als Mod nicht gleich meinen Beitrag wieder löschen muss: DAS Urteil zum Thema Frauen/Männer ab Rn. 63 und zur "Sonderabgabe" ab Rn. 73. Viel Spaß! Ich zweifel das Urteil in keinster Weise an. Aber danke für den Link, wenns mir mal richtig langweilig ist, mach ich mich darüber her. :-) Grüssle ausm Schwäbische | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Offenau / | 337020 | |||
Datum | 27.04.2006 12:06 | 11537 x gelesen | |||
Hallo,Was heißt hier umgewandelt? Doch, genau darum ginge es. Sonst wäre es ja vom Regen in die Traufe gekommen. Die bisher für diesen Bereich aufgewandten Einnahmen vom Normalbürger müssten über Abgabensenkung an anderer Stelle (allgemeine Abgaben wie MWSt, Lohnsteuer) in der Geldbörse verbleiben. Die "Behandlung" juristischer Personen könnten hingegen weiterhin über Feuerschutzsteuer etc. erfolgen. MkG Matthias | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 337022 | |||
Datum | 27.04.2006 12:24 | 11704 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias BesemerNein, es ist eben nicht egal. Ist es. Ob ich im Jahr einen Betrag von sagen wir 1.000? über einen Freibetrag nicht an Steuern zahle (bzw. ihn über die Antragsveranlagung wieder bekomme) oder ob ich ihn am Ende des Jahres direkt vom Dienstherrn ausbezahlt bekomme ist für das Ergebnis das selbe. Meine Leistung ist nicht mehr ehrenamtlich. Dazu kommt bei der Steuerproblematik, daß all diejenigen die sich in Deinem Modell betätigen aber deren Steuerlast heute schon = Null ist (z.B. Personen ohne eigenes steuerpflichtiges Einkommen wie Schüler, Studenten, Partner ohne Einkommen und getrennter Veranlagung,... von diesem System überhaupt nicht erfaßt werden. Das nächste Problem ist die Frage, ob der FM, der in einer Wehr mit TSA alle 4 Wochen die Riegelstellung beim Scheunenbrand übt finanziell gleich "anerkannt" werden soll/ kann, wie derjenige FM der sich in einer Wehr mit X Sonderfahrezugen 2-3 x wöchentlich in verschiedenen Funktionen (ggfs. noch FüPersonal,...) den Wolf arbeitet (und nein, ich will die TSA Wehren nicht herabsetzen, aber es gibt da schon unterschiede. Das alles könnte (wenn man schon finanzielle Anreize ins Spiel bringt) mit einem System von Zahlungen wesentlich effizienter geregelt werden. Geschrieben von Matthias Besemer Vielmehr sollte diese Anerkennung mittels einer Entlastung in bestimmten Bereichen erfolgen. Das kann eben durch Steuer-/Abgabenvergünstigungen oder Sachleistungen erfolgen. Ich habe studienbedingt meine ersten "richtigen" Steuern vom Einkommen so ca. mit 25 bezahlt. War da aber schon 7 Jahre in der FF engagiert. Diese 7 Jahre hätte ich nach Deinem Modell nichts von der Anerkennung gehabt. Geschrieben von Matthias Besemer Du wolltest "einen Betrag X auszahlen". Nochmal. Ob ich Geld das ich zahlen müßte nicht zahle bzw. es am Ende des Jahres von bereits gezahltem Geld erstattet bekomme oder ob ich einfach nur am Ende des AJhres Geld bekomme ist für die Systemwirkung 1:1 die selbe, nur ist die blanke Zahlung verwaltungstechnisch und was die effizient betrifft wesentlich einfacher zu handhaben. Beide! Modelle würden jedoch eine Abkehr vom jetzt bestehenden ehrenamtlichen System bedeuten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 337036 | |||
Datum | 27.04.2006 13:09 | 11653 x gelesen | |||
Hallo BWL-Christian, ;-) Geschrieben von Christian Fischer Ob ich Geld das ich zahlen müßte nicht zahle bzw. es am Ende des Jahres von bereits gezahltem Geld erstattet bekomme oder ob ich einfach nur am Ende des AJhres Geld bekomme ist für die Systemwirkung 1:1 die selbe, nur ist die blanke Zahlung verwaltungstechnisch und was die effizient betrifft wesentlich einfacher zu handhaben. Hast Du nicht ziemlich viele Worte dafür aufgewendet, um weiter oben in Deinem Beitrag darzulegen, warum es nicht dasselbe ist? Geschrieben von Christian Fischer Personen ohne eigenes steuerpflichtiges Einkommen wie Schüler, Studenten, Partner ohne Einkommen und getrennter Veranlagung,... von diesem System überhaupt nicht erfaßt werden. Das System der Erstattung würde insofern weniger ausschütten als das der Direktzahlung. Oder habe ich da was Mißverstanden? Gruß Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 337108 | |||
Datum | 27.04.2006 19:01 | 11614 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannHast Du nicht ziemlich viele Worte dafür aufgewendet, um weiter oben in Deinem Beitrag darzulegen, warum es nicht dasselbe ist? Nein. Man muß zwei Ebenen trennen. Die erste Ebene ist das, was beim Begünstigten ankommt. Und das sollte bei beiden Systemen das selbe sein. Sprich alle Personen der selben Grundgesamtheit sollten unterm Strich die selbe Begünstigung bekommen. Die andere Ebene ist die Frage, auf welchem Weg das Geld ankommt, welche Probleme es auf diesem Weg geben kann, welche Verwerfungen es auf dem Weg dahin geben kann. Wenn ich jedem Begünstigsten 1000?/ Jahr an Anerkennung zu Teil werden lassen will, dann ist das für ihn das selbe egal ob als direkte Zahlung, Erstattung oder Verzicht auf eine Zahlungsverpflichtung. Für mich der diese Anerkennung gewähren soll ist es aber je nach gewählten Weg unterschiedlich aufwändig, diese Anerkennung allgemein allen zu Begünstigenden und speziell eben auch mit gleichem Wert zukommen zu lassen. Geschrieben von Sven Tönnemann Das System der Erstattung würde insofern weniger ausschütten als das der Direktzahlung. Oder habe ich da was Mißverstanden? Ja. Das ist zu erwarten. Da zunächst mal alle diejenigen die heute keine Steuern zahlen nichts davon haben. Das sollte ja aber nicht Ziel eines solchen Systems sein (denn das würde erheblche Unzufriedenheiten auslösen). Dazu kommt, daß bei einem steuerlichen System bei dem z.B. ein zusätzlicher Freibetrag gewährt wird dieser i.d.R. auf die Bemessungsgrundlage angewandt wird und damit einkommensabhängig über die Progression unterschiedliche Auswirkungen hat. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Schesslitz / Bayern | 615504 | |||
Datum | 22.03.2010 01:30 | 9307 x gelesen | |||
Um einmal das Thema wieder aufzugreifen. http://www.br-online.de/studio-franken/aktuelles-aus-franken/marktredwitz-oberbuergermeister-2010-kw11-ID1268977740911.xml Wird wohl aber trotzdem im Sand verlaufen | |||||
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